Diskussion:Waffenkontrolle (Recht)

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Der Artikel ist derzeit dort im Review. Zur Vermeidung von verteilten Diskussionen bitte dort Fragen zum Artikel und Verbesserungsvorschläge hinterlassen. Besten Gruß Tom 00:29, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Review/Geistes- und Sozialwissenschaft: 22. August - 17. Oktober 2011[Quelltext bearbeiten]

“Die Waffenkontrolle (engl. gun control, arms control, gun politics) bestimmt die gesetzlichen Vorgaben eines Staates in Bezug auf Herstellung, Handel und Zugang zu Waffen. Der Konsenz zwischen einem totalen Verbot und einem freien, unkontrollierten Zugang zu Waffen ist landestypisch von der Historie und Ideologie einer Nation abhängig. Auch internationale Verträge fließen in die nationalen Waffengesetze ein.

Dieser Artikel behandelt die Waffenkontrolle von Schusswaffen. Die Kontrolle von Rüstungsgütern findet man unter der → Hauptartikel: Rüstungskontrolle

  • Dieser Artikel wurde von Triebel mit Aufwändigen Recherchen vorbereitet. Da es ein Thema ist, das gerade in den letzten Jahren Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit hat, ist daran gelegen, möglichst genau die Verhältnisse in Deutschland und auch im internationalen Vergleich abzubilden bevor der Artikel in weitere Kandidaturen gehen kann.
Danke an Gruß Tom für das Einstellen. Die Verhältnisse in Deutschland sind beim privaten Besitz noch kaum behandelt, da die Hauptquelle für die Waffenkontrolle von privaten Schusswaffen Deutschland nicht untersucht hat. Im Quellbericht des Small Arms Survey gibt es sowohl drei große Tabellen als auch viele Verweise zu den nationalen Regelungen der untersuchten Länder. Triebel 00:34, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Rein formal: Der Artikel basiert bislang vor allem in der politischen/ökonomischen und soziologischen Wertung auf journalistischen Quellen und der eigenständigen Auswertung von Rechtsquellen. Letztere sind keine Belege im Sinne von WP:Q und dürfen nicht selbstständig ausgewertet werden: Wäre der Inhalt von Rechtquellen immer ohne Weiteres erkennbar, wäre die gesamte Rechtswissenschaft überflüssig. Erstere dürften nur verwandt werden, wenn keine wissenschaftlichen Quellen zum Thema bestehen. Zum Thema besteht einiges an wissenschaftlicher Lit, bezeichnenderweise enthält der Artikel aber nicht mal einen Literaturabschnitt.
Inhaltlich ist positiv hervorzuheben, dass der Artikel seinen internationalen Anspruch nicht durch Länderlisten, sondern thematisch verwirklichen will. Der Artikel behandelt explizit ein rechtliches Thema. Die für den internationalen Vergleich von Rechtsordnungen zuständige Wissenschaftsdisziplin ist die Rechtsvergleichung: Die Bildung von Fallgruppen ist demnach rechtsvergleichend zu belegen und darf per KTF nicht von Wikipedianern vorgenommen werden.
Insgesamt: Der Artikel ist sicherlich eine beeindruckende Fleißarbeit mit einigen sehr schönen Ansätzen, erreicht stellenweise aber bislang allenfalls journalistisches Niveau. Sollte der vorgenommene Rechtsvergleich und die eigenständige Interpretation von Rechtsnormen reputabel belegt werden, wäre eine Auszeichung im Bereich des Möglichen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 08:53, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Mein Fehler; die Gliederung ist natürlich mit dem Small Arms Survey ausreichend belegt. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 09:34, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
“Zum Thema besteht einiges an wissenschaftlicher Lit.” Bitte Beispiele, je mehr je besser zur Abrundung des Gesamtbildes. Erinnere daran, das Waffenrecht auf Wunsch des Portal:Recht (vergl.) von dort betreut werden soll. Gruß Tom 13:13, 22. Aug. 2011 (CEST) P.S. was von diesen + diesen Werken als wissenschaftlich anerkannt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis - bitte werten.[Beantworten]
(BK) Bezieht sich hauptsächlich auf ökonomische und soziologische Studien; die Aufsatzzahl dürfte da insgesamt größer als 50 sein. Einiges habe ich beispielhaft bereits unter "Literatur" eingetragen. Mehr folgt gerne demnächst. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 13:31, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dank vorab zusätzlich diesen Überblick zu Werken gefunden. Gruß Tom 13:33, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne einige wissenschaftliche Quellen und werde diese eingfügen. Ob die im Sinne von WP:Q anerkannt werden, weiss ich jedoch nicht. --Triebel 13:54, 22. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Umfangreich :)
  1. ...Kriegswaffen, die oftmals in großen Stückzahlen und zu einem Drittel illegal exportiert werden…. -> ref?
  2. UN-Feuerwaffen-Richtlinie, ein UN-Transparenz-Register, internationale Markierungsvorschriften -> als "leeren" artikel damit jemand was weiterschreiben kann :)
  3. Vor dem Wegfall der Grenzen und Zollformalitäten war… -> Zeitliche Zuordnung/Abhängigkeit passt?
  4. Für 2010 stehen weitere Verschärfungen an -> stehen an oder schon fertig?
  5. Das Regierungsprojekt Small Arms Survey -> vlt noch mal mit wikilinks zwecks lesbarkeit wenn direkt auf abschnitt verlinkt werden sollte
  6. Brunei Darussalam -> auf Brunei verlinken
  7. Fast alle untersuchten Staaten kontrollieren den privaten Besitz von Schusswaffen gleichzeitig anhand dreier Säulen -> ref oder persönliche Meinung/Auswertung?
  8. --Tragen in der Öffentlichkeit (Führen)-- -> 2. Absatz Klammer?
LG --Majx 23:48, 23. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nachfrage zum letzten Punkt: “4.5.2.6.3 Tragen in der Öffentlichkeit (Führen)” befindet sich in der 5. Gliederungstiefe. Die dortige Zuordnung ist durchgängig logisch. Was genau ist der Änderungsvorschlag? Besten Gruß Tom 10:37, 24. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  1. Links zu Waffenexport gesetzt
  2. Links zum Feuerwaffenprotokoll und Transparenz-Register gesetzt
  3. steht so in der EWG-Richtlinine in der Einleitung: Die vollständige Abschaffung der Kontrollen und Formalitäten an den innergemeinschaftlichen Grenzen setzt voraus,....
  4. Jahreszahl auf 2011 geändert
  5. versteh ich nicht
  6. gemacht
  7. O-Ton des Small Arms Survey (three-pronged = 3 Säulen) unter Conclusion (Seite 36), habe zudem interne Links zu den Kontrollarten gesetzt, die weiter unten beschrieben werden und diesen Aussage zudem bekräftigen
  8. 2. Klammer vervollständigt
Danke an Majx für die Punkte, bitte Punkt 5 erklären --Triebel 20:14, 24. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Mein Gesamteindruck: sehr viele Details, ich würde sagen zu viele. Das macht den Artikel schwar lesbar und schlecht strukturierbar. Im Einzelnen

  1. Lemma ist spiegelt nicht den Artikelinhalt wieder. Der Inhalt ist mehr oder weniger "leichte Schusswaffe (Recht)".
  2. Die Abgrenzung zu Waffenrecht ist nicht vorhanden. Der Artikel Waffenkontrolle scheint den Bogen weiter zu spannen, jedoch weiss ich nicht warum man das nicht in Waffenrecht unterbringen kann.
  3. Anders verhält es sich mit dem Export von Kriegswaffen, die oftmals in großen Stückzahlen und zu einem Drittel illegal exportiert werden. Was bedeutet illegal? Gibt es dafür eine Quelle?
  4. Heckler und Koch hat bzw. hatte Lizenzfabriken für die MP5 in Griechenland, Iran, Mexico, Pakistan, Saudi Arabien, Türkei und Großbritannien. was soll das bedeuten? Iran, Pakistan waren Lizenznehmer. Meines wissens "gehörten" die lokalen Waffenhersteller nicht zu H&K. Bitte klarstellen.
  5. Es macht schon Sinn in 3 Blöcke Export- Import- und Herstellungskontrolle aufzubauen, dann muss man es aber auch durchziehen. So steht z. B. das Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen unter Exportkontrolle, während Inhalt eigentlich Herstellungskontrolle ist.
  6. Gerade in Kriegszeiten kann man mit Waffenverkäufen viel Geld verdienen. So lag der Anteil an Waffenverkäufen im Mittelalter der Stadt Nürnberg in Friedenszeiten bei 10% und stieg in Kriegszeiten auf 100% an. Laut Arno Schütze war „das einzige durchgängige Motiv beim Rüstungshandel Nürnbergs der eigene Vorteil. Ein Blick auf den Kundenkreis belegt, dass die Stadt sämtliche Krieg führende Parteien belieferte. Sogar die eigenen Feinde.“[22] Diese liberale Rüstungspolitik blieb nicht ohne Folgen. 1632 lagerten die schwedische und die kaiserliche Armee vor den Toren Nürnbergs. Durch große Plünderungen, einer Pestepidemie, die Kosten für die Befestigungsanlagen und unbezahlte Lieferungen an verschiedenste Kriegsparteien stürzte Nürnberg in eine tiefe Finanzkrise. [22] Ähnlich erging es der Suhler Waffenschmiede. Die Suhler, die bis dahin sowohl Freund als auch Feind mit Kriegsgerät versorgt und daran gut verdient hatten, wurden durch den Überfall der Kroaten 1634 schutzlos ausgeplündert. Nur mühsam konnte sich das Waffenwerk davon wieder erholen[23] Was hat das mit dem Thema Lemma überhaupt und was mit Herstellungkontrolle im speziellen zu tun?
  7. Abschnitt Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle begibt sich auf ganz dünnes Eis. Die Waffengegner werden hier ins Lächerliche gezogen a la "Stoppt den Terrorhandel" während Waffenbefürworter mit wissenschaftlichen Untersuchungen untermauert werden. Neutral ist das nicht.

--Avron 00:09, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

@Avron: ich habe Deine Kritik in Punkte aufgeteilte und nehme wie folgt Stellung: Ich stimme Dir voll und ganz zu, dass es zuviele Unterpunkte gibt. Das liegt aber nicht an mir, sondern an der Kontrollwut der Regierungen. Eigentlich gäbe es nur vier Oberpunkte. Da aber die meisten Länder dieser Welt, den legalen (von rechtstreuen Bürgern) besessenen Waffenbesitz bis zum allerkleinsten Detail gesetzlich regeln wollen, kommt es im Punkt 4. zu den vielen Unterpunkten. Mir selber wäre es auch lieber, wenn wir auf der Welt weniger, aber dafür ähnlichere Gesetze für den zivilen Waffenbesitz hätten. Dies würde vieles erleichtern. Da dies aber nicht so ist, sondern sich jedes nationale Gesetz auf die Historie der Nation bezieht, haben wir diese Divergenezen, die dieses Lemma einfach mal (mit wissenschaftlichem Hintergrund) einfach statuiert, ohne dies zu werten.
  1. Da sich der Artikel auf den privat erlaubten Besitz bezieht, handelt er m.E. von Schusswaffen, jedoch nicht von "leichten Waffen". Um auf WP einer Definition zu folgen, wäre es m.E. sinnvoll, mit Schusswaffen weiterhin alle von einer Person bedienbaren Waffen zu sprechen. Dann ist es auch konkludent, zu beobachten und zu berurteilen, ob diese Schusswaffen erlaubt, verboten oder eingeschränkt sind. Da wir in der EU leben, sollten wir mit der EU-Definition von SALW leben können: Leichte Waffen sind demnach Maschinengewehre und Man-Pads, die von einem Team benutzt werden müssen und gehören daher eindeutig zu den Rüstungsgütern. Schusswaffen sind Waffen, die eine Einzelperson benutzen kann. Von diesen sollen die vollautomatischen lt. EWG-Richtlinie (Kategorie A) 1991 verboten werden (was sie aber nicht in allen Ländern sind). Halbautomatische (Kategorie B) und Einzellade-Waffen (Kategorie C und D) gehören zum EU-Waffenrecht für Zivilisten der U-Richtlinie von 1991)
  2. Waffenrecht KÖNNTE von dem Lemma Waffenkontrolle (Recht) ersetzt werden. Ich bin jedoch der Meinung, dass das Lemma Waffenrecht einen Ausbau auf der ethischen und philosophischen Grundlage verdient, während Waffenkontrolle (Recht) die Methoden der Einschränkung der Waffennutzung darstellt. Wenn WP perfekt wäre, würde in Waffenrecht die poltischen Maßnahmen mit den Effekten gezeigt werden, wobei in Waffenkontrolle (Recht) nur die Methoden ohne Wertung aufgezeigt werden.
  3. Quelle zu den illegalen Kriegswaffen-Exporten stammt vom Small Arms Survey und wurde hier schon thematisiert. Link ist vorhanden, bitte daher weiterlesen. In der Literatur (STichwort Freedom) wird nochmals auf die Definition legal/illegal u.a. am Beispiel Bosnien und Ost-Timor eingegangen. Falls dies gewünscht wird, könnte ich dazu mit zitaten aus der Studie Stellung nehmen (Grundsatz: nicht alles, was die VN als illegal betrachtet, ist auch illegal bzgl. der Selbstverteidgung eines Volkes). Auf der anderen Seite ist die Diskrepanz zwischen illegal lt. VN und illegal lt. gesundem Menschenverstsand wiederum ein philosophisches, jedoch kein methodisches problem und würde m.E. zum Ausbau des Lemmas Waffenrecht besser passen.
  4. Bitte genauer definieren. Lizenzbauten unterliegen dem Lizenzvertrag. Wenn Waffen plötzlich in anderen Ländern auftauchen, kann es sein, dass der Lizenzpficht nicht nachgekommen ist. Evtl. ist Deine Kritik berechtigt und die Beschreibung in diesem Lemma weniger hilfreich, sondern sollte als Abgrenzung im Lemma Waffenhersteller#Rechtliche Unterscheidung erscheinen.
  5. VN-Feuerwaffenprotokoll: Da dieses Protokoll mehr Anlass für den ATT und die neue EU-Richtlinie für den Transport in Drittstaaten gibt, als für die Kontrolle der Hersteller, können wir entweder a) das Feuerwaffen-Protokoll gleich am Anfang aufführen und seine Impementation für die einzelnen Waffenkontrollarten pro Artikel verflechten oder wir lassen es dort, wo es die meisten Masßnahmen bewirkt ( dem Export). Ich bin für beide Versionen offen. Wenn die Mehrheit es will, wird das Feuerwaffenprotokoll von mir präzisiert und jeder Waffenkontrollart voran gestellt.
  6. Der Bezug zur vorindustriellen Geschichte war bisher in allen waffenrechlich relevanten Lemmas ein Baustein. Falls er hier nicht passt, kann er auch gelöscht werden.
  7. Der Abschnitt Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle wurde explizit vom Small Arms Survey aufgegriffen. Ich habe lediglich in der deutschen Wikipedia recherchiert, folgenden Eintrag zu Control Arms gefunden und deren obersten Inhalt wiederholt. Wenn dies hier nicht genannt werden soll, muss erst das Lemma Control Arms geändert werden.
Ich bitte um konstruktive Kritik, ob Avron Kritikansätze berücksichtigt werden sollen. Sie sind z.T. schlüssig, zum Teil m.E. irrelevant, z.T. abhängig von anderen Lemmas. Bitte zur der Übersicht halber auf die einzelnen Unterpunkte (1.-7.) verweisen. --Triebel 03:18, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  • 1) Waffe bedeutet alles vom Messer bis zum Geschütz. Das Lemma mus zum Artikelinhalt passen.
  • 3) Bitte um Einzelnachwei. Mich interessiert hier was von wem in dem Zusammhang als "illegal" bezeichnet werden kann.
  • 4) was bedeutet hat bzw. hatte Lizenzfabriken weil Haben ein Eigentumsvehältnis impliziert das nachgewiesen werden muss.
  • 7) es geht darum wie der Abschnitt geschrieben ist

--Avron 12:23, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel ist in der Aufzählung der Fakten detailliert (ob zu detailliert und kleinteilig ist sicher Geschmackssache) und sachlich. Er hat allerdings erhebliche Schwächen, wenn er ins Allgemeine kommt, wo er eine deutliche Schlagseite zeigt und teilweise auch in den Bereich der Theoriefindung kommt.

  • Erster Abschnitt: Unbequellte Statements wie "Volkswirtschaftlich sinnvoll sind für jede Nation hohe Waffenexporte." oder "Da die Nationen im Wettbewerb zueinander stehen, würden sie auch bedenkliche Exporte erlauben, wenn sie annehmen, dass der Export ansonsten von einem anderen Staat durchgeführt werden würde." halte ich für Theoriefindung
  • Wie oben schon kritisiert entwertet der Abschnitt Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle den Artikel. Ich sehe nicht, wo dieser Abschnitt im Detail auf der Studie basiert. Statt dessen wirkt er einseitig zusammengegooglet. "Oft benutzten Sätzen" werden ausführliche Einzeläußerungen von Waffenbefürwörtern gegenübergestellt. Es wird von einer "Angst vor Waffen" gesprochen und diese durch Verlinkung auf eine Wahnvorstellung diffamiert. Im Jemen wird der private Waffenbesitz " als Garant für Sicherheit und Ordnung" dargstellt, obwohl die Studie hier m.E. viel vielschichtiger die Argumente gegenüberstellt. Waffengegner werden mal kurz über einen Kamm geschoren und dürfen sich nur in Schlagwörtern äußern, während die Waffenbefürwörter ihre Ansicht gleich in drei Studien "belegen".
  • Während der Artikel einen klaren Zusammenhang zwischen Amokläufen und Waffengesetzen herstellt, lese ich in der Studie "The relationship between mass shootings and legal responses is far from clear." Überhaupt scheint mir dieser Abschnitt (wenn auch belegt) sehr überdimensioniert und dazu angetan, alle anderen Einflüsse auf Waffengesetzgebung zu überlagern. Wo finde ich eigentlich ein Wort zu den Einflussnahmen der betroffenen Wirtschaftsverbände (Schlagwort "Waffenlobby")? In der Studie wird als Faktor für die Gesetzgebung "public advocacy" benannt, also öffentliche Einflussnahme, Interessenvertretung, Kampagnen. Bei uns wird daraus lediglich "hauptsächlich die von den Medien präsentierte öffentliche Meinung" (und dazu passend dann die Auflistung der medienwirksamen Zwischenfälle).

Fazit: Der Artikel hat, sobald er die direkten Fakten verlässt, eine spürbare Schlagseite, die vor einer Kandidatur unbedingt eliminiert werden müsste. Viele Grüße! --Magiers 12:52, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Spürbare Schlagseite ist wohl noch zurückhaltend formuliert, wenn man sich die Hintergründe der Mitarbeit der hier harmlos auftretenen User:Triebel anschaut. Die Absicht einen ausgeglichenen, unvoreingenommenen Enzyklopädieartikel zu schreiben wird hier nicht der Antrieb der Mitarbeit dieser Dame sein. Einen weiteren Lobby-Skandal muss sich WP nicht antun. Der hier diskutierte Artikel ist in seiner Tendenz eine Schande für WP. Besonders wenn die sich für zuständig haltenden Portal:Waffen-Mitarbeiter treu vor diesen Karren spannen lassen, keine Probleme sehen (siehe Diskussion hier), Triebel gar unterstützen und verteidigen wird es kritisch - und eine echte Artikelverbesserung nicht zu erwarten, höchstens Kosmetik, die restlichen Kritiker werden dann koordiniert niedergemacht. Bevor in den von Triebel geschriebenen Artikeln jeder Fakt kontrolliert und jede Meinungsmache entfernt wird schlage ich vor die Artikel zu löschen, Änderungen zurückzusetzen und Triebel zu sperren.--D.W. 19:43, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zugute halten muss man Triebel dass sie nie einen Hehl daraus gemacht hat für wen oder was sie steht. Niemand ist hier verpflichtet seine "Gesinnung" preis zu geben. --Avron 20:34, 27. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich bin seit Juli 2010 dabei. Keiner meiner Artikel wurde bisher gelöscht, obwohl D.W. dies bereits bei meinem allerersten Artikel forderte. Diesen hatte ich zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem ich niemals zuvor die Worte BNR, NPOV, RK, Mentor oder Mentee gehört hatte. Bereits in der damaligen Löschdiskussion befürchtete er eine Einnistung der Waffenlobby und kontrolliert setidem auch meinen BNR auf lobbylastige Äußerungen. Im Gegensatz zu D.W., dessen Sperr-Logbuch eine ganze Seite füllt, bin ich noch nie gesperrt worden oder des Vandalismus bezeichnet worden.
Zum Thema Waffenlobby noch eine letzte Bemerkung: In Deutschland wurde im August 2010 die 50. Weltmeisterschaft des ISSF ausgerichtet, an der 2000 Schützen aus 103 Ländern teilnahmen und die als „by far the best World Championship that the ISSF has ever organized, the best shooting sport competition of all the times!“ von den Organisatoren bezeichnet wurde. Diese WM wurde von 590 Millionen Fernsehzuschauern weltweit miterlebt: „available to more than 2 billion of TV sets around the world, and footage of the competition was seen by 590 millions spectators, as independent agencies confirmed.“ Quelle Seite 3 oben Wenn die Waffenlobby für den privaten Waffenbesitz erfolgreich wäre, wüssten hier alle Mitleser und -schreiber von dieser WM und nicht nur die paar fachlich Interessierten. Dann wären die dort erstellten Rekorde Schlagzeilen in den Sportberichten der Tageszeitungen. Alle Sportsendungen in den öffentlichen Programmen hätten davon (so wie von der Tischtennis-WM o.ä. Randsportarten) berichtet und die TV-Übertragung in Deutschland wären nicht auf zwei Stunden im Bayerischen Fernsehen beschränkt worden. --Triebel 20:45, 28. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

zu Avron

zu 1) Waffe bedeutet alles vom Messer bis zum Geschütz: Bitte dann ein besseres Lemma vorschlagen, der zeigt, dass dieser Artikel ein Pendant zum englischen gun control, gun politics sein soll, z.B. Schusswaffen für den zivilen Besitz oder Schusswaffenkontrolle? Hier geht es generell um den zivilen Besitz von Schusswaffen. Es gibt bereits das Lemma Rüstungskontrolle, auf das verwiesen wird. Und Messer werden in den meisten Ländern nicht so gesetzlich eingeschränkt wie in Deutschland.
zu *3) Bitte um Einzelnachweis. Mich interessiert hier was von wem in dem Zusammhang als "illegal" bezeichnet werden kann.: Im Lemma Waffenexport und im Literaturnachweis wird als illegal alle nicht-autorisierte Waffenexporte bezeichnet. Nicht autorisiert bedeutet oft, dass das Importland unter einem Waffenembargo liegt, bzw. auch die eingeschränkten Kurzwaffen und Vollautomaten keine Autorisierung erhalten. Die VN und die eigenen Nation bestimmen was legal und was illegal sein sollen. Auch gibt es illegale Herstellung, siehe Waffenhersteller#Rechtliche Unterscheidung. So steht es im im Small Arms Survey Report der verlinkten Quelle. Hier eine kurze deutsche Zusammenfassung des Reports von 2001 Report: Illegale Kleinwaffenproduktionen existieren in mindestens 25 Ländern.In manchen Regionen wie im südlichen Afrika, Südasien und Südostasien ist die illegale Herstellung eine fest etablierte Alternative
zu *4) was bedeutet hat bzw. hatte Lizenzfabriken weil Haben ein Eigentumsvehältnis impliziert das nachgewiesen werden muss : Auch dies steht im oben verlinkten 2001 Report. Auszug: companies such as FN Herstal (Belgium) and Heckler & Koch (Germany/UK) are among the world’s most significant small arms licensors; their products are produced under license in a large, and growing number of countries. Es folgend weitere Einträge zu Lizenzherstellung in dem Report bei den einzelnen Ländern.
zu *7) es geht darum wie der Abschnitt geschrieben ist: Siehe bald folgende Antwort auf Magiers, der auch Punkt 7 kritisiert.
Zu Punkt 3 und 4 fehlen vielleicht noch die Links zur Waffenhersteller --Triebel 14:48, 28. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
zu 3 & 4) Die von dir jetzt zitierten Quellen geben die Sachverhalte ganz anders wieder. Umschreiben, mit anderen Einzelnachweisen bequellen, entfernen oder ich werde sie selber entfernen.--Avron 18:57, 28. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich werde zu 3+4 den Text umschreiben. Dazu werde ich meine Quellen nochmals intensiver durchlesen, nicht nur die Zusammenfassung, sondern auch das Originalkapitel. Da das etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitte noch einige Tage warten. --Triebel 19:21, 28. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
zu 1) Oben habe ich bereits einen Vorschlag gemacht.
zu 7) Du hast zwar dort viel über deine persönliche Ansichten geschrieben, das macht den strittigen Absatz allerdings nicht neutraler. --Avron 15:45, 29. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zu Magier:

  • Erster Abschnitt: "Volkswirtschaftlich sinnvoll sind für jede Nation hohe Waffenexporte." Vier neue Links und änderung in Formulierung - lt. Kritik Magier
  • Wie oben schon kritisiert entwertet der Abschnitt Öffentliche Meinung zur Waffenkontrolle den Artikel: Die Aussagen zu Jemen stammen aus der verlinkten Quelle. Die SAS Studie selbst gibt überhaupt keine Wertung zur Wirkung von Waffenkontroll-Gesetzen bzgl. Missbrauch ab, sondern listet nur die Gesetze auf, so steht es in deren Einleitung. Die Aussagen der Waffengegner sind bereits hinlänglich in WP, u.a. bei Control Arms, Programme of Action, Rüstungskontrolle, Rüstungsdynamik etc. belegt und vielfältig mit Quellen belegt. Würde es ein bereits ein Lemma für Waffenbefürworter geben, bräuchte man die hier bemängelten und durch die Anführungszeichen in „belegt“ diffamierten Studien nicht verweisen. Sie wären bereits Bestandteil von WP und ein WP-Link zu dem Lemma würde reichen.
  • Während der Artikel einen klaren Zusammenhang zwischen Amokläufen und Waffengesetzen herstellt, lese ich in der Studie "The relationship between mass shootings and legal responses is far from clear.": Man sollte vielleicht diesen Satz im Zusammenhang lesen: Over the past 20 years, mass shootings have motivated changes to civilian possession laws in at least seven of the countries under review, many addressing specific factors that underpinned the shootings (see Box 9.1). The precise relationship between mass shooting incidents and particular legal responses is far from clear. In many cases, these incidents have acted as a driver to strengthen gun laws, but because legislative responses are ultimately political, and thus negotiated, outcomes vary widely. Es geht hier um das Wort „precise“, dass Magier in seiner Beurteilung einfach weggelassen hat und den Satz „mass shootings have motivated changes“ anscheinend gar nicht gelesen hat.
  • Wo finde ich eigentlich ein Wort zu den Einflussnahmen der betroffenen Wirtschaftsverbände (Schlagwort "Waffenlobby")? In der Studie wird als Faktor für die Gesetzgebung "public advocacy" benannt, also öffentliche Einflussnahme, Interessenvertretung, Kampagnen. Zunächts: die „Waffenlobby“ mag zwar als Rüstungslobby viel Einfluss haben. Während in Deutschland über 3000 Millionen Rüstungsgüter exportiert werden, liegt der Export von zivilen Schusswaffen bei 171 Millionen. Siehe Waffenexport#Deutsche Waffenexporte. Die Waffenlobby für zivile Schusswaffen ist finanziell schlecht ausgestattet, untereinander uneins und weder durch Studien oder Pressemitteilungen oder Kampagnen bekannt. Ganz im Gegensatz zur Anti-Waffenlobby, die sich vieler Regierungsunterstützung erfreuen kann. Die IANSA erfreut sich der Regierungsunterstützun aus Belgiem, Schweden und Norwegen, sowie Gelder von der Ford Foundation, Rockefeller Foundation, Compton Foundation, Ploughshares Fund, John D. and Catherine T. MacArthur Foundation, Samuel Rubin Foundation, UNICEF und Christian Aid. Wenn hier also von NPOV gesprochen wird, müsste ich eigentlich auf diese Diskrepanz hier noch zusätzlich eingehen.

--Triebel 16:30, 28. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Das ist widersinnig, denn nach deinen Ausführungen zum beklagenswerten Zustand der Waffenlobby für zivile Waffen, müssten diese Waffen längst verboten sein. Waffenlobby schließt laut Artikel, je nach Standpunkt, all die Gruppen ein, die an einer Verbreitung von Waffen und entsprechend liberaler Gesetzgebung interessiert sind. Also neben der Industrie auch die Verbände von Sportschützen und so weiter. Mit einer Betrachtung der rein finanziellen Einflussnahme ist es da nicht getan, sondern du wirst um das Ansprechen von "networking" nicht herumkommen.(Deutschland spezifische Stichworte wären da die Debatten um großkalibrigen Pistolen und die Lagerung von entsprechender Munition in Privatwohnungen [1],[2],[3] u.a.) Alexpl 16:23, 30. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

ehe es hier untergeht: dafür ein Dankeschön and Erdbeerquetscher. @Triebel: Bitte diese Auswertung zur Artikelverbesserung heranziehen. @Alexpl: wenn man das Networking einer Intressengruppe darstellt, kommt man der Ausgewogenheit halber nicht umhin, auch Networking konkurrierender Interssengruppen darzustellen. Diese "Schlammschlacht" sollte man dem Artikel ersparen und besser bei den Fakten bleiben. Gruß Tom 01:50, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

@Gruß Tom: Den DAnk an Erdbeerquetscher teile ich. Auch werde ich die Auswertung bei der Verbesserung zur Hilfe nehmen.
@Avron und Magier: Kritk an der öffentlichen Meinung wurde angenommen und ist jetzt wissenschaftlicher belegt.
@Alexpl: Warum etwas ohne Wirken der Waffenlobby verboten sein soll, was in den meisten Ländern (siehe Lemma) erlaubt ist und eine jahrhundertlange Tradition hat, erschließt sich mir nicht. Das Waffenrecht versucht eine Balance zwischen Missbrauch/Gefahr für die Sicherheit und individuellem Recht auf Selbstverteidung (nicht in Deutschland) und Ausübung eines Hobbys (Jagd, Sportschießen, Sammeln) zu schaffen. Diese Balance ist bei einem Totalverbot nicht gegeben: Seitdem im ehemaligen Ostblock der private Waffenbesitz - unter Beschränkung - zugelassen wird, sinken die Gewaltdelikte und Mordraten. Seit dem Kurzwaffenbann in Großbritannien stiegen die Gewaltdelikte und Mordraten. Aber darum geht es in diesem Lemma nicht. Hier wird nicht untersucht, in wieweit eine Beschränkung positive oder negative Folgen hat, sondern welche Kontrollen bereits implementiert wurden und wie unterschiedlich diese durch Historie, Nationalität und singuläre Ereignisse in den einzelnen Ländern sind bzw. welche Gemeinsamkeiten es gibt.
Deine Links sind reindeutsch und bereits im Waffengesetz_(Deutschland). Dieses Lemma versucht, eine internationale Zusammenfassung zu leisten. Durch die umfangreiche Änderung wurde der Ansatz Networking und finanzielle Verflechtung erfasst - sicherlich jedoch nicht in Deinem Sinne, jedoch m.E. auch nicht als Schlammschlacht. Bitte beachten: hier geht es um den privaten Schusswaffenbesitz und dessen Unterstützung oder Ablehnung, nicht um Panzer oder Kriegsschiffe. Die Herausgeber Leif/Speth des Buches „Die fünfte Gewalt – Lobbyismus in Deutschland“ schreiben auf Seite 27 „Karl-Heinz Schreiber wird als Waffenlobbyist bezeichnet, dabei ging es Korruption und Rüstungsgüter“. --Triebel 03:13, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es ist unwissenschaftlich und populistisch sich spezeielle Begebenheiten herauszupicken und als angebliche wissenschaftliche Beweise zu postulieren. Auch das Argument mit der jahrhundertlangen Tradition ist falsch. Mehrladewaffen mit hochenenergiereichen Metallpatronen gibt es erst überhaupt etwas über 100 Jahre und um diese geht es in der öffentlichen Debatte. Schwarzpulvervorderlader kann man auch nach dem strengen deutschen Waffenrecht recht einfach erwerben. Ein Recht auf Hobbyausübung (Bedürfnis) gibt es nicht. --Avron 08:44, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es war nie meine Absicht Einfluß auf die Artikelgestaltung zu nehmen, sondern lediglich einige Schwachpunkte in deiner Argumentation aufzuzeigen. Nach deiner leidenschaftlich vorgetragenen Antwort müsste ich das zwar eigentlich schon wieder tun (ob nun lib. Waffengesetzte oder doch die wirtschaftliche/politische/gesellschaftliche Stabilisierung des ehem. Ostblocks die Mordraten sinken lassen sei dahingestellt) aber lassen wirs dabei. Alexpl 08:58, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hm die Argumente von Avron und Alexpl sind zum Teil nachfühlbar - könnte es sein das am Lemma aus rechtswisschenschaftlicher Sicht zur Präzisierung eine Verbesserung möglich ist? Die Frage geht hauptsächlich an das betreuende (Fach-)Portal:Recht. Gruß Tom 21:27, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Avron: Im Artikel steht klar drin, dass es kein uneingeschränktes Recht auf Waffenbesitz geben kann, sondern nationale Waffenrechte immer die Balance zwischen privaten Waffenbesitz und Verhinderung des Missbrauchs als Gefahr der öffentlichen Sicherheit versuchen. Deshalb gibt es in Rechtsstaaten die Kontrolle durch Verbote bestimmter Waffen und die Erwerbskontrollen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Bedürfnis etc. Die Beispiele waren nicht dafür gedacht, sie im Artikel anzuführen, sondern bezogen sich auf die hier stattfindende Diskussion. Sie sollten nur Anlass geben, einmal darüber nachzudenken, ob die Aussage „weniger Privatwaffen=mehr Sicherheit“ wirklich NPOV oder vielleicht doch POV sein könnte. Keiner bestreitet diese Aussage für Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht/e, in denen der Besitz, die Herstellung und der Handel ohne staatliche Kontrolle erfolgt. Die wissenschaftlichen Studien der Waffenbefürworter kommen zu anderen Aussagen, weil sie sich nur auf den bereits kontrollierten Besitz in Rechtsstaaten beziehen.
Die Kritik an der Exportkontrolle wurde berücksichtigt. Alle Aussagen dazu entfernt und neue Sätze eingefügt. Die öffentliche Meinung habe ich m.E. entpovt und mit wissenschaftlichen Berichten des UNIDIR belegt. Die beiden Absätze ab „In Ländern fragiler Staatlichkeit, ...“ stammen aus dem wissenschaftlichen Aufsatz von Frau Heinze über die Kleinwaffenkontrolle im Jemen, der in seiner Einleitung auf die beiden Seiten der Debatte eingeht --Triebel 15:22, 4. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Abschnitt ist wirklich besser geworden. Was mir noch aufgefallen ist

  • was belegt Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2000, Tatbestand Punkt 27, Landesrecht BW Bürgerservice - eingesehen am 28. August 2011?
  • Kein Land hat so viele Massenerschießungen erleiden müssen wie die USA und kein anderes Land hat so unterschiedlich darauf reagiert. Schlechte Worwahl, Massenerschießungen wird eher für Kriegsgreuel verwendet

--Avron 16:48, 5. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

  • Link umbenannt und nach vorne verschoben. Eine der vielen Quellen, wo der Spruch sowenig Waffen wie möglich des BVergG in der Rechtssprechung verwendet wird.
  • Im gesamten Abschnitt das englische Wort mass-shootings durch Amokläufe ersetzt, nicht nur an der kritisierten Stelle. --Triebel 22:33, 5. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Irgendwie werde ich mit dem Lemma nicht warm. Ich verstehe unter "Waffenkontrolle" die Überprüfung von Waffen auf Funktion oder eines Waffenbesitzers auf seine Zuverlässigkeit (letzteres wird auch durch zahlreiche Googlefunde bestätigt). Wenn ich als Lemma "Waffenkontrolle (Recht)" lese, erwarte ich wenigstens den Hinweis auf einen Gesetzestext, der den Begriff verwenden und in der Regel auch abgrenzen sollte. Eine solche Quelle kann ich hier nicht finden. Schon der erste Satz "Die Waffenkontrolle (engl. gun control, arms control, gun politics) bestimmt die gesetzlichen Vorgaben eines Staates in Bezug auf Herstellung, Handel und Zugang zu Waffen" hört sich in diesem Zusammenhang sehr merkwürdig an. Wer oder was ist denn in Deutschland die Waffenkontrolle, die dem Staat solche Vorgaben machen könnte und in welcher Form werden diese Vorgaben bestimmt? Ist das eine Art Rahmengesetz? Aber dann wäre es ja schon selbst ein Teil der gesetzlichen Vorlagen. Natürlich kann man einen Text schreiben und dann ein passendes Lemma suchen, aber das ist wie oben schon angedeutet Journalismus und keine enzyklopädische Arbeit. --Of 13:35, 11. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Das Lemma ist schwierig, da es keine eindeutige Übersetzung der englischen Synonyme im Deutschen gibt. Leo übersetzt gun control mit Reglementierung des (Schuss-)Waffenbesitz und genau davon handelt der Artikel: Staatliche Bestimmungen zum Besitz von Schusswaffen. Im Französischen lautet der Begriff contrôle des armes à feu. Sowohl gun control als auch gun politics werden in Fachaufsätzen, sowie Büchern im Englischen laufend gebraucht. Auch die Begriffe gun control opponent (Gegner von Reglementierungen) und gun control advocate (Unterstützer von Reglementierungen) sind im Englischen stehende Begriffe. Die Synonme von Waffenkontrolle findet man in diesem Begriffslemma: Waffenkontrolle. Entweder unterscheidet man anhand des Begriffslemmas die Reglementierungen von Schusswaffen von der Rüstungskontrolle, in dem man es in Schusswaffenkontrolle oder (angelehnt an den EU-Feuerwaffenpass) Feuerwaffenkontrolle umbenennt, oder man grenzt es als Soziale Kontrolle von der körperlichen Waffenkontrolle (Nachschau bzw. Hauskontrolle) ab, deren Lemma noch fehlt. Insgesamt ist der Artikel ein Unterpunkt des Waffenrechts, welches sich auch auf Hieb- und Stoßwaffen bezieht, sowie zum Kriegswaffenkontrollgesetz verweist, welches der Rüstungskontrolle unterliegt.
Ofs Kritik geht von einem deutschen Standpunkt aus. Der Artikel ist kein angedeuteter Journalismus, sondern wertet die Arbeit des internationalen Regierungsprojekts Small Arms Survey aus. Er ist eine Übersicht mehrerer nationalen Reglementierungen, internationaler Verträge, internationaler Dispute und Meinungen, die von diversen Fachleuten und Regierungsorganisationen auf Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch und Russisch - jedoch nicht auf Deutsch übersetzt werden. Beispiele von internationalen Reglementierungsprojekten, die in die diesen sechs Sprachen veröffentlichen sind und sich ausschließlich mit der Waffenkontrolle beschäftigen sind Kleinwaffenaktionsprogramm, UNODA, Kleinwaffenkonferenz, Small Arms Survey Jahrbuch 2011. Der zu Recht fehlende Hinweis zur 2009 im deutschen Waffenrecht eingeführten körperlichen Waffenkontrolle (Nachschau) wird nachgeliefert, sobald die deutsche Rechtssprechung, die von dem Small Arms Survey nicht untersucht wurde, in dem Artikel eingepflegt ist und das fehlende Lemma besetzt ist. --Triebel 18:44, 12. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Waffenkontrollen sind eigentlich eine ethische Maßnahme. Was man dabei aber nicht vergessen darf, ist: Waffenexport wird teilweise als wichtiger Wirtschaftszweig angesehen. Waffenkontrollen kommen aus der Absicht, sich selbst und Verbündete vor einer Übermacht zu schützen, wie auch der neueren Absicht Krisengebiete sicherer zu machen. Der Rest ist Augenauswischerei. --80.108.60.158 13:23, 17. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Gesundheitsprüfung[Quelltext bearbeiten]

Anlass meiner Frage ist ein Edit durch eine IP, die die Schweiz aus der Aufzählung der Länder gestrichen hat, in denen ein Nachweis über die körperliche Gesundheit verlangt wird. In der Tat habe ich weder im Schweizerischen Waffengesetz noch in der Waffenverordnung noch überhaupt irgendwo gefunden, dass die Schweiz so ein Attest verlangt; der Edit wäre somit sachlich richtig gewesen (er wurde wegen Fehlens eines Belegs revertiert).

Wenn niemand einen Beleg dafür anbringen kann, dass die Schweiz sehr wohl einen Nachweis fordert, schlage ich vor, die Schweiz aus der Liste zu streichen. --Snevern 10:41, 7. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Psychologische Gutachten[Quelltext bearbeiten]

Wäre die Information, dass in manchen Ländern psychologische Gutachten zur Feststellung der psychischen Stabilität bzw. des Gefährdungspotentials beigebracht werden müssen, relevant? --77.117.247.79 17:21, 2. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Angebliches Gustav Heinemann Zitat[Quelltext bearbeiten]

Das hier angesprochene Zitat Heinemanns „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” ist nicht belegt und ich war auch nicht in der Lage über Google mehr zu finden, als den unbelegten Gebrauch durch Waffenfreunde. Daher schlage ich vor entweder eine Quelle zu finden oder das Zitat zu entfernen.

--91.96.123.165 14:02, 7. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das hat man auch schon von andere Seite gesucht.[4] Richtig wäre es in der Versionshistorie nachzusehen wer ds reingeschrieben hat und beim Autor nach der Quelle zu fragen. Ich einstweilen kein Problem solange man beim Ordnungsamt Revolver kaufen kann.[5] --Gruß Tom (Diskussion) 18:54, 7. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Zitat jetzt endlich entfernt. Es bleibt unbelegt, auch im Internet sind keine Quellenhinweise zu finden. Dazu steht Heidemanns sonstige Haltung zu Waffen (auch in öffentlicher Hand) dem Zitat entgegen. Es kann ja gern wieder eingefügt werden, wenn ein Beleg gefunden wurde, einstweilen erfüllt das so keine enzyklopädischen Standards. --Gardien (Diskussion) 13:19, 10. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ideologie ??[Quelltext bearbeiten]

Ideologie einer Nation. So steht es in der Einleitung zum Artikel. Was heißt das? Ist das ein Hinweis auf Leitkultur oder nur ein schlechtes Anhängsel zu Historie im Sinne von Tradition? Mit der Bitte um Aufklärung. Gruß --Gabrikla (Diskussion) 15:17, 12. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Gegenstand des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Ich teile die Kritik von Benutzer:Oberfoerster, Benutzer:Avron, dass das Lemma nicht passt.

Es müsste in etwa lauten:

Internationale Abkommen und Gesetze, die der Kleinwaffenkontrolle dienen

Mit der Kleinwaffenkontrolle (oder kurz Waffenkontrolle) verfolgt man ein Ziel. Eine bessere Sicherung der Waffenlager in Entwicklungsländern und ein Programm zur Reduzierung der Nachfrage nach Kleinwaffen sind Maßnahmen im Kleinwaffenaktionsprogramm_der_Vereinten_Nationen, die sich nicht zwangsläufig in Waffengesetzen niederschlagen müssen. Beim Feuerwaffenprotokoll geht die Zielsetzung klar aus dem Titel hervor: Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

In einer Analogie zwischen Waffen und Drogen entspräche die Kleinwaffenkontrolle dem Krieg gegen Drogen, der ebenfalls international ausgerichtet ist/war (z. B. Vernichtung von Koka-Pflanzungen mit Herbiziden).

Die Entsprechung von gun control (Waffenregulierung?) wäre Drogenpolitik (im Unterschied zum Betäubungsmittelgesetz). Dort wäre der richtige Ort für Studien wie John Lotts More Guns, less Crime. --Thomas Leske (Diskussion) 12:56, 13. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 09:16, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]