Diskussion:Wappen der Republik Österreich/Archiv/1

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Verschiebung auf Wappen der Republik Österreich

Analog zur gerade erfolgten Verschiebung von Bundesgesetzblatt (Österreich) auf Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich (vgl. Diskussion:Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich) schlage ich das für diesen Artikel ebenfalls vor. Denn auch hier ist der offizielle Hauptname Wappen der Republik Österreich, während Bundeswappen nur die auch offizielle Nebenform ist. Wenn in der nächsten Zeit kein Einwand bzw. kein stichhaltiges Gegenargument kommt, plane ich zu verschieben. --Elisabeth 12:06, 25. Okt. 2018 (CEST)

Einverstanden. Das ist ohnehin zu sehr der deutschen Bezeichnung nachempfunden und steht quer zur sonstigen Systematik, wo es ganz einfach "Wappen Xylands" heißt. Allerdings klingt "Wappen Österreichs" auch ein wenig teutonisch (und man wüsste nicht, ob ein Singular oder ein Plural gemeint ist). Da ist die amtliche Form eigentlich das Beste. -- Clemens 16:39, 25. Okt. 2018 (CEST)
Stimme hier ebenfalls zu und helfe auch gerne bei den Links etc. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 13:33, 28. Okt. 2018 (CET)
Danke, ich denke, dass nach euch beiden keine Gegenargumente mehr kommen werden. Wollte gerade verschieben, geht aber nicht ohne Admin-Rechte. Würdest du das bitte übernehmen, Admin Clemens? Danke. --Elisabeth 15:00, 29. Okt. 2018 (CET)
Servus Elisabeth, du musst vorher die Weiterleitung auf Wappen der Republik der Österreich löschen. Habe einen entsprechenden SLA gestellt und dann kannst du es verschieben. Kann heute Abend gerne mit den Links helfen. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 15:06, 29. Okt. 2018 (CET)
Danke, so ging es natürlich auch. Hast bereits verschoben, brauche ich nicht mehr. Clemens als Admin hätte es direkt lösen können.
Anders als beim BGBl sehe ich hier nun aber keine Notwendigkeit entstandene WL Bundeswappen (Österreich) zu löschen, denn "Bundeswappen" ist ja die offizielle Kurzform, geht aber nicht ohne den Klammerzusatz. Da ohne WL-Löschung auch keine Rotlinks in den div. Artikeln entstanden sind, sollten sich IMO die Linkanpassungen erübrigen. --Elisabeth 15:30, 29. Okt. 2018 (CET)
Sorry, habe das erst jetzt gesehen, aber so ist es ja auch gegangen. Ja, ich bin auch dafür, die WL zu erhalten, zumal die angebliche Regel, dass Klammer-WLs grundsätzlich zu löschen wäre, ohnehin ein Mythos ist. Die Navileiste werde ich noch schnell anpassen, die ist momentan das Wichtigste. -- Clemens 15:35, 29. Okt. 2018 (CET)
Kein Problem, Clemens, alles bestens. Danke fürs Anpassen der Navileiste; und vor allem auch für das Statement mit dem Mythos - das sehe ich nämlich auch genauso … --Elisabeth 15:43, 29. Okt. 2018 (CET)

Überarbeitung

Servus Elisabeth, dann diskutieren wir hier über meine Änderungen, die du wieder rückgängig gemacht hast. Ich würde den Artikel gerne ein bisschen vereinfachen, die Einleitung kürzen (auf das Wesentliche) und vor allem ein bisschen darstellen, wie und wo das Wappen in welcher Form verwendet wird. Vielleicht könnte man den Teil zum Wappengesetz auch in einen eigenen Artikel auslagern. Es gibt ja viele Optionen. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 16:53, 29. Okt. 2018 (CET)

Servus auch, danke, DONT TALK TO MY CAT, dass du mich nicht re-revertiert hast und auf die Disk bist. Hier meine ausführliche Begründung:
  • Wie du der Versionsgeschichte entnehmen kannst, habe ich im September den Artikel überarbeitet (siehe Gesamtdiff), vor allem als Anlass, weil mir schon lange ein Dorn im Auge war, dass die Privatmeinung des umtriebigen Peter Diem als die offizielle Version des Bundeswappens dargestellt war. Mir ist klar, dass noch Probleme im Artikel drinnen sind, insb. hier auch die Dopplung mit dem Abschnitt der Blasonierung, den ich im Sept. vorerst fast zur Gänze unangetastet gelassen habe. Auch für die anderen Abschnitte zur Vorgeschichte des heutigen Wappens mit dem aus der ersten Republik und aus dem Ständestaat, sowie für die Abschnittsreihung, sehe ich noch Überarbeitungsbedarf. Das ist mir alles klar, das habe ich alles auch noch in meiner Abarbeitungsliste, bin aber seither aus verschiedenen Gründen nicht mehr dazugekommen, am Artikel weiterzumachen.
  • Ich habe ganz bewusst in der Einleitung den Art 8a B-VG und den § 1 Wappengesetz zitiert, ebenso wie ich ganz bewusst die drei Versionen der Wappendarstellungen in die Infobox gesetzt habe, siehe zuvor die Sache mit Diem. Mir war es dabei - Stichwort Mythen - auch wichtig, dass das bereits aus der Einleitung und der Infobox zu erfassen ist, ohne sich bis zu diesen Informationen/Variationen erst durch den Artikel durcharbeiten zu müssen. Mit deiner Änderung habe ich erst gesehen, und wo du insofern auch recht hattest, dass mir in der Einleitung selbst die Dopplung passiert ist - das habe ich erstmal notdürftig repariert, bin aber mit dieser meiner Version jetzt selbst noch nicht so ganz glücklich.
  • Den historischen Rückgriff bis zu den Habsburgern, wie von dir mit "Das aktuelle Wappen geht zurück auf den von den Habsburgern als Wappentier verwendeten Adler und schließlich auf das in der Endphase Österreich-Ungarns für die österreichische Reichshälfte verwendete Wappen zurück. Während der Ständestaatsdiktatur wurde ein abgewandeltes Wappen verwendet und schließlich war die Führung und das Zeigen der österreichischen Wappen während der NS-Diktatur verboten." in die Einleitung gebracht, sehe ich hier nicht notwendig und wäre mE das Gegenteil als von Einleitung vereinfachen, das steht dann ohnehin wirklich weiter unten im geschichtlichen Teil.
  • Die Verwendung des Wappens und seiner Abwandlungen in der Einleitung anzureißen (siehe deine Version: "Es wird heute in teilweise abgewandelter Form von Behörden, Ämtern, Gerichten und Wachkörpern, aber auch beispielsweise Kammern und Sozialversicherungsanstalten auf Bundesebene geführt oder anderweitig verwendet. Der Wirtschaftsminister kann Unternehmen das Recht zur Führung des Wappens als Auszeichnung verleihen."), sehe ich durchaus diskutierenswürdig, aber als zweischneidige Sache: Abgesehen davon, dass das weiter unten im Artikel eh auch schon zumindest teilweise drinnen ist, ist es genau dem widersprechend, was die verfassungs- und einfachgesetzliche Lage ist, das alles - und da gebe ich Diem insofern sogar recht - ist ein ziemlicher Wildwuchs, so wie mit der Darstellung des Bundeswappens selbst sowie dessen auf der Bundesdienstflagge umgegangen wird. Anders gesagt: Die vielfache Abwandlung ist ebenso rechtswidrig, wie es sich scheints in letzter Zeit einbürgert hat, selbst auf Flaggen hinter dem BK auf Pressekonferenzen oder auf gehissten Flaggen im öffentlichen Raum neben Bundesländer- u/o Gemeindeflaggen, das Bundeswappen vulgo Bundesadler in einem Schild darzustellen, statt freischweibend, wie in Art 8a festgeschrieben. Insofern habe ich ein Problem mit einem Satz, wie von dir formuliert, ebenso, wie mit einer Galerie des Wildwuchses ohne nähere Erklärung.
  • Zur Infobox:
    • "Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen)" sehe ich gem. Art 8a Abs 2 B-VG und § 1 Wappengesetz als eine Einheit, das sollte demnach mE nicht auseinandergerissen werden. "Bundesadler (inoffiziell)" von dir sehe ich sowohl was Bundesadler in kursiv statt in Anführungszeichen betrifft, als auch mit dem Klammerzusatz "(inoffiziell)" für problematisch, weil nicht inoffiziell, sondern schlichtweg nur umgangssprachlich.
    • Die Entfernung der Darstellungsformen mit den Erklärungen, siehe wie bereits oben angesprochen.
    • Vor dir "eingefuehrt = 1. Republik: 8. Mai 1919; 2. Republik: 1. Mai 1945; in Bundes-Verfassungs- und Wappengesetz: 27. April 1984" anstelle wie zuvor "eingefuehrt = 1981 (mit BGBl. 350/1981) i. V. m. 1984 (mit Wappengesetz, BGBl. 159/1984)", vermag ich nicht nachzuvollziehen: Erstens hat das aktuelle Bundeswappen nichts mit dem Wappen von 1919 zu tun, außer einer gemeinsamen Vorgeschichte, gehört also nicht in das Infobox-Feld "eingeführt", sondern ist ja die Vor-Vorgängerversion, so wie im Feld "vorgaenger" korrekt abgebildet (ganz streng betrachtet müsste unter Vorgänger sogar das Ständestaatwappen drinnen sein); zweitens gehört B-VG und 1984 auch nicht zusammen. Anders gesagt: Ich halte meine Version für korrekt.
  • Ein eigener Artikel zum Wappengesetz wäre einerseits sowieso nicht verkehrt. Das birgt allerdings wiederum die Gefahr, dass der Wappengesetz-Artikel dann wieder mit der gesetzlichen Lage der Wappen der ersten Republik (Staatswappen der Republik Deutschösterreichs) und des Ständestaats (Staatswappen Österreichs) vermengt wird. … Andererseits wäre es auch eine Überlegung wert diesen Artikel zu teilen und daraus für jedes dieser drei Wappen (erste Republik - Ständestaat - zweite Republik) jeweils einen eigenen Artikel zu machen. Gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Überblicksartikel.
HTH --Elisabeth 19:39, 29. Okt. 2018 (CET)
(Nachsatz: Darf dein Benutzername DONT TALK TO MY CAT in der Anrede bzw. Erwähnung irgendwie vereinfacht werden? Wenn ja, wie? Z.B. DTTMC u/o Dttmc?)
Servus Elisabeth, meine etwas verspätete Antwort zu der Sache in Stichpunkten:
Wappen der Republik Österreich
(Bundeswappen)
Details
Alternative Namen umgangssprachlich: „Bundesadler“
Eingeführt 1. Mai 1945
Wappenschild Bindenschild
Schildhalter Adler
Weitere Elemente Mauerkrone auf dem Adlerkopf, Hammer (linker) und Sichel (rechter Fang), die Fänge umschließende gesprengte Kette
Vorgänger-
versionen
Wappen des Bundesstaats Österreich (1934–1938)
  • Struktur: Ich würde vorschlagen, folgende Abschnitte zu gestalten:
    • Blasionierung (Zitat aus dem B-VG)
    • Verwendung (hier dann eine Galerie der verschiedenen Verwendungen, z.B. eben in Logos etc. und Erläuterung dazu, z.B. wie das gesetzlich geregelt ist usw.); hier kann man dann auch die beiden oft verwendeten Versionen anführen und erläutern
    • Rechtliches (kurze Erläuterung und Weiterleitung auf den entsprechenden Artikel zum Wappengesetz)
    • Geschichte (kurze Erklärung und Links mit Bebilderung auf die jeweiligen Artikel zu den Vorgängerwappen)
  • Für das Wappen der ersten Republik und das Ständestaatswappen würde ich einen eigenen Artikel machen und diese dann jeweils verlinken
  • Ebenso würde ich einen Artikel für das Wappengesetz machen, der ja auch für die Flagge usw. interessant ist
  • Kurze Erläuterung, warum ich durchaus auch die Verwendungen und dazu Bilder einbauen möchte: Weil es sicher von Bedeutung ist, dass das Wappen eben in vielen verschiedenen Formen von verschiedenen Institutionen genutzt wird. Hier kann man ja die rechtliche Lage dazu durchaus erklären.
  • Infobox: Mein Vorschlag auf der rechten Seite, die Erklärung dazu:
    • Der Name kann natürlich im Verbund bleiben; der umgangssprachliche Name in der Infobox auch so bleiben
    • Die beiden häufig verwendeten Versionen würde ich rausnehmen, da hier das korrekte Wappen gezeigt werden soll. Abwandlungen davon gehören meiner Meinung nach im Artikel erklärt und nicht direkt in der Infobox gezeigt, da sich an der Gestaltung nichts ändert. Diese Felder sind meines Wissens dafür gedacht, andere Versionen in anderer Gestaltung zu zeigen (vgl. z.B. Wappen Liechtensteins).
    • Eingeführt wurde das konkrete Wappen am 1. Mai 1945 und dann sollte auch dieses Datum in der Infobox stehen und kein anderes
    • Als Vorgängerwappen das Wappen des Bundestaats Österreich mit Datum (wie es korrekt ist)
    • Ganz generell sage ich dazu, dass meiner Meinung nach die wichtigsten Fakten in der Infobox ersichtlich sein sollten.
  • Einleitung: Diese sollte tatsächlich vereinfacht werden, wie genau kann man entscheiden, wenn der Artikel überarbeitet wurde und die weiteren Artikel erstellt wurden. Es ist sicher möglich in der Einleitung anzuführen, dass das Wappen in mehreren abgewandelten Versionen verwendet wird und damit auch die Sache mit der Infobox anders gelöst werden kann.
Soweit meine Gedanken, freue mich dazu auf Antworten und eine Diskussion.
Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 16:04, 2. Nov. 2018 (CET) (PS: Abkürzungen meines Namens sind natürlich möglich, bitte einfach als DTTMC oder ähnliches)
Vorweg zu dem einem Punkt: Die Behauptung, das konkrete Wappen wäre am 1. Mai 1945 eingeführt worden, ist doppelt falsch:
  • Es stimmt natürlich, dass das Wappen mit den gesprengten Ketten mit 1. Mai 1945 in der Beschreibung des StGBl. Nr. 7/1945 eingeführt wurde. Tatsächlich war die damalige schwarz-weiß-Zeichnung in StGBl. Nr. 22/1945 heraldisch korrekt gezeichnet entsprechend Tingierung.
  • Das aktuelle Wappen wurde jedoch in den 1980er Jahren in zwei Schritten eingeführt, womit das Wappengesetz 1945 samt zugehöriger Wappenzeichnung außer Kraft gesetzt wurde. Konkret ist das:
    • Erstens mit der genauen heraldischen Beschreibung (jedoch ohne auf die Farbgebung der Kette einzugehen; zu golden gewaffnet und silbernen Querbalken vgl. Tingierung#Metalle) im Art. 8a B-VG, in Kraft getreten am 1. August 1981 als Verfassungsbestimmung;
    • zweitens mit der davon abweichenden Zeichnung (siehe detailliertes Gefieder, siehe graues Gefieder, siehe goldbraun gewaffnet und sowas wie silberweißen Balken) in der Anl. 1 zu § 1 Wappengesetz, in Kraft getreten am 27. April 1984.
  • Wenn sich jemand die Mühe macht Artikel (= Plural) zu den beiden Wappengesetzen anzulegen, würde ich mich gar nicht dagegen stellen. :-)
  • Zur Sache mit deinen Argumenten zur Artikelstruktur und der Einleitung bin ich noch im Nachdenkprozess.
  • Die drei Versionen des aktuellen Wappens in der IB halte ich jedenfalls weiterhin für höchst sinnvoll und notwendig, weil alle drei im offiziellen Gebrauch stehen, alle drei mehr oder weniger auf den Gesetzestexten beruhen (vgl. den zuvor von dir auf dem Mißverständnis beruhenden Diskussionsteil in Diskussion:Österreich) und genau dieser Punkt immer wieder zu Irritationen führt.
--Elisabeth 11:14, 5. Nov. 2018 (CET), und jetzt gehe ich offline …

Falls der eigene Artikel zum Wappengesetz kommt, kann ich mit der Manz’schen Sonderausgabe Nr. 66 zum Wappengesetz von 1985 dienen. Ja, ich weiß, ist schon etwas veraltet, aber was gewisse Kommentare und Erläuterungen betrifft, wäre das immer noch hilfreich.--Der Polizist (Diskussion) 15:40, 3. Nov. 2018 (CET)

@Der Polizist: Danke für das Angebot. Veraltet wahrscheinlich ohnedies nur bedingt, wird sich zu den Kommentaren und Erläuterungen nicht wahnsinnig viel geändert haben. Ist das ein dicker Wälzer? … Ah, nein, schon gefunden (ich kenne die Reihe, die ist wirklich gut, habe selbst zu einem anderen Gesetz eine derartige Ausgabe):
  • Alfred Petrović, Johann Pachernegg: Wappengesetz. Mit Erläuterungen und den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften. Manz, Wien 1985, ISBN 978-3-214-03500-6, 72 Seiten.
Hast du die Möglichkeit das einzuscannen und per Mail (mir) zu schicken? Wäre super. (Scheint wohl auch generell vergriffen zu sein.) --Elisabeth 11:14, 5. Nov. 2018 (CET)

@Elisabeth: Ja, das müsste gehen, vielleicht schon morgen, muss ich schauen.... --Der Polizist (Diskussion) 15:21, 5. Nov. 2018 (CET)

Super, Dankeschön. Wann immer du dazukommst. Mail aus der Mailfunktion ist zeitgleich unterwegs, damit du meine Mailadresse hast. --Elisabeth 20:48, 6. Nov. 2018 (CET)
Du hast es inzwischen vermutlich gesehen Elisabeth, dass ich dir den Scan geschickt hab. --Der Polizist (Diskussion) 19:06, 9. Nov. 2018 (CET)

"Nicht gesetzeskonforme"

.png-Version direkt aus der Anlage 1 iVm § 1 Wappengesetz mit ugs. Bezeichnung "Bundesadler"
Wappen der Republik Österreich.svg: Inkscape-Vektorsierung mit 16Farben (15+transperenter Hintergrund)
Bisherige, nicht gesetzeskonforme .svg-Version
Habitator-terrae-Version, 31. Mai 2019: Schwingen in ihrem Oberteil mehr detailliert.

Es kann sein, dass ich vollkommen im Unrecht liege. Mir scheint diese Formulierung trotzdem ein bisschen Theoriefindung zu sein:

  1. Es ist möglich das Wappengesetz so zu interpretieren, dass zumindestens die erste Abwandlung dem Anhang entspricht
  2. Natürlich ist es auch möglich anders zu interpretieren, mir scheint es aber so, dass dies abschließend gekärt ist.

Was meint ihr? Habitator terrae 18:33, 30. Mai 2019 (CEST)

Nein, das ist keine TF. Ja, das ist abschließend geklärt:
Das B-VG gibt hier den heraldisch beschreibenden Rahmen vor und verweist ausdrücklich darauf, dass die genaue Ausgestaltung per einfachem Bundesgesetz zu treffen ist. Das wurde mit dem Wappengesetz und der grafischen Darstellung im Anhang auch umgesetzt.
Wer in den letzten Tagen auf die hinter Van der Bellen und hinter Kurz gehissten Bundesdienstflaggen geachtet hat, konnte feststellen, dass auf diesen das Bundeswappen mit dem Wappenadler weitestgehend der Vorlage des Anhangs entsprochen hat.
Darüber hinaus darf ich dich auf Diskussion:Österreich#Wappen weiterverweisen, wenn’s recht ist. Dort wurde das Thema zuletzt recht ausführlich diskutiert, womit ich mich daher auch hier nicht weiter wiederholen möchte. Bitte allenfalls dort weiter, damit es sich nicht über mehrere Stellen zerspragelt. Danke.
(NB: In der Grafikwerkstatt der Wappen habe ich neulich um eine Vektorgrafik nach dem Vorbild der File:Austria Bundesadler.png (dies eine Entnahme aus dem Anhang) gebeten. Bislang noch keine Reaktion.)
-- HTH hier an dieser Stelle. --Elisabeth 19:00, 30. Mai 2019 (CEST)
(Ok, ich werd mal sehen) @Elisabeth59: Ich hab mir nochmal alle Belege angesehen:
  • Der Einzige Beleg ist das Wappengesetz. Dort steht "§ 1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a Abs. 2 B-VG bestimmt und entspricht der Zeichnung des Bundeswappens in der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 1."
  • Sonst gibt es auch noch das von Peter Diem
Dies kann auf zweierlei Arten interpretiert werden: Entweder beide Quellen widersprechen ("entsprechen" kann auch bedeuten "ähnlich") sich, oder auch nicht. Da ich keine Quelle (außer Wikipedia) gefunden habe, die eindeutig schreibt, dass die anderen Formen gesetzlich unzulässig wären, muss das Wikipedia:Theoriefindung (Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel. Für die Inhalte eines Artikels ist es nicht relevant, was jene als „Wahrheit“ ansehen. Zu ermitteln und darzustellen ist vielmehr, wie das Thema von überprüfbaren, verlässlichen Informationsquellen „da draußen in der Welt“ gesehen wird.) sein, sofern ich nicht anderen Quellen übersehen habe. Habitator terrae 11:33, 31. Mai 2019 (CEST) PS: File:Österreich Bundesadler.svg --13:51, 31. Mai 2019 (CEST)
Habitator terrae, ich weiß nicht, was das jetzt werden soll. Ich habe dich freundlich auf Diskussion:Österreich#Wappen verwiesen, wo das Thema umfangreich abgehandelt wird. Ich habe wenig Lust auf diesem neuen Schauplatz darüber wieder von A beginnend zu diskutieren.
Dein heutiges Wappen Österreich Bundesadler.svg halte ich beinahe schon für eine Provokation, ich außer deinem neuen Dateinamen mit dem höchst umgangssprachlichen "Bundesadler" keine wesentliche Änderung zu der bisherigen .svg-Version zu erkennen vermag (siehe rechts im Vergleich der nun drei Versionen). Du hast damit eine neue Dublette geschaffen, bravo.
Deine Herleitung ist zwar "interessant", womit sich jedoch die Frage zu stellen beginnt, wer denn da nun Theoriefindung betreibt. Die Welt da draußen, als überprüfbare, verlässliche Informationsquelle ist das Gesetz mit seiner Anlage 1, sonst nix.
Die Abhandlung vom Diem, der, wenn ich das an dieser Stelle bemerken darf, weder Historiker noch in diesem Fall von Interesse Jurist, sondern schlichtweg ein umtriebiger Hobbyforscher ist, ist seine persönliche Meinung, seine persönliche Darstellung. Seine hobbyforschende Meinung wurde für den Artikel ermittelt und ist sogar im Artikel mehr als ausreichend dargestellt.
Was "entspricht" betrifft: "Dies kann auf zweierlei Arten interpretiert werden: Entweder beide Quellen widersprechen ("entsprechen" kann auch bedeuten "ähnlich") sich, oder auch nicht." ist Theoriefindung zum Höchsten, wenn du beginnst mit "kann auf […] interpretiert werden" und mit "kann auch bedeuten" zu argumentieren.
Entspricht bedeutet hier nun mal nichts anderes, als die Anlage 1 die grafische Umsetzung der Beschreibung in Art. 8a Abs. 2 B-VG darstellt, der Beschreibung entspricht und diese grafische Umsetzung Gesetz ist, das ist nix anderes als alltägliche Gesetzessprache. Da steht aber entgegen deiner augenscheinlichen Meinung nicht drinnen im Gesetz, dass entsprechende, ähnliche Abwandlungen gemeint seien, das ist nur deine TF-Auslegung.
Mehr gibt es dazu an dieser Stelle nicht sagen. Wenn du weiterdiskutieren willst, bitte dort, wo die entsprechende (sic!) Diskussion schon stattfindet. --Elisabeth 17:48, 31. Mai 2019 (CEST)
Es tut mir leid falls meine Vektorisierung als Provokation empfunden wurde - ja sie ist manchmal ein bisschen unsauber, oder stören dich die Warben, ich bin nur von einem gewissen Farbstich beim Scan ausgegangen, da das Schwarz eher Blau war. Nebenbei findet sich eine ähnliche Farbgebung hier. Eine Dublette ist das aber auf keinen Fall! @Elisabeth59: Natürlich ist meiner Auslegung Theoriefindung, jede andere ohne Beleg aber auch. Habitator terrae 17:59, 31. Mai 2019 (CEST) PS: "Bundesadler" - PROVOKATION???
Es wäre mMn schlauer hier weiter zu diskutieren, da es hier nur um die Formulierung im Artikel Wappen der Republik Österreich geht, nicht um Einbindung im Artikel Österreich --Habitator terrae 18:10, 31. Mai 2019 (CEST)
Doch, das ist eine Dublette, was denn sonst? Darum habe ich doch neben dem Original die beiden .svg-Versionen, die schon lange bestehende und deine heutige direkt untereinander eingebunden - der Vergleich macht sicher.
Wieder einmal interpretierst du, und das auch gleich noch falsch: Ich habe nicht deinen Dateinamen als "halte ich beinahe schon für eine Provokation" bezeichnet, sondern eben genau diese deine Dublette. Der Dateiname ist halt nur ein weiteres Detail von offensichtlicher Unwissenheit. Ich kann ja nix dafür, dass bereits schon früher, vor dir, andere den Quatsch mit der eigenwilligen Dateibezeichnung betrieben haben, da noch mit einem Sprachmix aus Austria und Bundessadler. Richtiger wird "Bundesadler" dennoch nicht, das ist und bleibt schlichtweg eine umgangssprachliche Zuschreibung.
Was den Ort der Diskussion betrifft: Du kannst es gerne als schlauer empfinden hier weiterzudiskutieren, aber ohne mich. Ich wiederhole von vorher: "Ich habe dich freundlich auf Diskussion:Österreich#Wappen verwiesen, wo das Thema umfangreich abgehandelt wird. Ich habe wenig Lust auf diesem neuen Schauplatz darüber wieder von A beginnend zu diskutieren."
Und damit ist /für mich/ an dieser Stelle b.a.w. EOD. --Elisabeth 19:14, 31. Mai 2019 (CEST)
Habitator terrae, das hier ("inspired by [1]") ist aber, sehr gelinde gesagt, jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
  • Am 31. Mai 2019 um 13:51 Uhr präsentierst du mir mit "PS: File:Österreich Bundesadler.svg --13:51, 31. Mai 2019 (CEST)" deine, sagen wir mal freundlich, interessante svg-Version (hochgeladen auf Commons um 13:49:41).
  • Um 17:48 habe ich dich dafür kritisiert ("Dein heutiges Wappen Österreich Bundesadler.svg halte ich beinahe schon für eine Provokation, ich außer deinem neuen Dateinamen mit dem höchst umgangssprachlichen "Bundesadler" keine wesentliche Änderung zu der bisherigen .svg-Version zu erkennen vermag (siehe rechts im Vergleich der nun drei Versionen). Du hast damit eine neue Dublette geschaffen, bravo."),
  • worauf erst Stunden nach Hochladen der Datei (13:49) bzw. deiner Präsentation hier (13:51), nämlich um 17:59 – und dies, wie gesagt, nach meiner Kritik, – du erst zu diesem Zeitpunkt mit der Amtssignatur der PräsK dahergekommen bist mit "Nebenbei findet sich eine ähnliche Farbgebung hier. Eine Dublette ist das aber auf keinen Fall!"
Mit Verlaub, aber diese Hinzufügung ("inspired by [2]") empfinde ich nun als deine nächste Provokation. --Elisabeth 09:14, 3. Jun. 2019 (CEST)
@Elisabeth59: Kannste gern tun, für mich war das einfach nur eine Information an den LA abarbeitenden Admin zur Zeitersparnis. Habitator terrae 09:20, 3. Jun. 2019 (CEST)

Dass es "nicht gesetzeskonform" sei ist Unsinn - oder wollt Ihr dem Bundeskanzleramt unterstellen, vehement gegen Gesetze zu verstoßen? Amtssignatur Bundeskanzleramt -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 09:26, 2. Jun. 2019 (CEST)

Der Unterschied zwischen einem Wappen und einem Amtssiegel als Wortbildmarke (in § 19 Abs. 3 E-GovG. als Bildmarke bezeichnet), hier das Wappen vereinfacht dargestellt, ist aber schon bekannt, oder?
Und im Grunde ja, eigentlich könnte man dem BKA da schon unterstellen gegen das Wappengesetz zu verstoßen. Denn dass es auch besser geht zeigt ja die Amtssignatur des Bundespräsidenten bzw. der österreichischen Präsidentschaftskanzlei, siehe Amtssignatur, in der das Bundeswappen der gesetzlichen Version näher kommt in Punkto der Ausprägung des Gefieders (ähnlich wie die svg-Version oben), seiner grauen Farbe (wie der Anlage 1 entsprechend) und der dunkleren, mehr gegen gold gehenden Farbe von Mauerkrone, Fänge, Sichel und Hammer. --Elisabeth 05:12, 3. Jun. 2019 (CEST)
Nun, der Präsident verwendet auch das Wappen in der hier "illegal" bezeichneten Form mit goldenen Elementen - Du hast mich also nich widerlegt, sondern bestätigt -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 16:28, 3. Jun. 2019 (CEST)
auf der gesamten Webseite der Regierung wird die hellere (also goldene) Version des Wappens im Kopf verwendet -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 05:36, 3. Jun. 2019 (CEST)
Dass eine Behörde ein auf dem Wappen basierendes Logo vetwendet, beweist erst einmal gar nichts. Da gibt es x Beispiele, fast jedes Ministerium hat sein eigenes Behördenlogo. Besonders grotesk ist ja der Comic-Adler des Innenministeriums, den man auch auf Polizeiautos sehen kann... -- Clemens 11:02, 3. Jun. 2019 (CEST)
Das verdreht hier was: Es müsste hier belegt werden, dass das Gesetz so ausgelegt wird, dass andere Versionen nicht konform sind, wenn wir andere Versionen als nicht konform bezeichen wollen, - nicht umgekehrt. Habitator terrae 11:44, 3. Jun. 2019 (CEST)
Das die Wappen mit goldenen Elementen illegal seien ist TF und grob falsch - die Bundesregierung,, Kanzler, Präsident verwenden sie -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 16:30, 3. Jun. 2019 (CEST)
jftr: Gold ist goldrichtig. Gelb ist falsch. Graues, sehr volles, fast räumlichen Eindruck machendes Gefieder ist "graurichtig"; schwarzes, wenig bis gar nicht ausgeprägtes Gefieder ist falsch. Stilisierungen und (Wort)Bildmarken des Wappens sind ein anderes Thema. --Elisabeth 22:32, 3. Jun. 2019 (CEST)

@Elisabeth59: Kannst du es bitte lassen eine sinonyme Formulierung immer wieder einzusetzen, obwohl die Disk ein anderes Ergebnis gebracht hat ("entsprechen", "entsprechen"). @Majo statt Senf: Zur Kenntnisnahme. Habitator terrae 09:26, 5. Jun. 2019 (CEST)

Würdest du es bitte endlich sein lassen? Der ursprüngliche Kritikpunkt - siehe Abschnittsüberschrift - "Nicht gesetzeskonforme" ist längst nicht mehr drinnen, von "illegal" war sowieso nie die Rede, jedenfalls von mir nicht und nicht im Artikel. Die Herumreiterei auf dem "entspricht" / "entsprechen" ist deine ganz eigene TF, der sonst soweit überblickbar niemand beigetreten ist. --Elisabeth 09:40, 5. Jun. 2019 (CEST)
@Elisabeth59: Wenn du "entsprichst" schreibst ist dir hoffentlich klar, was du damit meinst: "§ 1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a Abs. 2 B-VG bestimmt und entspricht der Zeichnung des Bundeswappens in der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 1." Verkauf mich bitte nicht für dummm.
Habitator terrae 13:34, 5. Jun. 2019 (CEST)
Selbstverständlich ist mir klar, was ich meine. Ich will auch nicht dich für dumm verkaufen, wofür auch? Doch im Moment kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, worauf du gerade hinaus willst. Dass man mit mir diskutieren kann, wirst ja zwischenzeitlich erkannt haben. Wer mir allerdings aggressiv kommt, dem komme ich auch aggressiv zurück, falls du das meinen solltest. "Würdest du es bitte endlich sein lassen?" war Reaktion auf deinen Beitrag davor. Ehrlich, ich habe gar keine Lust mit dir zu streiten, einen Konflikt auszutragen. Vielleicht finden wir eine Lösung. Aber hier, nicht im Artikel durch hin- und herändern. Ok?
Vielleicht hilft ja das weiter, aus der Regierungsvorlage (RV, [3]):
„Zu § 1:
Gemäß Art. II Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 350/1981, sind das Gesetz vom 8. Mai 1919 über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich, StGBl. Nr. 257, mit den durch die Art. 2, 5 und 6 des Gesetzes StGBl. Nr. 484/1919 über die Staatsform bewirkten Änderungen, und das Wappengesetz, StGBl. Nr. 7/1945, außer Kraft getreten: Da aus den jeweils einen Bestandteil der Gesetze bildenden Anlagen die Zeichnung des Staatswappens ersichtlich war, ist es nun notwendig, die Zeichnung des Wappens der Republik Österreich, das im Art. 8 a Abs. 2 B-VG beschrieben ist, aus der Anlage dieses Gesetzes ersichtlich zu machen.“
Die Anlage findet sich in dem PDF auf den beiden letzten Seiten. Text "Zu § 1" und die Zeichnung des Wappens waren die Intention des Gesetzgebers. Dass der Gesetzgeber damit offen lassen wollte, dass sich jede/r sein Wappen zeichnen soll, wie er/sie will oder glaubt, wie das Wappen dargestellt sein soll, kann ich daraus nicht herauslesen.
--Elisabeth 14:33, 5. Jun. 2019 (CEST)
1. Wir sollen da auch gar nichts "herauslesen", bei uns gilt nur das Argumentum ad verecundiam (WP:TF).
2. Wenn wir "herauslesen" dürften könnten wir auch aus der Regierungsvorlage herauslesen, dass das als Nachfolgeregelung zu verstehen ist und, da die Beschreibung identisch ist, auch diese dem Wappengesetz entspricht.
Habitator terrae 19:41, 7. Jun. 2019 (CEST)
Eben. Ich weiß ehrlich nicht, was es zu interpretieren oder anderes herauszulesen gibt als auf Punkt und Beistrich das, was der damalige Gesetzgeber per RV gewollt hat:
„Da aus den jeweils einen Bestandteil der Gesetze bildenden Anlagen [das ist am 15. Mai 1919 die Anlage zu StGBl. Nr. 264/1919 und das ist am 20. Juni 1945 die Anlage zum Wappengesetz in StGBl. Nr. 22/1945; Anm. E.] die Zeichnung des Staatswappens ersichtlich war, ist es nun notwendig, die Zeichnung des Wappens der Republik Österreich, das im Art. 8 a Abs. 2 B-VG beschrieben ist, aus der Anlage dieses Gesetzes ersichtlich zu machen.“
Da gibts nix daran herumzudeuteln, wie denn nun im verabschiedeten Gesetzestext "entspricht" zu interpretieren sei. Die Zeichnung des Bundeswappens in der Anlage 1 des Wappengesetzes as is. Nicht mehr und nicht weniger. --Elisabeth 21:16, 8. Jun. 2019 (CEST)
Ich hab erlichgesagt die Diskussion nicht durchgelesen, ich bin per E-Mail gebeten worden File:Wappen_der_Republik_Österreich.svg zu vektorisieren, ich persönlich würde die PNG-Version bevorzugen (bessere Qualität und skalliert auch besser).  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 17:10, 10. Jun. 2019 (CEST)
Auf jeden Fall vielen Dank, dass wir jetzt eine Version ohne Blaustich haben! -- Clemens 22:16, 10. Jun. 2019 (CEST)
Mit sehr herzlichem Dank an Johannes Kalliauer!
Drei kleine Wünsche zur Perfektionierung entsprechend dem Original noch nachgeschickt, wenn du nochmal drüber wolltest, siehe Wappen der Republik Österreich, 1945 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)) (direkt zum Ansichtsbild des Krahl'schen Originals hier):
a) Das Gold von Mauerkrone, Fänge, Sichel und Wappen bitte noch aufhellen (im BGBl.-Anlagen-Original auch heller, wenn durch den Scan auch etwas zu dunkel);
b) Entsprechend Anlagen-Original und des Krahl'schen Originals die Kette und die Fesseln blaugrau.
c) Bindenschild bitte glätten (da sind im Anlagen- bzw. schon zuvor im Original der Regierungsvorlage durch den dreidimensional erhabenen Silberbalken aus dem ursprünglichen 1945er-Original von Krahl der Silberbalken und der untere rote Balken im Schild nach links verrutscht und nicht bündig mit dem oberen roten Balken).
Mit Diese SVG (Scalable Vector Graphic) scheint mangelhaft vektorisiert, … hat sich Benutzer:Habitator terrae zur Datei auf commons eingefunden, warum genau auch immer. Da kenne ich mich nicht aus.
Mit Dank voraus, --Elisabeth 01:36, 13. Jun. 2019 (CEST)
die Vektorisierung ist richtig schlecht, wir haben schon ein schönes SVG. Diese Getue wegen Details ist absolutpeinlich. --128.131.194.71 13:06, 13. Jun. 2019 (CEST)
wikt:ersichtlich machen heißt nichts anderes als etwas so zu machen, dass man es wahrnehmen und nachvollziehen kann. Ob daraus gelesen wird, dass das Wappen exakt dasselbe sein muss oder diese Form nur eine Form von auch anderen ist, ist nicht unsere Aufgabe. Habitator terrae Erde 10:15, 11. Jun. 2019 (CEST)
Es tut mir leid, Habitator terrae, ich habe es lange und geduldig versucht. Nun bin ich aber denn doch mit meinem Latein am Ende mit deinen wikt-Versuchen von erst entspricht/entsprechen und nun von ersichtlich den Gesetzgeber mit der Regierungsvorlage und das verkündete Gesetz zu interpretieren. Damit kann und will ich nicht mehr, meine Möglichkeiten sind erschöpft. --Elisabeth 01:36, 13. Jun. 2019 (CEST)
Wie bereits mehrmals gesagt, ist meine Vektorversion schlechtes AutoTracing.
Auch wenn ich es selbst vektorisiert habe, sehe ich keinen Vorteil von einer Vektorisierung von File:Austria_Bundesadler.png. Und wenn man umbedingt eine Vektorversion will, dann sollte man File:Österreich_Bundesadler.svg von Benutzer:Habitator terrae verwenden. Wenn man das exakte Erscheinungbild des Gesetzestext haben will, soll man das File:Austria_Bundesadler.png oder von mir aus auch den Scan/PDF direkt nehmen/hochladen.
Ich schau mir die Kritiken noch an, aber werde frühestens am Sonntag dazukommen etwas umzusetzen.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 14:12, 13. Jun. 2019 (CEST)
Servus, Johannes Kalliauer, danke nochmals. Da sind wir nun echt in des Teufels Küche gekommen. Ich persönlich sehe ja auch keinen Vorteil in der Vektorisierung, allgemein nicht, geschweige denn des inkriminierten png. Die File:Austria_Bundesadler.png ist ohnehin vom Uploader direkt aus dem BGBl.-PDF entnommen und hochgeladen worden, siehe den Ursprung der Datei im Nov. 2014 in der Versionshistorie.
Aber scheints gehts heutzutage in der WP nicht mehr ohne SVG-Dateien, was mir persönlich wenig nachvollziehbar ist und ich auch mit den anderen Formaten gut leben kann. Ich will auch diese ganzen nervtötenden Diskussionen nicht. Drum habe ich ja nicht nur im Mai im Wikiprojekt Wappen die Anfrage um die png2svg gestellt, sondern, weil dort bisher ohne Reaktion geblieben, und weil es sich aus Anlass deiner s/w-Version gerade so geschickt hat, dich per Mail um die Vektorisierung gebeten. Dass du selbst vor deiner eigenen Vektorisierung gewarnt hast, konnte ich mangels technischem Wissen zu diesem Thema, nicht nachvollziehen, habe ich auch, über eine vage Ahnung hinaus, keinerlei Wissen, was das AutoTracing ist. Offensichtlich, wenn ich die vernichtende Kritik zu der Vektordatei am anderen Ort richtig interpretiere, so ist dieser dyn. IP nach die Datei leider überhaupt nicht zu gebrauchen, was ich hoch schade finde.
Das Problem des PDF im RIS ist leider, dass der (wohl automatisierte) Scan der RIS-verantwortlichen Redaktion des papierenen Bundesgesetzblattes von 1984 nicht 100%ig einwandfrei ist, Stichwort Blaustich, Stichwort Durchscheinen der Rückseite, wodurch sich im Bindenschild das Bundeswappen aus der Bundesdienstflagge abzeichnet (wie eben auch umgekehrt bei der Anl. 2 mit der Bundesdienstflagge, wo mit dem Durchscheinen des Wappens von der Vorderseite die selbe Problematik vorhanden ist). Das hoffte ich, als einen der ersten Kritikpunkte des orginalen png, dass sich das durch die Vektorisierung beheben lassen könnte. Dass der Gesetzgeber damals, 1984, auf solche Problemstellungen keine Rücksicht genommen hat, kann ihm niemand vorwerfen, hat es doch damals noch keine Scannmöglichkeiten oder gar die heutigen Online-Möglichkeiten gegeben, wo die Bundesgesetzblätter heutzutage authentisch im RIS als einzige rechtlich verbindliche Veröffentlichung publiziert bzw. verkündet werden.
Die von dir, Johannes, nun (auch in der LD der Datei auf commons) empfohlene Variante File:Österreich_Bundesadler.svg von Habitator terrae bringt auch nicht weiter: Die ist halt nur eine weitere "Bundesadler"-Version, die nicht der gesetzlichen Vorlage konform ist, sondern eben so ist, wie sich div. Benutzer die Welt des Bundeswappens vulgo "Bundesadlers" so vorstellen.
--Elisabeth 02:18, 14. Jun. 2019 (CEST)
@Elisabeth59: Die von dir gewünschte Grafikbearbeitung übersteigt meine Fähigkeiten und kann ich daher nicht sinnvoll in einer zumutbaren Zeit umsetzen (werder als PNG noch als SVG). AutoTracing ist nichts was du verstehen musst, im wesentlichen eine Variante ein PNG in ein SVG automatisch zu konvertieren, wobei dabei oftmals (wie auch bei diesem Beispiel) Qualität/Informationen verlohren gehen und daher nicht zielführend ist.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:08, 15. Jun. 2019 (CEST)