Diskussion:Wayne LaPierre
Bezeichnung
[Quelltext bearbeiten]Ich tue mich etwas schwer mit der Bezeichnung LaPierres als "politischer Aktivist" & "Lobbyist" imho ist er nichts mehr oder weniger als ein Funktionär der NRA (und betreibt in dieser Funktion natürlich Lobbyismus in eigener und in Sachen der Waffenindustrie) aber politischer Aktivist? Dies ist für mich doch ein nominell positiv besetzter Begriff den ich auf LaPierre als nicht so richtig "passend" empfinde. Ich denke die Bezeichnung "Funktionär der NRA (bezw.Waffenlobby)" trifft es genauer und ist auch noch neutral. >Leftie11 - (Diskussion) 12:48, 15. Apr. 2016 (CEST)
- nachdem sich keiner äussert werde ich seine bezeichnung in Waffenlobbyist ändern- der "Gute" hat noch nie etwas anderes gemacht entsprechend ist eine bezeichnung als Bürgerrechtler etc.pp. nicht als eine irreführung (bzw.Beleidigung für "richtige" Bürgerrechtler... -->Leftie11 - (Diskussion) 17:11, 21. Apr. 2017 (CEST)
- Naja Waffenbesitz ist in den USA ein Grund- und Bürgerrecht, von daher ist jemand der für den Fortbestand und die Stärkung dieses Rechtes eintritt schon ein Bürgerrechtler, nur eben jemand der sich für Bürgerrechte einsetzt, die viele Leute (hier) für falsch halten. Aber ihm diese im lexikalischen Sinne korrekte Bezeichnung zu entziehen, weil du und ich das Bürgerrecht für das er sich einsetzt fragwürdig halten, wäre m.E. POV. Und gemäß dem Neutralitätsverbot sollen wir ja unsere eigene Meinung nicht in den Artikel einfließen lassen.Zsasz (Diskussion) 19:42, 21. Apr. 2017 (CEST)
- Der zweite Verfassungzusatz als Bürgerrecht ist mir wohl bewusst- nichtsdestotrotz erachte ich die Bezeichnung "Bürgerrechtler" für einen hauptamtlichen! Verbandsfunktionär! der immer nur für ein einziges! der Bürgerechte eintritt als nichtzutreffenden Euphemismus. Wenn er das "pro bono" machen würde - oder sich auch noch zu anderen Bürgerrechten positionieren würde gut- aber so? -->Leftie11 - (Diskussion) 17:13, 23. Apr. 2017 (CEST)
- d'accord - Bürgerrechtler ist von Bedeutung anders belegt (insbesondere in den USA) und trifft nicht auf LaPierre zu (vorrangig ein Funktionär wie reichtig beobachtet wurde). --Stauffen (Diskussion) 15:36, 6. Jan. 2024 (CET)
- Der zweite Verfassungzusatz als Bürgerrecht ist mir wohl bewusst- nichtsdestotrotz erachte ich die Bezeichnung "Bürgerrechtler" für einen hauptamtlichen! Verbandsfunktionär! der immer nur für ein einziges! der Bürgerechte eintritt als nichtzutreffenden Euphemismus. Wenn er das "pro bono" machen würde - oder sich auch noch zu anderen Bürgerrechten positionieren würde gut- aber so? -->Leftie11 - (Diskussion) 17:13, 23. Apr. 2017 (CEST)
- Naja Waffenbesitz ist in den USA ein Grund- und Bürgerrecht, von daher ist jemand der für den Fortbestand und die Stärkung dieses Rechtes eintritt schon ein Bürgerrechtler, nur eben jemand der sich für Bürgerrechte einsetzt, die viele Leute (hier) für falsch halten. Aber ihm diese im lexikalischen Sinne korrekte Bezeichnung zu entziehen, weil du und ich das Bürgerrecht für das er sich einsetzt fragwürdig halten, wäre m.E. POV. Und gemäß dem Neutralitätsverbot sollen wir ja unsere eigene Meinung nicht in den Artikel einfließen lassen.Zsasz (Diskussion) 19:42, 21. Apr. 2017 (CEST)
"In response to LaPierre's comments about the state’s new gun laws, Gouverneur (Vereinigte Staaten) of Connecticut Dan Malloy has "Wayne reminds me of the clowns at the circus. They get the most attention, and that’s what he’s paid to do.” "
108.195.136.221 06:48, 12. Apr. 2013 (CEST)
Abkürzung
[Quelltext bearbeiten]Wofür steht das „ILA“ in dem Satz „Nachdem er ... als Executive Director der NRA in ILA fungiert hatte“? --Jossi (Diskussion) 12:48, 6. Jan. 2024 (CET)
- -- ErledigtStauffen (Diskussion) 15:38, 6. Jan. 2024 (CET)