Diskussion:Wehrdisziplinarordnung

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Ein Oberst ist entweder A 16 oder B3; niemals B2 besoldet!

Stimmt (siehe z.B.) - ich habe es geändert. --Andreas 06 22:09, 10. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollte man noch die eine oder andere "positive" Disziplinarmaßnahme ergänzen, bis jetzt liest sich das ganze ziemlich negativ... --89.14.169.224 00:48, 26. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die eine oder andere? Da gibt es nur eine, die förmliche Anerkennung - und die steht in der WDO ehrlich gesagt etwas verwaist drin. Wenn ein Soldat von einem "Diszi" redet, ist da nichts Positives damit gemeint. --84.154.74.1 14:47, 21. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Fehler: Ausgangsbeschränkung u, "Vertretung"[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens ist eine Ausgangsbeschränkung keine disziplinare, sondern eine (spezielle) erzieherische Maßnahme, sie ist zwar ebenfalls nur durch den KpChef möglich, wird aber nicht aktenkundig.

"Ein Disziplinarvorgesetzter hat die Disziplinarbefugnis der nächsthöheren Stufe, wenn der sonst zuständige Disziplinarvorgesetzte nicht erreichbar und sofortiges Einschreiten erforderlich ist."

Halte ich für großen Unfug. Für eine Disziplinarmaßnahme braucht der disz. Vorgesetze afaik einen Tag Bedenkzeit ('ne Nacht drüber schlafen), somit gäbe es ohnehin kein sofortiges Einschreiten. Dafür gibt es die vorläufige Festnahme gemäß §21 WDO.

Stimmt aber beides. Nachzulesen in den Paragraphen 22 II und 28 II der Wehrdisziplinarordnung.--Bojo 17:28, 24. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]