Diskussion:Werkverkehr

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der Werkverkehr muss NICHT mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt werden! diese können auch z.B. geleast sein!

Werkverkehr und Fugen-"s", Wo ist der Innerbetriebliche Transport?[Quelltext bearbeiten]

Zweifel!!! Bitte anhand Quellen nachweisen, dass es einen begrifflichen/inhaltlichen Unterschied zwischen Werkverkehr und Werksverkehr gibt! Soweit mir bekannt, sind Werk-/Werksverkehr inhaltlich und begrifflich identisch - bis auf die regional unterschiedliche Verwendung des Fugen-"s".

Die dort in drei Zeilen abgefertigte Definition für "Werksverkehr" ist die ursprüngliche Definition für den "Innerbetrieblichen Transport", der die Ortsveränderung von Personen und Gütern innerhalb eines Betriebes mittels betrieblicher Anlagen umfasst. Neben dem "Innerbetrieblichen Transport" gibt es noch den "Zwischenbetrieblichen Transport" sowie den "Außerbetrieblichen Transport".

Offenbar wurde das Lemma "Innerbetrieblicher Transport", was schon einmal bestanden haben muss, mit dem Werk-/Werksverkehr verschmolzen. Ob das korrekt so ist, wage ich stark zu bezweifeln.

Dass es einen Bedeutungsunterschied zwischen Werkverkehr und Werksverkehr gibt, ist absoluter Blödsinn. Ich habe diesen Part deshalb entfernt.Arpinium 22:55, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo Arpinium. Das mit dem "S" ist mir egal ob es drin bleibt. Das kommt übrigens von Janetzky und ich kenne es genau so in der praktischen Berufserfahrung. Ich habe 3 Jahre im Werk bei der eigenen Werk-Spedition und 1,5 Jahre im Werkverkehr bei einer Großhandlung gearbeitet. Dort wurde es bei beiden Firmen so mit dem "S" gehandhabt. Der Kraftfahrer im Werkverkehr hat viele andere bzw. Umfangreichere Tätigkeiten zu verrichten, wie der normale Fahrer beim Transportunternehmer, deshalb lasse bitte das mit dem Kraftfahrer im Artikel dort stehen. Gruß v. --Elkawe 10:22, 2. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Löschantrag ?[Quelltext bearbeiten]

Moin Janetzky. Leider nicht am Montag dazukommen, weil ich unvorhergesehen zwei Tage unterwegs war. Jetzt aber hat sich eine andere Situation ergeben, indem ein Admin den Werkverkehr löschen will. Wo gibt es denn so viel Willkür und Unwissenheit. Ich habe schon auf der "Sicherungsseite" geantwortet. Was die Zusammenlegung von Artikel betrifft, werde ich dir diese Tage einige detaillierte bzw. genaue Vorschläge unterbreiten. Der Wikipenaner Karl Gruber (Admin) und CC- Baxster sind LKW begeisterte Artikelschreiber. Ich habe auch beide wegen den Lösch-Antrag benachrichtigt. Habe mich auch richtig mit dem BKF beschäftigt und wenn du Lust hast, schau beim Berufskraftfahrer vorbei und verbesserte wenn es nötig ist. Wir hören voneinander und freue mich mit dir zusammenzuarbeiten. Bis die Tage verbleibe ich mit besten Grüßen --Elkawe 11:13, 17. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Werkverkehr BEHALTEN[Quelltext bearbeiten]

habe Deine Antwort erhalten und habe natürlich, wie Du, sofort mein BEHALTEN auf der Löschantragsdisskussionsseite abgegeben. Und was den Rest anbetrifft, Du brauchst mir keine Vorschläge machen (obwohl ich mich darüber immer freue. Sei mutig, bau deine Ideen ruhig gleich in die Artikel ein. Mit besten Grüßen,Janetzky 13:06, 17. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Moin Janetzky. Danke für deine unmittelbare und sofortige Unterstützung. Hat mir gut getan mal wieder im Leben eine Solidarität zu erfahren. Du weißt ja im früheren Berufleben hatte man zu wenig davon. Auch Baxter, Sven u. Karl haben sofort reagiert. Man kann natürlich auch nicht jeden Tag im Wiki sein, denn es gibt noch ein echtes Leben mit Haus, Garten u. Familie. Leider muß ich dich in dem Bezirksfernverkehr als Werkverkehr entäuschen, denn trotz umfangreicher Geschichts-Grabung im Werkverkehr habe ich nichts gefunden. Wenn der blöde Mülleimer dort verschwunden ist, lege ich mit der Aufarbeitung los. Habe schon einiges in Petto bzw. vorbereitet. Ich sag dir bescheit wenns dann so weit ist. Bis bald + gruß --Elkawe 16:27, 18. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Moin, habe wieder mal Deine Antwort erhalten (für Fremdleser, ELKAWE schreibt mir auf meiner und ich ihm auf seiner Nutzerseite (mittlerweile berichtigt), damit das mit den automatischen Benachrichtigungen auch wirklich klappt), und kann Dir sagen, - wenn ich nicht selber im letzten Jahr vor der „Harmonisierung“ der Transportbranche in der EU den Bezirksfernverkehr im Werksverkehr betrieben hätte, ich glaubte heute niemandem, der mir davon erzählte. Und bevor ich diese Art des Werksverkehrs als Kutscher erleben durfte, „genoss“ ich einen Arbeitgeber, der den Güterverkehr im Bezirks- und im Fernverkehr, sowie im (kontigent- und lizensfreien) internationalen Fernverkehr, sowie dem Berlinverkehr betrieb. Ich weiß noch genau, wie diese blöden Fahrtenbücher und KOnzessionen aussahen, und wie mit ihnen getrickst wurde, weil die Firma dreimal soviele Lastzüge wie Lizensen besaß. Bücher könnte man damit füllen. Nur wären das nicht unbedingt Sachbücher. Und Wikipediatauglich ist ja lediglich die Sache selbst, nicht das drumherum. Ist ja nun mal ein Lexikon, das hier, oder will es zumindest sein. Janetzky 20:30, 19. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Moin Janetzky. Enschuldigung, das war nur gut gemeint. Ist es recht, das wir es mit persönlichen anscheiben und antworten so weiter handhaben?. Rede und Antwort sollten doch nur auf der dementsprechenden Artikel-Diskussion Seiten sein. Oder ? Du mußt dich nicht bei mir rechtfertigen, denn wenn es so ist, soll es so sein. Nur um irgendwelche Fehler hinsichtlich der Materie Werkverkehr oder der Transportmaterie insgesammt, von uns aus unbeabsichtigt hier festgelegt bzw. für immer niedergeschrieben wird, gehe ich lieber auf Nr.-Sicher. Hat mit der unbedingten (leider Beleg- u. Beweis) Stuation der Wiki zu tun, so wie ich es verstehe. Es wäre schön, den Umkehrschluß hier zu benutzen -wie im Arbeitsvertragsrecht-, denn dort ist alles was nicht schriftlich niedergeschrieben wird, solange seitens des Arbeitnehmers gültig, bis der Arbeitgeber das Gegenteil schriftlich beweisen kann und danach erst (vor Gericht) sein Recht bekommt. Hier wird für Fehler, die innhaltlich nieder geschrieben werden, keiner haftbar gemacht, nur hatte ich trotz meiner Nachforschung für den Bezirksverkehr im Werkverkehr (150 km) leider nichts gefunden. Sei nicht traurig weil ich etwas von dir gelöscht habe. Mache es wieder gut, Gruß --Elkawe 22:59, 19. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Moin Janetzky. Habe den Werkverkehr für den Anfang erst mal fertig gemacht. Ist noch ausbaufähig und alles mit einmal muß ja auch nicht sein. Wenn du noch Lust und Zeit hast, würde ich mich freuen, wenn du mal dort vorbei schauen kannst. Bis bald, Gruß --Elkawe 11:47, 21. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Moin Elkawe, hatte endlich mal wieder Zeit und Gelegenheit reinzuschauen. Gut geworden, der Artikel. Ausspreche Lob und Anerkennung! Janetzky 17:09, 12. Jul 2006 (CEST)
Ist eventuell jemandem bekannt, ob im Werkverkehr noch eine Ladeliste geschrieben werden muss?(nicht signierter Beitrag von 84.162.118.48 (Diskussion) )

Hallo du IP. Es muss nur noch der Lieferschein mitgeführt werden, woraus sich ergibt das du als Frachtführer, die Verfügungsgewalt z. Z. über die Ware hast. Der Wekverkehr kann durch die Vorausetzungen der Fach- u. Sachkunde usw. bzw. einer EU-Lizenz auch für Dritte transportieren. Gruß --Elkawe 14:12, 13. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Es gibt leider Texte, die sprachlich dermaßen verkorkst sind, dass sie irreparabel sind. Es wird nicht klar, was der Autor überhaupt aussagen will. Beispiel: Die Bedenken der Werke, ob die Servicequalität den Erwartungen der Kunden entspricht, wird durch vollständiges Outsourcing mit sehr großer Vorsicht praktiziert. Ich habe deshalb entsprechende Textpassagen gelöscht, so den Abschnitt Outsourcing, aus dem das zitierte Beispiel stammt.--Arpinium 21:49, 2. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo Arpinium, da du meinen "Sprachmüll" (kein schönes Wort für mich) entfernt hast, muss ich dich für die guten Verbesserungen loben. Danke für deine Mühe und die vielen Geschichtsaspekte könnten z. B. später einmal in eine neue große "Geschichte des Güterkraftverkehrs" eingesetzt werden. Gruß v. --Elkawe 18:44, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Da steht ..insbesondere ein gepflegtes und freundliches Auftreten der Fahrer gegenüber den Kunden. Das wird ja eigentlich, ich weiß dass Theorie und Praxis nicht ident sind. Aber wesentlicher ist meiner Meinung das Corporate Identity des Personals. --K@rl 22:09, 4. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Der Aspekt der Corporate Identity ist sicher erwähnenswert. Wer aber derartige Inhalte einbringen will, sollte dazu auch sprachlich in der Lage sein und nicht den Artikel wieder verschandeln und darauf hoffen, dass andere die völlig mißglückten Sätze wieder reparieren.. --Arpinium 20:44, 5. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Werkverkehr != Personenverkehr?[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel von Werksverkehr in Bezug auf Personenbeförderung die Rede. Ist das sachlich falsch oder muss dieser Wikipedia-Artikel ergänzt werden? -- Morido 13:32, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Hallo Morido. Da braucht evt. eigentlich nur ein Halbsatz hinzu gefügt werden. Wenn jemand gewerblich mit eigenem Fahrzeug für eigene Zwecke unterwegs ist, spricht man vom Werkverkehr. Ob es sich um Personen oder Waren handelt ist dann egal. Das kannst du gerne vorne einfügen, wenn du es für nötig hälst. Gruß vom -- Elkawe 14:02, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

BAG Marktbeobachtung[Quelltext bearbeiten]

Die Zahlen im Artikel bitte stehen lassen, denn man beachte bitte den Hinweis auf der angegebenen Seite zum BAG Bericht. Gruß -- Elkawe 00:08, 7. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gesetzliche Regelungen - Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

im Artikel steht: "Die Kraftfahrzeuge müssen von eigenem Personal des Unternehmens geführt werden, nur im Fall der Verhinderung des eigenen Personals ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen."

Tatsächlich heißt es in §1 Abs.2 Nr. 3 Güterkraftverkehrsgesetz: "Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist."

Diese Regelung gilt seit Nov. 2011.

Quelle (z.B.): http://www.berater-der-zeitarbeit.de/homepage-mobile/news-mobile/unsere-top-infos-mobile/233-einsatz-von-lkw-fahrern-im-werkverkehr-ab-2611-2011-zulaessig

Gruß, Guido (nicht signierter Beitrag von 87.157.202.147 (Diskussion) 13:24, 11. Jun. 2014 (CEST))[Beantworten]

Begriffsklärung defekt[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffsklärung verweist auf Betriebsgelände#Verkehr, leider kommt der Link nirgendwo an und im Artikel steht auch nichts mehr zu internen Verkehren.--AlanyaSeeburg (Diskussion) 18:47, 30. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich habe als Sofortmaßnahme den BKL-Hinweis rausgenommen. Obwohl sofort trifft es eigentlich nicht ganz. Seit knapp 4 Jahren fehlt der betreffende Abschnitt im Zielartikel. Das Thema ist zweifelsfrei relevant, muss aber sauber nach Quellen aufgebaut werden. Leider habe ich da kaum Material. --Mailtosap (Diskussion) 23:22, 30. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Die betriebswirtschaftliche Sicht auf interne Verkehre ist im Artikel Materialfluss behandelt, ein Teilaspekt der Technik in Fördertechnik. Es fehlt vielleicht noch an einer allgemeinen oder verkehrlichen Beschreibung. --AlanyaSeeburg (Diskussion) 11:50, 31. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]