Diskussion:Wertstellung

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Gesetzesartikel[Quelltext bearbeiten]

"Für Deutschland gilt: Bei Bareinzahlungen muss laut BGB die Wertstellung am selben Tag erfolgen."

(von „http://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung“)

---mir fehlt die Paragraphenangabe oder ein allgemeiner Verweis!194.113.59.80 17:34, 18. Jul 2006 (CEST)

Habe die Referenz eingefügt. 149.217.1.6 13:36, 5. Sep 2006 (CEST)

"Valutierung"[Quelltext bearbeiten]

Eine Frage an die Bankkaufleute: Kann man den Begriff "Valutierung" synonym zu "Wertstellung" verwenden, oder bezieht er sich nur auf die Auszahlung von Darlehen? -- 212.204.77.150 09:12, 26. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Anmerkungen zum Inhalt:[Quelltext bearbeiten]

.. Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto zinswirksam wird. Synonym mit dem Wertstellungsdatum ist das Valutadatum.

"Die Wertstellung von Gutschriften erfolgt bei vielen Banken erst abends, während Belastungen schon morgens erfolgen. So kann das Konto im Tagesverlauf im Minus sein, ohne dass dies ersichtlich ist"

Dieser Satz ist in diesem Zusammenhang fachlicher Nonsens.

Bleibt man dabei, dass "Wertstellung" das Datum ist, an dem der Umsatz zinswirksam wird, dann ist er falsch: Das Wertstellungsdatum ist ein Datum, ohne Uhr- bzw. Tageszeit (Intraday - Verzinsung findet im Privat- und "normalen" Firmanekundengeschäft nicht statt): Zinsen werden immer in vollen Tage gerechnet, egal ob der Umsatz (bei gleicher Wertstellung) morgens oder abends gebucht wurde. Das Konto kann zwar zwischen Buchung der Belastung und der Gutschrift -an dem aktuellen Tag betrachtet- im Minus sein, bei der Zinsrechnung spielt das aber keinen Rolle, da die nachträglich erfolgt.

Meint man eigentlich "Buchung" und nicht Wertstellung, dann ist der Satz ohne Belang

Eine verzögerte Wertstellung von Überweisungen, wie sie viele Banken praktizieren, ist unzulässig, sie muss vielmehr noch am Tag des Zahlungseingangs erfolgen (BGH XI ZR 208 /96 (ZIP 1997, 1146)).


Die Valutierung muss nicht noch am Tag der Einzahlung erfolgen. Lt. § 676g (1) BGB ...ist die Gutschrift einen Tag NACH Zahlungseingang spätestens zu veranlassen!

... aber lt. § 676g I 4 BGB erfolgt die Wertstellung ggf. rückwirkend auf den Tag des Zahlungseingangs.

Es gibt folgende Urteile zur Wertstellung:

14.02.1989 BGH XI ZR 141 /88 (ZIP 1989, 492)

30.11.1993 BGH XI ZR 80 /93 (ZIP 1994, 21)

07.05.1996 BGH XI ZR 217 /95 (ZIP 1996, 1079)

06.05.1997 BGH XI ZR 208 /96 (ZIP 1997, 1146)

17.06.1997 BGH XI ZR 239 /96 (ZIP 1997, 1540)

Artikel zur rechtlichen Qualifikation der Wertstellung[Quelltext bearbeiten]

Pleyer/Huber: Wertstellungen und Überweisungslaufzeiten im Giroverhältnis http://www.eibl-kontenpruefung.de/ZIP1987_424ff.pdf

Zwei Tage spätere Wertstellung?[Quelltext bearbeiten]

Jetzt steht hier das BGH-Urteil im Artikel:

wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn eine Bank ihre Kontoauszüge so gestaltet, dass in den hervorgehoben ausgewiesenen Kontostand auch die noch nicht wertgestellten Buchungen eingerechnet werden,

Auf meinem Konto befindet sich heute ein Eintrag mit Buchung 25.02.09 (heute) und Wertstellung 27.02.09. Kein Feiertag, nix. Tut meine Bank unerlaubte Sachen oder bezieht sich das Urteil auf etwas anderes und der Artikel ist nur undeutlich geschrieben? --E7 13:00, 25. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja, Deine Bank tut unerlaubte Sachen. Hier findest Du Informationen: Bankbetrug Möckmühl. Oder bei diversen Gutachtern, wie Eibel (nicht signierter Beitrag von 188.61.151.236 (Diskussion) 23:47, 31. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Valutadatum VOR Buchungsdatum[Quelltext bearbeiten]

Ist es zulässig, dass eine Bank die Überweisung z. B. am 03.09. abbucht, die Belastung aber bereits für den 01.09. erfolgt? Denn das heißt doch: Auf dem Kontoauszug bzw. bei der Bewegungsübersicht im Online-Zugang kann man die Abbuchung erst 03.09. sehen. Es könnte also sein, dass man von einer Kontodeckung ausgeht, obwohl das Konto bereits im Minus ist. Darf die Bank das machen? Lässt sich das Geldautomaten-Urteil darauf übertragen? (nicht signierter Beitrag von 91.47.138.200 (Diskussion | Beiträge) 18:06, 30. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Auch hier: Nein, das ist nicht zulässig. Informationen ebenfalls hier: Bankbetrug Möckmühl. Oder bei diversen Gutachtern, wie Eibel (nicht signierter Beitrag von 188.61.151.236 (Diskussion) 23:47, 31. Aug. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Nachteile für die Verbraucher[Quelltext bearbeiten]

Früher wurde mir bei Abbuchungen von meinem Konto immer der jeweilige Kontostand angezeigt. Seitdem das Urteil ergangen ist, dass der Kontostand nur Beträge erfassen darf, die tatsächlich aufgebucht wurden, gibt es den Service leider nicht mehr. Dabei wusste ich sehr genau, wann diese Buchungen erfolgen würden, wann ich also besonders vorsichtig sein musste. Schade! Ein wichtiger Service weniger! MfG Harry8 21:50, 27. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

"Sollte eine Firmenbranche keine BRSI enthalten"[Quelltext bearbeiten]

Meine Recherchen haben zwar ergeben, dass das eine Interessenvertretung von Interimsmanagern ist. Aber dann ist doch die Formulierung entweder Nonsens oder Fachkauderwelsch bzw. Banker-Slang, was hier aber mMn verständlicher dargestellt werden sollte. Ich bin leider kein Fachmann, so dass ich es nicht korrigieren möchte.--Hlambert63 (Diskussion) 17:41, 18. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Was im Artikel fehlt:[Quelltext bearbeiten]

Warum genau gibt es im Jahre 2023 immer noch einen Unterschied zwischen Buchung, Wertstellung, abhebbarem Geld, und evtl noch weiterem?? Das sollte alles in einer atomaren Transaktion passieren! Warum dauert eine Buchung immer noch Stunden bis Tage, statt Millisekunden?? (Zum Vergleich: Fürs Hochfrequenzhandeln wurde ein Transatlantikkabel verlegt um ganze 20 Millisekunden zu sparen! Millisekunden! Zu sparen! … Und wir hocken hier und „Direktüberweisungen“ werden immer noch wie Neuland behandelt?? … Ich kann mit weitaus höherer Sicherheit als diese Banken Transaktionskommunikation implementieren die fast ausschließlich von der Hardwaregeschwindigkeit (Signallaufzeit) begrenzt ist! (Nix TLS-Noobs!) … Selbst mit klassischem FinTS ist das eine Sache von Sekunden für große Mengen an Transaktionen. … Laufen bei denen immer noch Hollerithmaschinen die einmal täglich die Lochkarten im Stapelverfahren durchjagen, oder was??
Oder, eigentlich möchte ich garkein „Warum“. Es gibt gar keine Rechtfertigung mehr. … Ein „Wann kommen die endlich in der Gegenwart an? (Vor oder nachdem die Paypalmafia und Applepaydomina den Markt übernommen haben?)“ wäre nützlicher. :)
Zumindest so daß man versteht, wieso wir immer noch in dieser peinlichen Situation sind, und wie der Weg daraus aussieht…
--2A0A:A547:312C:1:1807:D8C2:1738:488B 14:47, 28. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mein Girokonto und Wertpapierdepot bei einem großen Frankfurter Institut, mache Onlinebanking, kontrolliere und plane meine Finanzen sehr genau per Spreadsheet. Daher war es für mich heute auch überraschend das überhaupt Kreditzinsen anfielen! Laut BGH-Urteil sollte zwar Transparenz herrschen, aber solange die Geldhäuser an dem Unwissen der Kunden Geld verdienen und der Gesetzgeber nicht sofortige Wertstellung erzwingt, dann wird sich nichts ändern...Tatsächlich ist mir das passiert was der Artikel beschreibt: Aktienpaket am 4.4. verkauft (online, Auftrag innerhalb von Minuten abgearbeitet). Am nächsten Tag (5.4.) war das Geld (minus Verkaufsgebühren) online sichtbar und lies sich überweisen. Allerdings stand im Kleingedruckten: Wertstellung: 6.4. Damit hatte ich für saftige 15% das Konto für einen Tag überzogen, die Kosten von etwas mehr als 5 € wurden bei Rechnungsabschluss (vor ein paar Tagen im Juli) fällig. Mit Hinweis auf das BGH-Urteil habe ich eine Kulanzrückforderung dieser unerwarteten Kreditzinsen bei der Bank gestellt und erhalten....Die Situation ist aus meiner Sicht nicht peinlich sondern gewollte Abzocke! Siehe dazu auch Irreführende Saldoauskunft Grüße, Benutzer:NeuerHase 14:44, 4. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]