Diskussion:Wesentlichkeitstheorie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

erster Satz / Geschichte der W.[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht

"... wurde vom Bundesverfassungsgericht entwickelt".

Wann ? (laut diesem Artikel (1987) von Hans Herbert von Arnim wohl Anfang der 1970er Jahre)

Von einem der beiden Senate ?

Haben sich einzelne Richter (m/w) dabei besonders hervorgetan ? (wanted: Abschnitt Geschichte der Wesentlichkeitstheorie o.ä. Darin sollte idealerweise auch stehen, wer die W. wann und warum kritisierte)

Treffer bei scholar.google (ich hab leider (zu) wenig Zeit (viele andere WP-Baustellen) ) --Neun-x (Diskussion) 23:56, 20. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Theorien der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickeln sich regelmäßig über Zeiträume über Zeiträume, peu à peu. Eine zeitliche Verortung ist dann schwierig, insbesondere weil das Kernstichwort einer Theorie zum Zeitpunkt einer „Begründungsentscheidung“ selbst noch keine Rolle spielt. Eine der Ausgangsentscheidungen dürfte Anfang der 1970er Jahre BVerfGE 34, 165 ff. gewesen sein. Richtig angemerkt und wünschenswert ist, dass hierzu mal gründlicher recherchiert würde. Ebenso zur „Geschichte der kritischen Einlassung“. --Stephan Klage (Diskussion) 08:46, 22. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

wanted: Abschnitt "Literatur"[Quelltext bearbeiten]

Darin könnte man z.B. den Artikel Zur »Wesendichkeitstheorie« des Bundesverfassungsgerichts - Einige Anmerkungen zum Parlamentsvorbehalt von Hans Herbert von Arnim (Deutsches Verwaltungsblatt v. 15. Dezember 1987) nennen. --Neun-x (Diskussion) 20:59, 21. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]