Diskussion:Wilmersdorfer Teufelströpfchen

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offizielle lage?[Quelltext bearbeiten]

Solle man hier nicht reinschreiben, dass es sich nicht um eine offizielle deutsche weinlage handelt?--Charlie11 18:34, 17. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Man sollte nur schreiben, was etwas ist, nicht, was es alles nicht ist. Es ist auch kein Rodelberg, es steht keine Windmühle drauf, und es wird auch kein Reiswein drauf angebaut, das Schema funktioniert nicht.Oliver S.Y. 20:36, 17. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
verstehe. Was eine Weinlage in Deutschland ist, wird gesetzlich geregelt und insoweit könnte es zu Missverständnissen kommen. Insoweit sind deine Bsp. unpassend. Aber wenn du meinst ... Soo hart ist meine Argunment nun auch wieder nicht --Charlie11 13:08, 18. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
??? Wo ist das geregelt? Ich kenn nur die Regelung des §3 des Weingesetzes, der regelt die Deutschen Anbaugebiete, aber nicht, was offiziell eine Weinlage ist. Dann gibts noch den Status der Rebanlage, was auch etwas anderes ist. Oliver S.Y. 14:14, 18. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]
Die einzelnen Lagen sind Ländersache und werden inder "Weinbergsrolle" festgelegt. Z.Bsp. Rheinland Pfalz http://www.lwk-rlp.de/layouts/weinbau/content.jsp?jsessionid=4BFA9ACA2693233&kontext=Kontext_648 . Aber dein Argument, dass man nicht reinschreiben braucht was etwas NICHT ist, leuchtet auch ein. --Charlie11 17:46, 19. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Sollte man das Lemma in Anbetracht des aktuellen Textbestandes nicht verschieben (vielleicht hat ja jemand eine andere Idee für einen geeigneten Namen) und zwei Weiterleitungsseiten von Wilmersdorfer Teufelströpfchen und Wilmersdorfer Rheingauperle anlegen? Grüße vom Zahlendreher (Diskussion) 06:39, 21. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]