Diskussion:Wirtschaftsweg

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Geschwindigkeit[Quelltext bearbeiten]

Frage: gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen? Schritttempo? 30km/h? Bei uns wird man auf Forst- und Landwirtschaftlichen als spaziergänger fast mit Tempo 70 überfahren von "Berechtigten" Welche Möglichkeiten gibt es?

--109.193.59.194 17:34, 6. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich verstehe diesen Satz nicht:

"In Baden-Württemberg sind Feldwege für dem Gemeingebrauch gewidmet"

siehe Gemeingebrauch --Of 19:47, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Falls es noch wer braucht. --Crux 18:31, 30. Mär 2006 (CEST)

Ökologie des Wirtschaftsweges[Quelltext bearbeiten]

Wie wirkt sich ein solcher Eingriff in die Natur aus? Für diese Betrachtung sollte ein Wirtschaftsweg strukturiert werden in Fahrweg und Seitenstreifen (Saum/Böschung).

Falls der Weg durch ein wenig oder unkultiviertes Biotop verläuft, Beispiel Feuchtwiese, ist seine Wirkung offenbar Landschaftszerschneidung und Flächenversiegelung mit nachteiligen Folgen für die Artenvielfalt.

Falls der Weg durch eine stark kultivierte Fläche verläuft, Beispiel eine mit Herbiziden behandelte Getreide-Monokultur, kommt seinem Seitenstreifen grosse ökologische Bedeutung zu. Falls der Seitenstreifen mehrmals jährlich gemäht wird und womöglich wie das Feld mit Herbiziden übersprüht wird, trägt er wie dieses erheblich zum Artensterben bei. Falls ihm weitgehend ungestörte Entwicklung erlaubt wird, so dass Stauden und Sträucher aufwachsen können, profitiert auch die Fauna. Sie kann sich in Längsrichtung ausbreiten und leicht zu einem benachbarten intakten Biotop überwechseln. (nicht signierter Beitrag von 109.193.59.194 (Diskussion) 17:34, 6. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Geschwindigkeitsbeschränkungen[Quelltext bearbeiten]

Wie schnell darf man denn auf so einem Weg fahren? Gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung? Bei uns ist nichts ausgewiesen und die Wege führen durch Dörfer mit grünem und gelbem Ortsschild. Diese Verbindungswege verbinden die Dörfer, Höfe und Ländereien.

wer weiß was?

Danke

Schau mal hier, und bitte das Signieren nicht vergessen. --Of (Diskussion) 11:47, 3. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

vermeintlich Vorfahrtsberechtigte[Quelltext bearbeiten]

Die im Abschnitt "Vorfahrtsregelung" verwendete Formulierung "vermeintlich Vorfahrtsberechtigte" ist irreführend, da somit ausgedrückt wird, der (tatsächlich) Vorfahrtsberechtigte sei einem Irrtum unterlegen. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Er hat nur trotz seiner Vorfahrtsberechtigung hier eine besondere Sorgfaltspflicht. In dem beispielhaften Fall des OLG Rostock war sogar ein entsprechendes Verkehrszeichen 205 auf der kreuzenden Straße des Unfallgegners vorhanden (allerdings nur in der Gegenfahrtrichtung). (nicht signierter Beitrag von 2A02:8109:A33F:F708:E008:857B:77B6:6CB (Diskussion) 11:13, 4. Jun. 2020 (CEST))[Beantworten]

Das dort zitierte Urteil passt hier auch gar nicht in den Beitrag rein. Der Kläger zu 2) kam ja gerade nicht aus einem Feld- oder Waldweg und hatte deshalb tatsächlich Vorfahrt. --2A02:8071:685:8CA0:7FA6:8B4A:3B4E:97ED 20:17, 15. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Abgrenzung zur Straße[Quelltext bearbeiten]

Es gibt durchaus für den öffentlichen Verkehr zugelassene Straßen, deren Ausbauzustand nicht besser als der eines Feldweges ist. Auch gibt es Straßen, die Wirtschaftswegen vergleichbar sind und nur zeitweise befahren werden dürfen. Steht in der StVO nichts über eine Abgrenzung Wirtschaftsweg-Straße? Enthält die STVO keine Definition zu Forststraßen und Wirtschaftswegen? Kann ein Wirtschaftsweg zur Straße durch reinen Verwaltungsbeschluß heraufgestuft werden und ist auch der umgekehrte Weg möglich? Ist es der Ausbauzustand oder ein Fahrverbot, was einen Verkehrsweg als Straße oder als Wirtschaftsweg ausgibt? (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:1F2A:6156:4992:32E2:94A1:718A (Diskussion) 01:53, 7. Aug. 2020 (CEST))[Beantworten]

Ein Wirtschaftsweg wird idR eine Straße im Sinne der StVO sein. Die StVO enthält keine Definition von Forststraßen und Wirtschaftswegen, da diese auch zum Straßenverkehr gehören. Dazu bedarf es auch keines Verwaltungsbeschlusses.
Achtung: Anders aber im Straßenrecht! Das hat aber nichts mit StVO oder Straßenverkehrsrecht zu tun. --2A02:8071:685:8CA0:7FA6:8B4A:3B4E:97ED 20:10, 15. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

"... (kurz RLW) im Folgenden."[Quelltext bearbeiten]

Betr. "... (kurz RLW) im Folgenden.": Hier stimmt was nicht. "im Folgenden" kann vermutlich ersatzlos gestrichen werden. --80.187.65.18 22:00, 9. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

erledigtErledigt --Brühl (Diskussion) 23:16, 10. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]