Diskussion:Yannic Hendricks

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Bereits ergangene rechtskräftige Urteile[Quelltext bearbeiten]

Es gab auch vor Händels Verurteilung bereits Urteil, und zwar sogar bereits rechtskräftige Urteile:

2008 Amtsgericht Wuppertal:

Prangerseite mit Blick auf Persönlichkeitsrechte dort genannter Ärzte, die anders als das Artikelsubjekt nie in politischen Auseinandersetzungen aufgetreten sind, entfernt. -- Milad A380 Disku +/- 23:42, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Das Urteil ist rechtskräftig, siehe:

http://www.taz.de/!5444891/?goMobile=1539648000000

Dort wird ein Strafbefehl gegen die selbe Ärztin erwähnt der dazu geführt hat, dass sie damit vorbestraft ist. Auch dieses Strafbefehlsverfahren ist also rechtskräftig. Und somit liegt ein zweites rechtskräftiges Urteil vor.

2006 Landgericht Bayreuth:

https://dejure.org/ext/1604ad376fab2b6e9c1355c27c222ba2

Bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg und damit rechtskräftig.

Die anderslautende Behauptung in dem Artikel, Frau Hänels Verurteilung sei das erste Strafurteil ist also falsch. ++Alopetyp (Diskussion) 03:51, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Es geht in dem Artikel um den Mann, der sich hinter dem Pseudonym „Markus Krause“ versteckt, der seit 2015 mit (Zitat) „einer systematischen Anzeigenkampagne gegen Ärzte“ unterwegs ist. Urteile von 2006 oder 2008 haben damit nichts zu tun, für die Anzeigen von Krause gibt es bisher keine einzige rechtskräftige Verurteilung eines von ihm angezeigten Arztes, wie aus den Belegen im Artikel hervorgeht. Außerdem betreibst Du nicht nur WP:EW nach administrativer Zurücksetzung, Du hast gleichzeitig weitere belegte Informationen gelöscht, was weiteren Vandalismus darstellt. --Wibramuc 07:06, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Dass der Ersteller des Abschnitts eine Webseite verlinkt, in der Abtreibung mit dem Holocaust verglichen wird, spricht Bände. Ich kotze im Strahl. -- Milad A380 Disku +/- 23:12, 16. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]
Wobei die Kritik an dem Satz in der Einleitung berechtigt ist: Er stützt sich wohl auf Vetter, der schreibt, "einer der wenigen Paragrafen, für den die Urteilsdatenbanken kein einziges Strafurteil auswerfen". Daraus abzuleiten, dass es bisher zu keinen rechtskräftigen Verurteilungen gekommen wäre, überdehnt den Beleg: Bei weitem nicht jede rechtskräftige Verurteilung ist in den Urteilsdatenbanken nachgewiesen, zumal bei Urteilen auf Amtsgerichtsebene. Außerdem ist unklar, warum das so bedeutend sei soll, dass es durch Nennung in der Einleitung hervorgehoben wird. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:30, 17. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Nein, nicht berechtigt. Es gab in den letzten sechs Jahren zwar (ohne 2018) von dem Mathematiksstudenten aus Kleve sowie dem Rentner aus Weinheim rund einhundert Strafanzeigen wg. §219a StGB, aber nur vier Aburteilungen, die letzte, die rechtskräftig war, ist die aus 2015, d.h. vor der Zeit von „Markus Krause“. Gegen Kristina Hänel gab es 2017 zwar ein (auf eine Anzeige von „Markus Krause“ zurückzuführendes) Urteil, dass aber niemals rechtskräftig wurde. Siehe diesen Artikel und die Anfrage von Cornelia Möhring (S. 28f). --Wibramuc 21:12, 17. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]
Voraussichtlich wird Hendricks’ Erfolgsquote dauerhaft bei Null bleiben, das schon mal als Vormerkung. fg Agathenon 17:09, 30. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Bei Bettina Gaber jetzt offenbar rechtskräftig --Rudolph Buch (Diskussion) 22:50, 2. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Gaber erwägt eine Verfassungsbeschwerde. --Wibramuc 21:53, 3. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Ja, das möge sie tun. Ändert nichts an der Rechtskraft. Und der Satz war ohnehin WP:OR. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:48, 3. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Hendricks ./. Buzzfeed[Quelltext bearbeiten]

Hallo, unter [1] findet man das Update von buzzfeed zur vom Kläger geforderten Unterlassung. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 11:41, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Warum wurde die Namensnennung Rückgängig gemacht? MMn sollte der komplette Artikel umbenannt werden. HinzkeDiskussionBewertung 13:32, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ich kenn mich mit euren Praktiken hier ja nicht so aus, aber ich denke Hinzke hat recht. LTO berichtet auch mit Klarnamen heute. Gruß SoWhy 17:33, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Wir haben hier nicht zu beurteilen, wie wahrscheinlich ein Sieg "Krauses" wäre. Ferner ist dieses Urteil natürlich an die Sache gebunden. Es ist eine Einzelfalentscheidung, dass die Namensnennung in dem einen Buzzfeedartikel rechtmäßig war, aber nicht dass sein Name grundsätzlich genannt werden darf. Das Gericht hat sich laut dem Artikel auf das Grundrecht auf Pressefreiheit berufen. Ob das auch anolog für Wikipedia gilt ist fraglich. Schließlich ist Wikipedia wo e Online-Enzyklopädie und kein Presseerzeugnis. --Alopetyp (Diskussion) 20:19, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Und kein Prozeßgegner von Yannic Hendricks. Umgekehrt ist Buzzfeed, wie die Wikipedia, ein Onlinemedium. Zwei Abschnitte unterhalb habe ich einen Lösungsvorschlag gemacht. fg Agathenon 15:48, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Also erst mal hat "Krause" verloren... soweit er nicht an das nächsthöhere richtige Gericht geht, wo drei Richter zusammen sitzen. Die bisherige Entscheidung: LG Düsseldorf, 16.01.2019, Az 12 O 282/18. -- 92.72.141.68 00:32, 20. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Hendricks zieht Berufung gegen Buzfeed zurück: https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/yannic-hendricks-berufung-buzzfeed-news-abtreibung-219a --2A02:8109:9280:758:B82A:262B:E99:B2C5 05:52, 22. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Anonymisierung[Quelltext bearbeiten]

Mit Blick auf das Urteil des LG Düsseldorf sehe ich keinen Grund mehr, den Artikel zu anonymisieren und rege Verschiebung auf Yannikc Hendricks an. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:05, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Bei Netzpolitik.org heißt er mit Vornamen "Yannic" [2]. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 21:50, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Na dann macht mal, liebe Admins!
Konsens auf der Disk ist da, Medien reden auch nur noch vom Klarnamen Yannic Hendricks. Hier ist kein Grund für die Anonymisierung gegeben und der Artikel kann auf das richtige Lemma verschoben werden. 109.91.38.137 23:19, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Der Beschluss des LG Düsseldrof ist noch nicht rechtskräftig. Also besser abwarten. (nicht signierter Beitrag von 87.164.114.51 (Diskussion) 16. Jan. 2019, 23:31:39‎ (CET))

Ich bin in der Frage ambivalent. Einerseits gibt es heute wieder umfangreiche Berichterstattung über YH (z.B. taz, Vice, Buzzfeed, Netzpolitik.org, LTO). Die Relevanz des Artikels stand für mich stets außer Frage. Bereits das Landgericht Gießen hatte in seiner Urteilsbegründung gegen Kristina Hänel hervorgehoben, dass der § 219a StGB eine Lösung ohne Problem ist: „Bedeutung“ hatten dessen Bestimmungen „in der Strafrechtspraxis … bis vor wenigen Jahren überhaupt keine. Gestört wurde der eingetretene Rechtsfrieden nicht durch die Strafverfolgungsbehörden, sondern durch zwei extreme gesellschaftliche Positionen.“[3] Ruft man sich die Länge der Relevanzdiskussion in Erinnerung, ist die Urteilsbegründung des Landgerichts Düsseldorf nichts anderes als eine ausführliche Relevanzbegründung dieses Artikels.[4] Trotzdem geht es in der öffentlichen Wahrnehmung weniger um die Person YH, womit er unverändert unter WP:BIO#Weniger bekannte Personen fällt. Auch wenn es durch die zahlreichen Medien, die seinen Realnamen nennen, nicht schwer ist, den herauszufinden – für die Leser der Wikipedia kann ich keinen Nutzen darin erkennen, den Realnamen explizit im Artikel zu nennen, erst recht nicht, den Artikel umzubenennen (bzw. zu verschieben). Wikipedia ist kein Pranger. --Wibramuc 23:38, 16. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Können wir dann Arno Funke bitte auch wieder nach "Dagobert" zurückanonymisieren?
Deine Einschätzung, es gäbe kein Interesse der Öffentlichkeit an seinem Realnamen bzw. ihm als Person, kann ich nicht nachvollziehen. Es wurde schon bisher diskutiert, wie jemand zu solchen Ansichten kommen und daraus folgend dann so ein "Hobby" entwickeln kann. Die Leute diskutieren nicht nur über Abtreibung, sondern auch über die Person, die diese Diskussion (unfreiwillig - Streisand-Effekt) angeschoben hat.
Man kann die Rechtskräftigkeit des Urteils noch abwarten (in 6 Monaten, wenn er nicht vorher in Widerspruch geht), aber spätestens dann ist sein Name genauso zu nennen, wie das auch für andere Personen hier gemacht wird, die Berühmtheit erlangt haben. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 01:09, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Gutes Beispiel: Erstens ist hier nicht die Disk zu Arno Funke, der seit knapp fünf Jahren selbst unter verifiziertem Realnamen bei WP editiert und 2013 Dschungelcamp-Kandidat war. Dagegen wird z.B. bei Atze Schröder – obwohl sicherlich prominenter als YH – in der deutschsprachigen WP auch nicht der Realname genannt. Dass – wie von der Klever IP angemerkt der Entscheid vom Landgericht Düsseldorf zudem noch nicht rechtskräftig ist – kommt noch dazu. --Wibramuc 09:03, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Allerdings ist "Markus Krause" auch kein Künstlername, so dass der Vergleich mit Atze Schröder als Kunstfigur, für die HA ja bekannt wurde, hier auch nicht wirklich passt. Der "Schutz", den Krause für sich beansprucht, hat das LG Düsseldorf abgelehnt. Arno Funke passt insoweit mE sogar besser, da es hier auch um eine "Tarnidentität" ging, um lediglich den eigenen Namen zu verschleiern - natürlich aus anderen Motiven. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 09:49, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Es gibt überhaupt keinen Grund mehr, auf die Namensnennung zu verzichten; jetzt ist gerichtlich festgestellt, dass sich Hendricks nicht auf Persönlichkeitsrechte berufen kann, die weitere Entfernung wäre Löschung belegter Informationen und damit nahe am Vandalismus. Dass die Unterdrückung des Realnamens nach entsprechender Gerichtsentscheidung nicht aufrecht erhalten werden kann, entspricht auch der VM-Abarbeitung Horst Gräbners Mitte Dezember. Dementsprechend werde ich den Artikel jetzt wieder verschieben. -- MX8 Disk 11:00, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Es ist eben noch nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt, dass er sich nicht auf Persönlichkeitsrechte berufen kann. Es wurde im Eilverfahren entschieden. Die Beruf wurde zugeöassen. Es ist nicht anzushehen, ob das Urteil sofenr Rechtsmittel eingelegt werden in einer zweiten Instanz Erfolg haben wird. --Alopetyp (Diskussion) 15:38, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Bis zu einem rechtskräfigen Abschluss des Verfahrens gilt das Ergebnis des Eilverfahrens, wir sind hier nicht im Strafrecht (wo ein nicht rechtskräftiges Urteil keine wirkliche praktische Folge hat). Der juristische Status quo ist und bleibt auf Monate, wenn nicht Jahre (so lange kann es nämlich bis zur Rechtskraft dauern), dass der Name genannt werden kann, alles andere wäre völlig absurd. Im extrem unwahrscheinlichen Fall eines Sieges von Hendricks in der nächsten Instanz kann selbstverständlich revertiert werden, danach sieht es aber absolut nicht aus. -- MX8 Disk 20:05, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Nochmal: Bei medienrechtlichen Eilverfahren gibt es überhaupt keinen Grund, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, da diese Jahre dauern kann und quasi nie zu Gunsten des Klägers ausfällt (denn schon wenn dies auch nur möglich erscheinen würde, hätte das Gericht einstweiligen Rechtsschutz erteilt!) -- MX8 Disk 20:19, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
+1 Erstens weil Argument von MX8 schlüssig. Zweitens wegen Streisand-Effekt: Der Realname ist längst allgemein bekannt, der Hashtag #YannicHendricks bei Twitter Hundertfach geteilt. Den Artikel auf dem bisherigen Lemma zu belassen und den eigentlichen Namen nicht zu nennen wäre realitätsfremd. --Mussklprozz (Diskussion) 20:59, 17. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ich plädiere dafür, die Anonymisierung beizubehalten. Ungeachtet der juristischen Kontroverse – es gibt dazu bislang lediglich ein nicht rechtskräftige erstinstanzliches Urteil und auch beachtliche Argumente, es anders zu sehen als das LG Düsseldorf – stellt sich doch die Frage, wie wir nach unseren WP-Regularien damit verfahren sollten. Diese besagen, dass bei weniger bekannten Personen im Zweifel für die Privatsphäre zu entscheiden ist. Danach würde ich hier verfahren, da mir bislang noch nicht klar geworden ist, welches Interesse daran besteht, den Klarnamen zu nennen. Es scheint mir allein darum zu gehen, die bloße Neugier zu befriedigen. Einen irgendwie gearteten informativen Mehrwert erkenne ich nicht. Auf Gegenargumente lasse ich mich aber gerne ein. --MephistoGF (Diskussion) 09:26, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Schutz der Privatsphäre ist gut und richtig, daher nennen wir nicht die Uni, an der er studiert, und anderes, was man in nicht reputablen Blogs oder sozialen Medien über ihn finden kann. Man könnte z.B. auch noch streichen, dass er aus Kleve kommt, das tut ja nichts zur Sache. Aber der Name ist nunmal durch Berichterstattung zahlreicher Medien bekannt. Das LG Ddorf hat eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen und festgestellt, dass ein legitimes Interesse an seiner Identität besteht. Das ist derzeit Stand der Dinge und daran sollten wir uns orientieren. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 10:43, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich sehe das wie Wo st 01, aber die Kernfrage ist: Sollte nicht neutral abgewartet werden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung? Es gibt immer solche und solche Entscheidungen. Es gibt auch den Fall Atze Schröder. -- Tischgenosse (Diskussion) 23:39, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Warum die Rechtskraft hier nicht sonderlich von Bedeutung ist, habe ich oben mehrfach ausgeführt. -- MX8 Disk 23:57, 18. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Es ist vermutlich aber klar, dass die Nennung des Echtnamens zu Beeinträchtigungen des Privatlebens der Person in diesem Falle führen kann? Gruß Tischgenosse (Diskussion) 06:31, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das geschieht doch nach dem taz-Bericht sowieso schon wahrscheinlich. Wir schreiben auf einer amerkanischen Website, die Leute lesen aber hierzulande auch deutschen Journalismus. Und solange die Weiterleitung nicht gelöscht wird, die seit 648 min. unbearbeitet ist, diskutiert ihr ins Leere. Google findet die ca. an 6. Stelle bei mir. Grüße, --Bellini 11:26, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Hier steht alles, was der Leser wissen will. --Bellini 11:32, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Der Maßstab ist nicht, was manche Aktivisten verschiedener Strömungen, die Presse oder der Leser wollen. Das sind doch alles keine Argumente.
Wenn ein Urteil erlassen wird, gibt es eine Frist. Das Urteil wird gültig, wenn bis zum Ablauf nicht Rechtsmittel eingelegt wurden. Haben wir hier irgendwo einen Beleg vorliegen, dass diese Person selbst irgendwo unter Echtnamen in der Öffentlichkeit agiert? So lange das nicht der Fall ist, muss man prüfen, inwieweit für Anzeigensteller ein Persönlichkeitssschutz gilt, wenn jemand von seinem Recht, (vermeintliche) Rechtsverstösse und Strafttaten zu melden, Gebrauch macht. Diese Prüfung fällt deutlich leichter, wenn ein rechtskräftiges Urteil mit Datum und Aktenzeichen vorliegt.
Und wenn es nicht um mindestens vermeintliche Rechtsverstösse ginge, wäre eine Änderung im StGB nicht in der Diskussion. -- Tischgenosse (Diskussion) 12:24, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Wir geben hier wieder, was in reputablen Medien steht. Laienhafte eigene Rechtsauffassungen spielen da keine Rolle. Hätte der Name bereits im Artikel gestanden und Hendricks wäre mit seiner Klage erfolgreich gewesen, wäre der Name aus dem Artikel geflogen, und zwar innerhalb weniger Sekunden und ohne Diskussion. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 12:49, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Dass die Nennung des Realnamens zu Beeinträchtigungen im Real life führen kann, stimmt. Nur: Der Name ist spätestens durch die Berichterstattung nach dem Urteil vor einigen Tagen ohnehin "raus", das Real life wird durch die Erwähnung im WP-Artikel nicht nennenswert weiter beeinträchtigt. Und dass sich Hendricks diese Beeinträchtigung gefallen lassen muss, sagt das Urteil. Befremdlich finde ich, dass einige User mantraartig mit der noch nicht bestehenden Rechtskraft argumentieren, obwohl ich mehrfach dargelegt habe, dass die Rechtskraft hier (anders als in einem Strafprozess) von untergeordneter Bedeutung ist. Davon abgesehen kann sich WP an dem orientieren, was andere Medien nutzen, und da steht ausnahmslos der Realname. -- MX8 Disk 15:39, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Das Problem ist allerdings, dass es sich bei den Medien, die seinen Klarnamen nennen um solche Medien handelt die politisch auf der Seite der Abtreibungsbefürworter stehen, Buzzfeed, Taz, Vide, Netzpolitik etcl.
Damit erfolgt die Klarnamennennung in eindeutiger politischen Absicht.
Unabhänig von der rechtlichen Berwertung der Klarnamensnennung ist die Wikipedia poltisch und weltanschaulich neutral. --Alopetyp (Diskussion) 16:32, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Das Urteil des LG Düsseldorf ist unter [5] einsehbar und definitv wert, mal gelesen zu werden. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 16:26, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Zustimmung zur Empfehlung der Lektüre des Urteils. Unabhängig davon ist der Vorwurf, aus einer bloßen Wiedergabe von Informationen einen NPOV-Verstoß zu begehen, schon absurd. -- MX8 Disk 17:06, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Es gibt eine ähnliche Sache. Der Komiker Atze Schröder und Niels Ruf gerieten körperlich aneinander. BILD, auch Stern [6] berichteten daraufhin mit Echtnamen. Das führte zum Prozess. Der Tenor des Urteils klingt ähnlich [7]: „Die Berichterstattung über ihn als Person (und nicht die durch die ihn verkörperte Kunstfigur) hat der Kläger selbst veranlasst, indem er die ,Rangelei‘ mit Niels Ruf nicht als ,Atze Schröder‘, sondern als Hubertus Albers vom Zaune brach.“ Wie das da weiterging, müsste man dann mal klären. Ggf. kann man dann auch den Artikel Atze Schröder bearbeiten oder verschieben. Laut Artikel wurde hier eine Berufung angekündigt. -- Tischgenosse (Diskussion) 17:10, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Grundsätzlich gilt hier WP:BNS. Inhaltlich sei angemerkt, dass sich Hendricks seine Relevanz durch seine unter Realnamen durchgeführte Strafanzeigenkampagne, "Atze" aber durch seine Tätigkeiten unter Künstlername verdient hat. -- MX8 Disk 17:16, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Strafanzeigen erstattet man aber grundsätzlich auch nicht unter einem Künstlernamen. Die nicht öffentlich erfolgende Anzeigenerstattung und das Auftreten als Comedien in diversen Medien ist etwas völlig unterschiedliches. --Alopetyp (Diskussion) 17:30, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Zunächst mal kann man hier von "Krause" und von "Schröder" sprechen.
In beiden Fällen widersprechen diese Personen der Nennung ihres Namens (das Namensrecht fußt auf § 12 BGB).
In beiden Fällen ist hier die Rede von nicht-rechtskräftigen Urteilen.
In beiden Fällen versuch(t)en Leute auch in der Wikipedia, durch Klarnamen-Spamming Einfluß auf die weitere Entwicklung zu nehmen. -- Tischgenosse (Diskussion) 17:29, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Der User Tischgenosse demonstriert hier seine völlige juristische Sachkenntnislosigkeit, wenn er auf §12 BGB verweist. Der regelt nämlich den Gebrauch eines Namens, also wenn eine natürliche oder juristische Person für sich selbst (und in besonders kreativen Fällen für andere) nutzt, während ein anderer Rechte an diesem Namen hat. §12 BGB ist bei persönlichkeitsrechtlichen Fragen wie der Nennung eines Namens nicht einschlägig. Der Feststellung des Users Alopetyp, dass es sich beim hiesigen Fall und beim Fall Atze Schröder um völlig unterschiedliche Fälle handelt, ist nichts hinzuzufügen, weshalb das Ergebnis der Frage, ob der Name genannt wird, selbstverständlich ein anderes sein kann. Diskussionen zum Realnamen von Atze Schröder sollten im Übrigen auf der dortigen Diskussionsseite geführt werden. -- MX8 Disk 17:42, 19. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Vor ein paar Monaten wurde der Realname hier mit der Begründung versionsgelöscht, daß ja noch ein Gerichtsverfahren anhängig sei. Jetzt wo das Gerichtsurteil bekannt ist, sollen Gerichtsurteile auf einmal irrelevant sein als Kriterium. Das zeigt doch, daß es damals nicht wirklich um Bedenken wegen des Gerichtsprozesses ging, sondern das nur vorgeschoben war.
Es ist längst eine neue Situation entstanden: damals ging es tatsächlich um $219a. INZWISCHEN hat sich das aber gewandelt, es gibt jetzt auch ein öffentliches Interesse an der Person selber, die diesen "Krieg" angezettelt hat. Es geht hier im Artikel nicht mehr nur um eine Gegnerschaft zu Abtreibungen, es geht um die Person Yannic Lukas Hendricks. Und das haben nicht irgendwelche "Abtreibungs-befürwortenden" Medien (O-Ton Alopetyp) verursacht, sondern Hendricks selber dadurch daß er in Interviews Position bezogen hat. Er wollte, zwar anonym, aber er wollte in das Licht der Öffentlichkeit. Er hat dabei nicht nur zur Sache gesprochen, sondern auch über sich selbst, warum ER das macht.
Den großen etablierten Medien, die auch seinen Klarnamen nennen, eine explizit Abtreibungs-befürwortende Einstellung, gar eine politische Agenda zu unterstellen, sagt ehr etwas über den aus, der diese Behauptungen aufstellt.

Übrigens wurde Dagobert's Artikel schon vor 14 Jahren unter seinem Klarnamen angelegt, nicht erst seit er selber unter Realnamen auftritt.

M.M. gehört der Artikel auf den Klarnamen verschoben und der vollständige Klarname in der Einleitung genannt. Und im Artikel ist mit dem Klarnamen zu arbeiten, das Pseudonym verdient eine Erwähnung nur in der Einleitung.

Und um Atze Schröder hier als Pseudoargument mal zu "beerdigen": Der hat ein Recht darauf, in seiner Eigenschaft als Comedian unter seinem Künstlernamen genannt zu werden. In seiner Eigenschaft als Straftäter genießt er dieses Recht nicht, wie das Gericht auch festgestellt hat. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 03:54, 27. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Er gibt Interviews die in Zeitschriften abgedruckt werden, such die Öffentlichkeit, zerstört die Existenz und das Leben von hunderten Menschen, und bezeichnet sich selber als "Lebensschützer" und nimmt für sichin Anspruch annonym bleiben zu können ? Also entweder er vertritt eine Position öffentlich, und das hat er mit seiner ersten Anzeige getan, da auch die Staatsanwaltschaft, mindesten aber der nachfolgende Prozess öffentlich ist oder er lässt es bleiben. Da er aber immer wieder - auch im Internet die öffentlichkeit gesucht hat, ist es nur legetim seinen Klarnamen zu nennen.

An der öffentlichen Strafprozessen hat er allerdings nicht mitgewirkt. Er ist soweit aus den Medienberichten zu entnehmenn nicht als Zeuge aufgetreten. --Alopetyp (Diskussion) 19:56, 12. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Artikelsperre[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde nach meiner Meldung wegen EW nun von einem Admin vollgeschützt. Jedem, der sich über den Stand des Artikels ärgert, sei die Lektüre von WP:DFV empfohlen. Inhaltlich kann es gerne oben dann weitergehen. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:50, 20. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich halte es durchaus für problematisch, in der „falschen Version“ zu sperren, wenn Schutzgüter wie WP:BIO berührt sind. Um genau zu sein, Graphikus, halte ich das für ziemlich verantwortungslos. --Gripweed (Diskussion) 23:28, 20. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Bei einer lfd. WP:BIO-Diskussion nach zahlreichen VMs in der Sache einfach „in der falschen Version“ (also schlicht willkürlich) zu sperren, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Krass. --Jonaster (Diskussion) 00:11, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ja, die Sperre in diser Version ist grotesk und macht absolut keinen Sinn. --KurtR (Diskussion) 00:20, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Ich denke, wie müssen endlich mal zu Potte kommen, ob bezüglich der Namensnennung nun BIO anzuwenden ist oder nicht. Ansonsten wird das hier ein Dauerdrama. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 00:19, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Ja, nach der Lektüre der EWs, VMs und Diskbeiträge würde ich das auch so sehen. Aber doch nicht mit einer Artikelsperre dieser Form. In Abwägung mit WP:BIO kann WP:DFV nicht greifen. - In der Sache: In finde es auch absurd, die „Namensveröffentlichung“ durch Beschneidung von Zitationen zu „unterbinden“. Irgendwie kein so einfaches Problem. --Jonaster (Diskussion) 00:55, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Natürlich ist WP:BIO auf alle Biographien anzuwenden, nur der Abschnitt zu weniger bekannten Personen trifft aus Sachgründen nicht (mehr) auf diesen Artikel zu. Siehe auch die ungefilterten Suchläufe unter #Verschiebung, die über 20.000 Treffer für den korrekten Namen ausweisen und das sind nur die indexierten Seiten. Dazu kommen noch die zahlreichen Seiten, die nur das Pseudonym nennen und zusätzlich zur Bekanntheit der Lemmaperson beitragen. Insofern ist der Vollschutz in gegenwärtiger Form imho auch kein Regelverstoß oder Mißbrauch von Adminrechten. fg, Agathenon 12:40, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ja, die Argumente sind bekannt und ausgetauscht. Mir ging es darum, dass die Sache jetzt hier verbindlich entschieden und entsprechend festgeschrieben wird, damit nicht beim nächsten (absehbaren) Edit-War eine andere "falsche Version" geschützt wird. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 13:58, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
+1 --Bellini 20:28, 21. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollten die Admins anhand der IP mal prüfen, ob da evtl. aus Kleve bzw. Uni DU-E im Sinne Hendricks editiert wird. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 03:03, 27. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]

Das dürfen sie nicht und der normale Admin kann das auch technisch nicht. Sprich: die IP-Adresse eines angemeldeten Benutzers wird nur unter Auflagen überprüft (Checkuser-Verfahren), wenn der Verdacht besteht, dass jemand mehrere Accounts anlegt, um damit Mehrheiten vorzutäuschen etc. Siehe WP:CU. In privat betriebenen Wikis, etwa Stadtwikis kann das anders geregelt sein. Grüße, --Bellini 11:00, 27. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Wer aber unangemeldet unter IP editiert, muss damit rechnen, dass Infos wie sein Standort, Provider von jedem hier eingesehen werden können. Dazu gibt es sowohl intern als auch im Netz ausreichende Möglichkeiten. --Bellini 11:04, 27. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
 Info: Der Standort unangemeldeter IPs kann mit dem Tool GeoIP überprüft werden, es ist auch in der Checkuservorlage enthalten. – Sollte der begründete Verdacht bestehen, daß Yannic Hendricks hier von seinem Wohnort Kleve oder seinem Studienort Duisburg aus mitschreibt, mit Nick oder IP, kann unter Berufung auf WP:Interessenkonflikt eine Checkuseranfrage gestellt werden. Die Anfrage kann per Mail z.B. an Benutzerin:Alraunenstern gerichtet werden, sie gehört zu den Checkuser(inne)n meines Vertrauens und zeigt erfahrungsgemäß keine Tendenz, christliche Fundamentalisten zu decken. Über die anderen Checkuser(inn)en weiß ich diesbezüglich nicht genug beziehungsweise sage ich nichts. fg Agathenon 20:13, 28. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Selbst wenn Hendricks hier editiert, es wäre sein gutes Recht, solange er zB nicht Sockenpuppen einsetzt. Es besteht für ihn zB keine Pflicht zur Offenlegung. Im Ergebnis rechne ich einer CU-Anfrage wenig Chancen auf Erfolg aus. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 22:47, 28. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Nun ja. Siehe Wikipedia:Checkuser/Anfragen/Benutzer_Alopetyp,_Benutzer_Mydrof,_div._IPs#Entscheid_und_Ergebnisse. Grüße, --Bellini 19:58, 2. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Gratuliere! Gut recherchiert... -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:21, 2. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Religiöse und politische Hintergründe von Yannic Hendricks[Quelltext bearbeiten]

Es wäre gut, das Thema hier zu besprechen, statt hin- und herzurevertieren. Vorschläge? fg Agathenon 20:25, 21. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Man kann zwar anführen, daß er sein Tun mit religiösen Motiven begründet, ob da aber ein ("klassisch") christlicher Glaube, oder ehr ein religiöser Eifer als "Lebensretter" wirkt, das finde ich schwierig und zweifelhaft, dazu ein Urteil zu formulieren. --178.24.238.46 23:21, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Danke. Beurteilen dürfen wir sowieso nicht, höchstens wiedergeben, und da gibt es zwei scheinbar widersprüchliche Fakten. Als „Krause“ bestreitet er religiöse Gründe für die Anzeigen. Als Hendricks bewegt er sich politisch wie religiös in Fratzbuchgruppen am rechten bis ultrarechten Rand: Reichsbürgerbewegung, AfD-Gruppen, Verschwörungsszene, „DVCK e.v.“/KiG (geleitet von Mathias von Gersdorff, der auch nicht ohne ist). Beide Herren, Hendricks wie Gersdorff, sind effektiv und einschlägig vernetzt. Freundliche Grüße, Agathenon 15:51, 23. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Ich würde sagen, gut zusammengefasst. m.M. könnten wir das so in den Artikel übernehmen, falls da nicht noch jemand Widerspruch anmeldet? --109.41.3.198 23:11, 1. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Seit sieben Wochen kein Einspruch angemeldet, wer möchte es machen? – Als Beteiligter sehe ich selbst davon ab. fg Agathenon 15:42, 21. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ansichten zu Eileiterschwangerschaft von Hendricks[Quelltext bearbeiten]

Die Belege für den Satz: "Selbst bei einer für die Schwangere lebensbedrohlichen Eileiterschwangerschaft müsse seiner Ansicht nach das ungeborene Leben erhalten bleiben.[8][3]"

scheinen zu dürftig zu sein, um dies als seine tatsächliche Ansicht zu untermauern.

Beleg [8] ist Interview mit Kristina Hänel, also eine der Ärztinnen, die Hendricks angezeigt hat; das ist damit schon mal keine wirklich neutrale Quelle über die Ansichten von Hendricks.

Beleg [3] enthält als Zitat von ihm zum Thema Eileiterschwangerschaft:

„Es gibt ja auch zum Beispiel Fälle, dass sich die befruchtete Eizelle statt in der Gebärmutter in den Eierstöcken einnistet. Die Eizelle ist zu diesem Zeitpunkt ja befruchtet, ist also bereits zu dem Zeitpunkt als Mensch zu sehen. Ist nach Möglichkeit zu schützen.“

"nach Möglichkeit zu schützen" ist etwas anderes als "müsse seiner Ansicht nach erhalten bleiben"; ersteres beinhaltet die Option, dass das ungeborene nicht zu schützen ist (was es medizintechnisch tatsächlich nicht ist) und dann ggf. eben auch Hendricks damit einverstanden wäre, rein das Leben der Schwangeren zu retten.

Was hier auf wiki steht bringt aber zum Ausdruck, dass Hendricks auch dann ein Erhalt des ungeborenen befürworten würde, wenn es ohnehin nicht zu retten ist und nur noch das Leben der Schwangeren gerettet werden kann; das entspricht aber nicht dem, was im Beleg gesagt wird.

Ergo wäre wohl eine Änderung sinnvoll in:

Selbst bei einer für die Schwangere lebensbedrohlichen Eileiterschwangerschaft ist seiner Ansicht nach das ungeborene Leben "nach Möglichkeit zu schützen".(nicht signierter Beitrag von 2001:a61:5c1:2a01:956:b011:8472:d32a (Diskussion) 07:52, 26. März 2019)

Spätestens da sieht man doch, dass dieser Mensch zwar eine Meinung hat, aber ohne jegliche Kennung:
Erstens wäre die Einnistung in einen Eierstock eine Ovargravidität. Die ist viel seltener als eine Eileiterschwangerschaft.
Zweitens ist das, was er eigentlich meint, eine Eileiterschwangerschaft.
Drittens ist ihm offenbar der Unterschied zwischen Eierstöcken und Eileitern nicht bekannt.
Viertens hat er vermutlich von den übrigen Formen einer Extrauteringravidität noch nie etwas gehört.
Gemein ist allen Formen, dass ein Erhalt der Schwangerschaft schlicht nicht möglich ist. Einerseits sind die falschen Implantationsorte mit einer unzureichenden Versorgung verbunden, sodass es nur einzelne Fälle gibt, bei denen eine Bauchhöhlenschwangerschaft, also nicht im Eileiter oder Eierstock, überlebt wurde. Selbst der Tod der Schwangeren würde den Tod des Embryos bedeuten.
..."nach Möglichkeit zu schützen" ist daher eigentlich grober Unsinn, da es einen solchen Schutz schlicht nicht geben kann. Das Ungeborene ist nicht zu retten und selbst eine Bauchhöhlenschwangerschaft derart gefährlich für die Frau, dass sie nicht belassen werden darf. Je nach Implantationsort müssten, im Falle eines Überlebens, Gebärmutter oder Darmanteile bei der "Geburt" mit entfernt werden, da sich die Plazenta dort üblicherweise nicht lösen lässt. Das ginge wiederum mit einem hohen Blutungsrisiko einher...
Von daher ist die Formulierung aus meiner Sicht eigentlich fast egal, da es sich um ein rein theoretisches Konstrukt handelt, was man bei einer Umformulierung auch erwähnen müsste. Es ist schon schlimm, wenn man sich mit so einem Unfug befassen muss, weil da jemand wirre Ideen im Kopf hat.--Hic et nunc disk WP:RM 08:44, 26. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Mir ist der Part gerade auch bei der Eingangskontrolle aufgefallen. Meiner Meinung nach ganz dünnes Eis: Die erste Quelle taugt gar nicht als solche, da es unter Hörensagen fällt (Person X sagt, dass Person Y etwas sagen würde ohne es zu belegen). Die zweite ist schon besser, allerdings ist der Wortlaut hier durchaus wichtig. Unabhängig von mangelnder Fachkenntnis oder davon, was er nun wirklich denken mag muss darauf geachtet werden, dass die Aussage wirklich dieselbe ist. Wenn ich sage "Alte Gebäude sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben" sage ich damit nicht aus "...sollte in jedem Fall erhalten bleiben, auch wenn es einstürzt und alle tötet". Im Sinne von WP:NPOV muss gerade bei solchen Themen besonders aufgepasst werden, was wie im Artikel steht. --StYxXx 19:09, 21. Apr. 2019 (CEST) Hab mich mal daran versucht und auch seinen sachlichen Fehler erwähnt. Wenn schon, dann richtig korrekt, damit niemand sagen kann, er hätte es so gar nicht gesagt. ;) --StYxXx 19:23, 21. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]


Es gibt neben Eileiterschwangerschaften auch Eierstockschaften, in seltenen Fällen kann die Zygote erfolgreich umgepflanzt werden --2.247.240.147 19:05, 24. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das ist bekannt, dass es Ovargraviditäten (=Eierstockschwangerschaften) gibt. Allerdings sind die sehr selten. (Ich habe in 27 Jahren noch keine gesehen...)
Für die Behauptung einer erfolgreichen Umpflanzung hätte ich übrigens gern eine Literaturangabe...--Hic et nunc disk WP:RM 21:19, 24. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Hendricks spricht selbst nicht vom Umpflanzen. Eine Ovargravidität kann sich, wenn auch sehr selten wie eine normale Schwangerschaft entwickeln. Evtl. meinte er das, also dass in diesem Fall die Eierstockschwangerschaft seiner Meinung nach genauso wie eine normale schützenswert ist. Aber das ist alles reine Spekulation. --Wikiisteinseitig (Diskussion) 16:43, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Abgesehen davon ist deine obige Aussage "Gemein ist allen Formen, dass ein Erhalt der Schwangerschaft schlicht nicht möglich ist" falsch. Bei Eilterschwangerschaften ist die erfolgreiche Umpflanzung in der medizinwisseschaftlichen Literatur belegt:
Siehe 1.: Wallace „Sugery Gynecology and Obstertrics“, (24), 578f. 2.: Diamond/deCherney Clinical Obstetrics and Gynaekology 30 (1987), 200ff, 3.: Shettles Am. J. of Obstetrics and Gynaekology 163 (1990), 2026. Die erste mir bekannte belegte Umpflanzung einer Tubargravidität ist somit bereits 1917 erfolgreich durchgeführt worden. --Wikiisteinseitig (Diskussion) 16:55, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Es istr sowieso egal, was er gemeint haben könnte. Das wäre TF. Zählen tut nur, was er gesagt hat. Selbst die Frage, ob er sich evtl. falsch ausgedrückt haben könnte, ist TF, ergo irrelevant. --2A02:8109:9280:758:B82A:262B:E99:B2C5 05:55, 22. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

Anwaltskanzlei Ralf Höcker[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte (vielleicht auch grundsätzlich) die Frage stellen, warum der jeweilige Anwalt, der eine Person vertritt, in einem Artikel vertritt relevant sein soll. Wenn der Anwalt eine besondere Rolle spielt, ok - nicht aber wenn er sein Mandat ganz gewöhnlich ausübt. Der Anwalt der Gegenseite wird auch weder namentlich erwähnt noch verlinkt, sondern eben als "Anwalt" benannt. Dass, wie Stefan Bellini schreibt, sich für Leser irgendwie ein informativer Mehrwert (außer den ablehnungswürdigen Punkten a und b, s.u.) ergäbe, sehe ich überhaupt nicht.

Dafür, dass man nun hier auf einer Verlinkung besteht, kommen m.E. nur 2 Gründe in Betracht: a) unpassende (Eigen)Werbung für den (nach allem was ich seinen sonstigen Äußerungen entnehme: wertkonservativen) Anwalt.

Oder eben das Gegenteil: b) für alle Gegner Hendricks, eine Diskreditierung der Kanzlei.

Wikipedia sollte aber weder zur Werbeplattform noch zum "Gesinnungscheck" für Kanzleien werden.

Es gibt viele Anwälte mit Wiki-Eintrag. Anwälte handeln aber nur im Namen ihrer Mandanten. Auch z.B. Jan Böhmermann wurde durch den berühmten Medienanwalt Schertz vertreten - wurde Schertz deshalb auf Böhmermanns Eintrag verlinkt? NAtürlich nicht.

Daher lösche ich den Anwalt erneut.

Wenn jemand bessere Gegenargumente hat, lasse ich mich gerne überzeugen. LG --Wisdom cough (Diskussion) 19:38, 4. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Höcker nimmt im Vergleich zu irgendeinem Wald-und-Wiesen-Rechtsanwalt sehr häufig Mandate von Personen des öffentlichen Lebens und bekannteren politischen Vereinigungen an, in den letzten Jahren bspw. vom türkischen Präsidenten oder der AfD. Insofern halte ich diese Information als für Leser durchaus interessant. Da sich deine Punkte a und b deutlich widersprechen, halte ich die Erwähnung weder für Werbung noch für Diskreditierung. Eine Meinung dazu muss sich der Leser selber bilden, wir stellen nur die Fakten dar - und dass Höcker Hendricks vertritt ist ein wertungsfreier Fakt. -- MX8 Disk 21:50, 4. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]


Vielen Dank für Deine Antwort. Ich kann das Argument nachvollziehen, zumal ich mich auch über die politisch vielsagenden Aktivitäten des Herrn Höcker informiert habe (und dies natürlich auf Höckers eigenem Eintrag, wo genau diese Informationen auch hingehören!). Aber ich möchte nochmals darauf insisitieren, dass es gerade nicht darum geht, ob ein Anwalt prominent ist oder nicht - sondern daraum, dass er im Namen(!) des Klienten arbeitet: Wenn Herr Schertz von Herrn Böhmermann mandatiert ist, dann klagt Herr Böhmermann und niemand sonst. Und so hat das m.E. in dem Eintrag einer Enzyklopädie zu stehen - Wikipedia ist ja eben kein Zeitungsartikel o.ä., sondern bezieht sich immer genau auf die behandelte Person bzw. Sache. Man stelle sich vor, bei jedem Fußballer stünde, dass er nach seinem Miniskusriss vom "berühmten Dr. Wohlfart" behandelt wurde oder eben dass "Politiker A mit Anwalt X gegen Journalist B mit Anwalt Y rechtlich vorgegangen ist - und dies wurde dann ausgerechnet vom durch den früheren Fall x bereits bekannten Richter Z entschieden." Ein Fass ohne Boden. Zumal dies nichts mehr mit der fraglichen Person (hier: Y. Hendricks) zu tun hat - schließlich soll das Anwalts-Klienten-Verhältnis ja ein weltanschaulich neutrales sein. LG --Wisdom cough (Diskussion) 00:47, 5. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Soll-ja. Aber ist es das auch? Mit "Mehrwert" meinte ich, dass der Leser im Artikel über den Anwalt weitere Informationen findet und sich so sein eigenes Bild machen kann. Grüße, --Bellini 20:13, 21. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es bedarf nicht einmal einer langen und breiten Ausführung im Artikel, m.E. tut es schon ein belegter Wikilink auf Ralf Höcker (und eventuell auch von dort nach Yannic Hendricks), sind ja jetzt beide prominent relevant. NB: der Artikel Jan Böhmermann (s.o.) wäre mit einem Link auf Christian Schertz auch nicht schlechter als jetzt, Attributierungen wie berühmt oder bekannt sind dort wie hier tatsächlich unnötig. Gruß, Agathenon 22:03, 21. Apr. 2019 (CEST) fg Agathenon 22:03, 21. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe es immer noch anders, da es (wie gesagt) eine unübliche Praxis ist - klar, bei Böhmermann könnte es stehen, tut es aber nicht! That's the point. Ich glaube, ich verstehe die Intention hinter der Verlinkung und ich begrüße sie POV-mäßig. Ich dachte nur, fairer wäre es anders. Aber, wenn ansonsten Konsens herrscht, bitte wieder nach Belieben ("m.E. tut es schon ein belegter Wikilink") einfügen. LG --Wisdom cough (Diskussion) 02:57, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wird gemacht, allerdings ohne POV. Die Referenz auf Jana Werner stand schon drin. fg Agathenon 17:30, 25. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Abmahnung Grafikpolizei[Quelltext bearbeiten]

Vermutlich nicht als Quelle verwendbar: [8]. --Hob (Diskussion) 19:58, 6. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]