Diskussion:Zensur (Informationskontrolle)

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Zensur (Informationskontrolle)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Diskussion:Zensur

Unbelegter Abschnitt zur Vor- und Nachzensur[Quelltext bearbeiten]

"Peter's Seiten" oder ähnliche private Homepages sind keine taugliche Quelle. Des weiteren darf getrost bezweifelt werden, daß Nachzensur in demokratischen Staaten "üblich" ist. Ich wüßte darüber hinaus gerne, ob außerhalb des deutschen Sprachraumes und insbesondere außerhalb deutscher Gesetze ebenfalls in dieser Weise Vor- und Nachzensur unterschieden wird - das wäre mir nämlich neu. 82.83.219.15 01:37, 21. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

„Informationen, die nur wenige Wochen im Web stehen, sind nicht als zuverlässig zu beurteilen. Dies gilt auch für die Mehrzahl privater Internetseiten.“ (Wikipedia:Belege)
Oder worauf beziehst Du die Untauglichkeit des Projektes? Wahrscheinlich folge ich, wie Du, lediglich dem eigenen Bauchgefühl und habe revertiert und sähe das hier gerne vor einer erneuten Entfernung der Passage diskutiert. Dass die Inhalte hier mit den Inhalten dort im Widerspruch stünden kann ich nicht erkennen. -- Achates You’re not at home ... 04:49, 21. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja, genau darauf beziehe ich mich. Eine private Internetseite über Kinderbücher ist wohl kaum eine geeignete Quelle, um weitgehende Aussagen über die angebliche Unterscheidung zwischen Vor- und Nachzensur, die ich besonders für den nichtdeutschsprachigen Raum einmal wirklich belegt sehen möchte, abzuliefern. Die nunmehr eingeschobene zweite Quelle wiederum sagt schlicht das nicht aus, was im Artikel unterstellt wird.82.83.248.54 10:41, 29. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]
Schnapp Dir ein beliebiges Lehrbuch zum Verfassungsrecht und guck bei "Meinungsfreiheit" nach bzw. nimm einen beliebigen Grundgesetzkommentar und guck bei Art. 5. Dort findest Du breit ausgemärt diese Unterscheidung nebst einer Menge weiterführender Literatur.--Kriddl Laberecke 14:43, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
@Kriddl: Danke! -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 20:35, 17. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Dann gib ein "beliebiges Lehrbuch zum Verfassungsrecht" als Quelle an - wobei ich arge Zweifel habe, daß da etwas über die Lage außerhalb Deutschlands drinsteht - und keine private Homepage über Kinderbücher.82.83.240.243 18:52, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Der Abschnitt ist nicht nur schlecht belegt, sondern würde nach "Vroniplag-Standards" selbst Urheberrechte verletzen, da die Sätze aus dem Kinderbuchforum nicht ausreichend umformuliert sind. Ein Kommentar zum deutschen Grundgesetz sagt mir, dass mit Zensur iSd GG Vorzensur, das heißt ein präventives Verfahren zur Inhaltsprüfung von Schriften vor ihrer Veröffentlichtung, gemeint ist. Das sollte meines Erachtens dargestellt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.--Olag 18:12, 25. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn man unterscheiden kann, dann bitte. Aber weg ist weg und was weg ist, ist zensiert, ob vor oder nach. Im Grundgesetz steht keine Unterscheidung, sondern: "Eine Zensur findet nicht statt". Eine Vorzensur ist eine Zensur, also findet sie nicht statt. Eine Nachzensur ist eine Zensur, also findet sie nicht statt. Sollte es anderslautende Kommentare zum Grundgesetz geben, dann sind diese falsch. Das GG und diese Unterscheidung sollten getrennt beschrieben werden. Außerdem gebührt dem GG eine Erwähnung weiter oben. --Elementus (Diskussion) 14:16, 11. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]
Jetzt musst du nur noch das Bundesverfassungsgericht und die Mehrzahl der Verfassungsjuristen von deiner persönlichen Gleichsetzung von Vor- und Nachzensur überzeugen.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 08:01, 13. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

Zensur in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Über den winzigen Artikel über "Zensur" war ich zwar nicht besonders überrascht, daß er allerdings so winzig ist, damit hätte selbst ich nicht gerechnet. ! Wo bleibt denn Ein Artikel über die Zensur in Deutschland ? Schließlich betrifft es uns ja im hohen Ausmaß ! Zum einem Steht im Grundgesetz (Das ja angeblich unsere Verfassung sein soll) das eine Zensur nicht stattfindet - auf der anderen Seite aber gehört Deutschland zu den schärfsten Zensonrenländer überhaupt. In der BRD sind mehr als 10 mal so viele Bücher verboten, als im 3.Reich. Ebenso werden mißliebige Internetseiten gesperrt. (Gerne unter dem Vorwand des strafrechtlich relevanten Inhaltes - was nix anderes Bedeutet, als das der Inhalt gegen die Staatsdoktrin verstöst). Das gleiche gillt für Film und Audio material. Insbesondere wenn es die Zeit des 2. Weltkrieges betrifft. Auch §130 ist ein klarer Beweis für Zensur, was in einem angeblich demokratischen Land ja gar nicht existieren dürfte. Eine Pressefreiheit existiert in deutschland auch nur auf dem Papier - Das ZDF & co sind ja für einseitige Berichterstattungen mehr als nur berüchtigt. Wir haben es also mit massiver Propaganda und Zensur zu tun. Ich finde Wikipedia sollte darauf zumindest Faktisch eingehen, weil sonst wirkt Wikipedia selbst unglaubwürdig. Das heißt jetzt nicht, daß der artikel kommentiert werden müsste, aber zumindest die nackten Fakten müssten doch drin sein. Oder würde das auch wiederum unter die Zensur fallen ?(nicht signierter Beitrag von 89.15.232.14 (Diskussion) )

Historische Dinge können/sollen in den Artikel Geschichte der Zensur. Gegen einen Artikel Zensur (Deutschland) spricht grundsätzlich nichts. Wobei Deine Aussagen eher eine schlechte Basis eines solchen Artikels darstellen...Karsten11 16:12, 27. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich hab oben vergessen mich anzumelden. Also die Kritik "Zensur in deutschland" ist von mir ^^ @ Karsten11 : Ich habe nur generell diese Frage gestellt, da es mich schon irgendwie gewundert hat, daß die Zensur in Deutschland hier überhaupt gar kein Thema ist. Ich habe mich halt gefragt, ob der Grund dafür wiederum die Zensur ist, oder ob da schlicht noch keiner drauf gekommen ist. Man könnte das ja mit dem §130 verlinken und mit den entsprechenden Gesetzesstellen. Ebenso müsste man gute Quellenangaben machen, damit es nicht heißt man hätte es sich aus den Fingern gesogen. Die Frage ist eben nur, ob die Mühe überhaupt lohnenswert wäre oder ob da nicht evt. die Zensur greifen würde und sich die Verfasser womöglich noch strafbar machen.... Fragen über Fragen :-((nicht signierter Beitrag von Sven Westphal (Diskussion | Beiträge) )

Eine schlichte Verlinkung auf § 130 wäre natürlich in hohem Maße POV. Ein Artikel Zensur (Deutschland) würde zunächst einmal die Darstellung beeinhalten müssen, dass Zensur aufgrund Artikel 5 nicht stattfindet. Dann kann man darstellen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eben nicht schrankenlos ist sondern einem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Und dann kan man darstellen, dass es aufgrund des Gesetzesvorbehalts im wesentlichen drei Felder gibt, in denen die freie Meinungsäußerung unterbunden ist. Dem Jugendschutz (z.B. § 184), dem Ehrschutz (z.B. § 185) und eben auch der Volksverhetzung. Diese Einschränkungen werden von bestimmter Seite (die genannt werden müsste) als Zensur bezeichnet. Ein Artikel, der den Sachverhalt in dieser Weise neutral aufbereitet, wird auch sicher nicht gelöscht werden.Karsten11 19:33, 28. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Deutschland hat mehr Zensur als Nord Korea. Also bitte... schreibt kein Mist, Ihr solltet doch neutral und nicht pro-deutsch schreiben. Und Deutschland ist ein Land, wo am meisten überwacht und zensiert wird.

MfG --Horst85.178.8.110 01:09, 3. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Man könnte auch schlicht auf die Rechtsprechung eingehen, nach der bewusst wahrheitswidrige Äußerungen (z.B. Holocaust-Leugnungen) nicht der Meinungsfreiheit unterliegen, weil falsche Tatsachenbehauptungen keine Meinungsäußerung sind, die angebliche Zensur schon viel früher beim Tatbestand scheitert.--Darth Kriddl Klönschnack? 08:47, 3. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also, dass in Deutschland unglaublich viel zensiert wird sieht man ja schon daran, dass in den 80ger Jahren nahezu jedes zweite C64-Spiel verboten wurde, sobald irgendwer dannach schrie. Und wenn man ein harmloses Spiel (!) verbietet (indiziert, beschlagnamt, zensiert, nenne man es wie man will) dann sagt das ja schon einiges aus. Die Begründungen dazu lesen sich wie Comedy. Aber mehr Zensur als in Nordkorea? Nein, das kann ich nicht glauben, da gibt es ja nichtmal staatlich unabhängige Presse. --178.7.187.173 (19:46, 19. Apr. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Da fehlt ein ganz wichtiges Topic. Zensur bei Wikipedia ist ein wichtiges Thema. Da kann man zeigen dass Zensur gefaehrlich ist. Aber man kann auch zeigen dass Zensur richtig sein kann. Wikipedia macht Zensur um Schlimmes zu verhindern. Warum? Wie geht das? Was wird verhindert? Gibt es gute Gruende? Was ist mit illegalem Text den man zensieren muss? etc! (nicht signierter Beitrag von 139.139.67.70 (Diskussion) 12:37, 27. Dez. 2011 (CET)) [Beantworten]

bitte beachte WP:NOR, WP:Q und evtl. auch WP:RK. -- seth 21:56, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Ja eben, wie kann man nur die völlig absurde Behauptung aufstellen, dass ausgerechnet bei Wikipedia eine Zensur stattfinden würde? So eine Unverschämtheit! --93.254.250.138 16:40, 18. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

begriff "zensur" nur auf staat beschraenkt?[Quelltext bearbeiten]

gudn tach!
zu dieser aenderung: sowohl der duden als auch der brockhaus raeumen ein, dass zensur nicht von staatlicher seit aus geschehen muss.

[...] Überprüfung und Kontrolle von Druckwerken (z. B. Bücher, Zeitungen), Rundfunk- und Filmproduktionen und Ähnlichem auf ihre politische, gesetzliche, sittliche und/oder religiöse Konformität durch eine in der Regel staatliche Stelle, die auch unerwünschte Veröffentlichung unterdrücken beziehungsweise verbieten kann. [...] (brockhaus)
[...] von zuständiger, bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., bes. auf politische, gesetzliche, sittliche od. religiöse Konformität: in diesem Staat findet eine Z. nicht statt, gibt es keine Z. der Presse; eine scharfe, strenge Z. ausüben; etw. unterliegt der Z.; [...] (duden - duw)

ich weiss nicht, ob in den rechtswissenschaften der begriff definiert wird, aber selbst wenn er dort auf staatliche stellen beschraenkt waere, duerfte dies hoechstens erwaehnt, nicht jedoch als die einzige wahrheit dargestellt werden.
wenn keine einwaende kommen, werde ich gemaess diesen beiden quellen die einleitung ueberarbeiten. -- seth 16:24, 5. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Deine Quellen hast du aber schon gelesen, oder?
  • „durch eine in der Regel staatliche Stelle“
  • „bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle“
„Artikel 5, Abs. 1 GG [...] Eine Zensur findet nicht statt.“
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:49, 5. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
ebendrumm: "in der regel", "besonders" = es gibt ausnahmen. sonst haetten sie das naemlich einfach weggelassen. -- seth 17:14, 5. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das sind eben keine Fachlexika. Gemeint ist mit dieser Wieselei wahrscheinlich, dass z. B. auch im Auftrag des Staates Zensur ausgeübt werden kann.
Hier aus einem Politik-Lexikon
„(lat.) Z. bezeichnet die in modernen Demokratien strikt abgelehnte (politische) Kontrolle öffentlich geäußerter Meinungen (in Presse, Funk und Fernsehen, aber auch im Bereich der Literatur, Kunst etc.). Die Ausübung der Z. wird in un- oder vordemokratischen Ländern durch neue Medien (Satellitenfunk, -fernsehen, Internet) erschwert.“
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=KZM09M
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:23, 5. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Kontrolle ist genau genommen ein politisches Verfahren. Politik wird schließlich nicht immer nur von einem Staat ausgeübt; so könnte theoretisch z. B. auch nur ein Bundesland Zensur ausüben - oder auch eine radikale politische Gruppen innerhalb eines Staates. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 17:38, 5. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Bundesländer in Deutschland üben ja selbst öffentliche Gewalt aus und sind damit Teil der Staatlichkeit; "Staat" ist in Deutschland keineswegs nur der Bund. Dass die Grundrechte, und damit auch das Zensurverbot, für die öffentliche Gewalt, aber nicht für Private, gelten, zeigt in Deutschland schon Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz. SchnitteUK (Diskussion) 19:52, 13. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Im Einleitungstext steht aktuell die Behauptung, Zensur könne durch privatwirtschaftliche Stellen ausgeübt werden. Belegt ist die Behauptung durch einen Verweis auf ein Wirtschaftslexikon. Mir stellt sich die Frage, ob diese im Wirtschaftslexikon nicht weiter erläuterte oder belegte Definition zutrifft oder ob sie einfach einem umgangssprachlichen Verständnis von Zensur folgt. Der Wikipedia-Artikel hier befasst sich im weiteren Verlauf nicht mehr mit Kontrollmechanismen der Privatwirtschaft. Falls in unterschiedlichen Fachgebieten unterschiedliche Definitionen gelten, sollte darauf eingegangen werden, um Unklarheiten zu vermeiden. --2A01:C23:5CF2:4200:858F:459E:D0AA:430F 15:58, 29. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ergänzungsnotwendigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Es ist oben ja schon darauf hingewiesen worden, dass der Artikel ergänzt werden müsste. Meine Meinung: Wenn man schon Länder nennt, dann ist natürlich

  • Zensur in der DDR
  • Zensur in Algerien

sehr, sehr willkürlich. Oben ein Bild hat von einer Zensurmaßnahme im Iran. Wahrscheinlich könnte man genauso gut graduell fragen: In welchen Ländern wird in welchem Maß Zensur ausgeübt? Und dann die Nationen-Liste abarbeiten. Außerdem sollte stärker herausgestellt werden, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Publikation- und Pressefreiheit immer in Konkurrenz steht zum Recht auf Schutz der Persönlichkeit. So dass auch freie Länder, in denen es keine Zensur gibt, in konkreten Fällen vor der Frage stellen: Veröffentlichung verbieten, ja oder nein? Bekannt in letzter Zeit: Maxim Billers 'Esra'. Da ich kein Fachmann bin, fühlte ich mich im Moment aber nicht berufen, in den Artikel einzugreifen. --Delabarquera 13:22, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Leider bestehen zur Zeit erst die zwei Artikel Zensur in... Wünschenswert ist es natürlich, dass auch Artikel wie Zensur in China oder Zensur in Iran (willkürliche Beispiele) erstellt werden (und dann natürlich auch hier verlinkt werden. Einen internationalen Vergleich eines Teilaspekets (der Medienfreiheit) liefert Media Freedom Index.Karsten11 17:11, 11. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Da es einen Abschnitt Geschichte der Zensur gibt, wäre mMn zu überlegen wie eine Ausgestaltung einer Erweiterung um Zensur der Geschichte gestaltet werden könnte. Als Hinweis hier einige Stichworte, die auch Beispiele für entsprechende Ereignisse darstellen könnten:

  • Gleiwitz
  • Luzitania
  • Adolf Eichmann
  • Emser Depesche

Was haltet Ihr davon? MfG, --Klingon83 20:02, 19. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute, Du meinst Geschichtsmythos. Hat aber mit Zensur nichts zu tun.Karsten11 20:35, 19. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Zusammenhang mit der Manipulation von Fakten in der Geschichte (z.B. Propagandalüge bezüglich Gleiwitz) hat mit Zensur in der Tat allenfalls indirekt zu tun. Auch Änderungen der Geschichtsschreibung hat damit eher indirekt etwas zu tun. Ein Abschnitt in dem Artikel zur Zensur passt insofern nicht so richtig.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 08:42, 20. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Zensur ist gut um illegale Texte bei Wikipedia wegzunehmen. Aber Zensur ist auch gefaehrlich weil es Meinung unterdrueckt. Dann ist die Frage was macht einen Menschen Zensor? Das muss alles in das Topic sonst ist es nicht vollstaendig. -- 139.139.67.70 12:37, 27. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

In China scheint es keine Zensur zu geben, zumindest taucht das Land weder hier noch unter Geschichte der Zensur auf. "Aufmüpfige Netz-Autoren" (Berliner Zeitung) wie Wang Xiaoning und Shi Tao werden zu 10 Jahre Haft verurteilt und niemanden interessiert es? [1] --Kolja21 07:32, 16. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Das ist mal eine so wichtige wie richtige Bemerkung. --Delabarquera 23:01, 17. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Änderungswünsche[Quelltext bearbeiten]

1. Man unterscheidet juristisch zwischen Vor- und Nachzensur, nicht generell. 2. Man kann auch zwischen staatlicher und privater Informationskontrolle unterscheiden. 3. Wäre es in der Tat angebracht die gegenwärtige Praxis der "Sichtung" und des Sperrens einzelner Artikel für anonyme oder neue Nutzer unter "Informationskontrolle" zu erfassen. Nichts anderes als Informationskontrolle stellt diese Maßnahme nämlich dar. Durch die besten Absichten bei der Einführung ändert sich der Wesensgehalt dieser Maßnahmen nicht.--89.182.208.25 19:55, 20. Feb. 2009 (CET) 4. Wäre es gut, wenn man in diesem Artikel auch auch das Problem mit der "Relevanz" von Wikipedia-Artikeln und dem Missbrauch dieses Arguments eingehen könnte. Mir bekanntes Beispiel: Löschung des Artikels über einen der größten deutschen Blogs, der regelmäßig Artikel von Wissenschaftlern und Prominenten veröffentlich, wegen "Irrelevanz"; www.pi-news.net--89.182.208.25 19:59, 20. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

1) Man unterscheidet generell zwischen Vor- und Nachzensur, nicht nur juristisch
2) Man kann auch zwischen staatlicher und privater Informationskontrolle unterscheiden. Wer ist "man". Ich stimme zu: Der Vorwurf der Zensur wird gerne auch auf nicht-staatliche Institutionen erweitert. Immer dann, wenn ein privater, nicht meine Meinung, sondern eine andere druckt. Das ist aber keine Zensur im Sinne des Wortes sondern das Gegenteil Meinungsfreiheit. Ggf. kann man hier auf Binnenpluralität und Außenpluralität verweisen.
3 und 4) Das ist schlicht ein konkreter Fall von Ziffer 2. Die Community der Wikipedia hat sich entschieden, nur Artikel zu veröffentlichen, die den Relevanzkriterien entsprechen. Das ist Ausdruck der Freiheit der Wikipedia, sich selbst Regeln zu geben, was veröffentlicht wird und was nicht. Wer andere Meinung vertritt, ist frei darin, ein eigenes Wiki-Projekt zu starten. Wobei mir klar ist, das Pressefreiheit nicht bedeutet, ein Recht zu haben, auch Leser zu finden.Karsten11 20:31, 20. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]


dazu Anmerkung von Hella:
"... Das ist aber keine Zensur im Sinne des Wortes sondern das Gegenteil Meinungsfreiheit. .."
Das KANN nach den Gesetzen der Logik nicht "Meinungsfreiheit"sein, da auch die private (wie jede andere Form der) Unterdrückung von Inhalten und Informationen rein sachlich eine selektive Einschränkung von Informations- und Inhaltsmengen zur Folge hat (quantitative (-> Mengenlehre) und meist auch qualitativ-inhaltliche (es sei denn, es handele sich lediglich um die Löschung inhaltlich und formal identischer sogen. "Doubletten"!) und damit genau und sehr wohl eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Dies ergibt sich aus den Gesetzmäßigkeiten der Logik und der Linguistik, da eine eingeschränkte, d.h. veränderte Sache nicht gleichzeitig identisch sein kann, mit ihrer vollständigen, unveränderten Ausprägungsform. Das gilt auch für Inhalte und deren Kommunikation. Ich empfhehle daher dem anonymen Schreiber einschlägige Weiterbildung in Logik, um hier die Diskussion nicht unnötig zu verkomplizieren.
diese Diskussion ist offensichtlich höchst notwendig, um den Artikel davor zu bewahren, statt der Information zu dienen, zum Werkzeug öffentlicher Meinungsmanipulation und Desinformation zu verkommen. Auch ich stelle derzeit grundlegenden Überarbeitungsbedarf des Artikels in Richtung einer methodisch korrekteren Darstellungsweise fest. (Die Gesetze der Logik sollten wenigstens eingehalten sein, d.h. ideologisch-manipulative Weglassungen wesentlicher gesellschaftlicher Zusammenhänge sollten nicht stattfinden. Eine Enzyklopädie, die sich von vornherein und offenbar erklärtermaßen (siehe "Relevanzkriterien) lediglich dem Zeitgeist und dessne jeweiligen Protagonisten unterwirft, kann wissenschaftlcih nicht als ernsthaft eingestuft werden und würde die strategischen Zeitreserven ihrer mitarbeitenden Teilnehmer mutwillig vergeuden... ) Ich möchte darüber eine Grundsatzdiskussion an anderer, geeigneterer Stellen anregen. Hella, Februar 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.14.208.175 (Diskussion | Beiträge) 16:50, 3. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Definition fehlerhaft und verletzt NPOV[Quelltext bearbeiten]

Die Definition von Zensur ist zumindest in Teilen fehlerhaft. Die aktuelle Beschreibung suggeriert zumindest teilweise ("unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte"), zensurierte Inhalte wären rechtswidrige, negative oder irgendwie anrüchige Inhalte. Damit findet eine Bewertung zensurierter Inhalte und damit eine indirekte Rechtfertigung von Zensur statt.

Neutraler wäre eine Formulierung, die auf das gesellschaftlich notwendige Machtgefälle abzielt, das erst eine Zensur ermöglicht.

Zensur ist die Unterdrückung von Inhalten, die nach Ansicht derjenigen gesellschaftlichen Gruppierung, welche die Zensur verfügt, nicht verbreitet werden sollen. "Unerwünscht" ist sehr subjektiv (von *wem* unerwünscht) und "Gesetze zuwiderlaufend" eine Frage des jeweiligen Landes.

Ebenso haben auch die weiteren Teile des Artikels Schlagseite. Gerade in einer deutschen Wikipedia sollten deutsche Beispiele für Zensur gezeigt werden - man muß dafür nicht in den Iran ausweichen und eine iranisch zensierte "National Geographic" zeigen.

Im Abschnitt über Hintergründe wird der Schutz minderjähriger mit Zensur verwechselt.

Insgesamt massiver Bedarf zur Bearbeitung. (nicht signierter Beitrag von 139.30.3.43 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 28. Okt. 2009 (CET)) [Beantworten]

dazu eine Anmerkung von Hella:

"... Im Abschnitt über Hintergründe wird der Schutz minderjähriger mit Zensur verwechselt. ..."

Es handelt sic nsicherlich nicht um ene Verwechslung, sondern die Benennung eines Zusammenhanges mit mehrdimensionalen Folgen.

Mein Vorschlag: Einfügung im ersten Satz des Artikels wäre wünschenswert, daß es sich bei Zensur lediglich um eine von mehreren Formen, also bei weitem nicht die einzige Form informationeller Diskriminierung und Manipulation handelt. Dies ist notwendig, um den kulturellen Stellenwert von Zensur im Kommunikationsgefüge der menschlichen Gesellschaft und die Relationen zu anderen Formen informationeller Diskriminierung zu erhellen.
Hella, Februar 2010 (nicht signierter Beitrag von 91.14.208.175 (Diskussion | Beiträge) 16:22, 3. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Zensur (Israel)[Quelltext bearbeiten]

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,702528,00.html (nicht signierter Beitrag von 92.229.249.20 (Diskussion) 21:15, 24. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Ähnlich wie oben im Absatz "Zensur in Deutschland" Ein Artikel Zensur (Israel) würde zunächst einmal die Darstellung beeinhalten müssen, aufgrund welcher Gesetze Zensur stattfindet. Als nächstes wäre darzustellen, welche Inhalte nicht berichtet werden dürfen. Dann kann man darstellen, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eben nicht schrankenlos ist sondern einem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Dann müsste man auf die Kriegssituation eingehen, in der Israel sich befindet. Ein Vergleich mit militärischer Zensur andere kriegsführender Staaten, erleichtert die Einordnung. Zuletzt müsste ein Vergleich der Meinungsfreiheit in Israel mit der seiner Nachbarstaaten erfolgen. Ein Artikel, der den Sachverhalt in dieser Weise neutral aufbereitet, wird auch sicher nicht gelöscht werden. Ein Spiegelartikel ist sicher keine ausreichende Quellenbasis für einen solchen Artikel.Karsten11 21:51, 24. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ich habe das Kapitel "Hintergrund" im Artikel leicht verändert - es verträgt, wie der ganze Artikel, m.E. durchaus noch etwas mehr Arbeit - und zwar aus folgendem Grund: Durch das "oder" das zwischen religiöser, politischer oder sittlicher Begründung der Zesnur und dem Jugendschutz stand, entsteht der Eindruck, Jugendschutz stünde außerhalb der drei genannten Aspekt, während er tatsächlich wohl größtenteils unter Sittlichkeit fällt.

beste Grüße --EmaNymtonO 14:10, 2. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hier fehlt noch ein Abschnitt zu Ungarn. Siehe z.B. [2] --Rita2008 22:14, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Durch die Verlinkung auf Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság zunächst gelöst. Ein Artikel Zensur in Ungarn wäre natürlich wünschenswert.Karsten11 06:22, 4. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

unerwünschte/illegale Nachrichten[Quelltext bearbeiten]

Die Einleitung betont IMHO zu sehr, dass einige Informationen "unerwünscht" (für wen auch immer) sind. In Deutschland und den meisten anderen Staaten der ersten Welt dürften es aber rechtliche Probleme sein, die zu einer Zensur führen. --80.187.201.88 21:46, 9. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Unerwünscht" kann auch aus rechtlichen Gründen sein, muss es aber halt nicht. Unerwünscht sind die Informationen aus Sicht des Zensors/Staates. Übrigens gibt es in Deutschland und den meisten westlichen Staaten nichtmal eine Zensur, auch wenn das Schlagwort gerne auf alles mögliche angewendet wird. --Alles Gute Kriddl Du darfst mich auch anschreiben. 13:28, 10. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn mal ein eigener Artikel zur Zensur in Österreich angelegt werden sollte, dann dieses Gesetz von 1935 sicher von Interesse:

  • Bundesgesetz zum Schutze des Ansehens Österreichs, Bundesgesetzblatt 1935

--Goesseln (Diskussion) 11:47, 8. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

siehe auch im ris:da & da. --gp (Diskussion) 11:54, 8. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Zensur bei Google (Suchmaschine) Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Das Thema Suchmaschinen-Zensur fehlt leider vollkommen.

Hier mal ein mehr als passendes Beispiel für Zensur bei den deutschen Suchergebnissen von Google auf google.de:

Gibt man in die Google Suche "Zensur" ein, findet man gleich auf der 1. Trefferseite ganz unten den Hinweis:

Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Nutzt man ein ausländisch wie die schweizer Version google.ch hat man diese Zensur nicht. (nicht signierter Beitrag von 93.197.114.191 (Diskussion) 22:50, 22. Mär. 2015 (CET))[Beantworten]

Inwiefern ist das denn eine Zensur? Erstens ist es eine Entscheidung von Google (=nichtstaatlich), zweitens müsste eine staatliche Vorabkontrolle bestehen.--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 09:15, 23. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]
Zunächst einmal gehört das nicht hierher sondern nach Zensur in der Bundesrepublik Deutschland (wo es bereits erwähnt wird). Und dann ist es es natürlich auch eine Umsetzung staatlicher Regelungen zum Jugendschutz, zum Urheberrecht zur Volksverhetzung o.ä.--Karsten11 (Diskussion) 09:34, 23. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Gültigkeit der Definition?[Quelltext bearbeiten]

Warum wird auf die Bundeszentrale für politische Bildung als Beleg verlinkt und deren Definition für Zensur ignoriert? Stattdessen wird irgendwelcher Unfug fabuliert. Die Verhinderung der Verbreitung ungesetzlicher Inhalte wie zum Beispiel Rassismus oder Volksverhetzung nennt man nicht Zensur sondern Strafverfolgung! (nicht signierter Beitrag von 176.5.136.34 (Diskussion) 10:17, 29. Nov. 2015 (CET))[Beantworten]

Willkür-Charakter; missliebige Informationen (teils einfach persönliche Betroffenheit der Herrschenden)[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint der Artikel dann doch etwas zu neutral, also Zensur als angemessenes Mittel betrachtend geschrieben. Es sollte mehr der tatsächlichen Beweggründe für Zensur genannt werden. -- Amtiss, SNAFU ? 02:07, 21. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Dann wirst du sicher eine allgemeingültige Formulierung vorschlagen wollen, persönliche Betroffenheit kann ein Motiv sein, aber auch Erhaltung und Erlangung von Prestige, Machterhalt und anderes. Also, was ist dein alternativer Formunlierungsvorschlag? --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:19, 24. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Ergänzungsvorschlag zu "Maßnahmen zur Kontrolle" = Netzwerkdurchsetzungsgesetz 2017[Quelltext bearbeiten]

Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz

https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Was von der Volksrepublik China gelobt wurde und von der UN kritisiert wurde.

Gefängniszeitschrift[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt kann so nicht stehenbleiben. Abgesehen davon, dass ein Beleg von 1973 nicht tauglich ist, um die heutige Situation zu beschreiben, gibt es mit dem Lichtblick mindestens eine unzensierte Gefangenenzeitschrift in Deutschland, und zwar schon seit 1968. Gruß, Stefan64 (Diskussion) 19:29, 4. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich frag mich ob eine literarisch-satirische Zeitschrift wie die pardon ein passender Beleg ist. --KurtR (Diskussion) 20:51, 4. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Zensur von Zeitungen allgemein[Quelltext bearbeiten]

Über den Psychiatrieopfer-Artikel (Friedrich Zawrel#Unterstützung für Zawrel) kam ich zur Causa der Zensur in (Haft)Anstalten. Das dürfte gang und gäbe sein (Bericht). Kann der Artikel dahingehend erweitert werden? --Löwenzahnarzt (Sprechstunde) 13:47, 25. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Der Artikel beginnt mit "Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch ...". Meines Erachtens bringt der Hinweis auf den lateinischen Ursprung nichts, da er so alleine nicht verständlich ist. Der Zusammenhang wird ja auch im Abschnitt Etymologie ausreicheend erläutert. Daher würde ich es eingangs entfernen. Gegenmeinungen? -- H005 (Diskussion) 16:30, 30. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Eingangsabsatz fasst die wichtigsten Aspekte des Themas zusammen. Die Etymologie scheint hier so wichtig zu sein, dass sie gleich im ersten Absatz behandelt wird. Konsequenterweise sind die zwei Worte im Eingangsabsatz sinnvoll.--Karsten11 (Diskussion) 19:46, 30. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
Dass die Etymologie wichtig ist, bezweifle ich nicht. Aber mit den zwei Worten kann ein normaler Leser nichts anfangen. Üblicherweise steht bei solchen Wortherkunftsangaben an dieser Stelle eine kurze Übersetzung dabei (also zum Beispiel "Soziologie (lateinisch socius ‚Gefährte‘ und -logie)" - damit kann man dann was anfangen. Aber eine einfache Übersetzung von "censura" scheint es nicht zu geben, und eine Erklärung ist an dieser Stelle zu sperrig. Mich hat das jedenfalls ratlos zurückgelassen, und ich fände es besser, das dann gar nicht zu erwähnen. -- H005 (Diskussion) 16:59, 2. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Siehe-auch-Links[Quelltext bearbeiten]

Kriddl hat meine Ergänzung von Cancel Culture rückgängig gemacht, ebenso die schon länger vorhandene Politische Korrektheit [3]. In beiden Artikeln ist von Zensur die Rede. Daher denke ich, diese Wikilinks sind hier gut zur Abgrenzung des Begriffs "Zensur" geeignet. Siehe-auch-Links sollen ja nicht nur Unterbegriffe oder weitgehend synonyme benennen, sondern auch zum Abstecken eines Begriffsfelds dienen. Die Erwähnung anderer Begriffe hilft dann, das Lemma besser zu verstehen. Sprache funktioniert über Relationen, Abgrenzung von "dem Anderen". --Jwollbold (Diskussion) 13:26, 15. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Das ist ein gutes Beispiel, warum assoziative Verweise in "siehe auch" enzyklopädisch problematisch sind. Wenn eine Zeitung einen Leserbrief nicht abdruckt, in Fällen von PC oder CC oder auch bei Löschdiskussionen in der Wikipedia und an tausend anderen Stellen, wird manchmal das Wort "Zensur" in den Raum geworfen. Alle diese Fälle (oder schlimmer noch: eine willkürliche Auswahl) hier unter "siehe auch" zu zeigen, ist nicht enzyklopädisch. Es wird nämlich nicht deutlich, ob es sich um ein Synonym, eine Nebenbedeutung, das Gegenteil, eine Teilmenge oder was völlig anderes handelt. Wenn Du eine Abgrenzung darstellen willst, brauchst Du im Fließtext eine Formulierung wie "Keine Zensum im Sinne der Definition aber oft als Zensur bezeichnet sind <Begriff A, Quelle A>, <Begriff B, Quelle B>" oder so ähnlich.--Karsten11 (Diskussion) 15:01, 15. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ja, das sehe ich erst einmal ein. Ich will hier nichts durchdrücken und warte nur ab, ob jemand noch andere Gesichtspunkte anführt. Ein ruhiges Wochenende wünscht --Jwollbold (Diskussion) 15:13, 15. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Im Gründen hatBenutzer:Karsten11 bereits das wesentliche gesagt. Besides sind im Gründen Begriffe, die in der gesellschaftlicher Diskussion benutzt werden, nicht wirkliche Zensurmaßnahmen. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 17:31, 15. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Kirche muss in den Lead- Abschnitt rein[Quelltext bearbeiten]

Kriddl hat auch meine Ergänzung von Zensur eben auch durch Kirche ( siehe Text) rückgängig gemacht, wie die obige, nur mit spitzem wenig hilfreichem "Kommentar". Nein, so geht es halt nicht. --Wuerzele (Diskussion) 22:27, 24. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Die katholische Kirche ist nunmal eine religiöse Organisation, keine staatliche. Was die auf ihren Index setzen hindert dich nicht es zu lesen. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 22:46, 24. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich würde das ein wenig differenzierter sehen. Per heute hat Kriddl natürlich uneingeschränkt recht. Historisch hat die Kirche jedoch Aufgaben wahrgenommen, die heute Staatsaufgaben sind, z.B. Schulaufsicht oder die Gerichtsbarkeit in Ehesachen. Die kirchliche Einstufung einer Schrift als Häresie stellte im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit ein faktisches Verbot dar, welches über die Inquisition durchgesetzt werden konnte. Auch wenn die Kirche kein Staat war, konnte sie hier wie ein Staat Zensur ausüben. Dies gilt sicher auch in anderen Religionen und Staaten teilweise bis heute noch. In das Intro gehört das nicht (und schon gar nicht verkürzt auf der katholische Kirche), aber ein ordentlicher Absatz im Artikel zu dem Themenkomplex wäre nicht falsch.--Karsten11 (Diskussion) 14:36, 25. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Und wieder hat Kriddl einen edit revertiert- so geht es nicht. Dein Verständnis von Zensur ( und was hier in wikipedia darü+ber zu lesen sein sollte) ist extrem begrenzt und historisch unhaltbar. ( "Was die auf ihren Index setzen hindert dich nicht es zu lesen."! ) Zensur wurde und wird NICHT nur durch staatliche Organe ausgeführt. Zensur wurde und wird ( da widerspreche ich auch Karsten11 wenn du dich mal mit den Missbrauchsgutachten in manchen Bistümern detailliert auseinandersetzt würdest du nicht "natürlich uneingeschränkt recht" geben) eben auch durch Kirche ausgeführt. siehe body of text, stand schon vorher drin, nochmals, bitte lesen)- Mit so einem unproduktiven, bissigen Verhalten bleibt die deutsche Wikipedia in so vielen Artikeln rückständig, wenn einfach starrhalsig revertiert wird. Nicht nur ein Abschnitt über Geschichte gehört rein. Wuerzele (Diskussion) 12:01, 30. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Es ist die wissenschaftliche Definition. Ich weiß, Dass das Schlagwort "Zensur" Gerne gebraucht wird, um andere Gruppen zu beschimpfen, die die Eugene Meinung nicht verbreiten oder auch nur eine andere vertreten. Das macht es Aber nicht zur Zensur. --Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 17:25, 30. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Hallo zusammen, in meinen Augen ist das "in der Regel durch staatliche Stellen" für das Lemma / die Einleitung genau richtig. Die Historie könnte sicherlich im weiteren Artikelverlauf ausgebaut werden, "historisch durch die katholische Kirche" kommt mir jedoch auch recht eurozentrisch vor. Außerdem habe ich den Eindruck, dass die "historisch durch die katholische Kirche" vorgenommene Zensur quasi-staatlich war und daher das "in der Regel durch staatliche Stellen" auch hier passt. Vielleicht kann ja ein eigener Abschnitt "Zensur im historischen Kontext" entstehen? Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 19:26, 30. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich finde, Zensur durch religiöse Institutionen sollte unbedingt über den 1 vorhandenen Satz hinaus im Artikel ausgeführt werden. Aber natürlich nicht nur auf christliche Kirchen beschränkt. Auch in die Einleitung gehört eine Bemerkung. Die jetzige Version finde ich korrekt, nur ist "... kirchliche und juristische Institutionen" nicht direkt durch die beiden Quellen gedeckt. Indirekt allerdings durch die Duden-Formulierung "von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle". Als erste Änderung schlage ich vor: "Durch restriktive Verfahren – ausgeübt u.a. durch staatliche Instanzen, religiöse und juristische Institutionen – ..."
Wenn es inhaltliche Ergänzungen im Artikel gibt, könnte - entsprechend Censorship#Rationale_and_criticism in der englischen Wikipedia - z.B. auch "military censorship", "moral censorship", evtl. auch "corporate censorship" (in einem recht speziellen Sinn) aufgenommen werden. "religious censorship" ist bei den Angelsachsen sowieso eine selbstverständliche Kategorie. --Jwollbold (Diskussion) 21:08, 1. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Ach so, Richardiberg, du hattest es schon geändert, außerdem "juristische Institutionen" durch "private (etwa privatwirtschaftliche) Stellen" ersetzt. Zudem in "Definition" verschoben. Scheint mir - ohne jetzt Quellenstudium betreiben zu können - noch passender. --Jwollbold (Diskussion) 21:21, 1. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Es wäre übrigens schön, wenn möglichst wissenschaftliche Belege beigebracht würden, dass private Stellen Zensur betreiben (also nicht Kommentare in Medien).--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 19:41, 2. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

Zensur in der Privatwirtschaft ist redundant - wird das tatsächlich angezweifelt? Dennoch gerne hierzu Verweis auf die Quelle Gablers Wirtschaftslexikon. (Oder wird die Wissenschaftlichkeit dieser Quelle bestritten?) Ebenso ist Zensur verbreitet auf allgemein religiöser Ebene, nicht bloß in christlichen Kirchen. Weitere Zensurarten müssen noch ergänzt werden: Zensur durch Eigentum, Schulzensur, Wissenschaftszensur, Theaterzensur, Pressezensur, Rundfunkzensur, Filmzensur, Bibliothekszensur. Ferner müssen Zensurinstitutionen und Zensurinitiativen beleuchtet werden. Literaturempfehlung: Kienzle/Mende (Hrsg.): Zensur in der Bundesrepublik, Hanser 1980. --Richardiberg (Diskussion) 20:58, 2. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Wir müssen hier weiterhin differnzieren. Zensur ist ein Rechtsbegriff. Dabei geht es um eine Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat: Der Staat darf eben keine Zensur ausüben. Das ist Zensur (im engeren Sinne). Daneben haben wir Zensur von Institutionen die gleichartig wirken wie der Staat. Das war historisch z.B. die Kirche, die Aufgaben ausübte, die heute der Staat ausübt, dass kann aber auch eine "private" Institution sein (wie die Reichskammer der bildenden Künste), die eben im Auftrag des Staates Zensur ausübt. Das ist Zensur (im einem weiteren Sinne).Ansonsten haben private Akteure aber schlicht keine Macht effektiv Zensur auszuüben. Dennoch wird ihnen im Sprachgebrauch teilweise der Vorwurf der "Zensur" gemacht. Beispiele sind die Zeitung, die sich weigert einen Leserbrief abzudrucken, die Wikipedia, die unbelegte Artikel löscht, die Chefredaktion, die über bestimmte Sachverhalte nicht berichtet, der Verlag, der ein Buch nicht verlegt oder vom Markt nimmt. Das ist keine Zensur, auch wenn sie eben im Sprachgebrauch manchmal als solche bezeichnet wird. Das ganze ist im Absatz "Unterscheidungen" beschrieben. Das Intro stellt die wichtigsten Aussagen des Artikels dar. Und das bedeutet, dort eben nicht diese völlig unterschiedlichen Sachen zu vermischen.--Karsten11 (Diskussion) 21:08, 2. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
@Karsten11 Danke für die sachlichen Erläuterungen zur juristischen Begrifflichkeit (wovon ich als Nichtjurist zugegebenerweise keine Kenntnus habe) Den Begriff Zensur kennen wir übrigens auch aus der Soziologie. Dazu gehört (neben anderem) die Machtausübung durchsetzungsstarker Kreise (z B. Kapitaleigner) mittels Eingriff in die Freiheit (und in den Zugang)von Information, Kommunikation und Begrifflichkeit und um die wirkmächtige Durchsetzung dieser Macht über den ("schwächeren") Staat hinweg - Sanktionierung inbegriffen. Dies wird in dem von mir erwähnten Werk ausführlich behandelt. Frage noch: Ist eigentlich "Selbstzensur" auch ein juristisch zu fassender Begriff? Falls nein, frage ich mich, wieso dieser in der Wikipedia als soziologisch konnotierter Lemma breitgewälzt werden darf, wohingegen der Begriff Zensur nach Deiner Lesart nur in engem Sinne juristisch abzuhandeln ist. Herzl Grüße Richardiberg --Richardiberg (Diskussion) 23:03, 2. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Wenn in der Soziologie der Begriff Zensur im Sinne von Machtausübung durchsetzungsstarker Kreise verwendet wird, ist das eine andere Bedeutung als die hier beschriebene. In diesem Fall bräuchten wir ein Lemma Zensur (Soziologie) (auf das von hier wechselseitig hingewiesen wird). Fachlich kann ich das nicht beurteilen; ich bin kein Soziologe.--Karsten11 (Diskussion) 09:17, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
@Karsten11 Gute Idee! --Richardiberg (Diskussion) 10:05, 3. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]