Diskussion:Zinsgleitklausel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Reine juristische Demagogie[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Die Kreditinstitute verfolgten hiermit das rechtlich anerkannte Ziel, Zinsänderungen auf den Geld- oder Kapitalmärkten an ihre Kunden weiterzugeben, ohne dass es einer Vertragsänderung bedarf. Auch die Bankkunden haben ein Interesse daran, dass sie bei ihren Krediten in den Genuss sinkender Kreditzinsen und bei Geldanlagen steigender Habenzinsen kommen." ist reine juristische Demagogie und Hütchenspielerei, denn er verschweigt bezüglich der Rechtsfolgen und Nebeneffekte die Kehrseite! Es ist schon skandalös, ein Rechtssystem vorzufinden, das eher der Hütchenspielerei, als den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit nahesteht (z. B. den Geboten der Angemessenheit und der Rechtssicherheit - die mit unbestimmten Begriffen, wie sie in unserem "Rechts"sytem recht häufig vorkommen (und zwar in allen Rechtsgebieten!) REGELMÄSSIG nicht zu erreichen sind!) - aber daß eine Enzyklopädie wie wikipedia über die systemischen Gefahren und Fallstricke unseres schon bei seiner Inauguration vor über hundert Jahren überholten Rechtssystems einfach hinweggeht und diese verschweigt, ist enzyklopädisch unterste Schublade - und eine Katastrophe für die Gesellschaft, denn nicht selten sind aus unbestimmten Rechtsbegriffen/Rechtskonstrukten sogar Kriege und Bürgerkriege entstanden - daran kann ja wohl niemand ernsthaft Interesse haben. Von einer seriösen Enzyklopädie kann der Leser erwarten, daß sie auch deutlich ausspricht, daß wir auf einem juristischen/sozialen/wirtschaftlichen/strukturellen Pulverfasse sitzen, wenn dem so ist - und dies dürfte wohl ernsthaft nur noch von Narren und Hütchenspielern bestritten werden können - die ausufernde Anzahl immer sinnloserer und vermeidbarer Verfahren - die wiederum seitens der Gerichte und des Gesetzgebers mit völlig untauglichen Mitteln (man laboriert an den Symptomen, will gar den Zugang zum "Rechtsweg" erschweren (Herr Voßkuhle(sic.)) statt endlich die Ursachen anzupacken und eine dem demokratischen Rechtsstaatsprinzip folgende, längst überfällige Rechtsreform einzuleiten (obwohl man weiß, daß sowas rund hundert Jahre braucht!)) einzudämmen versucht wird, ist dafür mehr als beredtes Beispiel und schlagender Beweis, wenn nicht gar Menetekel. Eine Enzyklopädie aber sollte diese Probleme wenigstens umrißhaft skizzieren, wenn sie sich nicht des Vorwurfes der Volkstäuschung aussetzen will. Das "Rechtssystem" der BRD, insbesondere das bürgerliche Recht (vom verfahrensrecht in Buchstabe und Praxis garnciht zu reden ...) ist ein selbst für Experten unberechenbares, ja mörderisches Minenfeld und systemanalytisch ein Kartenhaus und damit das Gegenteil eines Rechtssystems - mit allen daraus resultierenden, teilweise sogar existenziellen Risiken nicht nur für den einzelnen, sondern darüberhinaus auch für die gesamten Gesellschaft - das sollte eine Enzyklopädie, die nicht nur Mainstream und Tagesparolen verkünden will, wenigstens andeutungsweise erwähnen - wenn schon nicht im Artikel, dann wenigstens hier in der Diskussion. Es sei hiermit nachgeholt. Kurz: "Etwas mehr" Analyse könnte der Artikel vertragen! Hella

hallo Hella, Deine nihilistisch-pessimistische Auffassung wird weder in der Rechtswissenschaft noch in der Wirtschaftswissenschaft vertreten. Wikipedia ist ein Lexikon, das Begriffe neutral beschreibt, tiefgehende Analysen gehören nicht in ein Lexikon und sind der Fachliteratur vorbehalten. Der Artikel beschreibt die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Zinsgleitklausel, so dass von Demagogie keine Rede sein kann. Du hast nicht erkannt, dass die Zinsgleitklausel marktwirtschaftlich genau so legitim ist wie die Überwälzung inflationärer Preissteigerungen durch den Warenhandel. Der Zins ist ein Preis, und Veränderungen verteuern oder verbilligen die Ware oder das Kapital. Die Rechtsfolgen werden nicht verschwiegen, ebenso wenig die „Nebeneffekte“ (Du meist sicherlich die wirtschaftlichen Folgen). Vom Artikel über die Zinsgleitklausel kannst Du jedenfalls keine Aussage über Deine „Pulverfasshypothese“ erwarten, aber auch die gesamte Wikipedia befasst sich zu Recht nicht mit Deimer völlig abwegigen depressiven Weltuntergangsstimmung. Unser Rechtssystem ist eines der stabilsten, verlässlichsten und verbraucherfreundlichsten weltweit (was Dir als Laie mangels Überblick komplett entgangen ist), das es auch Dir ermöglicht, gegen andere Rechtssubjekte auf dem Klageweg vorzugehen, wenn Du Dich benachteiligt fühlst. Das ist auch bei der Zinsgleitklausel der Fall, die der Inhaltskotrolle des Verbraucherschutzes unterliegt. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:20, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]