Diskussion:Zivildienst in Deutschland

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Debatte zur Aussetzung in der CDU/CSU[Quelltext bearbeiten]

2010 beginnt in CDU/CSU eine innerparteiliche Debatte zur Aussetzung von Wehr- und Zivildienst. Bisher hatte im Bundestag die CDU/CSU als einzige Partei uneingeschränkt die Wehrpflicht und daran gekoppelt den Zivildienst befürwortet. Innerhalb der CDU/CSU begann mit den Äußerungen von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg eine Debatte um Aussetzung von Wehr- und Zivildienst. Diese aktuelle Richtungsdebatte innerhalb CDU/CSU habe ich entsprechend eingebaut.92.252.104.148 03:53, 18. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Länge des Zivildienst[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben zur Länge des Zivildienstes sind nicht ganz richtig (auch nicht im Wehrpflicht Artikel) siehe diese Meldung auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aber ich werde das noch selbst ändern. --Wnme 01:35, 27. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Stimmt. Zwischen 1986 und 1988 waren der Zivildienst 24 Monate und Grundwehrdienst 18 Monate lang, was ich persönlich in Erinnerung habe. Konnte nur die Jahreszahlen anhand der Quelle (Handelblatt) nennen. Wäre gut, wenn dieser Zeitraum präziser definiert (und überprüft!) und dann unbedingt auch die Grafik korrigiert würde. -- Mrsurrender 17:52, 23. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Chronik des Bundesamts für Zivildienst ist sehr umfänglich, aber von einer Dienstzeitänderung 1989, ob nun geplant oder durchgeführt, ist da nichts zu lesen. Auch über eine Dienstzeit von 24 Monaten in den Jahren 1986 bis 1988 ist dort nichts zu lesen - das wäre angesichts der Novelle 1984 und der anschließenden höchstrichterlichen Prüfung 1985 auch ziemlich unwahrscheinlich. Bitte Quellen anbringen, falls dies nicht stimmen sollte. --Hansbaer 23:33, 23. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Interessant, wie schnell Geschichtsereignisse in Vergessenheit geraten können. Schockierend, dass der Zeitraum, dass solche Daten scheinbar verschwinden, nicht länger als etwa 20 Jahre ist. Warum auch immer, das Bundesamt hat offensichtlich diesen Teil übersehen. Ich wünsche mir, dass dieses kleine Detail, dass nach meiner Erinnerung und nachfolgender Belege die Verlängerung beschlossen und später verschoben wurde, nicht in Vergessenheit gerät. Immerhin hatte es wichtige geschichtliche Gründe, weshalb die Aussetzung erfolgte und war lange heftig debattiert worden. Wie kann dies unter Zeitzeugen bereits verschüttet sein? Nachfolgend einige Quellen, die meine Aussagen deutlich unterstützen:

  • Hinweis auf Gesetzestexte mit Beschluss der Verlängerung und Aussetzung, insbesondere: "In Treue beschloß der Bundestag der BRD daraufhin im Jahr 1986 die Anhebung der Dauer des Grundwehrdienstes auf 18 Monate ab 1989 (§ 5 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz i.d.F. vom 13. Juni 1986, BGBl. 1986 I, S. 882). Die Härte dieses Beschlusses war eigentlich die gleichzeitige Verlängerung des Zivildienstes auf 24 Monate! [...] Die Verlängerung des Grundwehrdienstes in der Bundeswehr wurde am 1. Juni 1989 auf das Jahr 1992 verschoben (Plenarprotokoll 11/146, S. 10864) und - im Zuge der Umstürze in Osteuropa - nicht umgesetzt."
  • Augenzeuge, siehe 12.01.02, 01:34. Ob dieser Betroffene tatsächlich 24 Monate gedient hat oder nur in Erinnerung hat, dass er es ursprünglich sollte, geht hieraus nicht hervor. Es ließen sich aber genügend weitere Aussagen in Blogs finden, in denen dies Zivildienstleistende berichten. Persönlich war ich damals dankbar, dass ich meinen Zivildienst gerade hinter mich gebracht hatte, als die 24 Monate beschlossen wurden. Wieso sollte ich mich an etwas anderes erinnern?

Ich hoffe, diese Belege reichen erst einmal aus, dass in Wikipedia genannt werden darf, dass 1986 eine Verlängerung auf 18 Monate Grundwehrdienst und 24 Monate Zivildienst beschlossen wurden; und dass dies 1989 verschoben und später nicht umgesetzt wurde. Nach Prüfung bitte ich dringend um Aufnahme dieser Daten bzw. Wiederherstellung meines Eintrags. Ansonsten werden weitere Quellen folgen. Es gibt genügend Männer, die um die 40 Jahre alt sind. --Mrsurrender 23:04, 26. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Danke für die umfängliche Recherche. Soweit ich das sehe, ist die essentielle neue Erkenntnis, dass 1986 eine Verlängerung beschlossen wurde, die erst 1989 in Kraft treten sollte. Als dies dann 1989 dann nochmals auch mit dem Zivildienst festgelegt wurde, sollte die Regelung erst einmal drei Jahre lang nicht angewendet werden. Es wäre also ab 1.6.1992 zu der Dienstzeitverlängerung gekommen, zu der es dann wegen der Ereignisse 1989/1990 nicht mehr kam. Insofern halte ich das schon für erwähnenswert, da das Gesetz ja beschlossen wurde. In die Tabelle einreihen würde ich es aber nicht, weil der Zivildienst in der Realität ja nie diese Länge hatte. Ich habe es nun bei den Anmerkungen eingetragen und die Quelle von chroniknet.de verwendet. Dass der Zivildienst aber, wie weiter oben einmal erwähnt, von 1986 bis 1988 eine andere Länge gehabt haben soll, kann ich aus all dem nicht ersehen. Insofern betrachte ich den Abschnitt als korrekt und auch hinreichend mit Quellen versehen. Was dem Abschnitt aber definitiv fehlt, ist ein geschichtlicher Abriss, der die Hintergründe der einzelnen Änderungen erklärt. --Hansbaer 09:00, 28. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Danke. Mit der recht ausführlichen Anmerkung in der Tabelle bin ich einverstanden. Unabhängig von der einen genannten Quelle ist es nicht unvernünftig, wenn diese Diskussionsseite, wie sonst in Wikipedia üblich, unverändert bleibt. Notfalls kann man darauf verweisen. Zusätzlich werde ich im Bekanntenkreis nachfragen, ob es tatsächlich Zivis mit 24 Monaten Dienstzeit gab und wie das praktisch 1989 gehandhabt wurde. Aus den Dokumenten, die jeder vom Amt für Zivildienst ausgehändigt bekam, ließe sich das dann unwiderruflich zeigen. Die Aussagen, 24 Monate tatsächlich gedient zu haben, konnte ich bislang nicht belegen. --Mrsurrender 23:14, 4. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Vorteile des Zivildienstes[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Eventuell sollte bei den Vorteilen ergänzt werden, dass beim Zivildienst durch die geregelte Arbeitszeit (meistens 37-40 Std/Woche, also 7-8 Std/Tag) insgesamt häufig weniger Dienststunden abgeleistet werden mussten (folglich u.A. höherer "Stundenlohn" als GWDLs). Die GWDLs hatten (zumindest während der AGA) schließlich auch mal 15-Stunden-Tage. Weiterer Vorteil wäre der, dass der Zivildienst zwar de jure ähnlich streng geregelt war, man aber de facto wesentlich mehr Freiheiten (und einen ruhigeren Dienst) hatte als ein GWDL. Es sind zwar nicht unbedingt Vorteile aus Sicht der Gesellschaft, aber es sind definitiv Vorteile aus Sicht der Zivildienstleistenden. --Jannosch 22:08, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Dieser Abschnitt würde stark von Einzelnachweisen profitieren. Eine kurze Google-Suche fördert z.B. das hier zu Tage: [1] [2] (eins davon ist für Österreich). Insgesamt sieht es so aus als gebe es durchaus eine Vielzahl an Studien, die sich hier zu zitieren lohnen würde. -- 77.22.215.46 10:11, 11. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ein weiterer Vorteil war, dass man auf das wirkliche Leben vorbereitet werden konnte. Ich habe in meinem Zivildienst z.B. gelernt, wie man Schwerkranke betreut, sie füttert, wäscht, ihnen den Hintern putzt etc. Ich habe gelernt, toten Menschen die Infusionen zu entfernen und Restblutungen zu stillen, sie zu waschen, und in den Blechsarg zu heben. Mein Bruder, der seinen Wehrdienst absolvierte sagte, er hätte das nicht tun können. --Stefanhanoi (Diskussion) 20:46, 15. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Änderung der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer[Quelltext bearbeiten]

Wichtige Info fehlt: Bis 1983 mussten Kriegsdienstverweigerer (d.h. die Voraussetzung für Zivildienst) eine mündliche Verhandlung überstehen, bevor sie Zivildienst leisten konnten. Danach genügte eine schriftliche Begründung. (nicht signierter Beitrag von Stefanhanoi (Diskussion | Beiträge) 18:48, 15. Mär. 2020 (CET))[Beantworten]

Es wurde auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres eingezogen[Quelltext bearbeiten]

Ich war - nachweislich - 26 Jahre und 5 Monate alt, als ich 1988 nach dem Studium (zurückgestellt) eingezogen wurde. Die Aussage "In diesem Fall verschob sich die Altersgrenze auf die Vollendung des 25. Lebensjahres." ist folglich falsch und wurde gelöscht.

--Stefanhanoi (Diskussion) 21:12, 15. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Der Artikel scheint nichts über den Zivildienst in der DDR (nach der friedlichen Revolution und den ersten freien Wahlen 1990 und vor der Wiedervereinigung mit der BRD im selben Jahr) zu enthalten. Es scheint auch keinen anderen Artikel dazu zu geben. Ist das so? --Rießler (Diskussion) 18:24, 3. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]