Diskussion:Zusatzzeichen

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Fotobeschriftung[Quelltext bearbeiten]

Ist die ERrklärtung nicht falsch? Nach meinem Verständnis,wird die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10km/h nicht nach 3 KM aufgehoben.--Flo71 (Diskussion) 11:28, 10. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Doch, das stimmt. Die StVO sagt in Anlage 2, Punkt 55 zu § 42:
"Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282."
--Mainpage (Diskussion) 20:56, 10. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]

Zusatzzeichen 1000–32[Quelltext bearbeiten]

"Lediglich das Zusatzzeichen 1000–1032 ist in Verbindung mit den Vorschriftzeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) über dem Verkehrszeichen anzubringen."

1.: Gemeint ist wohl Zusatzzeichen 1000–32

2.: Bitte Quelle für das "über" angeben. --89.204.154.131 02:27, 20. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Vgl. Anlage 2 von § 42 StVO: [1]: "Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205." Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 07:53, 20. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]
Danke! :-) --89.204.135.59 17:40, 22. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]