Diskussion:Zwangsmittel

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Zwang gegen Tiere[Quelltext bearbeiten]

Ich weiss von einem Fall in Österreich.--MartinS disc 18:34, 14. Jun 2005 (CEST)

Dann bist Du offensichtlich ein "Homo sapiens". Gratuliere! --wau > 00:51, 20. Jun 2005 (CEST)

Stil[Quelltext bearbeiten]

Aus Löschdiskussion hierher kopiert:
... besteht nach wie vor Bedarf nach Verbesserung ... Im ersten Teil wird im Wesentlichen unmittelbarer Zwang dargestellt. Das kann wohl mit Hilfe eines Links auf diesen Artikel noch verkürzt werden. Stattdessen muss noch ein besserer Überblick über die Zwangsmittel auf verschiedenen Gebieten gegeben werden. Die im zweiten Teil des Artikels angesprochenen Problemkreise sind sinnvolle Beispiele, inzwischen in vertretbarer Form (weitere Fälle z.B. § 1906 Abs. 4 BGB), die allerdings bei einer Überarbeitung noch fundierter fachlich neutral abgehandelt werden können. Was mir noch fehlt ist die Erwähnung von Zwangsmitteln bei der Vollstreckung privatrechtlicher Titel nach der ZPO (§§ 887, 888, 890). Also: Behalten und weiter verbessern. --wau > 01:59, 20. Jun 2005 (CEST)

Überarbeitung gewünscht?[Quelltext bearbeiten]

Der Beitrag enthält etliche Ungenauigkeiten und leider auch sehr viele Fehler. Bevor ich mir die Mühe mache, ihn zu überarbeiten, hätte ich gerne gewusst, ob überhaupt ein allgemeines Interesse an einer Neufassung besteht. --Opihuck 20:08, 19. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Verschulden[Quelltext bearbeiten]

Hier steht, es müsse eine Schuld vorliegen, damit Zwangsmittel eingesetzt werden. Klickt auf den Link Zwangsgeld, dann steht dort, dass keine Schuld vorliegen. Was ist jetzt richtig? 83.243.48.3 13:49, 1. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Das letztere. Danke für den wertvollen Hinweis, hab's hier gerade gelöscht und bei der Gelegenheit auch noch zwei andere Fehler beseitigt. --Opihuck 18:32, 1. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Bekannte, rezipierte Fälle[Quelltext bearbeiten]

Es sollten bekannte, rezipierte Fälle des Einsatzes von Zwangsmitteln erwähnt werden. Und auch Aspekte im Rahmen der aktuellen Impfdiskussionen wie zum Beispiel: Beugehaft für Impfverweigerer? Kritik an FPÖ-Verunsicherungspolitik

Besten Dank --Beijilapo (Diskussion) 11:52, 11. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Zwangsmittel in der Praxis sind im Allgemeinen Maßnahmen im Einzelfall, die nicht öffentlichkeitswirksam sind und enzyklopädisch in aller Regel keine Relevanz aufweisen. Es geht in diesem Artikel auch nur um Verwaltungszwang. In Deutschland besteht gegenwärtig keine Impfpflicht, daher gibt es nichts zum entsprechenden Verwaltungszwang zu berichten. Die Planungen für eine Impfpflicht sehen bei Verstößen Bußgelder, nicht hingegen Verwaltungszwang vor. Also gibt es auch de lege ferenda nichts für diesen Artikel.
In Österreich ist es wohl etwas anders, da dort über Beugehaft für Impfgegner - in Deutschland wäre das vergleichbare Instrument die Zwangshaft - diskutiert wird. Die Frage des Obs ist aber eher ein Politikum, das an anderer Stelle zu behandeln wäre, nicht in diesem Artikel. --Opihuck 14:36, 11. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]