Diskussion:Zweitstudium

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"Allerdings können Studienleistungen des Erststudiums prinzipiell auf das Zweitstudium angerechnet werden, sofern der Prüfungsausschuss die inhaltliche Gleichwertigkeit feststellt. Über die Anrechnung von Studienleistungen aus einem Erststudium auf ein Zweitstudium entscheidet wie bei Studiengangs- oder Hochschulwechsel immer der Prüfungsausschuss in jedem Einzelfall." Dies ist inhaltlich nicht mehr korrekt. Es gilt die Beweislastumkehr, vgl Lissabon-Konvention. VG, Jan (nicht signierter Beitrag von 95.88.81.77 (Diskussion) 20:11, 13. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Dauer eines Aufbaustudiums[Quelltext bearbeiten]

Nach meinem Wissensstand dauert ein Aufbaustudium 1 oder 2 Jahre.--134.155.99.41 16:45, 15. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kann jemand etwas dazu angeben, wie es aussieht, wenn eine Tätigkeit im ersten abgeschlossenen Studium (hier 1. Stex Lehramt) aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden kann? Referendariat ist gesundheitlich nicht mögl. wegen Bandscheibenvorfall, da es im studierten Fach Sport absolviert werden müsste. Der Stress großer Schulklassen ist aus attestlich nachweisbaren psychischen Gründen nicht mehr möglich, da der Bewerber ruhigere Arbeitsumgebungen benötigt. -- (nicht signierter Beitrag von 78.43.199.89 (Diskussion | Beiträge) 23:57, 6. Jul 2009 (CEST))

Viertstudium[Quelltext bearbeiten]

das lemma zweitstudium ist insofern ein hinterfragwürdiges, als ja auch keine lemma drittstudium begründet wurde. also handelt es sich schlicht um eine zahl- oder zählform. wie oft jemand etwas (mit abschluss) studiert? auch ein fünftstudium gibt es, siehe dr. dr. walter Walter Machtemes. ... meint --—|joker.mg|— 14:52, 26. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]