Diskussion:Zwitterparagraf

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Definition fehlt[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung muss (statt des Begriffs Zwitter) das Lemma definiert sein, das fehlt bisher. Also etwas in der Richtung " Zwitterparagraf ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den 19. Paragraphen des Preußischen Allgemeinen Landrechts, der die Rechte von Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung regelte" oder ähnlich.--Berita (Diskussion) 21:21, 24. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Hallo, Berita, im Prinzip gebe ich Dir Recht. Allerdings zeigt der Artikel doch, daß es auch heute (wieder) eine Regelung gibt, die man als "Zwitterparagraphen" bezeichnen könnte, nämlich den erwähnten § 22 Abs. 3 im Personenstandsgesetz. Ich werde aber gerne mal recherchieren, ob die Bezeichnung für § 19 ALR gebräuchlich war. VG R2Dine (Diskussion) 09:41, 25. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Bezeichnung war bereits im frühen 20. Jh. üblich und meint in der reichlich vorhandenen Literatur stets den bzw. die einschlägigen Paragraphen des ALR; vereinzelt ist sogar in der englischsprachigen Literatur von "the Zwitterparagraph" die Rede, wenn $ 19 I 1 ALR gemeint ist. Ich habe die Einleitung angepasst. Gruß --CRolker (Diskussion) 09:22, 26. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]