Drug-Checking

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Unter Drogenprüfung oder Drug-Checking (auch: Drugchecking, Pill Testing) versteht man die chemische Analyse von zumeist auf dem Schwarzmarkt gehandelten psychotropen Substanzen, um potentielle Konsumenten vor besonders gesundheitsschädlichen Präparaten warnen zu können und somit die Gefahren, die beim Konsum von Substanzen mit einer nicht bekannten Zusammensetzung entstehen können, zu vermindern bzw. ungewollte Überdosierungen zu verhindern.[1] Weiteres Ziel ist es, die Drogenmündigkeit zu fördern. Konkret ist dies zum Beispiel ein Drogenprüfstand auf einer Technoveranstaltung, an dem die mitgebrachten Drogen auf Wirkstoffgehalt und Zusammensetzung getestet werden können. Idealerweise gibt es auch umfangreiches Informationsmaterial zu den Substanzen.

In verschiedenen europäischen Ländern gibt es bereits Möglichkeiten zum Drug-Checking wie zum Beispiel in Österreich, den Niederlanden und der Schweiz. In Spanien und in Frankreich wird Drug-Checking von staatlichen oder halb-staatlichen Stellen betrieben. In Deutschland unterscheidet sich die Situation je nach Bundesland.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1990er Jahre[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland hat der Verein Eve & Rave in den 1990er Jahren das erste Drug-Checking auf Partys gemacht. Dieses wurde durch Ermittlungen der Polizei eingestellt. Nach komplettem Freispruch der Angeklagten hat das Bundesgesundheitsministerium eine Weisung an alle staatlichen Labore entsandt, dass von diesen keine Proben von zivilen Organisationen angenommen werden sollen.[2]

Derzeitige Situation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Juni 2023 beschloss der deutsche Bundestag ein Gesetz, das den deutschen Bundesländern die Möglichkeit gibt, unter bestimmten Auflagen das Drug-Checking zu erlauben. Ende Juni existierten in Berlin und Thüringen Pilotprojekte für kostenloses Drug-Checking. Einer damaligen Umfrage unter allen Bundesländern zufolge planen sonst lediglich Baden-Württemberg und Hessen die Einführung von kostenlosem Drug-Checking.[3]


Thüringen

2021 entwickelt die SiT – Suchthilfe in Thüringen mit „SubCheck“ ein mobiles Drug-Checking-Pilotprojekt.[4][5]

Berlin und Brandenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 2005 existiert in Berlin ein Peer-Group-Projekt mit dem Namen „Autonomer Drogeninfostand“, das Farbreaktionstests mit Marquis-Reagenz (Mecke-, Simons-, Mandelin-Reagenz) auf Partys anbietet.[6] Um Strafbarkeit zu vermeiden, wird nach dem „Selbstuntersuchungsmodell“ aus dem Gutachten über „Die Zulässigkeit von Drug-Checking, Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen von Drug-Checking“[7], von Harald Hans Körner, getestet.

„Um eine Strafbarkeit der Testpersonen zu vermeiden, ist es möglich, daß der Auftraggeber die unbekannten Stoffe nicht der Testperson aushändigt, sondern die Untersuchung und Bewertung der unbekannten verdächtigen Stoffe selbst vorbereitet: a) durch Abschaben der Tablette, b) durch Vermessen und Beschreiben der Tablette, c) durch Aufträufeln einer Reagenzflüssigkeit. Wenn der Tester lediglich unter Auswertung von etwa zehn Merkmalen der Probe und des Ergebnisses eines Farbtests eine Stoffidentifizierung unter Zuhilfenahme aktueller Bewertungslisten aus den Niederlanden vornimmt, macht er sich weder wegen Erwerbes, Sich-Verschaffens, Besitzes, noch wegen Abgabe von Betäubungsmitteln strafbar. Die Mitteilung des Testergebnisses an den Konsumenten bzw. dessen Angehörigen, Lehrer, Trainer pp. stellt darüber hinaus weder eine Werbung für Betäubungsmittel im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 8 BtMG, noch ein Verschaffen von Gelegenheit zum Konsum im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 10 BtMG dar. Denn dem Konsumenten wird keine Drogenquelle erschlossen, sondern lediglich eine schadensminimierende Verbraucherinformation zuteil.“

Harald Hans Körner: Die Zulässigkeit von Drug-Checking, Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen von Drug-Checking[8]

2008 hat sich in Deutschland die Initiative „Drug-Checking Berlin-Brandenburg“ zur Etablierung von Drugchecking-Angeboten im staatlichen Drogenhilfesystem von Deutschland gegründet. In Berlin können seit Juni 2023 kostenlos, anonym und legal in drei Beratungsstellen Drogen getestet werden lassen.[9]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Annemieke Benschop, Manfred Rabes, Dirk J. Korf: Pill Testing – Ecstasy & Prävention – Eine wissenschaftliche Evaluationsstudie in drei europäischen Städten, Amsterdam 2002, Rozenberg Publishers, ISBN 90-5170-685-5
  • Hans Cousto: Drug-Checking - Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen, 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Solothurn 1999, Nachtschatten Verlag, ISBN 3-907080-23-8

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Benedict Wermter: Drug-Checking: Überdosierungen durch Wissen vermeiden. In: magazin.hiv. 29. August 2019, abgerufen am 7. Dezember 2023 (deutsch).
  2. Jürgen Paul: ECSTASY: Pech mit Glückspillen. In: 21.10.1996, FOCUS Nr. 43. 23. Oktober 2008, abgerufen am 23. Oktober 2008.
  3. zeit.de, abgerufen am 9. Juli 2023.
  4. Holger Sweers: „Langfristig brauchen wir flächendeckend Drug-Checking-Angebote“. In: magazin.hiv. 14. August 2021, abgerufen am 7. Dezember 2023 (deutsch).
  5. Holger Sweers: Drug-Checking: Thüringen hat die Lösung! In: magazin.hiv. 13. August 2021, abgerufen am 7. Dezember 2023 (deutsch).
  6. Reportage über Drug-Checking in Deutschland und Österreich (Memento vom 8. Februar 2008 im Internet Archive) in der ARD-Sendung Polylux vom 18. Dezember 2007.
  7. http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?id=1820
  8. Die Zulässigkeit von Drug-Checking, Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen von Drug-Checking Gutachten über die Zulässigkeit von Drug-Checking mit zwei Lösungsvorschlägen
  9. Axel Schock: Endlich! Drugchecking in Berlin gestartet. In: magazin.hiv. 7. Juni 2023, abgerufen am 7. Dezember 2023 (deutsch).