Eidgenössische Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne»

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Die eidgenössische Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» war eine Volksinitiative der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen zur Änderung der Schweizer Bundesverfassung. Das Volksbegehren forderte, dass niemand mehr als zwölfmal soviel verdienen darf wie die schlechtestbezahlten Mitarbeiter im selben Unternehmen.[1][2] In der Abstimmung am 24. November 2013 wurde die Initiative deutlich abgelehnt.

Initiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einreichung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die 1:12-Initiative wurde am 6. Oktober 2009 im Bundesblatt veröffentlicht[3] und befand sich bis 6. April 2011 in der Sammelphase. Mit 113'005 gültigen Unterschriften wurde sie am 21. März 2011 bei der Bundeskanzlei eingereicht.

Wortlaut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Initiative hatte folgenden Wortlaut:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) Lohnpolitik

1 Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden.

2 Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere:

a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen;
b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff.8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a

(Lohnpolitik)

Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 110a durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung auf dem Verordnungsweg.[4]

Abschätzung der Folgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Folgen einer Annahme wurden im Abstimmungskampf kontrovers diskutiert. Verschiedene Studien wurden dazu vorgelegt:

Im Auftrag des Gewerbeverbandes verfasste Christian Keuschnigg von der Universität St. Gallen eine Studie. Demnach würde die Annahme der Volksinitiative im schlimmsten Fall Steuer- und Abgabenausfälle von bis zu 1,6 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer und bis zu 2,5 Milliarden bei den Beiträgen zur AHV verursachen. Dabei seien Auswirkungen auf kantonaler Ebene noch nicht berücksichtigt.[5]

Eine von den Initianten vorgelegte Studie[6] geht davon aus, dass 2500 Topverdiener betroffen seien und 60 bis 100 Prozent der rund 2,5 Milliarden Franken der bei den Topverdienern eingesparten Lohnsumme an die unteren Einkommen zurückverteilt werde. Rechne man alle Effekte zusammen, so ergäben sich jährlich maximal 50 Millionen Franken Ausfall bei der AHV, aber mindestens ebenso viel Mehreinnahmen bei den Steuern.

Eine unabhängige Studie der KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) kommt zu dem Schluss, dass die mögliche Auswirkung des Volksbegehrens nicht bezifferbar seien. Im Falle einer Annahme wären von den schweizweit rund 313'000 Unternehmen etwa 1200 Unternehmen mit total 4400 Spitzenverdienern betroffen. Gemäss der KOF-Berechnung läge die Lohnobergrenze nach der Annahme der Initiative bei 664'000 Franken. Es würden etwa 1,5 Milliarden Franken an Löhnen freiwerden, was 0,5 Prozent der gesamten Lohnsumme in der Schweiz entspräche.[7][8]

Abstimmungsparolen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Initiative wurde von der SP, den Grünen, den Schweizer Demokraten[9], der CSP und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund unterstützt.[10]

Abgelehnt wurde sie von der SVP, der FDP, der CVP, der BDP, der GLP und der EVP sowie vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, vom Schweizerischen Gewerbeverband und von Economiesuisse.[10]

Ausserdem lehnten der Nationalrat, der Ständerat und der Bundesrat die Initiative ab.[11]

Abstimmungsresultat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Volksbegehren wurde bei einer Stimmbeteiligung von 53 % mit 65,3 % der Stimmen deutlich abgelehnt. Kein Kanton nahm die Initiative an.[12]

Am wenigsten Zustimmung fand die Vorlage im Kanton Zug, wo sie nur von 22,96 % der Stimmenden angenommen wurde, am meisten im Kanton Tessin, wo sie von 49,03 % der Stimmenden und in 6 von 8 Bezirken befürwortet wurde.[13] Weitere Schweizer Bezirke mit Mehrheiten für die Initiative waren die Freiberge im Kanton Jura, der damalige Neuenburger Bezirk La-Chaux-de-Fonds, sowie die wie das Tessin ebenfalls italienischsprachige Region Moesa im Kanton Graubünden.[14]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Juso kämpfen mit Initiative für Lohngrenzen - Schweiz - Tagesschau - Schweizer Fernsehen@1@2Vorlage:Toter Link/www.tagesschau.sf.tv (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Juso lancieren Volksinitiative gegen Lohnexzesse. In: Basler Zeitung. 4. Juli 2009. (bazonline.ch) (Memento vom 1. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)
  3. Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter. Sammelfrist bis 6. April 2011: Eidgenössische Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne».PDF bei admin.ch
  4. Eidgenössische Volksinitiative '1:12 - Für gerechte Löhne'. Bundeskanzlei, abgerufen am 1. August 2016.
  5. Studie zur 1:12-Initiative Steuerausfälle und Probleme bei Sozialversicherungen. In: Neue Zürcher Zeitung.
  6. Studie der Initianten enthüllt – Aus 1:12 wird plötzlich 1:20, Artikel im Blick vom 2. Oktober 2013.
  7. Auswirkungen der 1:12-Initiative sind laut Studie nicht bezifferbar, Artikel des Blick vom 4. Oktober 2013.
  8. M. Siegenthaler: Die 1:12 Initiative – Ein Beitrag zur Sachlage aus heutiger Sicht. (Memento vom 8. April 2014 im Internet Archive) KOF Studien, 44, Zürich, Oktober 2013.
  9. Parolenspiegel der Schweizer Demokraten. Abschnitt "Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 24. November 2013". Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. April 2016; abgerufen am 5. August 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schweizer-demokraten.ch
  10. a b Parolenspiegel der NZZ. NZZ, 12. November 2013, abgerufen am 5. August 2016.
  11. Volksabstimmung vom 24. November 2013. Bundeskanzlei, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. August 2016; abgerufen am 5. August 2016.
  12. 65,3 Prozent sagen Nein zur 1:12-Initiative auf Schweizer Radio und Fernsehen, abgerufen am 24. November 2013.
  13. Volksabstimmung vom 24. November 2013 - Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne», nach Kantonen. (xls) Bundesamt für Statistik, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. August 2016; abgerufen am 30. August 2016.
  14. Simon Gemperli: Der Lohndeckel ist vom Tisch – Unterschiedliche Interpretationen der 1:12 Initiative durch Bürgerliche und Linke. In: Neue Zürcher Zeitung. Nr. 274. Zürich 25. November 2013, S. 7.