Einsatzgruppen-Prozess
Der sogenannte Einsatzgruppen-Prozess war einer der Nürnberger Prozesse, der 1947 bis 1948 stattfand und in dem Einsatzgruppenleiter der Schutzstaffel (SS) verurteilt wurden. Die Anklagepunkte (nach der Anklageschrift vom 25. Juli 1947) waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen. Als Ankläger fungierten die Vereinigten Staaten.
Die Richter
- Präsident: Michael A. Musmanno, Richter in Pittsburgh, Pennsylvania
- John J. Speight, Richter in Alabama
- Richard D. Dixon, ehemaliger Richter des Supreme Court des Staates North Carolina
- Der Anklage stand Benjamin Ferencz vor (s. Literatur)
Das Urteil
Im Urteil vom 10. April 1948 wurden vierzehn Todesurteile verhängt, zweimal lebenslange Haft und fünf Freiheitsstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. Der Militärgouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone General Lucius D. Clay verwarf im März 1949 sämtliche Gnadengesuche. Konrad Adenauer, Bundespräsident Theodor Heuss und auch die Kirche setzten sich für eine Abmilderung der Todesurteile ein. Der neue Hochkommissar John McCloy ordnete schließlich an, zehn der Todesstrafen in Haftstrafen umzuwandeln.
- SS-Gruppenführer Otto Ohlendorf - Todesstrafe, am 7. Juni 1951 hingerichtet
- SS-Brigadeführer Heinz Jost - Lebenslänglich, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Brigadeführer Erich Naumann - Todesstrafe, am 7. Juni 1951 hingerichtet
- SS-Brigadeführer Otto Rasch - am 5. Februar 1948 wegen Krankheit aus dem Verfahren ausgeschieden
- SS-Brigadeführer Erwin Schulz - 20 Jahre, 1951 zu 15 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Brigadeführer Franz Six - 20 Jahre, 1951 zu 15 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Standartenführer Paul Blobel - Todesstrafe, am 7. Juni 1951 hingerichtet
- SS-Standartenführer Walter Blume - Todesstrafe, 1951 zu 25 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Standartenführer Martin Sandberger - Todesstrafe, 1951 in lebenslängliche Haft umgewandelt, entlassen 9. Mai 1958
- SS-Standartenführer Willy Seibert - Todesstrafe, 1951 zu 15 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Standartenführer Eugen Steimle - Todesstrafe, 1951 zu 20 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Obersturmbannführer Werner Braune - Todesstrafe, am 7. Juni 1951 hingerichtet
- SS-Obersturmbannführer Ernst Biberstein - Todesstrafe, 1951 in lebenslängliche Haft umgewandelt, entlassen 9. Mai 1958
- SS-Obersturmbannführer Walter Hänsch - Todesstrafe, 1951 zu 15 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Obersturmbannführer Gustav Adolf Nosske - Lebenslänglich, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Obersturmbannführer Adolf Ott - Todesstrafe, 1951 in lebenslängliche Haft umgewandelt, entlassen 9. Mai 1958
- SS-Obersturmbannführer Eduard Strauch - Todesstrafe, an Belgien ausgeliefert, im Krankenhaus verstorben
- SS-Sturmbannführer Emil Haussmann - Suizid am 31. Juli 1947
- SS-Sturmbannführer Waldemar Klingelhöfer - Todesstrafe, 1951 in lebenslängliche Haft umgewandelt
- SS-Sturmbannführer Lothar Fendler - 10 Jahre, 1951 zu 8 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Sturmbannführer Waldemar von Radetzky - 20 Jahre, 1951 entlassen
- SS-Hauptsturmführer Felix Rühl - 10 Jahre, 1951 entlassen
- SS-Obersturmführer Heinz Schubert - Todesstrafe, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- SS-Untersturmführer Mathias Graf - 3 Jahre, verbüßt
- Am 9. Mai 1958 wurden die letzten drei Verurteilten aus der Haft in Landsberg entlassen; die anderen waren bereits vorher freigelassen worden.
Die Einsatzgruppen-Täter vor Gericht (Foto)
Literatur
- Benjamin Ferencz Von Nürnberg nach Rom. Ein Leben für die Menschenrechte in: Aufbau. Das jüdische Monatsmagazin Zürich, Heft 2/2006, S. 6-9 (dort weitere Lit. des Autors in engl.). ISSN 0004-7813 [1]
Siehe auch
Weblinks
- Mazal Library: Case 9 (Einsatzgruppen) eng
- Aussagen, Berichte und Zitate aus dem Prozess (engl.)
- [2] Website von Benjamin Ferencz, Ankläger im Einsatzgruppen-Prozess