Einsatzgruppen-Prozess

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Der sogenannte Einsatzgruppen-Prozess war einer der Nürnberger Prozesse, der 1947 bis 1948 stattfand und in dem Einsatzgruppenleiter der Schutzstaffel (SS) verurteilt wurden. Die Anklagepunkte (nach der Anklageschrift vom 25. Juli 1947) waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen. Als Ankläger fungierten die Vereinigten Staaten.

Die Richter

Otto Ohlendorf (links) und Heinz Jost (rechts-hinten) am 9. Februar 1948 in Nürnberg als Angeklagte

Das Urteil

Im Urteil vom 10. April 1948 wurden vierzehn Todesurteile verhängt, zweimal lebenslange Haft und fünf Freiheitsstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. Der Militärgouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone General Lucius D. Clay verwarf im März 1949 sämtliche Gnadengesuche. Konrad Adenauer, Bundespräsident Theodor Heuss und auch die Kirche setzten sich für eine Abmilderung der Todesurteile ein. Der neue Hochkommissar John McCloy ordnete schließlich an, zehn der Todesstrafen in Haftstrafen umzuwandeln.

Am 9. Mai 1958 wurden die letzten drei Verurteilten aus der Haft in Landsberg entlassen; die anderen waren bereits vorher freigelassen worden.

Die Einsatzgruppen-Täter vor Gericht (Foto)

Literatur

  • Benjamin Ferencz Von Nürnberg nach Rom. Ein Leben für die Menschenrechte in: Aufbau. Das jüdische Monatsmagazin Zürich, Heft 2/2006, S. 6-9 (dort weitere Lit. des Autors in engl.). ISSN 0004-7813 [1]

Siehe auch

Weblinks