Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern

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Evangelisch-Lutherische
Kirche in Bayern

Karte
Basisdaten
Fläche: 70.547 km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Heinrich Bedford-Strohm
Präsident der Synode: Annekathrin Preidel
Leitung Landeskirchenamt: Nikolaus Blum
Mitgliedschaften: VELKD
EKD
ÖRK
Lutherischer Weltbund
Kirchenkreise: 6
Dekanatsbezirke: 67
Kirchengemeinden: 1.538
Gemeindeglieder: 2.456.140(31. Dezember 2014)[1]
Anteil der
Ev. in % der Bev.:
19,8 %
Offizielle Website: www.bayern-evangelisch.de/

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).[2] Sie hat ihren Sitz in München und ist wie alle Landeskirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Kirche hat 2.511.151 Gemeindemitglieder (Stand Dezember 2012)[1] in 1.539 Kirchengemeinden und ist damit nach der Landeskirche Hannovers und der Kirche im Rheinland nach ihrer Mitgliederzahl die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD und Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Offizielle Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist St. Lorenz in Nürnberg; dort finden die Einführungen neuer Landesbischöfe statt. Predigtstätte des Landesbischofs, wenn er sich in München aufhält, ist St. Matthäus am Sendlinger Tor in München. Nachdem St. Matthäus in München faktisch die Funktionen einer Bischofskirche übernommen hat, wird sie in halboffiziellen Dokumenten als Bischofskirche bezeichnet.

Insgesamt besitzt die Kirche knapp 7.000 Immobilien in ganz Bayern, davon etwa 2.000 Kirchen und Kapellen. Im Rahmen des Projektes „Immobiliensicherung“ wird der komplette Immobilienbestand derzeit überprüft. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Tutzing, die Augustana-Hochschule Neuendettelsau, die Evangelische Hochschule Nürnberg und die Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth.

Gebiet

Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ entspricht fast dem des Freistaates Bayern. Eine Ausnahme stellt die Kirchengemeinde in Mönchsroth dar, zu deren Gebiet auch das baden-württembergische Stödtlen gehört.[3]

Geschichte

Das alte Kernland Bayerns blieb auch nach der Reformation traditionell römisch-katholisch. Als zwischen 1806 und 1810 das Königreich Bayern um zahlreiche Herrschaftsgebiete auf seine heutige Ausdehnung erweitert wurde, gab es fortan innerhalb des Landes auch viele evangelische Gebiete, vor allem waren Teile Frankens (Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) und einige Freie Reichsstädte (Nürnberg, Memmingen, Kempten, Weißenburg und Windsheim) evangelisch. Alle protestantischen (lutherische und reformierte) Gemeinden des Königreichs wurden daher 1806 zu einer Kirche vereinigt (Verwaltungsunion). Dazu gehörten auch die Gebiete „links des Rheins“ (die so genannte Rheinpfalz, siehe Pfalz (Region)).

In den Gebieten „rechts des Rheins“, also im Hauptgebiet des Königreichs Bayern, wurde 1817 eine „Gesamtgemeinde“ unter einem staatlichen „Oberkonsistorium“ in München eingerichtet. Die Gemeinden blieben jedoch ihrem bisherigen Bekenntnis treu. Für die reformierten Gemeinden rechts des Rheins wurde 1853 eine selbständige Synode und eine eigene Kirchenleitung (das „Moderamen“) eingerichtet. 1918 traten die reformierten Gemeinden formal aus der Landeskirche aus und wurden selbständig (Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern). Sie schloss sich später der Evangelisch-reformierten Kirche, die ihren Sitz in Leer (Ostfriesland) hat, an. Die Bayerische Landeskirche umfasste daher ab 1919 nur noch lutherische Gemeinden und wurde ab 1921 unter der Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins“ geführt. 1921 schloss sich die „Evangelische Coburger Landeskirche“ an.

Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Gebiete „links des Rheins“ (Pfalz) von Bayern abgetrennt wurden, erhielt die Landeskirche 1948 ihre heutige Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“.

Früheres Oberhaupt der „Evangelischen Kirche in Bayern“ war der jeweilige König von Bayern als „summus episcopus“. Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, wurde von einem „Präsidenten“ geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg dankte der König in Bayern ab und es kam zum Ende des landesherrlichen Kirchenregiments. Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Präsident des Oberkonsistoriums. Dann erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt war forthin ein Kirchenpräsident, der seit 1933 den Titel „Landesbischof“ führt. Die Verwaltungsbehörde wurde in „Landeskirchenamt“ umbenannt.

Weiterführende Informationen und Fakten sind im Landeskirchlichen Archiv der ELKB in Nürnberg für die Öffentlichkeit zugänglich.

Theologische Haltungen

1997 hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Stellungnahme zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen veröffentlicht.[4]

Leitung

Die kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind die Landessynode, der Landessynodalausschuss, der Landeskirchenrat und der Landesbischof.

Landessynode und Landessynodalausschuss

Das „Parlament“ der Landeskirche ist die Landessynode. Ihre Mitglieder, die Synodale, werden durch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der einzelnen Gemeinden gewählt. Die Aufgaben der Synode sind denen politischer Parlamente vergleichbar, allerdings mit Gültigkeit auf die ELKB beschränkt.

Der Landessynodalausschuss nimmt die Aufgaben der Synode außerhalb ihrer zweier Tagungen im Jahr wahr. Ihm gehören das Präsidium der Synode und 12 weitere gewählte Synodale an. Die Präsidentin der Synode leitet auch den Landessynodalausschuss.

Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode beziehungsweise die Präsidentin der Synode.

Präsidenten und Präsidentinnen der Synode[5]

Landeskirchenrat und Landesbischof

Matthäuskirche in München, Predigtstätte des Landesbischofs

An der Spitze des Landeskirchenrates steht der Landesbischof (bis 1933 „Kirchenpräsident“), der alle zwölf Jahre von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit endet mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. Vorher kann ihn die Landessynode unter gewissen Voraussetzungen abberufen.

Oberkonsistorialpräsidenten, Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe

Der Landeskirchenrat besteht aus dem Landesbischof und den Oberkirchenräten der ELKB.

Verwaltung

Kirchenkreise mit Dekanatsbezirken: Ansbach-Würzburg, Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg
1 Altdorf, 2 Ansbach, 3 Aschaffenburg, 4 Augsburg, 5 Bad Berneck, 6 Bad Neustadt/Saale, 7 Bad Tölz, 8 Bad Windsheim, 9 Bamberg, 10 Bayreuth, 11 Castell, 12 Cham, 13 Coburg, 14 Dinkelsbühl, 15 Donauwörth, 16 Erlangen, 17 Feuchtwangen, 18 Forchheim (Sitz Muggendorf), 19 Freising, 20 Fürstenfeldbruck, 21 Fürth, 22 Gräfenberg, 23 Gunzenhausen, 24 Heidenheim, 25 Hersbruck, 26 Hof, 27 Ingolstadt, 28 Kempten, 29 Kitzingen, 30 Kronach-Ludwigsstadt (seit 2010), 31 Kulmbach, 32 Landshut, 33 Leutershausen, 34 Lohr a. Main, 35 Kronach-Ludwigsstadt (seit 2010), 36 Markt Einersheim, 37 Memmingen, 38 Michelau, 39 Münchberg, 40 München, 41 Naila, 42 Neumarkt, 43 Neustadt a.d.Aisch, 44 Neu-Ulm, 45 Nördlingen, 46 Nürnberg, 47 Oettingen, 48 Pappenheim, 49 Passau, 50 Pegnitz, 51 Regensburg, 52 Rosenheim, 53 Rothenburg o.d. Tauber, 54 Rügheim, 55 Schwabach, 56 Schweinfurt, 57 Selb, 58 Sulzbach-Rosenberg, 59 Thurnau, 60 Traunstein, 61 Uffenheim, 62 Wassertrüdingen, 63 Weiden, 64 Weilheim, 65 Weißenburg, 66 Windsbach, 67 Würzburg, 68 Wunsiedel

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenrats (LKR), also dem ständigen Leitungsgremium der Kirche („Regierung“ der Kirche), dem die Leiter der jeweiligen Abteilungen des Landeskirchenamtes München sowie die sechs Regionalbischöfe angehören. Die Mitglieder führen den Titel „Oberkirchenrat“. Dieses Kollegium tagt in der Regel einmal im Monat im Landeskirchenamt.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands heißen „Kirchenvorsteher“. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze eine Dekanin, ein Dekan oder ein Dekaneehepaar steht. Die Dekanatsbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.

Mehrere Dekanatsbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze eine Oberkirchenrätin oder ein Oberkirchenrat steht, die/der zugleich den Titel Regionalbischöfin/Regionalbischof führt. Seit 2006 teilt sich im Kirchenkreis Nürnberg ein Ehepaar diese Funktion. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 6 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Kirchenkreise

Im Jahr 1921 sind in der Bayerischen Landeskirche Kirchenkreise eingerichtet worden. Ursprünglich gab es nur drei Kirchenkreise (Ansbach, München, Bayreuth). Aus kirchenpolitischen Erwägungen wurde 1935 vom Kirchenkreis Bayreuth das Gebiet um Nürnberg zum eigenen Kirchenkreis erklärt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erforderte die Situation der Heimatvertriebenen evangelischen Bekenntnisses in ursprünglich rein katholischen Gegenden die Errichtung eigener Kirchenkreise für Ostbayern (1951) und Schwaben (1971).

Damit gibt es sechs Kirchenkreise:

Dekanate und Kirchengemeinden

Die 68 Dekanatsbezirke sind in 1531 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.

Amt für Gemeindedienst

Das Amt für Gemeindedienst, 1935 als Volksmissionarisches Amt gegründet, ist eine übergemeindliche zentrale Dienstleistungs-Einrichtung der Landeskirche Bayerns. Das Amt hat 37 Beschäftigte (Stand: 2012).[6] In ihm werden verschiedenste Dienste und Aufgabengebiete wie z.B: Gemeindeaufbau-Entwicklung, Altenheimseelsorge, Kindergottesdienstarbeit u.a. zentral verwaltet, Materialien auf- und vorbereitet und den Beschäftigten der Kirche (Haupt- und Nebenamtliche, sowie Ehrenamtliche) zur Verfügung gestellt. Das Amt für Gemeindedienst bietet Fort- und Weiterbildungen an und berät die Gemeinden. Der Amtssitz ist in Nürnberg.

Pfründestiftungsverband

Seit 1935 sind im Pfründestiftungsverband eine Vielzahl von kirchlichen Stiftungen zusammengefasst.

Bedeutende Persönlichkeiten

Literatur

  • Hartmut Böttcher, Gerhard Grethlein, Werner Hofmann, Hans-Peter Hübner: Evangelisches Kirchenrecht in Bayern. Claudius, München 1994. ISBN 3-532-62166-5
  • Gerhard Müller; Horst Weigelt; Wolfgang Zorn (Hrsg.): Handbuch der Geschichte der evangelischen Kirche in Bayern. Band II: 1800–2000. EOS-Verlag, St. Ottilien 2000. ISBN 3-8306-7042-7
  • Axel Töllner: Eine Frage der Rasse? Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, der Arierparagraf und die bayerischen Pfarrfamilien mit jüdischen Vorfahren im ‚Dritten Reich‘ (= Konfession und Gesellschaft. Beiträge zur Zeitgeschichte Bd. 36). W. Kohlhammer, Stuttgart 2007. ISBN 978-3-17-019692-6

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern singen beziehungsweise sangen in den letzten Jahrzehnten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch für die protestantische Gesamt-Gemeinde des Königreichs Baiern, Sulzbach; eingeführt durch Genehmigung des Königs Maximilian Joseph vom 26. Dezember 1810; später unter dem Titel „Gesangbuch für die protestantische Kirche des Königreichs Bayern“
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern, Nürnberg, 1854
  • Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Ansbach; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 6. September 1927 zum 1. April 1928
  • Gesangbuch für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, so genanntes „Übergangsgesangbuch“ mit Liedern des Evangelischen Kirchengesangbuchs (EKG), Ansbach, eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 6. September 1927 sowie des Anhangs durch Beschluss der Landessynode vom 20. September 1950
  • Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, München; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 3. Mai 1957
  • Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern und Thüringen, München und Weimar, eingeführt am 1. Advent 1994

Kirche + Kunst

Der Verein für Christliche Kunst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt seit dem Jahr 1909 die Zeitschrift Kirche + Kunst heraus.

Commons: Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Die Bayrische Landeskirche in Zahlen, aufgerufen am 16. November 2013
  2. Anzahl der Gliedkirchen abgerufen am 1. März 2010
  3. So http://www.moenchsroth.de/index.php/leben-wohnen/kirchen/evangelische-kirche (Aufruf vom 8.9.2016).
  4. Hexenverfolgung. Eine Stellungnahme aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
  5. Carsten Nicolaisen: Landessynode. In: Historisches Lexikon Bayerns. 23. Januar 2012, abgerufen am 9. August 2013.
  6. http://www.afg-elkb.de/beratung/leitung