Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Fachanwalt, dessen Berufsbezeichnung von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt wurde.

Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende Fachkenntnisse nach § 14l Fachanwaltsordnung (FAO; üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines so genannten Fachanwaltslehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit. s FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können.

Nach § 14l Fachanwaltsordnung sind besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:

Zum 1. Januar 2024 sind 1.266 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland zugelassen.[1]

Einzelnachweise

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  1. Bundesrechtsanwaltskammer, Statistiken, abgerufen am 2. Oktober 2024