Farbiger
Unter Farbigen versteht man nicht-weiße Menschen. Der Begriff entstammt historischen Rassentheorien und rassistischen Ansichten und wird heute als problematisch gesehen. Besondere Bedeutung hatte und hat er in allen Systemen der Rassentrennung.[1] Als Selbstbezeichnung war er nie verbreitet.[2]
Zum einen bezeichnet der Ausdruck speziell Personen mit dunkler Hautfarbe, als Synonym für den Ausdruck Schwarze, diverse Gruppen Indiens oder Aborigines. In weiterem Sinne bezeichnet er Personen, die nicht hellhäutig („weiß“) sind, also alle Nichteuropäer (und deren Nachfahren weltweit), in noch weiterem Sinne auch Südeuropäer dunkleren Einschlags, womit der Begriff in den Kontext der Arier-Rassentheorie gerät. Dazu kommen dann Aspekte der „Mischlingsfrage“, sodass man auf Definitionen wie „eine braune oder schwarze Hautfarbe habend“ oder erweitert „eine braune, schwarze, rote oder gelbe Hautfarbe habend“ kam.[3], wo sich neben der „schwarzen Rasse“ auch die „gelbe“ der „Asiaten“ und „rote“ der „Indianer“ findet, allesamt ebenfalls überkommene Konzepte.
Verwandte Ausdrücke:
- Person of color (Plural: people of color) im britischen Kolonialraum seit dem späteren 18. Jahrhundert – heute auch im deutschsprachigen Raum im politischen Diskurs eine gängige Selbstbezeichnung[4][5][6]
- Colored in den USA, anfangs speziell Afroamerikaner und „Mischlinge“, auch „Indianer“ (Native Americans), später auch dunklere Latinos (Lateinamerikaner), worunter neben den dort „Mulatten“ genannten europäisch-afrikanischen auch die „Zambo“ genannten afrikanisch-indianischen „Mischlinge“ zählen
- Coloured, Bruinmense, Kleurlinge, Bruin Afrikaners im Südafrika und Namibia der Apartheid speziell für Menschen mit Vorfahren mit schwarzer und weißer Hautfarbe (in Unterscheidung zu Blacks – Indians, „Inder“ galten als eigene Rasse)
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Der braune Mob e. V.: Informationen für Journalisten zum korrekten sprachlichen Umgang mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten. 2006, abgerufen am 25. Mai 2017.
- ↑ Daniel Bartel, Doris Liebscher, Juana Remus: Rassismus vor Gericht: weiße Norm und Schwarzes Wissen im deutschen Recht. In: Karim Fereidooni, Meral El (Hrsg.): Rassismuskritik und Widerstandsformen. Springer, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-14720-4, S. 362 Anm. 3.
- ↑ vergl. farbig, Duden Rechtschreibung online, abgerufen 6. Oktober 2013
- ↑ Constantin Wagner: Wer ist „wir“? In: Miriam Aced, Tamer Düzyol, Arif Rüzgar, Christian Schaft (Hrsg.): Migration, Asyl und (post-)migrantische Lebenswelten in Deutschland. Bestandsaufnahme und Perspektiven migrationspolitischer Praktiken. Lit, Berlin 2014, ISBN 978-3-643-12463-0, S. 174. 179.
- ↑ Susan Arndt: Die 101 wichtigsten Fragen – Rassismus. C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-67765-6, S. 97.
- ↑ Tupoka Ogette: exit RACISM. rassismuskritisch denken lernen. Unrast, Münster 2017, ISBN 978-3-8977-1230-0, S. 15–18.