Fauna-Flora-Habitat
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Fauna-Flora-Habitat bezeichnet
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, wie äquivalent (Fauna, Flora, Habitat)-Richtlinie[1], mit den Kurzformen FFH-Richtlinie, FFH-RL
- Fauna-Flora-Habitat, einen unbestimmten Lebensraum der Pflanzen- und Tierwelt
Es besteht Uneinigkeit darüber, ob in Begriffen, die im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie stehen, eine Interpretation als Determinativkompositum sinnvoll ist. Zweifelsfrei belegt und unstrittig ist in diesem Zusammenhang bisher nur die Interpretation als Kopulativkompositum.[1][2][3]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ a b „Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co.“ - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 19. August 2014; abgerufen am 9. August 2014. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Natura 2000 Verordnung - Hessen Viewer. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 21. Februar 2015; abgerufen am 9. August 2014. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Europäisches Netz Natura 2000. Abgerufen am 9. August 2014.