Zum Inhalt springen

Filmförderung Luxemburg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Filmförderung Luxemburg (französisch Fonds national de soutien à la production audiovisuelle, englisch Film Fund Luxembourg) ist eine dem Ministerium für Kultur unterstellte Organisation, deren Aufgabe darin besteht, die Filmproduktion in Luxemburg zu unterstützen und zu entwickeln.

Der Fonds wurde durch das Gesetz vom 11. April 1990 geschaffen.[1] Am 21. Dezember 1998 erhielt das Gesetz eine Neufassung die 1999 eine umstrukturierung umbgesetzt wurde.[2]

Die Filmförderung ist seit 1999 Mitglied der European Film Promotion.

Seit 2003 organisiert die Filmförderung Luxemburg alle zwei Jahre die Verleihung der Luxemburger Filmpreise.

Aufgaben / Förderbereiche

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er vertritt Luxemburg bei allen europäischen und internationalen audiovisuellen Initiativen, wie der EFAD-Netzwerk, der European Film Promotion, Eurimages und Creative Europe MEDIA um eine expandierende luxemburgische audiovisuelle Industrie zu betreuen.

Was die finanzielle Unterstützung der Filmindustrie angeht, unterstützt der Film Fund mit selektiven Beihilfen ("aides financières sélectives", AFS) beim Schreiben und/oder der Entwicklung und bei der Produktion.

Audiovisual investment certificates

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Fonds verwaltet die 1988 eingeführten Audiovisuellen Investitionsbescheinigung (CIAV), die es Produzenten ermöglichen, 30 % der Kosten ihrer Produktionen zurückzuerhalten, wenn diese Kosten während der Produktion auf luxemburgischem Gebiet entstanden sind.[3]

Werke die von der Regelung für Audiovisuellen Investitionsbescheinigung profitieren wollen, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:[4]

– Das Werk muss fertiggestellt sein.

– Die Hauptbegünstigten können nur Kapitalgesellschaften sein.

– Das Werk muss so konzipiert sein, dass es hauptsächlich in Luxemburg produziert wird.

– Es muss angemessene Aussichten auf eine Kapitalrendite bieten.

– Es muss zur Entwicklung des audiovisuellen Produktionssektors in Luxemburg beitragen.

Aufgrund der geringen Gewinne der Produktionsfirmen verkaufen Produzenten diese Bescheinigungen jedoch manchmal an andere Kapitalgesellschaften, die sie ebenfalls zur Reduzierung ihres steuerpflichtigen Einkommens nutzen können.[4]

Luxemburger Filmpreis

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Luxemburger Filmpreis wurde ins Leben gerufen, um die besten Beiträge der Luxemburger Filmindustrie zu würdigen, aber auch um qualitativ hochwertige Werke zu würdigen, das Filmschaffen zu fördern, die Filmindustrie in Land zu fördern und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die lokalen Produktionen zu lenken. Dieser wird seit 2003 alle zwei Jahre ausgetragen.

Struktur / Gesellschafter

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Filmförderung ist eine öffentliche Einrichtung, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Er wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der aus 8 Mitgliedern besteht, die per Dekret des Großherzogs ernannt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt. Der Verwaltungsrat wird von einem Sekretariat für die tägliche Arbeit und den sogenannten Leseausschüssen unterstützt, die Stellungnahmen zu einzelnen Projekten abgeben, die ihnen vom Verwaltungsrat vorgelegt werden. Diese bestehen aus maximal 5 Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Geschäftsführers ernannt werden.

Der Fonds arbeitet auch mit den Vertretern des audiovisuellen Sektors zusammen, unter anderem mit der D'Filmakademie, der Luxemburgischen Vereinigung der audiovisuellen Produktion (Union luxembourgeoise de la production audiovisuelle, ULPA) oder der Gemeinschaft der Regisseure und Drehbuchautoren (L'Association des réalisateurs et scénaristes, LARS).

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Loi du 11 avril 1990 portant création d'un fonds national de soutien à la production audiovisuelle. Archiviert vom Original am 15. Mai 2025; abgerufen am 23. September 2025 (französisch).
  2. Loi du 21 décembre 1998 portant modification et refonte (...) de la loi du 11 avril 1990 portant création d'un Fonds national de soutien à la production audiovisuelle. In: legilux.public.lu. 21. Dezember 1998, abgerufen am 25. September 2025 (französisch).
  3. André Lange, Tim Westcott: Öffentliche Förderung von Film- und Fernsehwerken in Europa – Eine vergleichende Analyse. Europäische Audiovisuelle Informationsstell, Straßburg 2004, S. 24 (uliege.be [PDF]).
  4. a b Tax Shelter - Luxembourg. 28. Juni 2006, abgerufen am 25. September 2025 (englisch).