Franz Hürth

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Franz Hürth SJ (* 5. Oktober 1880 in Aachen; † 29. Mai 1963 in Rom) war katholischer Geistlicher, Jesuit und Moraltheologe.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Franz Hürth wurde als Sohn des Architekten Hermann Joseph Hürth und seiner Frau Wilhelmine (geb. Fleischhauer) in Aachen geboren. Sein älterer Bruder war Theodor Hürth, der spätere Generalpräses des Internationalen Kolpingwerkes.

Franz Hürth studierte Philosophie und Katholische Theologie an der Jesuiten-Hochschule in Valkenburg/Niederlande sowie Jurisprudenz in Berlin. Ab 1918 war er als Nachfolger von August Lehmkuhl Professor für Moraltheologie in Valkenburg. Dort zählte Karl Rahner zu seinen Schülern. In der Diskussion um die Sterilisierung Geisteskranker in den späten 20er Jahren nahm er eine konträre Haltung gegenüber Joseph Mayer ein und verfocht die grundsätzliche Unvereinbarkeit von katholischer Moraltheologie und Eugenik.

Bei der Abfassung der Enzyklika Casti connubii von 1930 erreichte er, dass die Ehezwecklehre (siehe auch Matrimonium) gegen die Absicht von Papst Pius XI. festgeschrieben wurde.[1]

Im Herbst 1934 wurde Hürth von Papst Pius XI. beauftragt, zusammen mit seinem Ordensbruder Johannes Rabeneck für das Heilige Offizium eine Stellungnahme zur nationalsozialistischen Ideologie vorzubereiten. Bereits nach einem halben Jahr hatten die beiden Jesuiten „– im Wesentlichen aus HitlersMein Kampf‘ – ein Verzeichnis der Hauptirrtümer des Nationalismus, Rassismus und Totalitarismus zusammengestellt“[2].

Nachdem die Ordenshochschule in Valkenburg nach dem deutschen Einmarsch in die Niederlande im Juli 1942 von der Gestapo aufgelöst worden war, wechselte Hürth als Professor für Moraltheologie an die Päpstliche Universität Gregoriana in Rom. Dort erlangte er vor allem Bedeutung und Einfluss als moraltheologischer Berater von Papst Pius XII. und wurde als Consultor des Heiligen Offiziums berufen. Seinem Vorschlag folgend, berief Papst Johannes XXIII. die französischen Theologen Yves Congar und Henri de Lubac zu Konsultoren der Theologischen Vorbereitungskommission des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Rezension zu Joseph Mayer, „Gesetzliche Unfruchtbarmachung“, Freiburg 1927. In: Scholastik, Jg. 3, S. 216 ff., 418 ff., Freiburg 1928.
  • Gesetzliche Sterilisation. In: Stimmen der Zeit, Jg. 59, Heft 5, 117. Band, Februar 1929, S. 360–375.
  • Die Stellung der katholischen Sittenlehre zum Strafrecht im allgemeinen und zum strafrechtlichen Schutz der Sittlichkeit im besonderen. Paderborn 1929.
  • „Schuld und Sühne“ vom psychologischen und fürsorgerischen Standpunkt (= Veröffentlichungen des Vereins katholischer deutschen Sozialbeamtinnen; 3). Bachem, Köln 1931, DNB 58024749X.
  • Der Wille zum Kind: Zur Frage nach der sittlich zulässigen Ausnützung der tempora agenneseos. In: Chrysologus, Jg. 72, Hefte 11 u. 12, Paderborn 1932.
  • Theologia Moralis. Päpstliche Universität Gregoriana, Rom 1948.
  • mit Pedro Maria Abellán: De principiis, de virtutibus et praeceptis. Päpstliche Universität Gregoriana, Rom 1948, OCLC 301465601.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ludwig Koch: Jesuitenlexikon: Die Gesellschaft Jesu einst und jetzt. Bonifacius-Druckerei, Paderborn 1934, DNB 361078692. Nachdruck Leverkusen / Hervelee 1962, S. 835.
  • Matthias Daufratshofer: Das päpstliche Lehramt auf dem Prüfstand der Geschichte. Franz Hürth SJ als „Holy Ghostwriter“ von Pius XI. und Pius XII. Herder, Freiburg / Basel / Wien 2021, ISBN 978-3-451-38988-7.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Matthias Altmann: Kirchenhistoriker: Kirche befindet sich bei Sexualmoral in Sackgasse. In: katholisch.de. 8. April 2022, abgerufen am 8. April 2022 (Interview mit Matthias Daufratshofer).
  2. Thomas Brechenmacher: Der Vatikan und die Juden: Geschichte einer unheiligen Beziehung. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52903-8, S. 180 f.