Friedrich Wilhelm von Haugwitz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Januar 2010 um 12:18 Uhr durch Karl Gruber (Diskussion | Beiträge) (→‎Leben: dopp. link entf.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Friedrich Wilhelm von Haugwitz

Friedrich Wilhelm Graf von Haugwitz, (* 11. Dezember 1702 in Sachsen; † 11. November 1765 in Knönitz, Mähren) war ein böhmisch-österreichischer Staatsmann und Verwaltungsbeamter.

Leben

Friedrich Wilhelm von Haugwitz war ab 1725, nachdem er zum Katholizismus konvertiert war, in der schlesischen Landesverwaltung in Breslau tätig, wo er bald mit der Leitung des Kontributionssystems betraut wurde. Nach der Teilung Schlesiens infolge des Ersten Schlesischen Kriegs 1742 musste er Breslau verlassen. Anschließend amtierte er als Landespräsident des bei Böhmen verbliebenen Restschlesiens. Dort wurde er mit dem Aufbau von Verwaltungsstrukturen beauftragt. 1743 legte er Erzherzogin Maria Theresia Reformpläne vor, die auf die Ausschaltung der Stände zielten, mit denen 10-jährige Rezesse vereinbart wurden. Die Jurisdiktion wurde von der Verwaltung getrennt und eine oberste Justizstelle geschaffen.

Wegen der verwaltungsmäßigen Mißwirtschaft in Kärnten und Krain wurde er 1747 mit deren Beseitigung beauftragt. Zwei Jahre später stieg er zum Präsidenten des „Directorium in publicis et cameralibus“ (Finanz- und politische Verwaltung) auf. 1752 erwarb er die Herrschaft Bielitz, die von Maria Theresia in ihrer Eigenschaft als Königin von Böhmen zur Freien Standesherrschaft erhoben wurde. Ab 1753 bekleidete er das Amt des Obersten böhmischen Kanzlers und zugleich des Ersten österreichischen Kanzlers. Nachdem im Siebenjährigen Krieg das Directorium aufgelöst und Haugwitz seines Amtes enthoben wurde, erfolgte 1760 seine Ernennung zum Staatsminister in inländischen Geschäften im neu errichteten Staatsrat.

Literatur