Fruchtaufstrich

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Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der Richtlinie 2001/113/EG vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und in der deutschen Konfitürenverordnung festgelegten Kategorien fällt.

Nach der Konfitürenverordnung gibt es:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Fruchtaufstrich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen