Fähnrich zur See

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Der Fähnrich zur See ist ein Dienstgrad der Bundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte.

Bundeswehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fähnrich zur See
Schulterklappe eines Fähnrichs zur See (Truppendienst) Ärmelabzeichen der Jacke (Dienstanzug) eines Fähnrichs zur See (Truppendienst)
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
Dienstgradgruppe Unteroffiziere mit Portepee[2]
NATO-Rangcode OR-6[3]
Dienstgrad Heer/Luftwaffe Fähnrich[4]
Dienstgrad Marine Fähnrich zur See[4]
Abkürzung (in Listen) Fähnr zS (FRZS)[5]
Besoldungsgruppe A 7 nach BBesO[6]

Der Fähnrich zur See ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]

Dienstgradabzeichen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Dienstgradabzeichen des Fähnrich zur See zeigen einen Winkel mit der Spitze nach oben auf beiden Unterärmeln. Ein Laufbahnabzeichen unterscheidet die Dienstgradabzeichen der Fähnriche zur See von Dienstgradabzeichen des Bootsmannes. Ähnlich gestaltet sind die Schulterabzeichen. Die Schulterklappen sind zusätzlich mit einer geschlossenen Tresse umrandet.[4][1]

Anrede[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im militärischen Sprachgebrauch wird ein Soldat im Dienstgrad Fähnrich zur See kurz mit „Herr[A 2] Fähnrich“ angeredet und gegrüßt.

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Fähnrich.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Fähnriche zur See und Fähnriche gleichgestellt.[3]

 Unteroffizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[8]   Höherer Dienstgrad[8]
Stabsunteroffizier
Obermaat
Feldwebel
Bootsmann
Fähnrich
Fähnrich zur See
Oberfeldwebel
Oberbootsmann

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Reichsmarine und Kriegsmarine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Reichsmarine und Kriegsmarine war der Fähnrich zur See ebenfalls ein Dienstgrad der Offizieranwärter. In allen übrigen Laufbahnen lautete die Bezeichnung Fähnrich (mit Laufbahnzusatz, wie bspw. „der Ingenieurlaufbahn“ oder „der Verwaltungsoffizierlaufbahn“), in der Saninätsoffizierlaufbahn aber Marinesanitätsfähnrich. Der nächstniedere Offizieranwärterdienstgrad der Kriegsmarine war Seekadett, der nächsthöhere war Oberfähnrich zur See bzw. Oberfähnrich.[9]

Der Fähnrich stand an der Spitze der Unteroffiziere ohne Portepee (Maate), auf dem Gebiet des Disziplinarwesens und des Militärstrafrechts zählte er jedoch zu den Unteroffizieren mit Portepee. Seit September 1941 zählten aber die, im Rahmen der verkürzten Fähnrichsausbildung ernannten, Fähnriche ohne Portepee disziplinarisch und militärstrafrechtlich zu den Unteroffizieren ohne Portepee.[10]

Seit April 1938 durften Fähnriche erst nach bestandener Offizierhauptprüfung das Portepee zur Uniform tragen.[11] Wurden Unteroffiziere ohne Portepee, besonders während des Krieges, zu Fähnrichen umernannt, besaßen diese ebenfalls nicht das Recht zum Tragen des Portepees an Dolch und Seitengewehr (Fähnrich ohne Portepee). Feldwebel und Stabsfeldwebel (F bzw. alter Art) wurden Fähnriche der Reserve mit Portepee, Oberfeldwebel und Stabsfeldwebel (neuer Art) zu Oberfähnrichen der Reserve.[12]

Kaiserliche Marine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fähnrich zur See war in der Kaiserlichen Marine der ranghöchste Seeoffizier-Anwärterdienstgrad, ähnlich dem Portepee-Fähnrich des Landheeres. Dem Portepee-Fähnrich entsprachen in der Kaiserlichen Marine die beiden Seeoffizier-Anwärterdienstgrade Seekadett (bis 1899 Kadett) und Fähnrich zur See (bis 1899 Seekadett). Nach bestandener Offizierhauptprüfung war der „Säbel-Fähnrich“ (bis 1899 „Säbel-Kadett“) ranggleich mit dem „Degen-Fähnrich“ des Landheeres und rangierte zwischen dem Vizefeldwebel und Feldwebel. Die Bezeichnungen „Degen“- bzw. „Säbel-Kadett/Fähnrich“ waren keine dienstlichen, sondern umgs. Bezeichnungen.

Die Ausbildungsbestimmungen (insbesondere zu den Bord- und Landzeiten) variierten im Lauf der Jahre. Der folgende kurze Überblick gibt den Stand um das Jahr 1900 wieder: Nach der vierwöchigen militärischen Grundausbildung (Infanterieausbildung) fuhr der Seekadett ein Jahr lang zur See. An Bord übernahm er bereits bestimmte Leitungsaufgaben, wie etwa als Toppsältester das Kommando über die bei Seemanövern im Topp arbeitenden Matrosen.[13] Nach dem ersten Seejahr legte der Seekadett die Fähnrichsprüfung ab. Es folgte die Abkommandierung zur Marineschule und anschließend die Ablegung der Offiziershauptprüfung; der Fähnrich zur See rückte nun als sog. „Säbel-Fähnrich“ zu den Unteroffizieren mit Portepee auf. Nach 18 weiteren Monaten auf verschiedenen See- und Landkommandierungen stand nach der Offizierswahl durch das Seeoffizierskorps (Kooptation) die Beförderung zum Leutnant zur See an.

Nach etwa zwei Jahren als Leutnant (bis 1899 Unterleutnant) erfolgte die Beförderung zum Oberleutnant zur See (bis 1899 Leutnant).

Erst ab diesem Zeitpunkt reichte der Sold zur Lebensführung. Die Seeoffiziersanwärter und Leutnants waren hingegen auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen. De facto stand die Laufbahn der Seeoffiziere darum nur Söhnen der wirtschaftlich besseren Schichten offen; nur besonders talentierte Anwärter (oder solche mit guten Beziehungen) erhielten als „Königskadetten“ eine staatliche Unterstützung.

Preußische Marine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwischen 1855 und 1864 war Fähnrich zur See (vorher See-Cadet I. Classe) der unterste Seeoffiziersdienstgrad der Preußischen Marine, entsprechend dem Seconde-Lieutenant von der Armee. Nach der Umbenennung in Unterleutnant zur See (seit 1899 Leutnant zur See) entfiel die Bezeichnung, bis sie 1899 in der Kaiserlichen Marine wiedereingeführt wurde.[14]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Fähnrich zur See – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Links: Dienstgradabzeichen auf einer Schulterklappe für Marineuniformträger des Truppendienstes. Rechts: Ärmelabzeichen der Jacke des Dienstanzugs eines Marineuniformträgers des Truppendienstes. Soldaten in anderen Laufbahnen weisen zum Teil andere Laufbahnabzeichen auf.
  2. bzw. Frau

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (dmb-lv-westfalen.de [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). dmb-lv-westfalen.de (Memento des Originals vom 19. September 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dmb-lv-westfalen.de
  2. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, rankmaven.tripod.com [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c d e Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
  9. Adolf Schlicht, John R. Angolia: Die deutsche Wehrmacht. Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945. Band 2: Die Kriegsmarine. Stuttgart 1995, S. 85
  10. Adolf Schlicht, John R. Angolia: Die deutsche Wehrmacht. Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945. Band 2: Die Kriegsmarine. Stuttgart 1995, S. 61
  11. Adolf Schlicht, John R. Angolia: Die deutsche Wehrmacht. Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945. Band 2: Die Kriegsmarine. Stuttgart 1995, S. 32
  12. Adolf Schlicht, John R. Angolia: Die deutsche Wehrmacht. Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945. Band 2: Die Kriegsmarine. Stuttgart 1995, S. 85
  13. Toppsältester. In: Brockhaus 14. A., Band 15
  14. A. Froelich: Preußens Militair-Verwaltung: dargestellt nach amtlichen Quellen, Berlin 1865, S. 193