Gardinensteuer

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Der Ausdruck Gardinensteuer bezeichnet eine angeblich in den Niederlanden auf die Größe der Fensterdekoration an den Fenstern erhobene Steuer. Diese Gardinensteuer hätte die Niederländer dazu bewogen, nur kurze oder gar keine Gardinen zu verwenden. Ein vermuteter Hintergrund der modernen Sage ist ein Erklärungsversuch für die in den Niederlanden häufig vorkommenden, offen von der Straße einsehbaren Wohnungen bzw. vorderseitig gelegenen Wohnzimmer.

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die calvinistisch geprägten Niederlande so ihre Offenheit zeigen und ausdrücken, dass sie nichts zu verbergen haben. Allerdings gab es in den Niederlanden von 1821 bis 1896 eine Personalsteuer, in die Mobiliar, Diener, Pferde und der Wert des Hauses sowie die Zahl der Fenster einging. So kostete in kleineren Gemeinden ein Fenster 40 Cent, in größeren 1,10 Gulden pro Jahr. Ebenso gab es in England und Frankreich eine Fenstersteuer, weshalb Hausbesitzer oft einige Fenster zumauerten.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Christoph Drösser: Nichts zu verbergen, Kolumne Stimmt’s? auf Zeit Online vom 15. September 2009.