Generalstände von 1789

Die Generalstände des Jahres 1789 (französisch États généraux de 1789) bezeichnen die Auswahl und die von Mai bis Juni 1789 abgehaltenen Sitzungen der Ständeversammlung in Frankreich. Der bis dahin absolutistisch regierende König Ludwig XVI. berief sie ein, um sich angesichts eines Staatsbankrotts neue Steuern bewilligen zu lassen. Diese Beteiligung der Stände (Klerus, Adel, Dritter Stand) am politischen Entscheidungsprozess war nach der erfolglosen Notabelnversammlung der zweite entscheidende Schritt zum Ende des Absolutismus in Frankreich. Es war nach 175 Jahren die erste derartige Versammlung, die 1614 das letzte Mal davor in ähnlicher Form zur Zeit des minderjährigen Ludwig XIII. abgehalten worden war. Im Verlauf der Versammlung der Generalstände des Jahres 1789 kristallisierte sich für die Vertreter des Dritten Standes, also vornehmlich des Bürgertums, immer deutlicher heraus, dass die erhoffte politische Mitbestimmung unerfüllt bleiben würde. Die Anträge des Dritten Standes wurden mehrfach abgelehnt; dessen Vertreter erklärten sich am 17. Juni zur Nationalversammlung und leisteten am 20. Juni 1789 den Ballhausschwur. Dies war de facto das Ende der Generalstände und leitete die französische Revolution ein, die am 14. Juli 1789 mit dem Sturm auf die Bastille begann.
Vorgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Infolge der finanziellen Unterstützung, die Frankreich den amerikanischen Kolonien während des Krieges gegen Großbritannien gewährt hatte – insgesamt beliefen sich die Ausgaben auf 1,25 Milliarden Livres –, war Frankreich hoch verschuldet. Bei Gesamteinnahmen von 475 Millionen Livres betrug das jährliche Defizit etwa 150 Millionen. 1786 teilte Charles Alexandre de Calonne der französische Finanzminister dem König mit, dass eine Erhöhung der Steuern unmöglich sei, dass eine Fortsetzung der Kreditaufnahme katastrophal wäre und dass eine bloße Kürzung der Ausgaben nicht ausreichen würde, um den drohenden Staatsbankrott abzuwenden. Der einzige Weg, um die Finanzen wirklich in Ordnung zu bringen, bestehe, darin den gesamten Staat zu reformieren. Die Einbeziehung der Parlemente lehnte Calonne ab. Er bevorzugte eine Versammlung der Notabeln, mit den wichtigsten Magnaten des Reiches. Calonne stieß bei der Versammlung auf wenig Entgegenkommen, da seine Reformen eine Grundsteuer vorsahen, die vom Adelabgelehnt wurde.[1.1] Étienne Charles de Loménie de Brienne, Präsident der Versammlung der Notabeln, trat die Nachfolge Calonnes als Minister der Finanzen an. Frustriert über seine Unfähigkeit, Geld zu beschaffen, forderte er 240 Millionen Livres an kurzfristigen Vorschüssen, die für 1788 veranschlagt waren; der König befahl Brienne am 25. Mai, die Versammlung aufzulösen. Ihre Vorschläge wurden an die Parlemente zurückverwiesen.[2.1]
Parlementsaufstand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 6. Juli 1787 leitete Brienne die Subvention Territoriale (Grundsteuer) und das Edict du Timbre (Stempelgesetz) zur Registrierung weiter.[3.1] Am 6. August befahl der König dem Parlement, sich in Versailles zu versammeln, wo Ludwig ein Lit de justice zur Registrierung der Steuern abhielt. Am 7. August erklärte das Parlement nach seiner Rückkehr nach Paris die Registrierung für rechtswidrig das Lit de justice für null und nichtig und forderte die Einberufung der Generalstände.[4.1][2.1] Nach der Verhaftung einiger führender Parlementarier am 15. August verbannte der König das Parlement aus Paris nach Troyes.[5.1] Als die Verhandlungen mit dem Parlament in eine Sackgasse gerieten, sah sich Ludwig XVI. gezwungen, nachzugeben. Am 19. September erklärte sich Ludwig XVI. bereit, das Edikt über die Grundsteuer zurückzuziehen, und verpflichtete sich, 1792 die Generalstände einzuberufen; daraufhin kehrte das Parlement nach Paris zurück. Da Brienne nicht mehr auf die Einnahmen aus der Grundsteuer zählen konnte, sah er sich gezwungen, dem Parlement am 19. November die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 420 Millionen Livres vorzulegen. Die Ablehnung des Antrags führte zur Verbannung des Herzogs von Orléans und zur Verhaftung zweier Parlementarier. Im Mai 1788 versuchten Ludwig XVI. und seine Minister Brienne und Lamoignon, die Zuständigkeit der Parlemente durch ein Plenargericht zu beschränken. Am 3. Mai reagierte das Parlement mit einer Erklärung der Fundamentalgesetze, die willkürliche Verhaftungen ablehnte und feststellte, dass nur die Generalstände neue Steuern genehmigen könnten.[4.2][6.1]
Zwei Tage später hob der König diese Erklärung auf und ordnete die Verhaftung von Duval d’Éprémesnil und Goislard de Monsabert an, die schließlich nach einem dreißigstündigen Widerstand festgenommen wurden. Während einer lit de justice am 8. Mai erließ der König Reformen, mit denen die Befugnisse der Parlemente auf siebenundvierzig neue Berufungsgerichte und das Plenargericht übertragen wurden. Dieser Schritt führte zu weitverbreitetem Widerstand in den Provinzen, darunter der Tag der Ziegel in Grenoble und eine nicht genehmigte Versammlung in Vizille, die eine institutionelle Veränderung forderte, bei der der Dritte Stand eine doppelte Vertretung erhalten sollte.[4.3] Dem König gelang es nicht, das Plenargericht einzusetzen, da sich mehrere Standesvertreter weigerten, daran teilzunehmen, und die Unruhen in der Bevölkerung zunahmen. Am 8. August 1788 erklärten der König und Brienne das Plenargericht für gescheitert und setzten die Einberufung der Generalstände für den folgenden Mai an. Nach Briennes Rücktritt am 24. August ernannte der König Necker erneut zum Finanzminister, der den Parlementen ihren früheren Rechte zurückgab. Das Parlement von Paris verlor jedoch im September an Ansehen in der Öffentlichkeit, als es forderte, dass die Generalstände dem Verfahren von 1614 folgen sollten, das den Einfluss des Bürgertums einschränkte. Obwohl die Versammlung der Notabeln dieses traditionelle Verfahren im November unterstützte, entschied sich der König, die Forderung des Dritten Standes nach einer Verdopplung der Vertretung zu unterstützen. Am 5. Dezember 1788 teilte der König den Parlementariern mit, dass er sie nicht mehr konsultieren werde, sondern es vorziehe, Maßnahmen für den Staat über die Nationalversammlung zu beschließen.[6.2][4.4]
Formierung der Öffentlichkeit
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Auf Druck des Parlaments wurde die Zensur weitgehend abgeschafft. In der Folge erschien eine große Menge an politischen Schriften und Pamphleten. In den folgenden Monaten verstärkt sich die Bildung einer politischen Öffentlichkeit, der es um grundlegende Veränderungen ging. Es entstanden nach einem früheren Verbot erneut politische Klubs. Die Diskussion war vielfältig; die Forderung nach einer politischen Mitbestimmung des Dritten Standes gewann immer mehr an Gewicht. In diesem Umfeld entstanden Forderungen nach einer Verdoppelung der Vertreter des Dritten Standes und der Abstimmung nach Köpfen und nicht nach Ständen in der künftigen Versammlung der Generalstände.
Necker gelang es, den König im Staatsrat dazu zu bringen, dass dieser am 27. Dezember 1788 die Zahl der Abgeordneten des Dritten Standes für die Generalstände verdoppelte. Basis für die Wahlen sollten die Gerichtssprengel sein. Über den Abstimmungsmodus in den Generalständen wurde nichts gesagt. Der Konflikt zwischen den Vertretern des Dritten Standes und den Privilegierten wurde härter und in der Bretagne kam es sogar zu bürgerkriegsartigen Zusammenstößen. Vertreter des Dritten Standes erhoben immer radikalere Forderungen. Emmanuel Joseph Sieyès veröffentlichte im Februar 1789 seine bekannte Schrift Was ist der Dritte Stand. Dem Adel wurde darin die Zugehörigkeit zur französischen Nation abgesprochen.
Einberufung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Generalstände wurden durch ein königliches Edikt vom 24. Januar 1789 einberufen.[4.5]
« Nous avons besoin du concours de nos fidèles Sujets, pour nous aider à surmonter toutes les difficultés où nous nous trouvons relativement à l'état de nos finances .... Ces grands motifs nous ont déterminés à convoquer l'assemblée des États de toutes les Provinces de notre obéissance... »
„Wir sind auf die Unterstützung unserer treuen Untertanen angewiesen, damit sie uns helfen, alle Schwierigkeiten zu überwinden, mit denen wir hinsichtlich unserer Finanzlage konfrontiert sind … Diese gewichtigen Gründe haben uns dazu bewogen, die Versammlung der Stände aller Provinzen unseres Reiches einzuberufen …“
Wahlen
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Das Wahlsystem von 1789 war komplex. Als grundlegende Wahlkreise sollten die alten Gerichtsbezirke der Bailliage und der Sénéchaussée dienen. Um jedoch eine annähernde Parität hinsichtlich Größe und Einwohnerzahl zu gewährleisten, wurden kleinere Bailliages und Sénéchaussées zusammengelegt, während Bordeaux, Marseille, Nantes, Amiens, Lille, Lyon, Rouen und Paris eine eigene Vertretung erhielten. Mit diesen Ausnahmen sollte es in jedem der 234 Wahlkreise eine Wahlversammlung für jeden Stand geben. Adlige mit voll übertragbaren Titeln waren zur Teilnahme an den Adelsversammlungen berechtigt, während Geistliche mit Pfründen das Recht hatten, an ihren eigenen Versammlungen teilzunehmen. Aufgrund der schieren Größe des Dritten Standes war eine indirekte Vertretung erforderlich. So hatte jeder männliche Steuerzahler über 25 Jahren das Recht, an einer Vorversammlung teilzunehmen. Aus jeweils hundert Haushalten wurden zwei Delegierte ausgewählt, die in der Versammlung saßen, welche die endgültigen Abgeordneten des Dritten Standes wählte.[5.1]
Die Zahl der Abgeordneten belief sich insgesamt auf 1.219: 302 für den Ersten Stand, 289 für den Zweiten Stand und 611 für den Dritten Stand. Die tatsächliche Zahl der Abgeordneten, die ihr Amt ausübten, betrug 1.208: 299 für den Ersten Stand, 278 für den Zweiten Stand und 609 für den Dritten Stand.[8.1] Der Erste Stand vertrat 115.000 bis 150.000 katholische Geistliche, weniger als 1 Prozent der Bevölkerung.[9.1][10.1] Drei Viertel der Abgeordneten des Ersten Standes waren einfache Pfarrer. Die übrigen Abgeordneten des Ersten Standes bekleideten verschiedene kirchliche Ämter. Davon waren 46 Prälaten, darunter 34 Bischöfe, 10 Erzbischöfe und zwei Weihbischöfe. Die 27 weiteren Mitglieder des höheren Klerus standen in enger Verbindung zum bischöflichen Konvent und umfassten Generalvikare, einen emeritierten Bischof, einen Generalbevollmächtigten des französischen Klerus, drei an die obersten Gerichte angegliederte Conseillers clercs sowie 26 Kanonikern, kirchlichen Lehrern und nicht-pfarrlichen Ordensleuten.[11.1]
Der Dritte Stand vertrat den Adel, etwa 120.000 bis 400.000 Personen, die etwa 25 bis 30 Prozent des Landes besaßen.[5.2] Die Abgeordneten des Zweiten Standes stammten vorwiegend aus der Elite der traditionellen Aristokratie und umfassten vier Prinzen von Geblüt, sechzehn Herzöge (von denen neun Peers des Reiches waren), dreiundachtzig Markgrafen, einhundertvier Grafen oder Vicomtes und achtundzwanzig Barone. Fast drei Viertel aller Adligen gehörten dieser Kategorie an, verglichen mit nur zwei bis sechs Prozent der adeligen Titelträger in den Steuerlisten der Provinzen des Königreichs. Zudem lebte ein großer Teil dieser Aristokraten in Städten, insbesondere in Paris. Nur eine Minderheit dieser Pariser Adelsabgeordneten waren Höflinge mit Verbindungen und Aufgaben am Königshof in Versailles.[11.2]
Im offiziellen Jahrbuch waren nur neun aufgeführt, wobei der Cousin des Königs, der Herzog von Orléans, sowie sechs weitere Herzöge und Peers, die direkten Zugang zum engsten Kreis des Königs hatten, nicht mitgezählt wurden. Zweifellos nahmen jedoch viele andere an höfischen Veranstaltungen teil und pflegten in Paris gesellschaftliche Kontakte untereinander. Ein Viertel der Abgeordneten des Zweiten Standes stammte aus den mittleren bis großen Provinzstädten des Königreichs und schloss sich dem großen Kontingent der Pariser Aristokraten an. Einige von ihnen waren Offiziere, die mit ihren Regimentern stationiert waren oder als lokale Kommandanten oder Gouverneure dienten. Andere waren Offiziere im Ruhestand, die unter dem wohlhabenden regionalen Adel lebten und ihre Zeit zwischen Landgütern und Stadthäusern in den Provinzhauptstädten aufteilten. Insgesamt waren nur ein Fünftel bis ein Viertel der Abgeordneten Adlige aus den Provinzen.[11.3]
Die Vertretung des Dritten Standes wurde verdoppelt und machte etwa 98 Prozent der Bevölkerung von rund 28 Millionen Menschen aus. Die Hälfte davon waren gut ausgebildete Juristen oder lokale Beamte. Fast ein Drittel war im Handel oder in der Industrie tätig; 51 waren wohlhabende Grundbesitzer.[5.3] Keiner von ihnen war Handwerker oder Ladenbesitzer, und nur zwei von ihnen identifizierten sich durch ihre Kleidung als Bauern: die Bretonen Michel Gérard und Corentin Le Floc’h.[12.1] Mindestens achtundfünfzig der Abgeordneten des Dritten Standes besaßen irgendeine Form von erblichem oder persönlichem Adelstitel. Dies lag zwar deutlich unter den 25–45 Prozent Adligen im Dritten Stand im Jahr 1614, entsprach aber immer noch fast jedem zwölften Mitglied des Dritten Standes. Einige dieser Abgeordneten stammten aus prominenten und alten Adelsfamilien: Mirabeau, der Comte de Chambord und der Marquis de Rostaing, der den Adel in Montbrison leitete, bevor er vom Dritten Stand desselben Bailliage gewählt wurde. Die Mehrheit der Adligen des Dritten Standes war jedoch erst kürzlich geadelt worden, befand sich gerade im Prozess der Adelsverleihung oder besaß verschiedene Formen des vorübergehenden Adels.[11.4]
Auch einige Geistliche wurden als Abgeordnete des Dritten Standes gewählt, allen voran der Abbé Sieyès.[2.2] Am 14. Januar 1789 wurde das Wahlverfahren festgelegt. Dieses erfolgte in ein, zwei oder drei Stufen, je nachdem ob es sich um adelige Wähler oder die des Dritten Standes und ob es sich um Städte oder Landgemeinden handelte. Das heißt, Adel und Klerus wählten ihre Vertreter direkt und der Dritte Stand über Wahlmänner. Grundsätzlich hatte jeder männliche Franzose über 25 Jahren, der einen festen Wohnsitz hatte und in der Steuerliste eingetragen war, das Wahlrecht. Dies galt jedoch nicht für die diskriminierten aschkenasischen Juden Ostfrankreichs, die Jiddisch oder Elsässisch sprachen. Die stärker akkulturierten sephardischen Juden Südfrankreichs galten dagegen als Franzosen und wurden zu den Wahlen zugelassen.[13.1]
Cahiers de Doléances
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jede stimmberechtigte Versammlung sollte zudem ein Cahier de doléances (Beschwerdebuch) zusammenstellen, das von der Versammlung geprüft werden sollte. In den drei Ständen herrschte allgemeine Einigkeit darüber, dass die finanzielle Krise auf die Ineffizienz und Verschwendung der Minister des Königs zurückzuführen sei und dass die Generalstände zu einer ständigen Versammlung werden sollten, um ein parlamentarisches System zu schaffen. In den cahiers wurde Einigkeit darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Kirche dringend reformiert werden müsse, um die Stellung des niederen Klerus zu verbessern und Missstände wie das Ausüben mehrerer Ämter und die Abwesenheit der kirchlichen Elite abzustellen. Menschen aus allen sozialen Schichten drängten die Generalstände, eine Reform des Rechtssystems in Angriff zu nehmen, um mehr Einheitlichkeit, Menschlichkeit und Effizienz zu erreichen.[12.2]
Der Dritte Stand drängte auf eine gerechte Verteilung der Steuerlast und auf das Prinzip, dass der Zugang zu Ämtern von den Fähigkeiten abhängen und nicht von ihrer Herkunft bestimmt sein sollte. Im Gegensatz dazu wollten viele Adlige ihren sozialen Status bewahren und wehrten sich gegen die Abschaffung der Feudalrechte. Die Landbevölkerung richtete ihre Kritik insbesondere gegen dieses System, darunter die Monopole auf Mühlen und Öfen, dem Frondienst und dem Verbot der Jagd. Daneben traten wirtschaftliche Differenzen zwischen verschiedenen Gruppen zutage: Arbeiter und einige Dorfbewohner forderten die Abschaffung von Maschinen, während die Fabrikanten einen freien Markt mit weniger Handelshemmnissen anstrebten. Die politische Pattsituation hinsichtlich der Frage, ob nach Kopf oder nach Stand gewählt werden sollte, blieb trotz des optimistischen Tons vieler Dokumente ein großes Hindernis.[12.3]
Eröffnung der Versammlung
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Nach einer feierlichen Prozession am 4. Mai versammelten sich die Abgeordneten am nächsten Tag im Saal der Menus Plaisir, um die Ankunft des Königs abzuwarten.[14.1] Ludwig XVI. traf gegen Mittag ein und nahm an einem Ende des Saals, der bereits von den Abgeordneten gefüllt war, auf einem Podest Platz, das mit violettem Teppichboden mit goldenen Lilien verziert war. Ihm folgten die Königin Marie Antoinette, die übrigen Mitglieder der königlichen Familie, die obersten Beamten des königlichen Haushalts und der Siegelbewahrer, die sich um die Stufen des Throns aufstellten.[15.1] Der König wandte sich dann für seine Eröffnungsrede an die Abgeordneten:
« Messieurs, le jour que mon cœur attendait depuis si longtemps est enfin arrivé, et je me trouve entouré des représentants de la nation que j'ai l'honneur de commander. Un long intervalle s'est écoulé depuis la dernière réunion des États généraux, et bien que la pratique des assemblées semblait être tombée en désuétude, je n'ai pas hésité à rétablir une coutume dont le royaume pourrait tirer une nouvelle force et qui pourrait ouvrir à la nation une nouvelle source de bonheur... »
„Meine Herren, der Tag, auf den mein Herz so lange gewartet hat, ist endlich gekommen, und ich befinde mich inmitten der Vertreter der Nation, der ich die Ehre habe, vorzustehen. Seit der letzten Versammlung der Generalstände ist viel Zeit vergangen, und obwohl die Tradition der Versammlungen in Vergessenheit geraten zu sein schien, habe ich nicht gezögert, einen Brauch wieder einzuführen, aus dem das Königreich neue Kraft schöpfen und der der Nation eine neue Quelle des Glücks eröffnen könnte...“
Nachdem der König seine Rede beendet hatte, ergriff der Finanzminister das Wort. In seiner zweistündigen Ansprache erwähnte er ein Defizit von 56 Millionen, das in Wirklichkeit dreimal so hoch war, ging jedoch nicht auf die steigende Verschuldung ein. Die einzige Abhilfe, die er vorschlug, war eine neue Steuer. Necker erklärte den Abgeordneten, dass die Einberufung der Generalstände keineswegs eine Folge des Defizits sei, sondern vielmehr ein Ergebnis des guten Willens des Königs. Er riet den Vertretern des Adels und des Klerus daraufhin, bereitwillig auf ihre finanziellen Privilegien zu verzichten, jedoch nicht mit dem Dritten Stand zusammenzuarbeiten. Er erwähnte weder die Verfassung noch gab er der Versammlung irgendwelche Leitlinien oder einen Arbeitsplan vor.[3.3]
Der Weg zur Nationalversammlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Abgeordneten zeigten sich enttäuscht, da sie das Gefühl hatten, die Krone behandle sie genauso wie ihre Vorgänger von 1614 und missachte dabei die Art des Mandats, das sie von ihren Wählern erhalten hatten. Necker befand sich in einer schwierigen Lage; sein Versuch, eine neutrale Haltung einzunehmen, verfehlte letztlich sein Ziel. Da er sich nicht eindeutig auf eine Seite stellte, verlor er den Adel und den Klerus als Verbündete und verärgerte gleichzeitig den Dritten Stand, der ihn zuvor als seinen wichtigsten Fürsprecher angesehen hatte. Infolgedessen wurden alle Beteiligten misstrauisch gegenüber seinen Motiven.[3.4]
Gelähmt durch das Fehlen von Richtlinien oder eines Arbeitsplans begaben sich der Erste und der Zweite Stand jeweils in die Chambre du Clergé und die Chambre de la Noblesse, während der Dritte Stand aufgrund seiner Größe an Ort und Stelle blieb. Diese räumliche Trennung spiegelte eine politische Kluft wider; am 6. Mai lehnte der Zweite Stand mit 188 zu 46 Stimmen ab, sich dem Dritten Stand zur gemeinsamen Überprüfung der Mandate anzuschließen. Unter dem Einfluss von Abgeordneten aus dem Dauphiné und der Bretagne verweigerte der Dritte Stand die Aufteilung und geteilte Abstimmung der Stände. Stattdessen begannen sie, sich als les communes zu bezeichnen, und beanspruchten für sich, die gesamte französische Nation zu vertreten. Die Pattsituation hielt bis zum 12. Juni an, als der Dritte Stand die höheren Stände offiziell einlud, sich ihm anzuschließen. Auf einen Antrag des Abbé Sieyès hin stimmten der dritte Stand am 17. Juni mit 491 zu 89 Stimmen dafür, den Titel Nationalversammlung anzunehmen.[14.2]
Sie erklärten zudem, dass die Auslegung und Vertretung des allgemeinen Willens in ihrer Verantwortung liege. Sie bekräftigten, zudem das die Befugnis zur Zustimmung zu Steuern bei ihnen liege, und bestätigten damit vorläufig die bestehenden Steuern.[12.4][2.3] Anschließend luden sie die anderen Stände ein, sich ihnen anzuschließen, machten jedoch deutlich, dass sie beabsichtigten, die Staatsangelegenheiten mit oder ohne sie zu behandeln.[5.4] Ludwig hatte nicht die Absicht, ihnen stattzugeben. Der Dauphin war am 4. Juni verstorben, woraufhin sich der König nach Marly zurückgezogen hatte. Der Adel bat den König um sein Eingreifen, während der Klerus mit 169 zu 157 Stimmen am 19. Juni beschloss, sich dem Dritten Stand anzuschließen. Necker riet zu einer königlichen Sitzung und schlug Reformen wie gleiche Besteuerung und die Öffnung öffentlicher Ämter für alle Bürger vor. Er empfahl zudem ein Zweikammersystem, in dem der König ein Veto einlegen konnte. Ludwig verschob die Sitzung auf den 23. Juni. Am 20. Juni fand der Dritte Stand seinen Saal verschlossen vor und verlegte die Sitzung in das Ballhaus. Dort gelobten sie im sogenannten Ballhausschwur vereint zu bleiben, bis sie eine Verfassung geschaffen hätten.[14.3][5.5]
Ludwig XVI lehnte Neckers Vorschläge ab. Stattdessen ließ er am 23. Juni den Versammlungsort von Soldaten umzingeln. Der König verkündete, dass die Generalstände die Befugnis zur Verabschiedung von Steuern erhalten würden und dass die individuellen Freiheiten sowie die Pressefreiheit geschützt würden. Er gestattete den Ständen, über allgemeine Angelegenheiten gemeinsam zu beraten, behielt jedoch das Ständesystem für Fragen der sozialen Hierarchie und der religiösen Organisation bei. Anschließend befahl Ludwig XVI. den Ständen, sich zu trennen, und drohte, die Versammlung aufzulösen, sollten sie sich nicht fügen. Mitglieder wie Bailly, Sieyes und Mirabeau erklärten, die Versammlung nehme keine Befehle entgegen, stattdessen würden sie bleiben, sofern sie nicht mit Gewalt entfernt würden. Nachdem der Cousin des Königs, der Herzog von Orléans, sich mit weiteren Vertretern des Adels auf die Seite der Nationalversammlung gestellt hatte, gab Ludwig XVI. schließlich am 27. Juni nach und billigte die Nationalversammlung, die sich formell am 9. Juli 1789 zur Verfassunggebenden Nationalversammlung konstituierte.[2.4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- François Furet, Denis Richet: Die Französische Revolution. Frankfurt am Main 1968; Nachdruck: Beck, München 1981, ISBN 3-406-07603-3
- Simon Schama: Der zaudernde Citoyen. Rückschritt und Fortschritt in der Französischen Revolution. Kindler, München 1989, ISBN 3-463-40106-1.
- Jean-Paul Bertaud: La Révolution française, 1789–1799. TEMPUS PERRIN, 2004, ISBN 978-2-262-02305-8.
- Thomas Carlyle: The French Revolution: a History. Thomas Nelson and Sons, New York 1902.
- Wolfgang Schmale: Geschichte Frankreichs. Ulmer, Stuttgart 2000, ISBN 3-8252-2145-8.
- Elisabeth Fehrenbach: Von der Ancien Régime zum Wiener Kongress. Oldenbourg, München 2014, ISBN 978-3-486-58587-2.
Einzelnachweise
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Jean Egret: The French Prerevolution, 1787-1788. University of Chicago Press, Chicago 1977, ISBN 0-226-19142-7.
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- S. 1–4, 23.
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- Georges Lefebvre: A Series of Class Revolts. In: The French Revolution: Conflicting Interpretations. Krieger, Malabar 1983, ISBN 0-89874-517-9.
- Georges Bordonove: Louis XVI : Le Roi-Martyr. Marabout, Paris 1989, ISBN 2-501-01173-2.
- Bernard Vincent: Louis XVI. Gallimard, Paris 2006, ISBN 2-07-030749-2.
- William Doyle: The Oxford History of the French Revolution. Oxford University Press, Oxford 1990, ISBN 978-0-19-285221-2.
- Thomas Carlyle: The French Revolution: a History. Thomas Nelson and Sons, New York 1902.
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A. Labot: Convocation des États-Géneraux Législation Électorale de 1789. S. Gourdet, Nevers 1866.
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- S. 158.
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-
Alison Patrick: The Second Estate in the Constituent Assemly 1789-1791. In: The Rise and Fall of the French Revolution. University of Chicago Press, Chicago 1996, ISBN 0-226-05691-0.
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- S. 240.
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Paul R. Hanson: Historical Dictionary of the French Revolution. Scarecrow Press, Lanham 2004, ISBN 0-8108-5052-4.
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- S. 69.
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Timothy Tackett: The West in France 1789. In: The Rise and Fall of the French Revolution. University of Chicago Press, Chicago 1996, ISBN 0-226-05691-0.
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- S. 334.
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- Timothy Tackett: Becoming a Revolutionary: The Deputies of the French National Assembly and the Emergence of a Revolutionary Culture (1789-1790). Princeton University Press, Princeton 1996, ISBN 0-691-04384-1.
- Peter McPhee: Liberty or Death : the French Revolution, 1789-1799. Yale University Press, New Haven 2016, ISBN 978-0-300-18993-3.
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Daniel Gerson: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen. Hrsg.: Wolfgang Benz (= Handbuch des Antisemitismus. Band 4). De Gruyter, Berlin 2011, ISBN 978-3-11-025514-0, Französische Revolution.
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- S. 134.
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- J.F. Bosher: The French Revolution. W.W. Norton, New York 1988, ISBN 0-393-02588-8.
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Munro Price: The fall of the French monarchy : Louis XVI, Marie Antoinette and the Baron de Breteuil. Pan, London 2003, ISBN 0-330-48827-9.
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- S. 1 ff.
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