Gerichtsbezirk Kladno

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Kladno
(tschechisch: soudní okres Kladno)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Kladno
Sitz des Gerichts Kladno (Kladno)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Prag
Fläche 46,64 km2
(1910)
Einwohner 48.636
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei


Der Gerichtsbezirk Kladno (tschechisch: soudní okres Kladno) war ein dem Bezirksgericht Kladno unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete in Mittelböhmen um die Stadt Kladno, die auch Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war. Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzüge des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Das Gebiet des späteren Gerichtsbezirks Kladno gehörte zunächst zum Unhošt (Unhošť) im Kreis Prag,[2] der im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Smichow (Smíchov) und Königsaal (Zbraslav) den Bezirk Smichow bildete.[4]

1877 wurde die Schaffung des Gerichtsbezirks Kladno bestimmt, der aus den Gemeinden Butzkow, Duby, Kladno, Rozdělow, Kročihlaw, Stelčowes und Wřetowitz aus dem Sprengel des Gerichtsbezirks Unhoscht gebildet wurde.[5] Das Bezirksgericht Kladno nahm in der Folge am 1. Mai 1878 seine Tätigkeit auf.[6]

Per 1. Oktober 1893 erfolgte die Abspaltung der Gerichtsbezirke Kladno und Unhošt, die in der Folge gemeinsam den Bezirk Kladno bildeten.[7]

Im Gerichtsbezirk Kladno lebten 1900 41.478 Personen.[8] Der Gerichtsbezirk Kladno wies 1910 eine Bevölkerung von 48.636 Personen auf, von denen 1.361 Deutsch und 47.140 Tschechisch[9] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 135 Anderssprachige oder Staatsfremde.[10]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Kladno vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Protektorat Böhmen und Mähren zugeschlagen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Kladno, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. dem Středočeský kraj, zudem das Gebiet um Kladno seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die sieben Gemeinden Buštěhrad (deutsch: Buschtiehrad, früher: Butzkow), Dubí (Dubi), Kladno, Kročehlavy (Kročehlaw), Rozdělov (Rozdělow), Stelčoves (Stelčowes) und Vřetovice (Wřetowitz).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1877, Nr. 97: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Kladno in Böhmen“
  6. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1877, Nr. 118: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Kladno in Böhmen“
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1893, LX. Stück, Nr. 113: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung des politischen Amtsbezirkes Smichov und Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in Kladno in Böhmen“
  8. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 188
  9. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  10. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 154

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)