Gewerbeabfallverordnung
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen |
Kurztitel: | Gewerbeabfallverordnung |
Abkürzung: | GewAbfV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht, Umweltrecht |
Fundstellennachweis: | 2129-27-2-15, 2129-56-5 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2003 |
Letzte Neufassung vom: | 18. April 2017 (BGBl. I S. 896) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
überw. 1. August 2017 |
Letzte Änderung durch: | (neu:) Art. 2 G vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234, 2260) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2019 (Art. 3 G vom 5. Juli 2017) |
GESTA: | N022 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle, bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten. Sie gilt nicht für Abfälle, die dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder dem Batteriegesetz unterliegen (§ 1 Abs. 4 der Verordnung).
Mit der Neufassung wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflicht ist nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.[1]
Ziel ist eine Senkung der Müllverbrennung (thermische Abfallbehandlung) beim Gewerbemüll (derzeit rd. sechs Millionen Tonnen im Jahr). Die derzeitige Recyclingquote von 7 Prozent soll auf mindestens 30 Prozent ansteigen.[2]
Von der Getrennthaltung kann dann abgesehen werden, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt wird, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Deutsche Handwerks Zeitung: "Exaktes Mülltrennen ab August 2017 gefordert." vom 21. Juli 2017, geladen am 26. Juli 2017
- ↑ Noventiz.de: "Die Gewerbeabfallverordnung." geladen am 26. Juli 2017
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Text der Gewerbeabfallverordnung (gültig bis 1. August 2017)
- Text der Gewerbeabfallverordnung (gültig ab 1. August 2017)
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