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EPC-QR-Code

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(Weitergeleitet von Girocode)

Ein EPC-QR-Code ist ein vom European Payments Council (EPC) standardisierter QR-Code, der alle Daten für eine SEPA-Überweisung enthalten kann aber nicht muss. Mittels diverser technischer Hilfsmittel (Scanner) können somit über verschiedene Wege die in diesem Code enthaltenen Daten auf unterschiedlichste Endgeräte in die Eingabefelder einer darauf laufenden Software, Website oder App übertragen werden, die zur Durchführung einer SEPA-Überweisung genutzt wird, sofern diese das unterstützen. Der manuelle Aufwand zur Eingabe von Überweisungsdaten kann dadurch reduziert oder auch vollständig entfallen und das Risiko der Eingabe von fehlerhaften Daten (etwa durch Tippfehler) somit reduziert oder bestenfalls auch vollständig vermieden werden. Der EPC-QR-Code wird in Deutschland von kommerziellen Dienstleistern als GiroCode beworben.

EPC-QR-Code Dateninhalt

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Der Inhalt eines EPC-QR-Codes für SEPA-Zahlungen ist ein mehrzeiliger Text nach definiertem Format. Die folgende Tabelle stellt das im EPC-QR-Code gespeicherte Schema der Daten sowie den verbindlichen als auch optionalen Inhalt dar, mit dem eine Überweisung durchgeführt werden kann.

Die meisten der in diesem Abschnitt aufgeführten Angaben entstammen dem EPC069-12 V3.1 mit dem Titel „Quick Response Code - Guidelines to Enable the Data Capture for the Initiation of a SEPA Credit Transfer“.[1]

Zeileorig. BezeichnerBeispielwertBeschreibung
1Service TagBCDService Tag

Pflichtangabe

fester Wert = BCD

Hinweis: Jede Zeile muss mit einer Zeilenschaltung enden. Die Ausnahme bildet Zeile 12, die keine Zeilenschaltung am Ende verwenden darf. Die nach dem Wert BCD verwendete Zeilenschaltung kann LF oder CrLf sein, muss aber über alle Zeilen hinweg einheitlich erfolgen. Bei manueller Erstellung wird als Zeilenschaltung die Eingabetaste (Enter) verwendet. Eine nicht genutzte Zeile bedarf dennoch eine Zeilenschaltung, damit die nachfolgende Zeile existieren kann. Auf dieser Basis gründet die verpflichtende Ausnahme der Zeile 12, da weitere Zeilen nicht definiert sind.

Zudem gilt: Wird das Schema z. B. nur bis Zeile 10 genutzt, dann hat es dort zu enden → siehe EPC121-16, Abs. 2.2 Data elements[2]

Weitere Angaben sind im Abschnitt EPC-QR-Code – Die Regeln im Detail verfügbar.

Technische Erläuterung zur Zeilenschaltung → siehe Artikel Steuerzeichen.

2Version002Beteiligte Region im Zahlungsverkehr

Pflichtangabe

Werte
001 = EWR mit Nicht-EWR-Ländern
002 = nur EWR

Der EWR ist respektiv die European Economic Area (EEA), demnach sind Nicht-EWR-Länder non-EEA countries.


Es findet Anwendung des Wertes

001

  • wenn im Zahlungsverkehr Teilnehmer auch aus Nicht-EWR-Ländern stammen
  • mit obligatorischer Angabe der BIC in Zeile 5

002

  • wenn im Zahlungsverkehr die Teilnehmer einzig aus EWR-Ländern stammen
  • mit optionaler Angabe der BIC in Zeile 5 (technisch nicht erforderlich)


Am SEPA teilnehmende Länder und Regionen sind über den folgenden Link einsehbar.[3]

3Character set2Zeichenkodierung

Pflichtangabe

Werte


Unter ISO 8859-1 sind einige Unterschiede erläutert.


Character set: Ergänzende Regeln und Pflichten zum lateinischen Zeichensatz → siehe EPC121-16, Abs. 1.4[2]

Weitere Angaben sind im Abschnitt EPC-QR-Code – Die Regeln im Detail verfügbar.

4IdentificationSCTIdentifikations-Code der anzuwendenden Überweisungsvariante

Pflichtangabe

Verfügbare Werte
SCT = SEPA Credit Transfer
INST = SEPA Instant Credit Transfer → Erweiterung, siehe EPC121-16, Abs. 2.1.1[2]

Pflichttermine zur Ermöglichung von SEPA Instant Credit Transfer durch die Zahlungsdienstleister

innerhalb des EWR

  • Zahlung empfangen ab 9. Januar 2025
  • Zahlung senden ab 9. Oktober 2025

außerhalb des EWR

  • Zahlung empfangen von EUR-INST ab 9. Januar 2027
  • Zahlung senden von EUR-INST ab 9. Juli 2027

SCT bleibt weiterhin nutzbar.

Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025 → Hinweis am Tabellenende

5BICBFSWDE33BERBIC = Business Identifier Code der Empfängerbank

Die BIC ist

  • eine Pflichtangabe, wenn Zeile 2 den Wert 001 hat
  • optional, wenn Zeile 2 den Wert 002 hat

Wert = definierter Code, der der Zahlungsempfängerbank zugeordnet ist

6NameWikimedia FoerdergesellschaftName des Zahlungsempfängers

Pflichtangabe

Wert = max. 70 Zeichen (Text)

Ab dem 9. Oktober 2025 muss der Zahlungsempfängername dem Namen des adressierten Kontoinhabers entsprechen.

Auch wenn es eine Pflichtangabe ist, so hatte es bis zum 8. Oktober 2025 nur geringe Relevanz. Eine auferlegte Validierung durch die beauftragten Zahlungsdienstleister gab es zuvor nicht.

Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025 → Hinweis am Tabellenende

7IBANDE12345678901234567890IBAN, im Sprachgebrauch auch Kontonummer, die einem Kontoinhaber zugeordnet ist

Pflichtangabe

Wert = IBAN des adressierten Zahlungsempfängers

Auch wenn der Zahlungsempfänger (Feld 6) eine Pflichtangabe ist, so hatte er bis zum 8. Oktober 2025 nur geringe Relevanz. Eine auferlegte Validierung durch die beauftragten Zahlungsdienstleister gab es zuvor nicht. Solange die IBAN angegeben war, wurde unabhängig vom verwendeten Empfängernamen die Zahlungsanweisung durchgeführt.

Überprüfungspflichten ab 9. Oktober 2025 → Hinweis am Tabellenende

8AmountEUR123.45Zahlungsbetrag

optional, aber empfohlen

Format = „EUR#.##“
Wert für #.## = von 0.01 bis 999999999.99

Als Dezimaltrennzeichen ist der Punkt zu verwenden.

Mathematische Darstellung (Kürzung der nicht benötigten Ziffern zur Darstellung der Betragshöhe) empfohlen, z. B. 23 statt 23.00

9PurposeBENEDefinierte SEPA Purpose-Codes für den Zweck einer Zahlung, damit kann der Empfänger den Eingang (zusätzlich) zuordnen

optional

Wert = max. vierstelliger Textschlüssel, dem DTA-Verfahren folgend

existente Beispielwerte[4]

  • BENE = Arbeitslosengeld (unwahrscheinlich im QR-Code)
  • DEPT = Einzahlung
  • GDDS = Einkauf/Verkauf von Ware
  • MTUP = Handy aufladen
  • PENS = Renten (unwahrscheinlich im QR-Code)
  • SALA = Gehalt (unwahrscheinlich im QR-Code)
  • TRAD = Handelsgeschäft

Damit können Banken, Finanzämter und andere Stellen die Verhältnisse identifizieren. Ein Dispositionskredit wird auch mit Hilfe dieser Codes geregelt.

10Remittance (Reference)RF18 5390 0754 7034Referenz, Zuordnung des Eingangs beim Empfänger in codierter Form

optional, aber empfohlen

Wert = strukturierter Zeichen-Code, max. 25 Zeichen gem. ISO 11649 RF Creditor Reference

Regel beachten: Wenn Zeile 10 verwendet wird, muss Zeile 11 leer bleiben.

11Remittance (Text)Spende fuer WikipediaVerwendungszweck, Zuordnung des Eingangs beim Empfänger in Textform

optional

Wert = unstrukturierter Text, max. 140 Zeichen

Regel beachten: Wenn Zeile 11 verwendet wird, muss Zeile 10 leer bleiben.

12InformationInformationen zwischen Zahlungsempfänger und Urheber der Zahlung, kein Niederschlag in der resultierenden Zahlung

optional

Wert = max. 70 Zeichen

Hinweis: Da dies das letzte Feld ist und zwar unabhängig davon, ob es leer ist oder nicht, darf hier keine Zeilenschaltung am Ende verwendet werden.


Überprüfungspflichten und Echtzeitüberweisungen in Euro ab 9. Oktober 2025[5]

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/886 zur SEPA INST Überweisung innerhalb des EWR (Zahlung senden) muss ab demselben Datum der Name und die IBAN eines SEPA-Zahlungsempfängers bei jeder Zahlungsanweisung dem Namen des empfangenden Kontos sowie seiner IBAN entsprechen (typisch Kontoinhaber, aber auch jeder andere beim empfangenden Institut zum Konto assoziierter Name). Das dient zum Schutz vor Betrug und vor menschlichen Fehlern. Stimmen die Kriterien nicht überein, werden SEPA-Überweisungen wie auch Daueraufträge nicht mehr ausgeführt.

Gestartete SEPA-Überweisungen, die an den Schorsch gehen, der aber Georg heißt, werden mit einem entsprechenden Hinweis zur Unstimmigkeit nicht mehr zur Ausführung gebracht. Jedoch bietet der Zahlungsdienstleister in so einem Fall an, dass die Überweisung dennoch ausgeführt werden kann, wenn der Überweisunginitiator das Risiko selbst trägt und den Zahlungsdienstleister somit aus der Haftung nimmt, was der Initiator im Überweisungsvorgang oder bei Erstellung eines Dauerauftrags explizit quittieren muss. Quittiert er das nicht, wird der Zahlungsdienstleister den Vorgang regelgemäß vollständig abbrechen.

Die Verordnung (EU) 2024/886 nimmt also die Zahlungsdienstleister in die Pflicht, dass sie vor der Ausführung einer beauftragten Überweisung oder bei Erstellung eines Dauerauftrags eine Überprüfung durchführen und bei erkannten Diskrepanzen die Zahlungsanweisung nicht ohne dedizierte Zustimmung des Zahlers ausführen dürfen. Macht der Dienstleister während der Überprüfung Fehler und die Buchung würde dadurch an einen unbeabsichtigten Empfänger ohne vorherigen Warnhinweis gehen, dann muss der Dienstleister dem Initiator der Überweisung den Schaden ersetzen.

EPC-QR-Code – Die Regeln im Detail

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Zu den Informationen aus der im Artikelabschnitt EPC-QR-Code Dateninhalt dargestellten Tabelle existieren ergänzende Details.

Das folgende Beispiel zeigt, dass die in einem QR-Code gespeicherten Daten in ausgelesener Form dem Schema der benannten Tabelle entsprechen und dass z. B. optionale und daher eventuell ungenutzte Zeilen einzig versehen mit einer Zeilenschaltung dafür sorgen, dass die darauf noch folgenden Werte an der für sie vorgesehenen Stelle platziert werden können.

Hinweis: die hier im Artikel verwendeten Daten stellen keine verlässliche Quelle für reale Spendenzahlungen dar. Informationen für Spenden finden sich auf wikimedia.de[6]

EPC-QR-Code (Beispiel).
BCD↵
001↵
1↵
SCT↵
BFSWDE33BER↵
Wikimedia Foerdergesellschaft↵
DE12345678901234567890↵
EUR123.45↵
↵
↵
Spende fuer Wikipedia


Zeichenkodierung

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Im Artikelabschnitt EPC-QR-Code Dateninhalt werden in der dargestellten Tabelle für die Zeile 3 die möglichen Werte 1–8 für das verwendete „Character set“ (Zeichenkodierung) angegeben. So steht z. B. der Wert 2 für ISO 8859-1. Ein QR-Code-Generator muss eine der acht zulässigen Zeichenkodierungen beherrschen. Um den Wert der Zeile 3 festlegen zu können, muss im QR-Code-Generator ersichtlich oder einstellbar sein, welches „Character set“ der Generator bei Erstellung des Codes verwendet.

EPC121-16 gibt die begrenzt zulässigen Zeichen und Sonderzeichen an und regelt den Umgang mit dem Schrägstrich.

Character set: Regeln und Pflichten zum lateinischen Zeichensatz-[2]

Zeilenschaltung

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Als Zeilenschaltung sind erlaubt line feed (LF) oder carriage return line feed (CRLF), jedoch nur eine der beiden Arten innerhalb eines Codes gleichzeitig. In manueller Anwendung wird das durch die Eingabetaste (Enter) erreicht. Jede Zeile bedarf einer Zeilenschaltung. In der letzten Zeile 12 ist eine Zeilenschaltung unzulässig.

EPC121-16, Abs. 2.2 Data elements[2] gibt zudem an: Dem letzten ausgefüllten Element (Zeile) folgt kein Zeichen oder Elementtrennzeichen (Zeilenschaltung). Wird das Schema z. B. nur bis Zeile 10 genutzt, dann hat es dort zu enden.

Kriterien des QR-Codes

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Beispiel eines QR-Code Generators, der die QR-Code Version anzeigt.


Der EPC-QR-Code ist zulässig mit einer Fehlerkorrektur auf dem Level „M“ (Medium) mit 15 %. Die Verwendung einer anderen Fehlertoleranz wie L = 7 %, Q = 25 % oder H = 30 % ist nicht zulässig.

Der EPC-QR-Code ist bis maximal Version 13 zulässig. Die Größe eines QR-Codes wird mit einer Versionsangabe beschrieben. Je mehr Daten in einem QR-Code gespeichert werden, umso höher wird automatisch die verwendete QR-Code Version und damit auch seine Dimension.

Der EPC-QR-Code nutzt letztlich einen normalen QR-Code, der den benannten Kriterien entsprechen muss und dessen Dateninhalt den vorgegebenen Regeln zu folgen hat.

2013[7] hat das European Payments Council (EPC) das Dokument „Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a Credit Transfer“[8] veröffentlicht.

Situation in der Schweiz und in Liechtenstein

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Schweiz: QR-Rechnung seit 2020

In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es die QR-Rechnung, die allerdings internationale Überweisungen nur zwischen diesen beiden Ländern unterstützt. Sie enthält im Zahlteil textbasierte Information über Zahlungsbetrag, Sender, Empfänger usf. sowie den Swiss QR Code. Die Textinformation aus dem Zahlteil ist ebenso im Swiss QR Code enthalten. Die Schweizer QR-Rechnung legt einem Zahlungspflichtigen bereits vor der Nutzung des Swiss QR Codes die darin enthaltenen Daten für die Überweisung offen, was der EPC-QR-Code alleine nicht leisten kann, da es dazu noch keine begleitende rechtliche Vorgabe gibt.

Der Swiss QR Code folgt einem Schema, das mehr Informationen enthält als der EPC-QR-Code (z. B. vollständige Adressen, verschiedene Referenztypen).[9] Die Schweiz nimmt am SEPA teil.

Einzelnachweise

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  1. EPC069-12 V3.1 Quick Response Code - Guidelines to Enable the Data Capture for the Initiation of an SCT. 19. März 2024, abgerufen am 1. Juli 2024 (englisch).
  2. 1 2 3 4 5 SEPA Instant Credit Transfer Scheme Customer-to-PSP Implementation Guidelines EPC121-16 / 2023 Version 1.0. (PDF) In: European Payments Council (EPC). Abgerufen am 6. Mai 2024.
  3. EPC List of SEPA Scheme Countries. Abgerufen am 8. Mai 2024.
  4. SEPA Purpose-Codes – windata WIKI. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  5. EU Verordnung 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro EUR-Lex. Abgerufen am 13. Mai 2024.
  6. Spenden für Wikipedia und andere Wikimedia-Projekte. Abgerufen am 7. Mai 2024.
  7. Quick Response Code Guidelines to enable data capture for the initiation of a sepa credit transfer. (englisch): „In February 2013, the European Payments Council (EPC) published the document 'Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a Credit Transfer'“
  8. Quick Response Code: Guidelines to Enable Data Capture for the Initiation of a Credit Transfer. (englisch).
  9. SIX: Schweizer Implementierungsguideline QR-Rechnung. (PDF) Abgerufen am 20. April 2021.