Großdeutscher Rundfunk

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juli 2007 um 02:35 Uhr durch Saltose (Diskussion | Beiträge) (einordnen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Großdeutscher Rundfunk war vom 1. Januar 1939 bis 1945 die Bezeichnung für das nationalsozialistische, einheitliche Hörfunkprogramm in Deutschland.

Geschichte

Vorgeschichte

Der Großdeutsche Rundfunk hat seine Vorgeschichte in der Rundfunkpolitik der Weimarer Republik. Aufgrund der „Zweiten Weimarer Rundfunkordnung“ von 1932, welche die erste Rundfunkordnung von 1925/1926 ablöste, wurde der Rundfunk in der Weimarer Republik zentralisiert und verstaatlicht. Ab Juli 1932 wurden Anteile der bis dahin existierenden 1923 und 1924 gegründeten neun regionalen Rundfunkgesellschaften vom Staat übernommen. 1925 wurde diese Gesellschaften in der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) zusammengeschlossen.

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 war der Rundfunk weiterhin Angelegenheit des Staates. Die Nationalsozialisten sahen in ihm frühzeitig ein zentrales politische Propagandainstrument und unterstellten den Rundfunk daher dem Reichspropagandaministerium von Joseph Goebbels. Zum Direktor der RRG wird Mitte 1933 der bisherige Sendeleiter des Deutschlandsenders, Eugen Hadamovsky ernannt, der von Goebbels gleichzeitig auch zum Reichssendeleiter bestellt wird.

Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft wurde gestärkt, ihre Mitglieder, die selbständigen Rundfunkgesellschaften aufgelöst und ab 1. April 1934 als „Reichssender“ geführt. Im „Altreich“ gab es die Stationen Berlin, Leipzig, Breslau, Königsberg, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Saarbrücken (seit 1935), Stuttgart und München. Nach dem „Anschluss“ Österreichs kam 1938 der Reichssender Wien hinzu.

1939 bis 1945

Auf Veranlassung von Joseph Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung „Großdeutscher Rundfunk“ eingeführt. Dieser sendete ab Juni 1940 zwei nationalsozialistisch ausgerichtete Programme für das ganze Deutsche Reich.

Das „Reichsprogramm“ wurde über alle Reichssender und ihre Nebensender übertragen. Am Vormittag gab es für ein bis zwei Stunden lokale Eigenprogramme. Etwa ab Mitternacht bis zum Sendebeginn um 5 oder 6 Uhr morgens war eine Sendepause. Diese wurde durch das Programm des Deutschlandsenders ausgefüllt, der mittags um 12.30 Uhr mit seinen Sendungen begann, die nach den Frühnachrichten endeten. Da die Rundfunksender bei der Annäherung feindlicher Flugzeuge ihre Übertragung einstellten, übernahmen in mehreren Landesteilen die lokalen Drahtfunksender das Rundfunkprogramm, so konnte man z.B. im Gau Hessen-Nassau auf einer Frequenz das Reichsprogramm, auf der anderen das Programm des Deutschlandsenders hören. Bei unmittelbarer Luftgefahr wurden jedoch nur Luftlagemeldungen gesendet. In anderen Teilen des Reiches – etwa in Nordbayern – benutzte der Sender des Luftgau-Kommandos Nürnberg bei Luftgefahr die Welle des abgeschalteten Nebensenders Nürnberg, um über die Zielrichtung der Bombergeschwader zu berichten.

Mit dem Vormarsch der alliierten Truppen von Ost und West gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im Frühjahr 1945 beendete ein Reichssender nach dem anderen seine Tätigkeit. Als letzter Sender des Großdeutschen Rundfunks war der zum „Reichssender“ aufgewertete Nebensender Flensburg zu hören.

Danach richteten die Besatzungsmächte neue Rundfunkstationen in ihrer Besatzungszone ein. Bis diese in Aktion traten versorgte Radio Luxemburg auf Langwelle die deutsche Bevölkerung – vor allem in Westdeutschland – mit Nachrichten.

Literatur

  • Ansgar Diller (Hrsg.): Rundfunkpolitik im Dritten Reich. München: dtv, 1980. (Reihe: Rundfunk in Deutschland, Bd. 2) ISBN 3-423-03184-0

Siehe auch

Weblinks