Grosser Rat (Bern)

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Grosser Rat (Bern)
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Basisdaten
Sitz: Rathaus in Bern
Legislaturperiode: vier Jahre
Erste Sitzung: 1294
Abgeordnete: 160
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 27. März 2022
Nächste Wahl: 2026
Vorsitz: Francesco Rappa (Die Mitte)
1
19
1
1
32
16
9
12
18
1
44
6
19 32 16 12 18 44 
Insgesamt 160 Sitze
Website
www.gr.be.ch
Rathaus
Rathaus

Der Grosse Rat des Kantons Bern (fr. Grand Conseil du canton de Berne) ist das Kantonsparlament des Kantons Bern und damit dessen gesetzgebende Behörde. Er tritt jährlich zu vier (früher fünf) Sessionen im Berner Rathaus zusammen, welche in der Regel zehn Tage dauern. Die 160 Mitglieder des Rates «werden alle vier Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt» (letztmals am 27. März 2022), und zwar nach dem Proporzwahlrecht.[1]

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Amtsperiode des Grossen Rates beginnt mit dem 1. Juni des Jahres der Gesamterneuerungswahlen und dauert vier Jahre, endet also am 31. Mai.

Jährlich tritt der Grosse Rat zu vier Sessionen in Bern zusammen, die in der Regel 10 Tage dauern. Beratungen finden in Deutsch (Mundart oder Schriftdeutsch) und Französisch statt mit der Unterstützung von Simultandolmetschern. In Sitzungen von Kommissionen hingegen wird nicht gedolmetscht; hier sind die deutschsprachigen Ratsmitglieder verpflichtet, Schriftdeutsch zu sprechen. Protokolle werden grundsätzlich in der Sprache der protokollführenden Person verfasst, ein Votum aber stets in der Amtssprache wiedergegeben, in der es abgegeben wurde.

Der Grosse Rat erlässt Gesetze und Dekrete und genehmigt internationale Verträge sowie interkantonale Verträge, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Regierungsrates fallen.

Er wählt den Grossratspräsidenten, den Regierungspräsidenten, den Staatsschreiber, den Präsidenten von Obergericht und Verwaltungsgericht sowie weitere Gerichtsmitglieder, sofern diese nicht der Volkswahl unterstehen.

Der Grosse Rat ist die oberste Aufsichtsbehörde über den Regierungsrat, Gerichte und Verwaltung. Des Weiteren entscheidet er über Gegenstände, die der Volksabstimmung unterliegen, entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen den obersten kantonalen Behörden und beschliesst Amnestien und Begnadigungen.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen gibt es im Kanton Bern kein obligatorisches Finanzreferendum ab Ausgaben einer bestimmten Höhe. Der Grosse Rat kann also frei entscheiden. Vielmehr ist es so, dass im Kanton Bern die Entscheidungsgewalt über neue Ausgaben einmaliger Art bis zur Höhe von 1 Million Franken und neue wiederkehrende Ausgaben bis zu 200'000 Franken in den Händen des Regierungsrates liegt (Artikel 89 Kantonsverfassung).[2]

Hingegen räumt Artikel 62 ein fakultatives Finanzreferendum ein, welches jedoch erst ab einmaligen Ausgaben von über zwei Millionen Franken oder wiederkehrenden Ausgaben über 400'000 Franken ergriffen werden kann. Ein Referendum gilt im Kanton Bern als zustande gekommen, wenn die schriftliche Zustimmung von 10'000 Stimmberechtigten innerhalb von drei Monaten erfolgt ist.

Nach Artikel 57 der Kantonsverfassung können 30'000 Stimmberechtigte jederzeit eine vorgezogene Neuwahl des Grossen Rates verlangen. Über eine solche Vorlage ist innerhalb von 3 Monaten abzustimmen. Wird die Vorlage angenommen, so sind unverzüglich Neuwahlen durchzuführen.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ancien Régime (bis 1798)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Grosse Rat der Stadt und Republik Bern in der Burgerstube (1735)
Mitglied des Grossen Rates in Amtstracht, Porträtskizze von Johann Rudolf Huber (um 1710)

Der unter dem Vorsitz des Schultheissen tagende bernische Grosse Rat wurde im Rahmen der Verfassungsreform von 1294 geschaffen.[3] Je vier Vertreter der vier Stadtviertel wählten als Wahlmänner (die «Sechzehner») zu Ostern je 50 Mitglieder des Grossen Rats. Die Sechzehner und die Mitglieder des Kleinen Rats gehörten dem Grossen Rat ursprünglich nicht an. Mit dem Grossen Rat schufen die gewerbetreibenden Stadtbürger ein Gegengewicht zu dem durch den städtischen Adel dominierten Kleinen Rat.[4] Jeder Gewählte hatte innert 14 Tagen das bernische Burgerrecht anzunehmen (wenn er es noch nicht besass) und eine Rüstung zu beschaffen.[5] Im 15. Jahrhundert wurde die Mitgliedschaft im Grossen Rat erstmals durch eine Satzung erschwert, indem Berner fünf Jahre und Eidgenossen zehn Jahre in Bern ansässig sein mussten.[6] Die ursprüngliche Anzahl von 200 Mitgliedern («Rat der Zweihundert») wuchs im Spätmittelalter allmählich an, zeitweise auf über 300 Mitglieder. Während das Rote Buch die Satzungen der Stadt enthielt, entstand mit den Burgerspunkten die Geschäftsordnung des Grossen Rates. Die Geschäfte des Grossen Rats wurden seit 1526 vom Kleinen Rat vorberaten.[7] 1529 wurde die Satzung erlassen, dass jedes Mitglied des Grossen Rates innerhalb des Stadtbanns ein eigenes Haus besitzen soll; Söhne im Haus ihrer Väter hatten innerhalb eines Jahres eigenen Hausbesitz zu erlangen.[7] Unehelich Geborene durften ab 1557 nicht mehr Einsitz im Rat nehmen.[7] Ab 1530 erhielten alle Mitglieder vier Mütt Dinkel Jahresbesoldung und zwei Batzen Sitzungsgeld.[7]

Bis 1619 wurde der Grosse Rat jährlich ergänzt, im Verlauf des 17. Jahrhunderts erfolgten die Ergänzungswahlen immer seltener, bis schliesslich 1642 beschlossen wurde, eine Wahl nur dann anzusetzen, wenn die Mitgliederzahl unter 200 gefallen sein sollte. Mehr als 300 Mitglieder durften auf keinen Fall mehr gewählt werden.[7] Die 1643 neu geschaffenen Einwohnerkategorien der Ewigen Einwohner (Habitanten) und Hintersässen konnten nicht gewählt werden. Ab 1683 waren nun auch ledige Männer nach zurückgelegtem 29. Altersjahr wählbar.[8] Dies führte dazu, dass Heiratsstrategien im Vorfeld der Burgerbesatzung (Wahlen) eine bedeutende Rolle zu spielen begannen. Die Töchter («Barettlitöchter») der Sechzehner und Kleinen Räte, welche Nominationen aussprechen durften, waren im Vorfeld der Wahlen heiss umworben. Während die «Burger» im Mittelalter die gesamte Einwohnerschaft der Stadt bezeichnete, meinte der Begriff spätestens in der Neuzeit ausschliesslich die Mitglieder des Grossen Rats. Mit dem Ratsbeschluss vom 8. Mai 1682 erklärte sich der Grosse Rat als Souverän und entriss damit der Burgerschaft die Landesherrschaft.[9] Die Zahl der wahlfähigen Geschlechter wurde durch die Kooptation zunehmend kleiner, was spätestens im 18. Jahrhundert in den nicht regierenden, im Bürgerrecht stehenden Familien zu Missmut führte (s. Henzi-Verschwörung). 1790 wurde beschlossen, dass die Mindestzahl der im Grossen Rat vertretenen Geschlechter 76 betragen soll.[10] Die Wahlen fanden im späten 18. Jahrhundert nur noch alle zehn Jahre oder wenn die Anzahl Grossräte unter 200 gefallen war, statt. Dies führte dazu, dass Resignationen (Rücktritte) älterer Ratsmitglieder erkauft wurden.[11] Ein Sitz im Grossen Rat war die Voraussetzung für die Erlangung teilweise lukrativer Amtsstellen. Mit der am 4. März 1798 erfolgten Kapitulation gegenüber Frankreich verlor der Grosse Rat vorübergehend seine Befugnisse.

Helvetik und Mediationszeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während der Helvetik gab es ausschliesslich den helvetischen Grossen Rat. Ein Wahlmann pro hundert Einwohner wählte in den Kirchgemeinden acht Abgeordnete für den Kanton Bern.[12]

Durch die Mediationsakte erhielt der 1803 neu geschaffene Kanton Bern wiederum einen eigenen Grossen Rat mit souveräner Gewalt. Der nun 195 Mitglieder umfassende Rat tagte allerdings nur halbjährlich, je drei Wochen.[13] Der Kanton Bern wurde in fünf Wahlbezirke eingeteilt, diese wiederum in 13 Wahlzünfte. Gewählt wurde alle zwei Jahre in einem komplizierten Wahl- und Losverfahren.[13] Wählbar waren alle Burger (Stadt und Land) ab 30 Jahren, die über Grundbesitz oder Wertschriften verfügten. Dies führte dazu, dass die Burger der Stadt Bern mit 121 Abgeordneten stark übervertreten waren. 80 Mitglieder waren bereits vor 1798 im Grossen Rat vertreten.[14]

Frauen im Grossen Rat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Kanton Bern stimmten die Männer dem Frauenstimm- und -wahlrecht am 12. Dezember 1971 zu, kurz nach der Einführung des nationalen Frauenstimmrechts im Februar. Am 1. Juni 1974 nahmen zum ersten Mal zehn Frauen an einer Session des Berner Kantonsparlaments teil. Zwölf Jahre später wurde mit Margrit Schläppi-Brawand die erste Grossratspräsidentin vereidigt. Seit 2021 wird im Rathaus dieser historischen Veränderungen gedacht.[15]

Parteien – Wahlergebnisse seit 1910[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Zusammensetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sitzverteilung im Grossen Rat ab 2022
1
19
2
32
16
9
12
18
44
6
1
19 32 16 12 18 44 
Insgesamt 160 Sitze
Wahlbeteiligung: 31,93 %
 %
30
20
10
0
25,83
18,89
12,65
11,26
9,81
7,35
5,57
4,15
0,63
4,02
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2018
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
−0,93
−3,44
+2,71
−0,46
+2,91
−2,12
−0,60
+0,38
−0,05
+1,76

Parteiengeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Verfassungsänderung und Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts 1846 gelangten die Radikalen («Weisse») an die Macht mit rund 180 von 226 Sitzen, unterlagen aber bei den Grossratswahlen 1850 den neu formierten konservativen «Schwarzen» (rund 100 gegenüber 115 Sitzen). 1854 waren die Mehrheitsverhältnisse unklar, und unter dem Schlagwort der «Fusion» folgte eine Periode der Annäherung und Zusammenarbeit, die letztlich jedoch in eine ungebrochene Dominanz des Freisinns mündete, auch weil dieser einheitlicher organisiert war als die Konservativen, die aus stadtbernischen Patriziern, jurassischen Katholiken und der rechtspopulistischen Bernischen Volkspartei (ab 1882) bestanden.[16]

Die allmähliche Loslösung der Arbeiterschaft von den Radikalen führte 1888 zur Gründung der Sozialdemokratischen Partei (SP). Die SP konnte sich in den industrialisierten Gebieten des Kantons rasch eine bedeutende Stellung erarbeiten. In der Mitte des 20. Jahrhunderts stellten die Sozialdemokraten jahrzehntelang über ein Drittel der Grossratsmitglieder und bildeten damit eine starkes Gegengewicht zur bürgerlichen Mehrheit. Ende der 1960er-Jahre setzte allerdings ein Abwärtstrend ein; seither verliert die SP tendenziell stetig an Gewicht gegenüber anderen Links- und Mitte-links-Parteien.

Ebenfalls vom Freisinn trennte sich 1918 die Bauern- und Bürgerpartei (ab 1921 Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB)), der sich auch die verbliebenen reformierten Konservativen anschlossen. Die BGB wurde ab den Wahlen 1922, die mit der Einführung des Proporzwahlrechts zusammenfielen, dauerhaft stärkste Kraft.[17] In den 1930er-Jahren spaltete sich die Jungbauernbewegung (Bauernheimatbewegung), welche eine antizyklische Finanzpolitik verlangte und dazu mit der SP zusammenarbeitete, von der BGB ab. Die Jungbauern erreichten vorübergehend rund 10 % der Stimmen und Grossratssitze, überlebten den Zweiten Weltkrieg aber nicht. Die BGB wurde 1971 Teil der nationalen Schweizerischen Volkspartei (SVP). In den 1990er-Jahren bildete sie den gemässigten «Berner Flügel» der SVP, welcher sich gegen den zunehmend rechtspopulistischen Kurs der nationalen Partei wehrte. In den 2000er-Jahren setzte sich aber schliesslich auch in der Berner SVP der rechte Flügel durch. Der gemässigte Flügel spaltete sich daraufhin 2008 unter dem Namen Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) ab. Die BDP ging 2021 in der Partei Die Mitte auf.

Die Katholisch-Konservative Volkspartei (ab 1957 Christlichsoziale Partei, ab 1971 Christlichdemokratische Volkspartei) bestand unabhängig von der BGB fort und hatte ihren Schwerpunkt im katholisch geprägten Nordjura, wo sie in der Jurafrage den Separatismus befürwortete. Seit der Abspaltung des Kantons Jura (1979) und des Laufentals (1994) verlor die CVP ihre Bedeutung weitgehend. Nachdem sie bei ihren beiden letzten Wahlteilnahmen ohne Sitze geblieben war, fusionierte sie 2021 mit der BDP zur Partei «Die Mitte».

Bereits in der Zwischenkriegszeit wurden vereinzelt Vertreter kleiner Mitte-links-Parteien gewählt, die sich zwischen den Blöcken der Bürgerlichen und der Sozialdemokraten positionierten, so der Grütlianer (einer SP-Rechtsabspaltung) oder der Freiwirtschafter um Fritz Schwarz. Der von Gottlieb Duttweiler gegründete Landesring der Unabhängigen war während der ganzen Zeit seiner Existenz (von den 1930er- bis zu den 1990er-Jahren) im Grossen Rat vertreten; mit maximal fünf Sitzen erreichte er im Kanton Bern jedoch bei Weitem nicht dieselbe Bedeutung wie etwa in Zürich oder Basel. Im politischen Spektrum ähnlich positionierte sich das Junge Bern, eine in den 1950er-Jahren gegründete Stadtberner Partei, die jeweils auch bei kantonalen (nicht aber nationalen) Wahlen antrat und auch Sitze gewann. Die Evangelische Volkspartei, konnte dagegen, obwohl bereits nach dem Ersten Weltkrieg gegründet, erst nach dem Zweiten Weltkrieg auf kantonaler Ebene Fuss fassen.[17]

Im französischsprachigen Kantonsteil spaltete in der Nachkriegszeit die Jurafrage beinahe alle Parteien. Ab 1970 waren daher im Grossrat diverse Listen vertreten, welche die Gründung eines Kantons Jura bzw. nachdem sich dies 1979 realisiert hatte, den Anschluss des verbliebenen Berner Juras an ebendiesen forderten. Am langlebigsten erwiesen sich dabei die separatistischen Sozialdemokraten vom Parti socialiste autonome du Sud du Jura.

Als einzige Partei der faschistischen Frontenbewegung war die Heimatwehr in den 1930er- und 1940er-Jahren mit einigen Sitzen im Berner Grossrat vertreten. Danach sollte es bis 1976 dauern, bis wieder eine Partei rechts der SVP ins Kantonsparlament einziehen konnte, nämlich die Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat (NA). Im folgenden Vierteljahrhundert stellten die kleinen Rechtsparteien – zu denen neben der NA (seit 1991 Schweizer Demokraten) auch die rechtschristliche EDU sowie die antiökologische Auto-Partei gehörten – jeweils eine Handvoll Grossratsmitglieder. Den Rechtsruck der SVP überlebte nur die EDU mit ihrer starken Basis in konservativen Freikirchen.

Während der historische Kommunismus im Kanton Bern nie eine Rolle gespielte hatte (nur gerade unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg stellte die PdA während einer Legislatur drei Grossräte), gelangten in der Folge der 68er- und 80er-Bewegung die kleinen Linksaussenparteien POCH, Sozialistische Arbeiterpartei und Demokratische Alternative (DA) in das Kantonsparlament. Aus diesen Kreisen ging 1987 das Grüne Bündnis (GB) hervor. Bedeutender war indes die Freie Liste, später Grüne Freie Liste (GFL), eine Linksabspaltung der FDP um Leni Robert, in der sich eher bürgerlich geprägte Sympathisierende der neuen sozialen Bewegungen sammelten und der sich auch das Junge Bern anschloss. Im Jahr 2006 fusionierten GB und GFL zu den Grünen Kanton Bern. Seit 2014 stellt zudem die links von den Grünen politisierende Stadtberner Linksaussenpartei eine Grossrätin.

Die Grünliberalen, im Kanton Bern keine Abspaltung von den Grünen, sondern eine Neugründung vorher politisch nicht aktiver Personen, sind seit 2010 im Grossen Rat vertreten, seit 2014 in Fraktionsstärke mit mehr als zehn Mitgliedern.

Wahlergebnisse seit 1918[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei den Wahlen von 1918 bis 2022 erreichten die angetretenen Parteien folgende Sitzzahlen:[18][19][20][17][21]

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahlkreise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäss Kantonsverfassung geschieht die Verteilung der Mandate entsprechend der Einwohnerzahl. Für den (französischsprachigen) Berner Jura gilt insbesondere, dass ihm mindestens zwölf Mandate zustehen. Weiter heisst es, dass für die französischsprachige Minderheit im Wahlkreis Biel-Seeland eine angemessene Vertretung sicherzustellen ist. Konkret geregelt wird die Wahlkreisaufteilung im Gesetz über die politischen Rechte von 2012 (aktualisiert 2014).[22]

Der Kanton war bis zur Wahlkreisreform 2010[23] in acht Wahlbezirke unterteilt. Mit der Reform wurde die Anzahl der Wahlkreise auf neun erhöht, die Grenzen angepasst sowie einerseits die Mindestzahl von zwölf Vertretern für den Wahlbezirk Berner Jura und anderseits der garantierte Anspruch der französischsprachigen Bevölkerung im Wahlbezirk Biel-Seeland gemäss ihrem prozentualen Bevölkerungsanteil festgelegt. Die genaue Zahl an Mandaten je Wahlkreis wird durch Regierungsratsbeschluss festgelegt.

Wahlkreis Definition Sitze 2010 Sitze 2014/18 Sitze 2022
Berner Jura Verwaltungskreis Berner Jura 12 12 12
Biel-Seeland Verwaltungsregion Seeland (= Verwaltungskreise Biel/Bienne und Seeland) 25 26 27
Oberaargau Verwaltungskreis Oberaargau 12 12 12
Emmental Verwaltungskreis Emmental 15 15 15
Mittelland-Nord nördlicher Teil des Verwaltungskreises Bern-Mittelland 20 22 22
Bern Einwohnergemeinde Bern 20 20 20
Mittelland-Süd südlicher Teil des Verwaltungskreises Bern-Mittelland 22 20 20
Thun Verwaltungskreis Thun 17 17 16
Oberland Verwaltungskreise Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli 17 16 16

Wählbarkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jedes Ratsmitglied ist verpflichtet, sich vereidigen zu lassen. Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde abzulegen, verzichtet auf sein Amt.

Dem Grossen Rat darf nicht angehören, wer gleichzeitig Mitglied im Regierungsrat oder einer kantonalen richterlichen Behörde ist; ebenso sind Angestellte der kantonalen Verwaltung und Mitarbeiter der Finanzkontrolle von einem Amt als Grossrat ausgeschlossen.

Entschädigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Regelung bis Mai 2014[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jedes Ratsmitglied erhält eine Jahrespauschale von 2000 Franken. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Grossen Rates, der parlamentarischen Organe, der Ausschüsse und Fraktionen gibt es zudem ein Sitzungsgeld von 170 Franken für einfache, 270 Franken für Doppelsitzungen und 370 Franken für Dreifachsitzungen. Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten zudem eine Jahrespauschale von 3400 Franken. Für Reisen gibt es eine Aufwandsentschädigung von 70 Rappen pro Kilometer, wobei hier Reise- und Übernachtungsspesen enthalten sind.

Zudem bezieht der Ratspräsident zusätzlich eine Entschädigung von 10'000 Franken, der 1. Vizepräsident von 2000 Franken, der 2. Vizepräsident von 1000 Franken. Auch die Vorsitzenden der einzelnen Kommissionen werden zusätzlich entschädigt mit jeweils 5000 Franken pro Jahr. Hinzu kommen noch weitere Entschädigungen für Fraktionspräsidenten und Mitglieder des Büros.

Regelung seit Juni 2014[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die geänderte Fassung der Geschäftsordnung des Grossen Rates sieht eine grundsätzliche Erhöhung der Entschädigungen vor. Jedoch entfällt die bisherige Jahrespauschale für jedes Ratsmitglied.

Neu beträgt das Sitzungsgeld 230 Franken pro Tag. Für jede weitere Sitzung an einem Tag – es werden maximal vier entschädigt – kommen jeweils 100 Franken hinzu. Dazu zählen Sitzungen des Grossen Rates, der Ratsorgane oder deren Abordnungen und der Fraktionen.

Für fraktionslose Mitglieder wird weiterhin eine zusätzliche Jahrespauschale von 3500 Franken gezahlt.

Änderungen gab es zudem bei den jährlichen Entschädigungen für Sonderfunktionen. Der Grossratspräsident erhält weiterhin pauschal 10'000 Franken pro Jahr, der 1. Vizepräsident künftig 5000 Franken, der 2. Vizepräsident 3500 Franken. Die weiteren Mitglieder des Ratsbüros erhalten 2500 Franken. Für die Präsidenten der Kommissionen bleibt es bei weiterhin 5000 Franken im Jahr.

Liste der Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stand vom 24. März 2024:

Name Partei Wohnort Wahlkreis
Markus Aebi SVP Hellsau Emmental
Verena Aebischer SVP Guggisberg Mittelland-Süd
Katharina Ali-Oesch SP Thun Thun
Christa Ammann AL Bern Bern
Madeleine Amstutz BSL Sigriswil Thun
Daniel Arn FDP Muri bei Bern Mittelland-Nord
Ueli Augstburger SVP Gerzensee Mittelland-Süd
Alfred Bärtschi SVP Lützelflüh Emmental
Tanja Bauer SP Wabern bei Bern Mittelland-Süd
Katharina Baumann-Berger EDU Münsingen Mittelland-Süd
Stefan Berger SP Burgdorf Emmental
Karin Berger-Sturm SP Grosshöchstetten Mittelland-Süd
Daniel Bichsel SVP Zollikofen Mittelland-Nord
Alfons Bichsel Die Mitte Merligen Thun
Dominik Blatti EDU Oberwil im Simmental Oberland
Christine Blum SP Melchnau Oberaargau
Peter Bohnenblust FDP Biel/Bienne Biel-Seeland
Beat Bösiger SVP Niederbipp Oberaargau
Tabea Bossard-Jenni EVP Oberburg Emmental
Thomas Brönnimann GLP Mittelhäusern Mittelland-Süd
Bernhard Brügger SVP Höfen bei Thun Thun
Toni Brunner[24] SVP Landiswil Mittelland-Süd
Christine Bühler Die Mitte Romont BE Biel-Seeland
Dominique Bühler Grüne Liebefeld Mittelland-Süd
Simon Buri GLP Konolfingen Mittelland-Süd
Stefan Bütikofer SP Lyss Biel-Seeland
Beat Cattaruzza GLP Nidau Biel-Seeland
Andrea de Meuron Grüne Thun Thun
Anna de Quervain Grüne Bern Emmental
Elisabeth Dubler Grüne Bern Mittelland-Nord
Samantha Dunning SP Biel/Bienne Biel-Seeland
Martin Egger GLP Frutigen Oberland
Ueli Egger SP Hünibach Thun
Sibyl Eigenmann Die Mitte Bern Bern
Michael Elsaesser FDP Kirchberg BE Emmental
Claudine Esseiva FDP Bern Bern
Ruedi Fischer SVP Bätterkinden Emmental
Nils Fiechter SVP Oberwil im Simmental Oberland
Karin Fisli SP Meikirch Mittelland-Nord
Peter Flück FDP Interlaken Oberland
Patrick Freudiger SVP Langenthal Oberaargau
Thomas Fuchs SVP Bern Bern
Regina Fuhrer-Wyss SP Burgistein Thun
Sarah Gabi Schönenberger SP Schwarzenburg Mittelland-Süd
Melanie Gasser GLP Ostermundigen Mittelland-Nord
Christine Gerber SVP Detligen Biel-Seeland
Peter Gerber Die Mitte Schüpfen Biel-Seeland
Thomas Gerber Grüne Hinterkappelen Mittelland-Nord
Tom Gerber EVP Reconvilier Berner Jura
Ueli Gfeller SVP Schangnau Emmental
Anne-Caroline Graber SVP La Neuveville Berner Jura
Johann Ulrich Grädel EDU Schwarzenbach BE/Huttwil Oberaargau
Urs Graf SP Interlaken Oberland
Claude Grosjean[25] GLP Bern Bern
Christoph Grupp Grüne Biel/Bienne Biel-Seeland
Andrea Gschwend-Pieren SVP Kaltacker Emmental
Hervé Gullotti SP Tramelan Berner Jura
Nadja Günthör SVP Erlach Biel-Seeland
Peter Haudenschild FDP Niederbipp Oberaargau
Annegret Hebeisen-Christen SVP Münchenbuchsee Mittelland-Nord
Andreas Hegg FDP Lyss Biel-Seeland
Anita Herren-Brauen Die Mitte Rosshäusern Mittelland-Nord
Sandra Hess FDP Nidau Biel-Seeland
Virginie Heyer FDP Perrefitte Berner Jura
Thomas Hiltpold Grüne Thun Thun
Brigitte Hilty Haller Grüne Bern Bern
Irene Hügli[26] SP Münchenbuchsee Mittelland-Nord
Beatrix Hurni[27] SP Frutigen Oberland
Roland Iseli[28] SVP Rüschegg Mittelland-Süd
Reto Jakob SVP Steffisburg Thun
Corentin Jeanneret FDP St-Imier Berner Jura
Stefan Jordi SP Bern Bern
Barbara Josi SVP Wimmis Oberland
Tamara Jost-Morandi GLP Herzogenbuchsee Oberaargau
Margrit Junker Burkhard SP Lyss Biel-Seeland
Etienne Klopfenstein SVP Corgémont Berner Jura
Manuela Kocher Hirt SP Worben Biel-Seeland
Hans-Peter Kohler FDP Spiegel bei Bern Mittelland-Süd
Beat Kohler Grüne Meiringen Oberland
Philip Kohli Die Mitte Bern Bern
Samuel Krähenbühl SVP Unterlangenegg Thun
Samuel Kullmann EDU Thun Thun
Stephan Lack FDP Muri bei Bern Mittelland-Nord
Raphael Lanz SVP Thun Thun
Martin Lerch SVP Langenthal Oberaargau
Samuel Leuenberger SVP Bannwil Oberaargau
Simone Leuenberger EVP Uettligen Mittelland-Nord
Fredy Lindegger Grüne Roggwil Oberaargau
Roland Lüthi GLP Moosseedorf Mittelland-Nord
Ursula Marti SP Bern Bern
Benjamin Marti SVP Belp Mittelland-Süd
Bruno Martin EDU[29] Täuffelen-Gerolfingen Biel-Seeland
Matthias Matti Die Mitte Zweisimmen Oberland
Philippe Messerli EVP Nidau Biel-Seeland
Andreas Michel SVP Schattenhalb Oberland
Andreas Mühlemann Die Mitte Grasswil Oberaargau
Mathias Müller SVP Orvin Biel-Seeland
Reto Müller SP Langenthal Oberaargau
Stefan Bänz Müller SP Innerberg Mittelland-Nord
Maxime Ochsenbein[30] SVP Bévilard Berner Jura
Seraina Patzen Grüne Bern Bern
Pauline Pauli FDP Nidau Biel-Seeland
Alain Pichard GLP Biel Biel-Seeland
Sibylle Plüss-Zürcher FDP Boll Mittelland-Nord
Francesco Marco Rappa Die Mitte Burgdorf Emmental
Korab Rashiti SVP Täuffelen-Gerolfingen Biel-Seeland
Carlos Reinhard FDP Thun Thun
Jan Remund Grüne Mittelhäusern Mittelland-Süd
Bernhard Riem Die Mitte Iffwil Mittelland-Nord
Bruno Riem FDP Wichtrach Mittelland-Süd
Maurane Riesen ES La Neuveville Berner Jura
Michael Ritter GLP Burgdorf Emmental
André Roggli Die Mitte Rüschegg Heubach Mittelland-Süd
Jürg Rothenbühler Die Mitte Lauperswil Emmental
Sandra Roulet Romy SP Malleray Berner Jura
Rahel Ruch Grüne Bern Bern
Andrea Rüfenacht SP Burgdorf Emmental
Simon Ryser GLP Seftigen Thun
Karim Saïd SP Biel/Bienne Biel-Seeland
Peter Salzmann SVP Mülchi Mittelland-Nord
Hasim Sancar Grüne Bern Bern
Hans Schär FDP Schönried Oberland
Marianne Schild GLP Bern Bern
Walter Schilt SVP Utzigen Mittelland-Nord
Meret Schindler SP Bern Bern
Martin Schlup SVP Schüpfen Biel-Seeland
Sandra Schneider SVP Biel/Bienne Biel-Seeland
Hans Schori SVP Wiler bei Seedorf Biel-Seeland
Andreas Schüpbach SVP Huttwil Oberaargau
Jakob Schwarz EDU Adelboden Oberland
Edith Siegenthaler SP Bern Bern
Nora Soder Grüne Biel/Bienne Biel-Seeland
Anne Speiser-Niess SVP Zweisimmen Oberland
David Stampfli SP Bern Bern
Monika Stampfli[31] GLP Nidau Biel-Seeland
Hanspeter Steiner EVP Boll Mittelland-Nord
Barbara Stotzer-Wyss EVP Büren an der Aare Biel-Seeland
Katja Streiff EVP Oberwangen bei Bern Mittelland-Süd
Walter Sutter SVP Langnau im Emmental Emmental
Anna Tanner[32] SP Biel Biel-Seeland
Ernst Tanner EDU Ranflüh Emmental
Marc Tobler SVP Moutier Berner Jura
Bruno Vanoni Grüne Zollikofen Mittelland-Nord
Tobias Vögeli GLP Frauenkappelen Mittelland-Nord
Casimir von Arx GLP Spiegel bei Bern Mittelland-Süd
Margret von Bergen EVP Uetendorf Thun
Nicola von Greyerz SP Bern Bern
Moussia von Wattenwyl Grüne Tramelan Berner Jura
Belinda Nazan Walpoth SP Bern Bern
Maya Weber Hadorn[33] SP Ostermundigen Mittelland-Nord
Kurt Wenger SVP Meikirch Mittelland-Nord
Markus Wenger EVP Spiez Oberland
Manuel C. Widmer Grüne Bern Bern
Daniel André Wildhaber [34] SP Rubigen Mittelland-Süd
Hannes Zaugg-Graf GLP Uetendorf Thun
Reto Zbinden SVP Mittelhäusern Mittelland-Süd
Christoph Zimmerli FDP Bern Bern
Kurt Zimmermann[35] SVP Frutigen Oberland
Marina Zuber PSA Moutier Berner Jura
Peter Zumbrunn SVP Brienz Oberland

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Edgar H. Brunner: Patriziat und Adel im alten Bern. In: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde. Jg. 26 (1964), S. 1–13, doi:10.5169/seals-244446.
  • Karl Geiser: Die Verfassung des alten Bern. In: Festschrift zur VII. Säkularfeier der Gründung Berns 1191–1891. Schmid, Francke & Co., Bern 1891 (Digitalisat).
  • Roland Gerber: Gott ist Burger zu Bern. Eine spätmittelalterliche Stadtgesellschaft zwischen Herrschaftsbildung und sozialem Ausgleich. H. Böhlaus Nachfolger, Weimar 2001.
  • Beat Junker: Helvetik, Mediation, Restauration: 1798–1830 (= Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band 1). Historischer Verein des Kantons Bern, Bern 1982 (Digitalisat).
  • Beat Junker: Die Entstehung des demokratischen Volksstaates 1831–1880 (= Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band 1). Historischer Verein des Kantons Bern, Bern 1990 (Digitalisat).

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erklärung zum Verhältniswahlrecht
  2. a b Verfassung des Kantons Bern
  3. Geiser 1891, S. 19.
  4. Gerber 2001, S. 46.
  5. Geiser 1891, S. 96.
  6. Geiser 1891, S. 97.
  7. a b c d e Geiser 1891, S. 98.
  8. Geiser 1891, S. 99.
  9. Brunner 1964, S. 4.
  10. Geiser 1891, S. 100.
  11. Geiser 1891, S. 102.
  12. Junker 1982, S. 24.
  13. a b Junker 1982, S. 131.
  14. Junker 1982, S. 133–134.
  15. Staatskanzlei: 50 Jahre Frauenstimm- und -wahlrecht im Kanton Bern. In: sta.be.ch. 15. Dezember 2021, abgerufen am 20. Februar 2022.
  16. Beat Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band II. (PDF) Historischer Verein des Kantons Bern, abgerufen am 2. März 2021.
  17. a b c Beat Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band III. (PDF) Historischer Verein des Kantons Bern, abgerufen am 2. März 2021.
  18. Kanton Bern: nationale und kantonale Wahlen seit 1919. Bundesamt für Statistik, 26. März 2018, abgerufen am 16. April 2020.
  19. Sitzverteilung und Parteien im Laufe der Zeit. 25. März 2018, abgerufen am 16. April 2020.
  20. Stefan von Bergen: Sitzverteilung vor und nach der Einführung der Properzwahl vor 100 Jahren. (PDF) Berner Zeitung, abgerufen am 3. März 2021.
  21. Neue Zürcher Nachrichten, 4. Mai 1914. Abgerufen am 16. Januar 2022.
  22. Gesetz über die politischen Rechte, Belex – Gesetzessammlungen des Kantons Bern, abgerufen am 6. Dezember 2016.
  23. Wahlkreisreform 2010. Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte (Vernehmlassungsvorlage vom 20.06.2007) (Memento vom 6. Dezember 2016 im Internet Archive), Kanton Bern, abgerufen am 6. Dezember 2016.
  24. Toni Brunner. In: Grosser Rat Kanton Bern. Abgerufen am 28. November 2023.
  25. Claude Grosjean. In: https://www.gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 19. Februar 2024, abgerufen am 6. März 2024.
  26. Irene Hügli. In: gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 16. November 2023, abgerufen am 4. Dezember 2023.
  27. Beatrix Hurni. In: https://gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 29. Februar 2024, abgerufen am 6. März 2024.
  28. Roland Iseli. In: gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 22. November 2023, abgerufen am 4. Dezember 2023.
  29. Portrait Bruno Martin. In: Grosser Rat Kanton Bern. 2. Februar 2023, abgerufen am 28. Februar 2023.
  30. Portrait Maxime Ochsenbein. In: Grosser Rat Kanton Bern. 15. April 2023, abgerufen am 20. April 2023.
  31. Portrait Monika Stampfli. In: Grosser Rat Kanton Bern. 17. August 2023, abgerufen am 23. August 2023.
  32. Anna Tanner. In: https://gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 7. Dezember 2023, abgerufen am 12. Dezember 2023.
  33. Maya Weber Hadorn. In: gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 26. November 2023, abgerufen am 4. Dezember 2023.
  34. Daniel André Wildhaber. In: gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 27. März 2024, abgerufen am 24. April 2024.
  35. Kurt Zimmermann. In: gr.be.ch. Grosser Rat Kanton Bern, 8. November 2023, abgerufen am 4. Dezember 2023.