Hirte

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Schafhirte in Italien
Der Hirte und die Herde
Berittene Hirten, Herde und Schäferhund in Patagonien, Argentinien

Der Ausdruck Hirte (auch Hirt) oder Hüter bezeichnet eine Person, die eine Herde von Nutztieren hütet (bewacht) und versorgt (z. B. Schafe, Ziegen, früher auch Gänse, Schweine, Rinder, Pferde, Esel, speziell in Nordafrika und Vorderasien auch Kamele, in Südamerika Lamas, in Süd- und Südostasien Arbeitselefanten usw.). Im Lateinischen heißt Hirte „Pastor“; daher stammt der Begriff Pastoralismus, der für alle Formen pastoraler Tierhaltung auf Naturweiden steht.[1]

Berufsbild[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das traditionelle Arbeitsumfeld des Hirten zeichnet sich durch die Nähe zu seinem Vieh aus. Der Hirte bleibt zum Teil auch nachts auf der Weide und beschützt seine Herde vor Räubern und Raubtieren. Insbesondere bei Großvieh (Rind, Pferd, Kamel) und Mittelvieh (Schaf, Ziege, Schwein) umfasst diese Lebensweise bei extensiver Wirtschaftsweise Nomadentum, um in den Wanderbewegungen der Herde in Kontakt zu bleiben. (siehe: Wanderhirte)

Um sich gegen die Gefahren wehren zu können, hat der Hirt nur eine geringe Bewaffnung: seinen Hirtenstab, manchmal, wie der biblische David, eine Schleuder, heute Schussbewaffnung.

Eng verbunden mit der Tradition des Hirtenwesens ist der Haushund, eines der frühesten echten Haustiere des Menschen, welches zu zahlreichen speziellen Hirtenhunden als Herdenschutzhund, Treibhund und Hütehund gezüchtet wird. Er hilft dem Hirten, seine Herde zusammenzuhalten, wittert Gefahr und leistet dem Hirten Gesellschaft.

Da Hirten in früheren Zeiten ununterbrochen bei ihren Herden blieben und diese nach der Abweidung des Grases an eine andere Stelle führen mussten, hatten die Hirten oft keinen festen Wohnsitz. Daraus wurzeln die kulturellen Konflikte der Nomaden mit den sesshaften Ackerbauern weltweit, und wohl seit vielen Jahrtausenden.

Rezeption des Hirtentums[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hirten vor dem Stall einer Weihnachtskrippe (Mater Dolorosa (Berlin-Lankwitz))
Bochumer Kuhhirtendenkmal
Schweinehirt und Schweineherde. 15. Jh.

Bereits im Alten Ägypten der 12. Dynastie wurde das Thema in der Hirtengeschichte literarisch verarbeitet.

In der antiken Dichtung war der Hirte die zentrale Gestalt der Bukolik, im Mittelalter der Schäferdichtung.

Die Bibel verwendet die Gestalt des Hirten als eine Metapher für Gott oder den König, z. B. im 23. Psalm oder im Gleichnis vom guten Hirten. Bereits Abel war ein Hirte.

Oft wird der Hirte auch als Symbol für die Wächterrolle verwendet. So finden sich in der Bibel zahlreiche Vergleiche, in denen ein Prophet mit einem Hirten und seine Schützlinge mit Schafen verglichen werden. Auch in der Weihnachtsgeschichte sind es Hirten, die am Heiligabend die Nachricht von der Geburt Jesu Christi zuerst empfangen, zum Stall in Bethlehem eilen und das Christkind dort anbeten (Lk 2,8-20 EU). Diese Szene spielt auch in der christlichen Kunst unter dem Aspekt der Verkündigung an die Hirten und Anbetung der Hirten eine Rolle.

Die Gestalt des Hirten (lateinisch Pastor) ist als Leitbild sowohl in das Berufsbild des christlichen Geistlichen (Pastor), als auch in die Kunst (Pastorale) geflossen.

Für den Rinder- beziehungsweise Kälberhirten bestanden beispielsweise auch Bezeichnungen wie Kälberführer, Kälberer, Kälbler oder Kälberbube.[2][3]

Kulturgeschichtlich bedeutsam sind zum Beispiel:

Film[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Hirten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Hirte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jill Philine Blau: Pastoralismus. In: Wörterbuch Land- und Rohstoffkonflikte. transcript Verlag, 2019, ISBN 978-3-8394-4433-7, S. 259–264, doi:10.1515/9783839444337-037 (degruyter.com [abgerufen am 16. Januar 2023]).
  2. Gestorbene in München. Ursula Drechsler, Kälberführerskind […]. In: Der Volksbote für den Bürger und Landmann Nr. 210, 16. September 1858, S. 844. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  3. Kälber(er). In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Abgerufen am 28. Oktober 2021.