Hans-Jürgen Förster

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Hans-Jürgen Förster war Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Bevor Förster im November 1996 Leiter des Verfassungsschutzes Brandenburg wurde, war er Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und zuständig für Spionage-Strafsachen.[1] Von 2000 bis 2008 war Förster ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung Innere Sicherheit im Bundesministerium des Innern. Seit 2008 war er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.[2]

Förster war Pressesprecher der Generalbundesanwälte Rebmann, von Stahl und Nehm.[3]

Er gab dem Bundesinnenministerium am 22. September 2012 den Hinweis, er habe im Rahmen des ersten NPD-Verbotsverfahrens Ralf Wohlleben auf einer Liste mit V-Leuten gesehen.[4] Im ersten Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss bekräftigte er am 22. November 2012 seine Erinnerung an einen V-Mann mit dem Nachnamen Wohlleben.[5]

Förster arbeitet inzwischen für die Kanzlei Prehn und Thürmann.[3]

Schriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Staatsanwalt wird Chef des Verfassungsschutzes. Neues Deutschland, 15. Oktober 1996, abgerufen am 30. November 2012.
  2. Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge des Deutschen Bundestages Drucksache 390/08 (Memento vom 27. Februar 2014 im Internet Archive)
  3. a b Assoziiert mit Dr. Hans-Jürgen Förster. Rechtsanwalt - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D. Abgerufen am 9. September 2018 (Webseite der Kanzlei Prehn | Thürmann mit Foto von Förster).
  4. Schwierige Aufklärung: NSU-Untersuchungsausschuss fordert Klarheit über möglichen V-Mann. In: Der Tagesspiegel, 26. September 2012.
  5. NSU-Ausschuss des Bundestags: Behrens weist Vorwürfe zurück. (Memento vom 26. Dezember 2013 im Internet Archive) In: Mitteldeutscher Rundfunk, 22. November 2012.