Interkonfessionelle Ehe
Eine interkonfessionelle Ehe ist eine zwischen den Angehörigen zweier Konfessionen oder Denominationen innerhalb derselben Religion. Im ökumenischen Dialog bezieht sich dieser Begriff auf Christen, die miteinander die Ehe eingehen wollen. Die interkonfessionelle Ehe wird auch als konfessionsverschiedene Ehe oder als Mischehe bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Grundsätzlich galt das Eingehen von Mischehen als von den Konfessionen über Jahrhunderte hinweg als unerwünscht. Zahlreiche theologische Abhandlungen erschienen zu diesem Themenkreis. Der sogenannte „Mischehenstreit“ der 1830er-Jahre führte zu den Kölner Wirren. Auch in den Anfängen des 20. Jahrhunderts kam es noch zum Ausschluss aus der Kirchengemeinde, wenn evangelische Christen eine katholische Erziehung der aus der Ehe hervorgehenden Kinder zugesagt hatten.
Die deutschen Bischöfe bemerkten 1958: „Wer vor der Mischehe warnt, stört nicht den konfessionellen Frieden. [...] Wer vor der Mischehe warnt, hilft vor Leid und seelischen Konflikten bewahren; er dient dem religiösen Frieden.“[1]
Trauung konfessionsverschiedener Partner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Grundsätzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied der Konfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgeführt werden soll. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession obliegt dem Pfarrer bzw. der Kirchengemeindeleitung vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er über den Ortspfarrer beim Bischof eine Dispens von der Formpflicht einholen.
Wenn einer der Partner katholisch oder evangelisch ist und beide eine sogenannte „ökumenische Trauung“ wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. In der evangelischen Kirche ist die „ökumenische Trauung“ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen – und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt für den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, wo die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung nach Formular C besteht.)
Organisation konfessionsverbindender Paare[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mit Netzwerk Ökumene (konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland) wurde 1999 eine bundesweite Initiative gegründet, die die Interessen dieser Paare vertritt. Die Patenschaft von Netzwerk Ökumene haben Bischof Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg), Bischof Walter Klaiber (evangelisch-methodistische Kirche) und der emeritierte Bischof Gerhard Maier (Evangelische Landeskirche in Württemberg) übernommen.
Die konfessionsverschiedenen Paare in Deutschland sind auch eingebunden in eine weltweite Bewegung, die sich zuletzt bei der II. Weltkonferenz konfessionsverbindender Paare 2003 in Rom traf.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Beate Beyer, Jörg Beyer: Konfessionsverbindende Ehe. Impulse für Paare und Seelsorger. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1986, ISBN 3-7867-1244-1 (Ergänzte und überarbeitete Neuausgabe der 2. Auflage von 1987, 1. Taschenbuchauflage. ebenda 1991, ISBN 3-7867-1545-9, (Topos-Taschenbücher 205)).
- Literaturliste bei Netzwerk Ökumene
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz: Hirtenwort über die Mischehe. (Januar 1958), abgedruckt in: Herder-Korrespondenz, 12. Jahrgang, Februar 1958, S. 202–204.