Internationales Urheberrecht

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Das Internationale Urheberrecht ist ein Teilgebiet des Internationalen Privatrechts, das sich mit dem in Urheberrechtsfragen anwendbaren Recht befasst.

Artikel 27, Paragraph 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: "Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen."

Rechtslage in einzelnen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]