Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen

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Das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen ist ein Verzeichnis immaterieller kultureller Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen, die als Kandidaten für das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO in Frage kommen.

In das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen können aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2013 auf Empfehlung einer Landesjury für das immaterielle Kulturerbe diejenigen lebendigen Traditionen aufgenommen werden, die über einen besonderen Bezug zu Nordrhein-Westfalen verfügen und die die Vorgaben des bundesweit einheitlichen Kriterienkatalogs erfüllen. Dieser verweist in insgesamt sieben Kriterien insbesondere auf die Forderung nach Lebendigkeit und dynamischer Weiterentwicklung des immateriellen Kulturerbes. Bräuche, Wissen und Fertigkeiten, welche die Träger von Kulturtechniken als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, müssen hiernach in der Gegenwart praktiziert und fortwährend neu gestaltet werden.

Träger von Kulturtechniken aus Nordrhein-Westfalen konnten sich im Rahmen einer Ausschreibung für die Aufnahme in das Landesinventar bewerben. Die Landesjury, zu der auch Eva-Maria Seng, Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn, gehört, sprach in einem weiteren Auswahlverfahren aus der Vielzahl der eingegangenen Vorschläge Empfehlungen an das zuständige NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport aus.

Am 30. Juni 2014 wurden erstmals die vier nachfolgenden lebendigen Traditionen durch Urkundenübergabe der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ute Schäfer in das Landesinventar aufgenommen:[1]

Am 29. Oktober 2016 erfolgte mit der Verleihung einer Urkunde an die Bochumer Maiabendgesellschaft 1388 e.V. die Aufnahme des Bochumer Maiabendfestes in das Landesinventar.

Im April 2018 wurden fünf weitere Traditionen aus verschiedenen Regionen ausgewählt, die einen Eintrag im Landesinventar des immateriellen Kulturerbes erhalten:

  • Martinstradition: Bei der Martinstradition handelt es sich um Bräuche mit Laternenumzug, Martinsliedern, Martinsfeuer, Darstellung der Mantelszene, Verteilung von Süßigkeiten an Kinder und der moralischen Botschaft zur Nächstenliebe.
  • Anlage und Pflege von Flechthecken: Das Flechten und die Erhaltung von lebenden Zäunen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie die besondere Technik des Knotens gehören zur Anlage und Pflege von Flechthecken.
  • Bolzplatzkultur: Eine jugendkulturelle Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation, die ihren Ursprung in den städtischen Milieus der 1920er Jahre hat.
  • Brieftaubenwesen: Es umfasst die Brieftaubenhaltung und Zucht sowie Wettbewerbe im Hinblick auf Distanzflug und Schönheit.
  • Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen: eine nachhaltige gemeinschaftliche Form der Waldbewirtschaftung, die seit Jahrhunderten im Siegerland ausgeübt wird.

Im Jahr 2022 wird der Belecker Sturmtag zur Erinnerung an den Versuch von Truppen der Stadt Soest 1448 die kurkölnische Stadt zu stürmen. Dem Ereignis wird seitdem jedes Jahr gedacht.[2]

Bislang wurden vier dieser Einträge in das Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen, und zwar der Rheinische Karneval, die Flussfischerei an der Mündung der Sieg, der Osterräderlauf von Lügde sowie die Haubergswirtschaft im Siegerland.[3]

Einzelnachweise

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  1. Erste Eintragungen in das "Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen". In: mfkjks.nrw.de. Archiviert vom Original am 14. Juli 2014; abgerufen am 21. Februar 2019.
  2. Zeitschrift des Städte- und Gemeindebundes NRW 6/2022 S. 5
  3. Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. In: unesco.de. Deutsche UNESCO-Kommission, abgerufen am 23. Februar 2019.