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Der Begriff »Jugendliche« ist wissenschaftlich nicht eindeutig definiert. Der Begriff „Jugendliche“ wird in der Soziologie nicht eindeutig durch ein starres Alter definiert, sondern als eine Lebensphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter betrachtet, die den Bereich zwischen 12 und 25 Jahren abdeckt.
Nach deutschem Recht sind junge Menschen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, Jugendliche. Dies gilt unter anderem in § 1 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG), § 7 SGB VIII und im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Diese Definition grenzt sie von Kindern (bis 14 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) ab.