Kabinett Stengel

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Das Kabinett Stengel bildete vom 19. Mai 1856 bis zum 2. April 1860 die Landesregierung von Baden. Für das Kabinett findet sich in der Literatur teilweise auch die Bezeichnung Stengel-Meysenbug. Einen offiziellen Staatsminister als Leiter des Gesamtministeriums gab es in Baden im Zeitraum von 1846 bis 1861 nicht.

Amt Name
Inneres und Justiz[1] Franz Freiherr von Stengel
seit dem 20. September 1856
Äußeres und großherzogliches Haus[2] Wilhelm Freiherr Rivalier von Meysenbug
Krieg Damian Ludwig
Finanzen Franz Anton Regenauer
blieb noch bis zum 7. April 1860 im Amt

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise und Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stengel ist bei Spuler als Ministerpräsident, jedoch nicht als Justizminister genannt. Spuler nennt für diesen Zeitraum fälschlich Anton von Stabel als Justizminister. Bei Leiser ist Stengel lediglich als Innen- und Justizminister angeführt, ohne Angabe einer herausgehobenen Position als Leiter des Gesamtministeriums, wenngleich sich in vielen Tabellenwerken Stengel als Namensgeber des Kabinetts durchgesetzt hat. Bis zum 20. September 1856 war gemäß der Angaben von Furtwängler als Innen- und Justizminister noch Friedrich Freiherr von Wechmar aus dem Vorgängerkabinett Rüdt von Collenberg im Amt.
  2. Bei Spuler ist für den Zeitraum 1856 bis 1860 kein Außenminister angegeben, so dass dort der Name Rivalier von Meysenbug fehlt. In der biographischen Literatur zu Meysenbug, so etwa in der ADB, steht, dass er 1856 „als Staatsminister des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten an die Spitze des badischen Ministeriums berufen“ wurde.