Kantonssteuer

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Bei Kantonssteuern steht in der Schweiz das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Kantonen zu, die auch die Steuerhoheit ausüben.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im schweizerischen Sprachgebrauch wird die Kantonssteuer auch als Staatssteuer bezeichnet.[1] Ähnlich wie bei der Ländersteuer in Deutschland liegt die Steuerhoheit für bestimmte Steuerarten bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Kantone sind befugt, direkte und indirekte Kantonssteuern zu erheben; direkte Kantonssteuern wurden in Graubünden bereits 1856 eingeführt.[2]

Einteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz gibt es vergleichbar wie in Deutschland Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern.[3] Jede Gemeinde kann selbst die Höhe der Gemeindesteuer festsetzen, was zu erheblichen Unterschieden innerhalb der Schweiz führt.[4]

Aus der Gliederung in Bund, Kantone und Gemeinden ergibt sich folgende Ertragshoheit:[5]

Steuerhoheit direkte Steuer indirekte Steuer
Direkte Bundessteuern Einkommensteuer, Quellensteuer, Stempelsteuer, Verrechnungssteuer, Wehrpflichtersatzabgabe Biersteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Steuer auf Spirituosen
Kantonssteuern Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer, Liegenschaftssteuer Motorfahrzeugsteuer, Stempelsteuer, Billettsteuer
Gemeindesteuern Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Kopfsteuer/Personalsteuer, Liegenschaftssteuer Sackgebühr, Abwassergebühr, Hundesteuer, Billettsteuer

Direkte Steuern werden auf Einkommen, Vermögen und Kapitalertrag erhoben, indirekte Steuern belasten den Verbrauch (etwa Kraftstoff), Besitz (Kraftfahrzeug) oder den Aufwand (Sackgebühr).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sybille Wünsche, Europäische Unternehmensbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten, 2011, S. 51 FN 8
  2. Jon Mathieu, Geschichte der Alpen 1500-1900, 2001, S. 160
  3. Aufenthalter Info e. V. (Hrsg.), Ich bin Niedergelassener in der Schweiz, 2007, S. 36
  4. Burkhard Josef Berkmann, Widersprüche zwischen Universal- und Partikularrecht als Ernstfall von Dezentralisierung in der Kirche?, 2022, S. 74
  5. Jakob Fuchs, Aspekte der Allgemeinbildung, 2008, S. 116