Kanzleigut
Als Kanzleigüter wurden in Holstein jüngere Adlige Güter bezeichnet, die direkt der Kanzlei des Landesherrn und nicht einem der vier Güterdistrikte unterstellt waren.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ihnen anhaftenden Rechte entsprachen denen der Adligen Güter. Wie jene, wurden auch die Kanzleigüter 1928 als Kommunalkörperschaften aufgelöst und mit den Nachbargemeinden vereinigt. Die Kanzleigüter waren auch Patrimonialgerichte.[1] Die Appellation gegen deren Urteile ging aber nicht an das Landgericht Glückstadt wie bei den Adligen Gütern, sondern an die Deutsche Kanzlei, später Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei und danach an das Obergericht Glückstadt.
Liste der Kanzleigüter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kanzleigüter waren: Wellingsbüttel, Bekdorf, Hanerau, Kuhlen[2], Hartenholm, Tangstedt und Silk. Das Kanzleigut Wellingsbüttel wurde 1818 geteilt, ein Teil war in Privatbesitz, ein Teil in königlichem Besitz. 1937 wurde das Gebiet durch das Groß-Hamburg-Gesetz nach Hamburg eingemeindet. Das Kanzleigut Hartenholm wurde mit Erlass vom 4. März 1811 dem Amt Segeberg unterstellt und verlor damit seinen Status als Kanzleigut.[3]
Am 22. Dezember 1829 wurde auch Flottbek zum Kanzleigut erhoben, erhielt hierbei aber keine Patrimonialgerichtsbarkeit. Die Gutsansässigen blieben daher der Gerichtsbarkeit der Herrschaft Pinneberg unterworfen.[4]
| Kanzleigut | Lage der Untergehörigen | Einwohnerzahl | Steuerwert |
|---|---|---|---|
| Hanerau | Eigentum | 2923 | 424.020 |
| Tangstedt | Eigentum | 2846 | 254.603 |
| Bekdorf | Erbpacht | 59 | 32.600 |
| Silck | Zeitpacht und Erbpacht | 71 | 29.160 |
| Kuhlen | unr. Hofland | 23 | 14.400 |
| Flottbek | Zeitpacht und Erbpacht | ./. | ./. |
| Wellingsbüttel im Privatbesitz | Zeitpacht | 23 | ./. |
| Wellingsbüttel königlichen Anteils | Erbpacht | 286 | ./. |
| Summe | ./. | 6231 | 754.783 |
Stand 1855
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Johannes von Schrödèr: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, S. 110 f., Digitalisat.
- Günther Heisch: Verfassungsgeschichte der Schleswig-Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft seit 1775, S. 26.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten, 1836, S. 72, S. 68 f., Digitalisat
- ↑ LASH, Abt. 129.2 Kanzleigut Kuhlen 1816-1860. In: Archivinformationssystem Schleswig-Holstein. Landesarchiv Schleswig-Holstein, abgerufen am 19. Dezember 2025.
- ↑ Johannes von Schrödèr: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, S. 486 f.
- ↑ Johannes von Schrödèr: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, S. 387, Digitalisat.