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Kanzler (Diplomatischer Dienst)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Kanzler im diplomatischen Dienst leitet die Verwaltung einer Auslandsvertretung.

Amtsbezeichnung in Deutschland

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In Deutschland ist in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 für Beamte im gehobenen auswärtigen Dienst die Amtsbezeichnung „Kanzler“ mit A 11 und „Kanzler erster Klasse“ mit A 12 und A 13 verbunden, sofern der Beamte mit der Leitung der Verwaltung beauftragt ist.

Auch in Spanien gibt es einen Kanzler (Canciller) als Leiter von Auslandsvertretungen. In anderen spanischsprachigen Ländern ist der canciller der Außenminister.