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Kassenärztliche Bundesvereinigung

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Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV)
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Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1931
Vorläufer Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands
Zweck Ärztliche Selbstverwaltung
Vorsitz Andreas Gassen, (seit 2014 Vorsitzender, fachärztliche Versorgung)
Stephan Hofmeister (seit 2017 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, hausärztliche Versorgung)
Sibylle Steiner (seit 2023 Vorstandsmitglied)
Mitglieder 17 Kassenärztliche Vereinigungen der Länder
Website www.kbv.de

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie organisiert die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung und vertritt die Interessen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen geht zurück auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahre 1931, welche die Arbeitskämpfe zwischen Ärzten und Krankenkassen schlichten sollte. Sie hatte die endgültige Ablösung des Einzelvertragssystems, in dem jeder Arzt einzeln Abrechnungsverträge mit den Krankenkassen schloss, zur Folge und führte zur Errichtung eines Systems von regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurden die gerade erst gegründeten regionalen Organisationen in der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) gleichgeschaltet.[1][2] Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde 1955 als Rechtsnachfolgerin der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands gegründet.

Zur Aufarbeitung der Rolle der Ärzteschaft im Nationalsozialismus beteiligt sich die KBV an einem Forschungspreis, den sie zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundesärztekammer (BÄK) ausschreibt.

Das Forschungsprojekt „KBV übernimmt Verantwortung“, in Zusammenarbeit mit Samuel Salzborn von der Technischen Universität Berlin, beschäftigt sich mit der Rolle der Vorgängerorganisation der KBV, der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD), während der Zeit des Nazi-Terrors zwischen 1933 und 1945.[3]

Die KBV organisiert zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung. Sie soll sicherstellen, dass die rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten deutschlandweit die gleiche hochwertige medizinische Betreuung erhalten. Daneben ist ihre Aufgabe vor allem die politische Interessenvertretung von über 189.000 Vertragsärzten und Psychotherapeuten auf Bundesebene.[4]

Vertreterversammlung

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Das höchste Entscheidungsgremium der KBV ist die Vertreterversammlung. Sie hat 60 Mitglieder, die sich aus Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Ehrenamtlern zusammensetzen: 24 Fachärzte, 24 Hausärzte, 6 Psychotherapeuten und 6 Mitglieder, die weder Arzt noch Psychotherapeut sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen für sechs Jahre gewählt und in die KBV-Vertreterversammlung entsandt.

Die Vertreterversammlung wählt den KBV-Vorstand, der aus einem haus- und einem fachärztlichen Mitglied sowie einem weiteren Mitglied besteht. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht Mitglied der Vertreterversammlung sein.

Die Vertreterversammlung bildet mehrere Ausschüsse, die mit Delegierten besetzt werden.[5]

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung

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  • Vorsitzende der Vertreterversammlung: Petra Reis-Berkowicz
  • Erste stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung: Anke Pielsticker
  • Zweiter stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung: Rolf Englisch

Mitglieder und Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung

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  • Mitglieder der Vertreterversammlung (16. Amtsperiode)
  • Beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung
  • Beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung
  • Beratender Fachausschuss für Psychotherapie
  • Beratender Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten
  • Finanzausschuss
  • Koordinierungsausschuss
  • Satzungsausschuss
  • Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
  • Compliance-Ausschuss

Der Vorstand ist das Führungsorgan der KBV. Er entwickelt die gesundheitspolitische und strategische Ausrichtung der Körperschaft und vertritt sie in allen Fragen nach außen und innen.[6]

Am 3. März 2023 sind für die 16. Wahlperiode bzw. sechs Jahre folgende drei Vorstandsmitglieder gewählt worden:

  • Andreas Gassen: Vorstandsvorsitzender
  • Stephan Hofmeister: stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Sibylle Steiner: Mitglied des Vorstands

Die KBV bringt ihre Kompetenz in unterschiedliche Ausschüsse ein und erfüllt damit satzungsgemäße Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung.[7]

  • Zi: Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung ist das unabhängige Forschungsinstitut der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen.[8]
  • Kooperationsgemeinschaft Mammographie: Gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen betreibt sie die Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Ihre Aufgabe ist die Koordination, Qualitätssicherung und Evaluation des Mammographie-Screening-Programms.[9]
  • ÄZQ: Die KBV unterhielt von 1995 bis Ende 2024 das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin als gemeinsame Institution mit der Bundesärztekammer.

Tochterunternehmen

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  • kv.digital GmbH: Entwicklung von Plattform-, Web- und App-Lösungen für die Digitalisierung der niedergelassenen ärztlichen Versorgung.[10]
  • mio42 GmbH: Entwicklung sogenannter medizinischer Informationsobjekte, die dazu dienen, medizinische Daten – etwa in einer elektronischen Patientenakte – standardisiert zu dokumentieren.[11]
  • DSSG mbH: IT-Dienstleister der KBV[12]

Bundesarztregister

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Die KBV führt das Bundesarztregister, in dem sämtliche Arztregistereinträge aller KVen gespeichert sind.

Gebäude der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Mitte) und der Bundesärztekammer (rechts) am Herbert-Lewin-Platz in Berlin-Charlottenburg. Im linken Gebäude ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) untergebracht.

Interessenvertretung

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Die KBV überwacht die Pflichten der freiberuflichen, in Praxen ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten. Sie vertritt die Interessen der Politik und der Öffentlichkeit und bringt ihren Sachverstand in die gesundheitspolitische Diskussion ein. Sie setzt sich auf Bundesebene für die Freiberuflichkeit, Niederlassungsfreiheit und die freie Arztwahl ein. Sie kämpft vor allem dafür, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten.

Die KBV vertritt auf Bundesebene die Rechte der Krankenkassen gegenüber den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten (Paragraf 75 Abs. 2 S. 1 SGB V). Die Rechtsprechung leitet daraus ab, dass die KBV kein allgemeinpolitisches Mandat hat (so z. B. der Bundesgerichtshof (BGH) im Beschluss vom 13. Mai 1985, Az. AnwZ (B) 49/84). Anerkannt ist aber, dass sie sich in berufspolitischen Belangen auch gegenüber Politik, dem Gesetzgeber, Berufsverbänden, Industrie und der Öffentlichkeit einsetzt (so Nösser/Schröder, in Heidelberger Kommentar, Mr. 2800, Rn. 27).

Um die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu verbessern, setzt sie sich dafür ein, Bürokratie im Arztalltag abzubauen und Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen.[13]

Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen (sogenannter Sicherstellungsauftrag in Paragraf 75 Abs. 1 SGB V).

Die KBV kontrolliert die ambulante vertragsärztliche Versorgung. Ein wesentliches Instrument zur Gestaltung sind Verträge wie der Bundesmantelvertrag und auch Verträge mit besonderen Kostenträgern (wie Unfallversicherungsträger, Postbeamtenkrankenkasse, Bundeswehr, Bundespolizei). Hinzu kommen Rahmenempfehlungen für dreiseitige Verträge zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten, Vereinbarungen über den Datenaustausch zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sowie Vereinbarungen einheitlicher Qualifikationserfordernisse für ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Die KBV unterhält zusammen mit den KVen das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland, das das ZI-Praxis-Panel erhebt, eine betriebswirtschaftliche Befragung der Praxen.

Die KBV bringt regelmäßig Themenvorschläge für den Versorgungsatlas[14] ein, der vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) entwickelt wird. Ärzte, Wissenschaftler, gesundheitspolitische Akteure und die interessierte Öffentlichkeit erhalten hier Einblick in wissenschaftliche Ergebnisse.[15]

Unter den Kassenärztlichen Vereinigungen nimmt die KBV den Fremdkassenzahlungsausgleich vor. Seit dem Jahr 2012 veröffentlicht die KBV einen quartalsweisen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung.

Die KBV führt eine Abrechnungsstatistik. Mit Einführung der EDV-Abrechnung 1988 hat die KBV die Aufgabe, das Datenformat für die Übermittlung der Abrechnungsdaten von Arztpraxen und Kliniken zur KV zu definieren. Durch Vorgabe der Richtlinien für die Abrechnungs-Software und Ausübung des Software-Zulassungsverfahrens führt die KBV die Kontrolle über die Korrektheit der ärztlichen Abrechnung aus.

Pensionsaffäre

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2016 hatte das Bundesgesundheitsministerium die KBV ultimativ aufgefordert, rechtswidrige Pensionszahlungen und Immobiliengeschäfte rückgängig zu machen und mit Zwangsverwaltung gedroht. Im Mai 2016 beschloss die Vertreterversammlung hohe Pensionszahlungen vom ehemaligen Vorstand Andreas Köhler zurückzufordern, ebenso Ruhestandszahlungen an weitere frühere Beschäftigte. Das Ministerium von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beanstandete auch die rechtswidrige Finanzierung von KBV-Immobilien in Berlin.[16]

Einzelnachweise

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  1. R. Schwoch, J. Hahn (2005) Anpassung und Ausschaltung – Die Berliner Kassenärztliche Vereinigung im Nationalsozialismus. (Memento vom 18. Mai 2007 im Internet Archive) Forschungsprojekt der Uni Hamburg mit Unterstützung von BÄK, KBV, KV Berlin.
  2. KV Sachsen-Anhalt (2006) Historie der Kassenärztlichen Vereinigungen (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kvsa.de.
  3. KBV: Historie. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  4. Über uns: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auf kbv.de, abgerufen am 30. Dezember 2025.
  5. KBV: Vertreterversammlung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  6. KBV: Vorstand. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  7. KBV: Ausschüsse. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  8. Übersicht | Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Abgerufen am 20. Juli 2023.
  9. Über uns. In: Fachservice. Abgerufen am 20. Juli 2023.
  10. Über uns - kv.digital. Abgerufen am 20. Juli 2023.
  11. Wir sind mio42. In: mio42 GmbH. Abgerufen am 20. Juli 2023.
  12. Home. Abgerufen am 20. Juli 2023.
  13. KBV: Interessensvertretung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  14. Versorgungsatlas, KBV. Abgerufen am 28. April 2025
  15. KBV: Versorgung. Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Abgerufen am 3. Februar 2021.
  16. Kassenarzt-Vereinigung entgeht Zwangsverwaltung (Memento vom 18. Mai 2007 im Internet Archive)