Kategorie:Päpstlicher Hofpfalzgraf

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In diese Kategorie werden alle Träger der Auszeichnung „Päpstlicher Hofpfalzgraf“ (lateinisch „Comes palatinus Lateranus – C.P.L.“) aufgenommen. Die Ernennung zum Päpstlichen Hofpfalzgraf war nicht selten verbunden mit der Verleihung des päpstlichen „Ordens vom Goldenen Sporn“, nicht zu verwechseln mit den kaiserlichen „Rittern vom güldenen Sporn“.

Bei der Aufnahme in den päpstlicher Zivil-Orden des Heiligen Johannes vom Lateran, 1560 von Pius IV. (1499–1565) zur Belohnung bürgerlicher Tugend gestiftet (vgl. auch die päpstliche Auszeichnung mit der „Goldenen Rose“), konnte man bei der Aufnahme wählen, ob man päpstlicher Pfalzgraf werden wollte, was eine höhere Aufnahmegebühr bedeutete.

Die Ernennung zum Päpstlichen Hofpfalzgrafen konnte nicht nur vom Papst selbst, sondern auch von besonders bevollmächtigten päpstlichen Legaten vorgenommen werden.

Ernennungen zum „Kaiserlichen Hofpfalzgrafen“ (lateinisch „Comes palatinus Caesareus“) erscheinen nicht in dieser Kategorie, sondern in der Kategorie:Hofpfalzgraf.

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