Kategorie Diskussion:Rechtsbibliothekar

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Weitere Rechtsbibliothekare werden in Kürze nachgetragen. --Agiro 21:59, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ohne eine sinnvolle Definition, die nicht auf irgendwelche Eigenheiten von en: verweisen sollte, scheint mir diese Kategorie wenig sinnvoll zu sein. Die Einordnung von Kardinal Stickler, die ich rückgängi gemacht habe, halte ich für groben Unfug. Und außerhalb von Wikipedia scheint der Begriff auch kaum verbreitet zu sein, -- Enzian44 01:20, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hält man sich an die Definition der DNB, kommt das nur für Bibliothekare an einer juristischen Fachbibliothek in Frage, unabhängig davon, ob sie Juristen waren oder nicht. -- Enzian44 01:36, 4. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]