Kettensatz (Allgemeine Topologie)

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In der Allgemeinen Topologie, einem der Teilgebiet der Mathematik, behandelt der Kettensatz die Frage, unter welchen Bedingungen in einem topologischen Raum die Vereinigung zusammenhängender Unterräume ihrerseits zusammenhängend ist.[1]

Formulierung des Satzes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Satz lässt sich formulieren wie folgt:[1][2][3][4]

Gegeben seien ein topologischer Raum und darin eine Familie zusammenhängender Unterräume.
Die Unterraumfamilie sei verkettet in folgendem Sinne:
Zu je zwei Indizes gebe es darin stets eine endliche Teilfamilie mit:
(a) und
(b) Je zwei aufeinanderfolgende Mengen der endlichen Teilfamilie mögen sich überschneiden. Für gelte stets .
Dann gilt:
Die Vereinigung
bildet einen zusammenhängenden Unterraum von .

Verschärfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die obige Bedingung (b) lässt sich – bei gleicher Behauptung – dahingehend abschwächen, dass man lediglich folgendes fordert:[4]

(b') Von je zwei aufeinanderfolgenden Unterräumen der endlichen Teilfamilie enthalte stets mindestens einer der beiden einen Berührpunkt des anderen; m. a. W.: Für gelte stets oder .

Folgerungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kettensatz zieht – schon in seiner einfachen Version – folgende Resultate unmittelbar nach sich:

(1) Hat in einem topologischen Raum eine Familie zusammenhängender Unterräume nichtleeren Durchschnitt, so bildet die Vereinigung dieser Unterräume ihrerseits einen zusammenhängenden Unterraum. [2][5][6]
(2) Wenn je zwei Punkte eines topologischen Raums in einem zusammenhängenden Unterraum dieses Raums enthalten sind, so ist dieser Raum zusammenhängend. [7]
(3) In einem topologischen Raum ist die Zusammenhangskomponente eines Punktes gleich der Vereinigung all derjenigen zusammenhängenden Unterräume, welche diesen Punkt enthalten, also der größte unter allen zusammenhängenden Unterräumen, denen dieser Punkt zugehört. [8][2][7][9]

In der verschärften Version des Kettensatzes ergibt sich auch sogleich das folgende Resultat:

(4) In einem topologischen Raum bildet eine Vereinigung zusammenhängender Unterräume, bei denen von je zweien stets mindestens einer der beiden einen Berührpunkt des anderen enthält, einen zusammenhängenden Unterraum.[10]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise und Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Thorsten Camps et al.: Einführung in die mengentheoretische und die algebraische Topologie. 2006, S. 87
  2. a b c Lutz Führer: Allgemeine Topologie mit Anwendungen. 1977, S. 86
  3. P. Alexandroff, H. Hopf: Topologie. 1974, S. 48
  4. a b Willi Rinow: Lehrbuch der Topologie. 1975, S. 141–142
  5. Horst Schubert: Topologie. 1975, S. 38
  6. Tatsächlich folgt aus (1) auch direkt der Kettensatz in seiner einfachen Version; vgl. Thorsten Camps et al., op. cit., S. 86–87.
  7. a b Alexandroff/Hopf, op. cit., S. 49
  8. Thorsten Camps et al., op. cit., S. 94
  9. Schubert, op. cit., S. 39
  10. K. D. Joshi: Introduction to General Topology. 1983, S. 145